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und Materialien:

  • Bundesparteitag in Dresden
    Bundesparteitag in Dresden
    Beschluss “Ja zur Gebührenfreiheit.”
    Hier noch der Beschluss über einen Antrag der BAG Wissenschaftspolitik.
    Ja zur Gebührenfreiheit
    Beschluss der 3. Tagung des 9. Parteitages der Linkspartei.PDS
    Die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums in der Bundesrepublik ist eine Errungenschaft der fortschrittlich orientierten Studierendenbewegung und der entsprechenden außerparlamentarischen Bewegung Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre. Erkämpft wurden damals die soziale Öffnung der Hochschulen, ihre Demokratisierung sowie ein stärker kritischer Gesellschaftsbezug in den Wissenschaften. Die Abschaffung der bis dahin üblichen Studiengebühren war notwendiger Bestandteil dieser Entwicklung und ihrer Errungenschaften. Der Ruf nach Wiedereinführung der Studiengebühren, der seit Ende der 80er Jahre hallt, ist somit der Ruf konservativer und neoliberaler Kräfte nach der Revision dieser positiven Bildungsreformen:
    Studiengebühren wirken der sozialen Öffnung entgegen – Jede Verbindung von Bildungsmöglichkeiten mit der strukturell ungleichen privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft führt zur Vertiefung entsprechender Ungleichheit in der Bildung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Gebührensystem entgegenwirken.
    Studiengebühren wirken antidemokratisch – Die Studierenden werden zu Kunden, die den “Dienstleistungsunternehmen” Universität gegenübertreten, um die “Ware” Bildung käuflich zu erwerben, statt als Mitglieder gleichberechtigt an ihrer Gestaltung teilhaben zu können. Das Angebot- Nachfrage-Prinzip soll somit die kooperative Entwicklung von Wissenschaft in gemeinsamen Entscheidungsprozessen aller Hochschulmitglieder ersetzen.
    Studiengebühren wirken antiwissenschaftlich – Bildung wird zur Ware degradiert, Studierende sollen ihren käuflichen Erwerb als “Investition” in die individuelle Karriere begreifen. Unter dieser ideologischen Prämisse und dem sozialen Druck der Studiengebühren sollen die Studierenden darauf festgelegt sein, in kürzester Zeit nur das zu lernen, womit sie sich “just in time” am besten auf dem Arbeitsmarkt verkaufen könnten. Jeder kritische Gesellschaftsbezug, jede langfristige Entwicklungsperspektive sei eigentätig aus dem Studium zu entfernen. Allgemeinbildende Aspekte der Ausbildung würden dabei ins Abseits geraten, ökonomisch nicht unmittelbar verwertbare Studiengänge würden perspektivisch abgebaut.
    Studiengebühren – die Dekultivierung des Hochschulalltags – Die normierende Politik der Leistungszahlungen arbeitet mit der Angst vor “Versagen” und Ausgrenzung. Eine neue Rücksichtslosigkeit würde entstehen. Die Isolation würde zunehmen.
    Studiengebühren verstärken somit die Krise des Bildungssystems durch die systematische Einschränkung der Kooperation im Wissenschaftsbetrieb. Dieser Absicht ist solidarisch zu begegnen.
    Studiengebühren stellen Bildung und Wissenschaft dem Diktat der direkten wirtschaftlichen Verwertbarkeit anheim. Dem entgegen wirken wir als SozialistInnen für wissenschaftliche Kooperation, demokratische Entscheidungsfindung und allgemeinen gesellschaftlichen Nutzen der Wissenschaft.
    Gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten dürfen Bildung und Wissenschaft nicht mittels Studiengebühren ihres emanzipatorischen Potentials beraubt werden. Kritische Erkenntnis und emanzipatorischen Subjektentfaltung sind von wesentlicher Bedeutung zur Überwindung gesellschaftlicher Probleme.
    Veränderung beginnt mit gesellschaftlicher Opposition.
    Wir bekräftigen unsere Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren! Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.
    Bildung für Alle ist die Alternative. Institutionelle Lernmöglichkeiten in jeder Lebensphase sind notwendig.
    Der Ausbau der Hochschulen, die soziale Öffnung wissenschaftlicher Bildung, die soziale Absicherung der Studierenden, der Ausbau institutioneller Mitbestimmung, die Entwicklung interdisziplinärer Studien, die problemlösungsorientierte Entwicklung der Hochschulen bilden eine gesellschaftlich verantwortliche und sinnvolle Perspektive.
    Beschluss “Ja zur Gebührenfreiheit.”

    Hier noch der Beschluss über einen Antrag der BAG Wissenschaftspolitik.

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  • „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    Positionspapier des Landesvorstandes der Linkspartei.PDS NRW
    Das folgende Papier wurde am 25. September 2005 vom Landesvorstand beschlossen:
    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    Erwiderung zu den „Eckpunkten für ein Studienbeitragsmodell“ der Landesregierung
    Die kürzlich vorgestellten Eckpunkte für ein Studienbeitragsmodell von Landesminister Andreas Pinkwart stellen einen großen Schritt hin zu einer zwei Klassen Bildung dar.
    Künftig sollen pro Semester 500,00 € Studiengebühren erhoben werden. Gleichzeitig wird eine kreditgestützte Form der nach gelagerten Zahlung eingeführt. Wer die Studiengebühren nicht während des Studiums entrichten kann, wird ein Bildungskredit der NRW Bank mit 6 % Zinsen eingeräumt. Die Kappung der Kreditrückzahlung nach oben wird auf 10.000 € veranschlagt. Mehr muss für Studiengebühren nach dem Studium nicht zurück gezahlt werden. Angeblich um BAföG EmpfängerInnen zu entlasten, wird geregelt, dass diejenigen, die BAföG zurück zu zahlen haben, nur die Differenz zu 10.000 € für den Studiengebührenkredit zurück zahlen müssen.
    Hier wird die Illusion eines sozialverträglichen Studiengebührenmodells erstellt, das keineswegs diesem Anspruch gerecht wird.
    Chancengerechtigkeit nicht gewährleistet
    BAföG EmpfängerInnen, die bereits momentan offenkundig ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig verdienen können, werden auf die nach gelagerte Finanzierung zurück greifen müssen.
    Hinzu kommt das Problem des so genannten „Mittelstandslochs“, dass sich bereits beim elternabhängigen BAföG ergibt. Diejenigen Studierenden, deren Eltern knapp zu viel verdienen, als dass ihre Kinder BAföG erhalten könnten, werden nun auf einen Schlag mit 500,00 € pro Semester belastet. Dies wird von den meisten Studierenden so nicht zu leisten sein, zumal sie zumeist nicht von ihren Eltern den weniger als den BAföG Höchstsatz monatlich erhalten. Auch diese werden den Bildungskredit in Anspruch nehmen.
    Also alle Kinder von Eltern mit geringem oder mittleren Einkommen müssen folglich nach dem Studium mit einem Schuldenberg von mehreren tausend Euro das Berufsleben beginnen. Beim Start ins Berufsleben ist also die Chancengerechtigkeit überhaupt nicht gewährleistet. Wer reiche Eltern hatte, startet ohne Schulden, wessen Eltern weniger vermögend waren, mit Schulden ins Berufsleben. Das immer angeführte Argument der Landesregierung bei Studiengebühren käme es, wegen der Möglichkeit der nach gelagerten Entrichtung, nur auf das Einkommen nach dem Studium und nicht auf das Elterneinkommen an, ist demnach absurd.
    Abschreckungseffekt
    Mit diesem Modell wird es zu einem nennenswerten Absinken der Studierendenzahlen kommen. Gerade junge Menschen aus so genannten bildungsfernen Schichten werden es sich zweimal überlegen, unter solch schwierigen finanziellen Bedingungen ein Hochschulstudium zu beginnen. Weiter sinkende Studierendenzahlen sind bei dem derzeitig durchschnittlich niedrigen Bildungsstand der bundesdeutschen Gesellschaft eine bildungspolitische Katastrophe. Hochschulbildung, die man als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieser Gesellschaft begreifen muss, darf nicht mit Hürden belegt, sondern ihr Erwerb muss im Interesse der gesamten Gesellschaft gefördert und ausgebaut werden.
    Negative Folgen für Wissenschaft und Forschung
    Hinzu kommt ein sich zusehends verschlechterndes Klima des Wissenschaftsbetriebes selbst. Durch eine Regelung, die den maximalen Rückzahlungsbetrag auf 1.000 € pro studiertem Semester begrenzt, werden Studierende dazu angehalten, schnellstmöglich zu studieren. Das bedeutet entweder bereits mit einem Bachelor Abschluss die Universität zu verlassen oder in jedem Falle die Regelstudienzeit von 8 Semestern eng einzuhalten. Das führt vor allem zu einem Vorzug von Schnelligkeit von Intensität. Studierende sollen lediglich ihren schnellen Studienabschluss anstreben und keine Zeit haben sich auf den Wissenschaftsbetrieb an Hochschulen einzustellen und daran teilzuhaben.
    Dies wird sich negativ auf Wissenschaft und Forschung an Hochschulen auswirken, an denen maßgeblich auch Studierende beteiligt sind. Das steht in völligem Widerspruch zum Anspruch der schwarz-gelben Landesregierung, Forschung und Lehre ausbauen zu wollen.
    Unterfinanzierung wird nicht behoben
    Die Landesregierung will nun die Entscheidung ob und in welcher Höhe bis 500,00 € Gebühren erhoben werden den Universitäten selbst überlassen. Tatsächlich wird der Druck auf die Universitäten sehr hoch sein, die Maximalgebühren festzulegen, um die andauernde Unterfinanzierung durch das Land NRW auszugleichen. Tatsächlich erwartet die Landesregierung, wenn alle NRW Hochschulen den Gebührenhöchstsatz einfordern, Mehreinnahmen von 320 Millionen Euro. Diese stehen 3.2 Milliarden Euro Landesmittel für die Hochschulen gegenüber. Eine Erhöhung des Hochschuletats um 10% wird aber aus der Finanzmisere der Hochschulen nicht herausführen. Dazu wären wesentlich mehr Mittel von Nöten.
    Außerdem behauptet die Landesregierung in ihrem so genannten „Zukunftspakt“ zwar, ihre Mittel für die Hochschulen nach Einführung der Gebühren in der Legislaturperiode nicht verringern zu wollen, ist hier aber rechtlich nicht gebunden. Die Einführung von Studiengebühren in allen anderen Staaten der Welt, beispielsweise Australien, zeigt aber, dass der Staat sich nach Einführung stets aus der Hochschulfinanzierung zurück gezogen hat, um Haushaltslöcher zu stopfen. Auch in NRW wird dies beim nächsten Anzeichen von Finanznot zweifellos der Fall sein. Schließlich ist es ja bereits so, dass die Landesregierung gleichzeitig ankündigt, ihren Hochschuletat bis zum Ende der Legislaturperiode nicht zu erhöhen. Das bedeutet, dass auch kein Inflationsausgleich stattfindet, was einer Kürzung des Etats gleich kommt.
    Autonomisierung ohne Demokratisierung
    Im Zuge der Studienbeitragsreform werden weit reichende Entscheidungskompetenzen an die Universitäten selbst übertragen. Dazu gehören die Art und Weise der Verwendung der durch Studiengebühren zusätzlich eingenommenen Mittel.
    Die Wählerin und der Wähler, sowie natürlich Studierende und ein großer Teil der Lehrenden werden hier keinen demokratischen Einfluss auf die Verteilung dieser Gelder nehmen können. Die marginale Beteiligung von Studierendenvertretern an universitären Entscheidungsgremien wie dem Senat führen jetzt schon dazu, dass Studierende von den wichtigsten Entscheidungsprozessen an der Universität ausgeschlossen sind. Die Einführung von Präsidialverfassungen, die darauf abzielen, dem Rektor einer Universität ohne Bindung an andere Gremien weit reichende Entscheidungsbefugnisse einzuräumen, wird das noch verschlimmern. Ohne eine Demokratisierung von Hochschulen, ist eine solche Autonomisierung unverantwortlich und kommen einer Quasi- Privatisierung mit dem Rektor als Eigentümer der Hochschule gleich.
    Als besondere Leistung verkauft die Landesregierung, dass Hochschulen Studiengebühren zurück erstatten müssen, wenn Studierende nachweisen, dass sie ihr Studium nicht schnellstmöglich abschließen konnten. Für solche Schiedsverfahren sollen die Hochschulen in ihren Studiengebührensatzungen Konzepte finden. Eine wirksame demokratische Kontrolle hierfür wird nicht gegeben sein.
    Keine nennenswerte Entlastung für BAföG EmpfängerInnen
    Studiengebühren werden auch für BAföG EmpfängerInnen erhoben, obwohl dies im Koalitionsvertrag von CDU und FDP gegenteilig vereinbart worden war. Auch hier wird ersichtlich, was von der viel zitierten Politik der neuen Ehrlichkeit von CDU/CSU und FDP zu halten ist.
    Die Landesregierung behauptet, dass eine nennenswerte Entlastung für BAföG BezieherInnen darin bestünde, dass man ein Großteil der BAföG BezieherInnen wegen der 10.000 € Kappungsgrenze nach dem Studium von Studiengebühren freistelle. Tatsächlich ist es aber so, dass bereits jeder, der weniger als 415,00 Euro monatlich BAföG erhält (bezogen auf 8 Semester Bezugsdauer), also knapp 100 Euro unter dem Höchstsatz liegt, nach dem Studium weniger als 10.000 Euro BAföG zurück zahlt. Diese Studierenden werden so über Studiengebühren zusätzlich belastet.
    In Anbetracht der Tatsache, dass die überwiegende Anzahl von BAföG EmpfängerInnen Teilleistungen, also weniger als den Höchstsatz, erhalten, kann von einer wirklichen Entlastung von BAföG EmpfängerInnen hier nicht die Rede sein. Hier werden auch diejenigen nach dem Studium mit Gebühren belastet, die schon während des Studiums ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten.
    Modell des Rückschritts
    Entgegen der Behauptung das Studienbeitragsmodell der Landesregierung sei ein Schritt hin zu einer modernen Hochschullandschaft, ist dieses Modell bildungspolitisch rückwärts gewandt. Hier wird soziale Auslese betrieben, anstatt alle Menschen gleichermaßen zu fördern. Die Abschreckung breiter Bevölkerungsschichten vom Hochschulstudium wird evident sein. In nicht zu übersehender Weise entstehen weniger vermögenden Menschen Nachteile beim Erwerb von Bildung.
    Immer wieder zitierte Stipendien für besonders Begabte stellen, abgesehen davon, dass es sie momentan gar nicht gibt, keine Lösung des Problems dar. Aus sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht ist es wichtig, auch Menschen zu fördern und hoch qualifiziert auszubilden, die nicht hochbegabt sind. Ansonsten wird eine Bildungselite geschaffen, die alle Wohlhabenden und die begabteren weniger Wohlhabenden enthält. Das steht dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit in krasser Weise entgegen und gefährdet den sozialen Frieden in der Republik.
    Anstatt eine moderne Bildungslandschaft zu kreieren, werden hier Verhältnisse in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Deutschland wieder hergestellt. Die damals vorhandenen großen Hürden zur Erlangung von Bildung werden wieder aufgebaut, von denen man gehofft hatte, dass sie diese Gesellschaft endlich überwunden hätte.
    Ja zur Steuerfinanzierung
    Die Linkspartei.PDS NRW spricht sich für eine weiterhin steuerfinanzierte Hochschule aus. Bildung im Allgemeinen und Hochschulbildung im Besonderen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Bildung ist eine Investition in die Zukunft dieser Gesellschaft und die Bildung von Einzelnen kommt dem Erhalt der gesamten Gesellschaft zu Gute. Das ist der Grund wieso die Finanzierung von Bildung, auch Hochschulbildung, von der ganzen Gesellschaft geschultert werden muss und nicht nur von denen, die Hochschulbildung in Anspruch nehmen.
    Die Linkspartei.PDS hat unlängst Vorschläge für eine Steuerreform gemacht, deren Mehreinnahmen in Bildungseinrichtungen investiert werden müssen. Aber auch unter den jetzigen Vorraussetzungen ist Steuerfinanzierung möglich. Der Bildungsetat des Landes NRW liegt momentan prozentual weit unter denen, europäischer Nachbarländer. Hier muss eine Prioritätensetzung hin zu Bildung stattfinden, die in anderen europäischen Ländern auch möglich ist. Privatisierung von Bildungsleistungen, nur um die Prioritäten nicht verschieben zu müssen, ist der falsche Weg.
    Vielen Dank an Jonas Bens für die Zusendung.
    Positionspapier des Landesvorstandes der Linkspartei.PDS NRW

    Das folgende Papier wurde am 25. September 2005 vom Landesvorstand beschlossen:

    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“

    Erwiderung zu den „Eckpunkten für ein Studienbeitragsmodell“ der Landesregierung

  • Studiengebührengesetz für NRW
    Studiengebührengesetz für NRW
    Unglaublicher Titel
    In Baden-Württemberg werden allgemeine Studiengebühren eingeführt. In Nordrhein-Westfalen sind solche geplant. Die ersten Entwürfe von Studiengebührengesetze gehen nun um. Ich habe vor kurzem den Referentenentwurf für ein solches für NRW erhalten. Es hat im Übrigen derzeit den überaus klangvollen Namen “Gesetz zur Sicherung der Finanzgerechtigkeit im Hochschulwesen”.
    Auf Wunsch schicke ich den Entwurf gerne (pdf, 288 KB) per e-mail zu. Einfach unter mail@katharina-weise.de melden.
    Unglaublicher Titel

    In Baden-Württemberg werden allgemeine Studiengebühren eingeführt. In Nordrhein-Westfalen sind solche geplant. Die ersten Entwürfe von Studiengebührengesetze gehen nun um. Ich habe vor kurzem den Referentenentwurf für ein solches für NRW erhalten. Es hat im Übrigen derzeit den überaus klangvollen Namen “Gesetz zur Sicherung der Finanzgerechtigkeit im Hochschulwesen”.

    Auf Wunsch schicke ich den Entwurf gerne (pdf, 288 KB) per e-mail zu. Einfach unter mail at katharina-weise punkt de melden.

  • Sachsen-Anhalt: Studiengebühren sind kontraproduktiv – Bleibeprämie ebenso
    Sachsen-Anhalt: Studiengebühren sind kontraproduktiv – Bleibeprämie ebenso
    PM der PDS-Landtagsfraktion vom 28.6.2005
    Angesichts der von Ministerpräsident Böhmer neu entfachten Debatte um Studiengebühren erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:
    “Die PDS bleibt bei ihrer prinzipiellen Ablehnung von Studiengebühren: • Studiengebühren verschärfen die bereits mit dem mehrfach gegliederten Schulsystem beginnende soziale Auslese noch einmal ganz drastisch.
    • Dem Argument, ein Studium garantiere später höhere Einkommen, ist sehr einfach zu begegnen. Es ist in Ordnung, von Absolventinnen und Absolventen zu fordern, der Gesellschaft einen Teil der Aufwendungen für ihr Studium zurück zu geben – das geht am sinnvollsten über die Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Dieser macht Modelle wie Kreditaufnahmen oder ähnliches schlicht überflüssig.
    • Die sogenannte Gefahr, dass junge Menschen hier in großer Zahl ein Studium aufnehmen würden, wenn Sachsen-Anhalt im Gegensatz zu anderen keine Studiengebühren einführt, ist mit Blick auf die demografische Entwicklung keine Gefahr, das ist ausgesprochen sinnvoll – Sachsen- Anhalt braucht Zuwanderung. Und es wirkt breiter und nachhaltiger, als z.B. die Förderung von Wohneigentum, die immerhin auch Geld kostet.
    • Dem Problem der Finanzierung des Hochschulwesens ist mit einem Bildungsfinanzausgleich zwischen den Ländern zu begegnen. Ein Land, das vielen jungen Menschen die Möglichkeit des Studiums bietet, wird für die Entwicklung seiner Kapazitäten belohnt, ein Land, das seine Kapazitäten verknappt, muss zahlen.
    • Schließlich ist die sogenannte “Bleibeprämie”, wie Ministerpräsident Böhmer sie vorschlägt, im Angesicht einer zunehmend globalisierten Wissensgesellschaft ein falsches, eher feudalistisch anmutendes Instrument. Es ist eine Illusion zu glauben, dass damit junge Menschen hier zu halten sind. Angesichts fortschreitender Globalisierung wird höchste Mobilität gefordert – hier soll genau das Gegenteil geschehen. Das ist – auch für die Entwicklung der Wissenschaften selbst- ausgesprochen kontraproduktiv.
    Die Vorschläge des Ministerpräsidenten für die Entwicklung der Hochschullandschaft sind rückwärts gerichtet. Daher kann die PDS das nur ablehnen.”
    Magdeburg, 28. Juni 2005
    PM der PDS-Landtagsfraktion vom 28.6.2005

    Angesichts der von Ministerpräsident Böhmer neu entfachten Debatte um Studiengebühren erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

  • Brandenburg: SPD lässt Studierende im Stich
    Brandenburg: SPD lässt Studierende im Stich
    Pressemitteilung von Peer Jürgens vom 2.6.2005
    “Am heutigen Tag finden in fünf verschiedenen Städten bundesweite Protestdemonstrationen unter dem Motto “Gebührenfreie Bildung für alle” statt. Potsdam ist eine dieser Städte. Eine Demonstration, zu der sich Studierende aus dem ganzen Land angekündigt haben, führt durch die Innenstadt.
    SPD lässt Studierende im Stich
    Die SPD hat ihr klares Nein zu Studiengebühren aufgegeben. Noch vor der Landtagswahl scheinheilig beschlossen, kippen die Genossen der SPD nicht mal ein Jahr später ohne Not um. Noch im August 2004 hatte die SPD beschlossen, dass „Studiengebühren den Zugang zur Hochschulbildung beschränken“ und entsprechenden Plänen daher eine deutliche Absage erteilt. Neun Monate später gilt diese Erkenntnis nichts mehr, ganz nach dem Motto: „Vorwärts nimmer, rückwärts immer!“. Nun soll lediglich das „Erststudium in der Regelstudienzeit“ gebührenfrei bleiben. Ein einfacher Blick in die Realitäten der Hochschulen zeigt aber, dass ein Studium in Regelstudienzeit aufgrund mangelnder Angebote und Überfüllung kaum möglich ist.
    Besonders enttäuschend ist die Rolle von Frau Geywitz (SPD), hochschulpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Obwohl sie im Landtag und in verschiedenen Veranstaltungen als klare Gegnerin von Studiengebühren auftrat, meldete sie sich auf dem Parteitag zu dem Beschluss nicht einmal zu Wort. Da gab es keine klaren Worte, Frau Geywitz! Die SPD hat sich nun selbst entlarvt und spielt ihre Scheinheiligkeit weiter, indem sie die Demonstration in Potsdam unterstützt.
    Die PDS fordert von der SPD, entweder die Täuschung der Studierenden zu beenden oder ihren Versprechen auch Taten folgen zu lassen!
    Die PDS ist die einzige Partei, die sich klar und deutlich an die Seite der Studierenden stellt. Die PDS-Fraktion bleibt bei ihrem Nein zu Studiengebühren! Wir erklären uns solidarisch mit den Demonstranten und ihren Forderungen – in Wort und Tat.
    http://www.brandenburg.de/pds_fraktion/politik/pressemitteilungen/2005/06/0206_juergens.htm
    Pressemitteilung von Peer Jürgens vom 2.6.2005

    “Am heutigen Tag finden in fünf verschiedenen Städten bundesweite Protestdemonstrationen unter dem Motto “Gebührenfreie Bildung für alle” statt. Potsdam ist eine dieser Städte. Eine Demonstration, zu der sich Studierende aus dem ganzen Land angekündigt haben, führt durch die Innenstadt.

  • Sachsen: Nein zu Studiengebühren!
    Sachsen: Nein zu Studiengebühren!
    Rede der hochschulpolitischen Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Heike Werner, auf der heutigen Demonstration in Dresden gegen Studiengebühren:
    Heike Werneram 2.6.2005 : “Studiengebühren führen zu geistiger, kultureller und sozialer Verarmung”
    Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung, manchmal hab ich einen ganz bösen Tagtraum: Ich sehe mich in sagen wir dreißig, fünfunddreißig Jahren als altes Mütterlein vorm Feuerchen kauern, und mein Enkel ist da, um die obligatorischen fünfhundert Euro bei mir abzuholen, die ihm sein Studium finanzieren.
    Und wahrscheinlich wird sich der Arme jedes Mal die gleiche Geschichte anhören müssen. Dass ich mich noch gut erinnere, dass in meiner Jugend niemand Studiengebühren zahlen musste. Es gab noch Krippenplätze für alle, und so konnte ich trotz der Kinder studieren. Als meine Tochter Nele dann das Studium begann, war das schon anders. Es gab eine begrenzte Anzahl von Bildungsgutscheinen.
    Weil sie auf so einen Hallodri hereingefallen war, bekam sie während des Studiums dich und musste sich dann allein mit dir durchschlagen. Es dauerte knapp zwei Jahre, ehe sie einen Krippenplatz bekam. Weil sie in meiner Nähe blieb, konnte ich ab und zu helfen. Aber wahr-scheinlich gingen meine guten Ratschläge ihr irgendwann auf die Nerven und sie sagte, sie müsse sich aus meiner Abhängigkeit befreien, na ja …
    Du warst oft krank. Sie konnte dann in der Regelstudienzeit nicht ihr Studium beenden. Die Bildungsgutscheine waren aufgebraucht, und so musste sie noch vier Semester dazukaufen. Nebenjobs waren wegen Hartz IV immer schwerer zu finden. Wie sie dich da durchbekommen hat. Keine Ahnung. Aber deine ersten Schuljahre waren wohl sehr schwer… Aber du gingst glücklicherweise auf eine Freie Schule, da fiel wenigstens der Unterricht nicht so oft aus…
    Bei deinem Onkel Luca war das schon anders. Der musste wegen der Abschaffung der ZVS in ein Bundesland mit Studiengebühren, die als Darlehen ausgereicht wurden. Leider standen er und seine Freundin wegen der Gebühren und des Bafögs nach dem Studium vor so einem Schuldenberg, dass sie sich entschlossen, erst einmal keine Kinder in die Welt zu setzen, bis die Schulden abgetragen sind, na ja und irgendwann war es dann zu spät, und so bist du mein einziges Enkelkind geblieben.
    Ja ja, so ging es wohl vielen anderen jungen Leuten auch und die Enkel wurden so immer weniger und so gibt es heute auch keine Rente mehr für alle. Nur für die, die sich privat versi-chern konnten, und für solche Glückspilze wie mich. Ich hab nämlich schon nach acht Jahren im Sächsischen Landtag, ohne einzahlen zu müssen, Anrecht auf eine Rente bekommen, von der du nun, mein Kind, studieren kannst.
    Soweit mein Albtraum, der aber in Teilen schon Realität ist.
    Ich war in den letzten Tagen auf Hochschultour und habe mit vielen Studierenden geredet. Leider gab es einige, für die war nur wichtig, was in Sachsen passiert und ob sie Studiengebühren in ihrer Studienzeit noch erleben. Das hat mich wütend gemacht. Es geht nicht um hier oder dort. Nicht um jetzt oder später. Es geht nicht um das kleinere oder größere Übel.
    Es geht darum, dass Bildung in diesen Fällen zur Ware verkommt. Es geht darum, dass solche Bildung sozial selektiert. Es geht darum, dass solche Bildung die freie Studienwahl einschränkt Es geht darum, dass der viel beschworene demographische Wandel, die Überalterung der Gesellschaft durch solche Bildung geradezu beschleunigt wird.
    Schon heute werden 40 Prozent der Akademikerinnen ohne Kinder bleiben. Die Gründe kennt ihr selbst. Wie erst wird eine Frau mit einem Schuldenberg und dem Wissen darum, dass sie immer noch weniger Chancen als Männer und ein geringeres Einkommen trotz gleicher Qualifikation hat und super mobil auf dem Arbeitsmarkt sein soll, sich wohl entscheiden?
    Studiengebühren wirken nicht nur heute, sondern auch morgen und übermorgen, sie wirken nicht nur in dem Land, in dem sie erhoben werden. sie wirken im gesamten Bundesgebiet. Sie führen zu geistiger und kultureller und sozialer Verarmung.
    Deshalb, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Kundgebung: Es kann nur ein Ziel geben, Studiengebühren zu verhindern und zwar in jedem Bundesland!”
    Presseinformation 168 / 2005 der PDS Fraktion im Sächsischen Landtag
    Rede der hochschulpolitischen Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Heike Werner, auf der heutigen Demonstration in Dresden gegen Studiengebühren:
    Heike Werner am 2.6.2005 : “Studiengebühren führen zu geistiger, kultureller und sozialer Verarmung”
  • NRW: Der Kampf gegen die Gebühren hat gerade erst begonnen
    NRW: Der Kampf gegen die Gebühren hat gerade erst begonnen
    PM der PDS-HSG Bonn vom 23.5.2005
    “Wer glaubt der Kampf für die Gebührenfreiheit in der Bildung und damit gegen Studiengebühren sei am 22. Mai um 18:01 verloren gegangen, der irrt sich. Eigentlich beginnt er jetzt erst.
    Die neue CDU geführte Landesregierung hat sich klar geäußert, dass in Nordrhein Westfalen Studiengebühren ab dem ersten Semester eingeführt werden sollen. Das klare Votum für die CDU ist aber kein klares Votum für Studiengebühren, denn alle Umfragen zeigen, dass Bildung kein wahlentscheidendes Thema bei dieser Landtagswahl gewesen ist. Nach wie vor lehnt die überwältigende Mehrheit der Studierenden und weite Teile der Öffentlichkeit die Gebühren ab dem ersten Semester ab.
    “Die Studierenden erwarten, dass wir jetzt um so heftiger in ihrem Sinne für die freie Bildung streiten und das werden wir auch tun.” sagte Jonas Bens, Referent für Hochschulpolitik im AStA der Uni Bonn und SP-Mitglied für die PDS Hochschulgruppe.
    Die vorgezogene Bundestagswahl im Herbst gibt den Parteien und den Wählern die Chance, Bildung zu einem zentralen Thema zu machen und damit muss sofort begonnen werden. Zwar sollen Studiengebühren kommen, aber noch sind sie nicht da und nun müssen wir auch damit rechnen, dass sich eine wesentlich günstigere Stimmung für Proteste von Studierenden besteht. Denn spätestens jetzt werden alle Studierenden von Existenzängsten ergriffen. Die PDS Hochschulgruppe Bonn wird dabei wie auch in der Vergangenheit gemeinsam mit allen gegen Studiengebühren eintretenden Hochschulgruppen zusammen arbeiten.
    “Herr Rüttgers wird sich noch wundern, dass wir Studierende, besonders die linken, nicht alles mit sich machen lassen. Hier geht es nicht “nur” um Studiengebühren, sondern auch darum ob diese Gesellschaft den Weg der Solidarität oder den Weg der Ellenbogen gehen wird. ” so Jonas Bens abschließend.
    http://www.pds-nrw.de/Bonn/03_04_Gebuehren.htm
    PM der PDS-HSG Bonn vom 23.5.2005

    “Wer glaubt der Kampf für die Gebührenfreiheit in der Bildung und damit gegen Studiengebühren sei am 22. Mai um 18:01 verloren gegangen, der irrt sich. Eigentlich beginnt er jetzt erst.

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  • PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz
    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Im Rahmen der Debatte um das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz fordert die SPD die Einführung von Gebühren für die Zulassungsverfahren. Diese sollten nach Willen der SPD 50 Euro betragen und von jedem Studierwilligen verlangt werden.
    Im Gesetzesentwurf des Senators für Wissenschaft, Dr. Thomas Flierl, waren solche Gebühren ausdrücklich nicht vorgesehen. In den Koalitionsrunden setzte die SPD jedoch Gebühren durch, die nach dem Stand der Verhandlungen noch 25 Euro betragen sollen und diejenigen zahlen müssen, die sich nicht über Abiturnote und Wartezeit bewerben, sondern einen Studierfähigkeitstest bzw. ein Bewerbungsgespräch durchlaufen. Diejenigen, die angenommen werden, bekommen diese Gebühr dann mit der Immatrikulationsgebühr verrechnet.
    Zusätzlich zu Abiturnote und Wartezeit bekommen die Hochschulen in Zukunft die Möglichkeit, bis zu 60% der BewerberInnen nach einem Mischverfahren mit verschiedenen Komponenten auszuwählen. Nach PDS-Auffassung ist der dabei entstehende Aufwand bereits in die Immatrikulationsgebühren von 50 Euro eingerechnet.
    Tobias Schulze, Sprecher der LAG Wissenschaftspolitik und Student an der FU Berlin, dazu: „Wir finden es gut, dass Berlin und seine Hochschulen für viele junge Menschen attraktiv ist. Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind in Zeiten der Unterversorgung mit Studienplätzen schlicht eine Notwendigkeit. Niemand kann heute wissen, wo er sicher angenommen wird und wo nicht. Mit den Gebühren für Zulassungsverfahren dürfte es auch rechtliche Probleme geben. Die SPD-Fraktion sollte auf ihre Parteitagsbeschlüsse schauen und sich von unsinnigen und abschreckenden Gebührenplänen verabschieden.“
    Die PDS konnte in den Koalitonsrunden jedoch auch Erfolge erzielen. So etwa wurden Regelungen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes bereits in den Entwurf aufgenommen. Weiterhin wurde dem Wunsch der Hochschulen entsprochen und keine Mindestquote für die aufwändigen Aufnahmeverfahren wie Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstest in den Entwurf geschrieben. Schriftliche Tests der Studienmotivation hält die Koalition wie auch der Wissenschaftsrat für ungeeignet für die Bewerberauswahl, sie sollen deshalb nicht erlaubt sein.
    Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss und eine Woche später im Plenum des Abgeordnetenhauses verhandelt.
    Ansprechpartner:
    Benjamin-Immanuel Hoff (wissenschaftspol. Sprecher der AGH-Fraktion) 2325-2512
    Tobias Schulze (Sprecher der Landes-AG Wissenschaftspolitik) 2887-3600
    ____________________________________________
    ASTA FU
    Der von der SPD durchgesetzte Beschluss zur Finanzierung von Bewerbungsgesprächen und Aufnahmetests durch die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber lehnt der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) der Freien
    Universität vehement ab.
    “Für immer schärfere Auswahlverfahren auch noch bezahlen zu müssen, ist eine völlig absurde Forderung“, empörte sich Jenny Simon, hochschulpolitische Referentin des AStA. “Damit werden erneut insbesondere Kinder aus finanziell schwachen Familien beim Zugang zu den Hochschulen diskriminiert.“
    Mit dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz können Hochschulen ab dem kommenden Wintersemester bis zu 60% der Studienplätze über gesonderte Bewerbungsgespräche bzw. Auswahltests vergeben. Neben den in den siebziger Jahren ursprünglich als Übergangslösung eingeführten NC´s wird damit eine weitere Hürde für die Aufnahme eines Studiums geschaffen. Bereits heute müssen sich Schülerinnen und Schüler durchschnittlich an sieben Hochschulen bewerben, um einen Studienplatz zu bekommen.
    “Die mit dem Abitur erworbene Hochschulreife wird mit solchen Gesetzesänderungen in Frage gestellt“, so Björn Kietzmann,
    hochschulpolitischer Referent. “Schülerinnen und Schüler müssen also zukünftig ihr Grundrecht auf einen Studienplatz bezahlen.“
    Für Rückfragen steht Ihnen das hochschulpolitische Referat unter 030-83909110 bzw. 0177-7853361 zur Verfügung.
    Allgemeiner Studierendenausschuss der FU
    _______________________________________________
    GEW Berlin
    Aktuellste Presseerklärung
    Nr. 16 / 2005 | 04.05.2005
    SPD wälzt die Kosten für Auswahlverfahren den Studienbewerber/innen auf
    Ein großer Teil der Studienbewerber/innen wird in Berlin künftig für Aufnahmetests der Hochschulen zahlen müssen. Im neuen Berliner Hochschulzulassungsgesetz hat die SPD durchgesetzt, dass für jedes Bewerbungsgespräch bzw. jeden Aufnahmest mindestens 25 Euro anfallen. Mit dem neuen Gesetz können die Hochschulen bis zu 60 % der Studienplätze in NC-Fächern nach dem Ergebnis von Auswahlverfahren vergeben. Das verursacht natürlich Kosten bei den Hochschulen. Diese wälzt die SPD jetzt auf die Studienbewerber/innen ab.
    Rose-Marie Seggelke, stellv. Vorsitzende der GEW BERLIN: „Die GEW BERLIN hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich darauf hingewiesen, dass Auswahlverfahren erhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten der Hochschulen binden. Es ist unerhört, diese Kosten jetzt den Studienbewerber/innen aufzudrücken. Wer sich an drei Berliner Universitäten in Auswahlverfahren begibt, zahlt dann erst mal mindestens 75 Euro, wenn die Bewerbung erfolglos war. Damit macht die SPD entgegen aller Beteuerungen einen weiteren Schritt hin zu Studiengebühren.
    Wenn der Gesetzgeber Auswahlverfahren will, muss er auch bereit sein, den Hochschulen die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.“
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz

    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule

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  • Sachsen – Anhalt: PDS bleibt bei klarem Nein zu Studiengebühren
    Sachsen – Anhalt: PDS bleibt bei klarem Nein zu Studiengebühren
    PM der PDS-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt vom 25.4.2005
    Zur Vorstellung der SPD-Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:
    „Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, dass nunmehr auch die SPD ein längerfristiges Bildungskonzept vorlegt.
    Die PDS-Fraktion hatte bereits Ende vergangenen Jahres Thesen zum Übergang zu einer Schule für alle Kinder der Öffentlichkeit unterbreitet und unlängst Eckpunkte eines Schulgesetzentwurfs präsentiert. Darin visieren wir eine längere gemeinsame Schulzeit und grundlegende innere Reformen von Schule an – Positionen, die jetzt auch die SPD vertritt. Es ist gut, dass diese Diskussion von den Kolleginnen und Kollegen der SPD aufgenommen wurde.
    Studiengebühren hingegen lehnen wir klar und eindeutig ab. Die Gründe – unsozial, kontraproduktiv und für die Wissenschaft kaum von Nutzen – werden aus unserer Sicht auch 2010 fortbestehen. Es ist zu bedauern, wie die SPD bei dem Thema Studiengebühren Pirouetten dreht – auf der einen Seite will sie der Fraktionsvorsitzende, auf der anderen Seite sollen sie nun später kommen. Das klingt verdächtig nach einem klaren und eindeutigen JEIN.”
    Magdeburg, 25. April 2005″

    PM der PDS-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt vom 25.4.2005

    Zur Vorstellung der SPD-Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

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  • Studiengebühren in Hamburg
    Studiengebühren in Hamburg
    Das Verwaltungsgericht hat gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
    In einem Eilverfahren hat das Hamburger Verwaltungsgericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landeskinderregelung des Hamburger Studiengebührenmodells geäußert. Zum Beschluss, zur Rechtsgrundlage und einer PE hier
    Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verwaltungsgericht/aktuelles/start.html
    Beschluss vom 31. Januar 2005, 6 E 4707/04, nicht rechtskräftig,
    Es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Hamburgischen
    Hochschulgesetzes wie auch der Studiengebührensatzung, soweit diese eine
    Gebührenpflicht für Studierende mit Hauptwohnung außerhalb der Freien und Hansestadt
    Hamburg und ihrer Metropolregion begründen.
    Gründe:
    I.
    Der Antragsteller wendet sich gegen die Heranziehung zur Zahlung von Studiengebühren.
    Der Antragsteller ist mit Hauptwohnung in xxx gemeldet und war im Sommersemester
    2004 an der Hamburger xxx eingeschrieben.
    Mit Bescheid vom 25. März 2004 zog die Antragsgegnerin den Antragsteller für das
    Sommersemester 2004 zu einer Studiengebühr nach § 4 der Studiengebührsatzung der
    xxx vom 4. Februar 2004 (Amtl.Anz. S. xxx) –Studiengebührensatzung- i.V.m. § 6 Abs. 7
    Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 (GVBl. S.171) in der Fassung vom
    27. Mai 2003 (GVBl. S. 138, 170, 228) -HmbHG- in Höhe von 500,- Euro heran. Zur Begründung
    führte sie aus, daß der Antragsteller nach der von ihm angegebenen Studienadresse
    nicht in Hamburg oder der Metropolregion nach der Metropolregion-Verordnung-
    Hochschulen vom 5. August 2003 (GVBl. S. 451) – MetroVO-H- gemeldet sei und deshalb
    nicht gemäß § 2 der Studiengebührensatzung i.V.m. § 6 Abs. 6 HmbHG über ein einmaliges
    Studienguthaben verfüge.
    Mit E-Mail vom 19.4.2004 teilte der Antragsteller der Antragsgegnerin mit, er finde es bedauerlich,daß es keine Regelung für Teilzeitstudenten gebe. Eine hälftige Belastung
    durch die Studiengebühren hätte er vielleicht für tragbar gehalten. Mit Schreiben vom 24.
    April 2004 erhob der Antragsteller Widerspruch gegen den Gebührenbescheid mit den
    „Anträgen:
    1.) Aufhebung des Gebührenbescheides wegen Unzulässigkeit
    2.) Die Studiengebühr auf 250,00 Euro je Semester festzusetzen.
    3.) Erlaß der Studiengebühren für zwei Semester nach § 5, 2 Punkt 7 lt. Studiengebührensatzung
    der HWP vom 04.02.2004“
    Der Antragsteller berief sich im weiteren darauf, daß die Studiengebührensatzung der
    HWP beruhend auf § 6 HmbHG mit § 27 Abs. 4 HRG unvereinbar sei. Ferner verstoße die
    Hamburgische Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Ein sachgerechter Grund für die unterschiedliche Behandlung der Studierenden, die innerhalb der Metropolregion ihren Hauptwohnsitz
    hätten und denen, die nicht dort wohnten, sei nicht erkennbar. Der Antragsgegnerin
    würden jedenfalls keine höheren Kosten für Studierende entstehen, die außerhalb
    dieser Metropolregion ihren Wohnsitz hätten.
    Zugleich mit dem Widerspruch beantragte der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung.
    Mit Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 wies die Antragsgegnerin den Widerspruch
    des Antragstellers als unbegründet zurück. Der Antragsteller sei nach § 4 der
    Studiengebührensatzung i.V.m. § 6 Abs. 7 HmbHG gebührenpflichtig. Diese Vorschriften
    verstießen nicht gegen § 27 Abs. 4 HRG, weil nach den Feststellungen der Antragsgegnerin
    nach Einführung des Studienguthabenmodells höchstens 20 % der Studierenden
    in Hamburg studiengebührenpflichtig seien. Das durch § 27 Abs. 4 HRG vorgegeben
    Regel-Ausnahme-Verhältnis sei somit eingehalten worden.
    Weiterhin sei die Studiengebührenpflicht für solche Studierende, die ihren Hauptwohnsitz
    außerhalb Hamburgs oder der Metropolregion hätten, sachlich gerechtfertigt. Das Land
    Hamburg stelle nämlich proportional erheblich mehr Studienplätze bereit, als es seinem
    Anteil an der Einwohnerzahl des Bundesgebietes und auch an seinem Steuerbehalt entspreche.
    Dies würde Hamburg zu einem sogenannten Studienimportland machen. Vor
    diesem Hintergrund sei es legitim, von Studierenden aus anderen Bundesländern, die von
    dieser überobligatorischen Leistung profitierten, einen moderaten und nicht kostendeckenden
    Anteil an diesen Aufwendungen zu fordern.
    Darüber hinaus sei die Wirkung der Differenzierung nach dem Wohnort gering, weil sich
    jeder Studierende, welcher in Hamburg ein Studium aufnehme, grundsätzlich durch An-
    meldung in der Stadt oder der Metropolregion die Vorteile des Studienguthabens verschaffen
    könne.
    Gründe für eine Befreiung von der Studiengebühr oder den Erlaß der Studiengebühr gemäß
    § 5 der Studiengebührensatzung seien nicht ersichtlich, zumal keine Gründe vorgetragen
    oder Belege vorgelegt worden seien.
    Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wies die Antragsgegnerin ab.
    Am 24. September 2004 hat der Antragsteller Klage (6 K 4706/04) erhoben und zugleich
    den vorliegenden Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.
    Der Antragsteller beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Klage gegen den Gebührenbescheidvom 25. März 2004 anzuordnen.
    Die Antragsgegnerin beantragt,den Antrag abzulehnen.
    Sie verweist zur Begründung auf ihren Widerspruchsbescheid.
    Nachdem sich der Antragsteller nicht zum Wintersemester 04/05 zurückgemeldet hat, ist
    er mit Bescheid vom 4. Oktober 2004 exmatrikuliert worden.
    II.
    1. Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Kammer das gesamte Vorbringen des
    Antragstellers dahin versteht, daß er mit Widerspruch und Klage in erster Linie die vollständige
    Aufhebung des Gebührenbescheides vom 25. März 2004 erreichen will. Seinen
    im Widerspruchsschreiben gestellten „Antrag“, die Studiengebühr auf 250,- Euro je Semester festzusetzen, sieht die Kammer vor dem Hintergrund seiner übrigen Äußerungen
    als sein nur hilfsweise verfolgtes Begehren an.
    Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers
    gegen den Gebührenbescheid der Antragsgegnerin vom 25. März 2004 sowie
    den Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 anzuordnen, ist zulässig. Bei der im
    Streit befindlichen Studiengebühr handelt es sich um eine öffentliche Abgabe im Sinne
    von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, bei deren Anforderung die aufschiebende Wirkung
    der Anfechtungsklage entfällt (vgl. VG Gera, Beschl. v. 27.8.2004, Az.: 2 E 1066/04 GE,
    zitiert nach Juris; VG Köln, Beschl. v. 26.4.2004, Az.: 6 L 721/04, in NVWBl. 2004, 392
    ff.). Der Zulässigkeit steht nicht § 80 Abs. 6 VwGO entgegen. Die Antragsgegnerin hat
    nämlich den Antrag des Antragstellers auf Aussetzung der Vollziehung mit ihrem Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 abgelehnt.
    Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg.
    Nach der im vorliegenden Eilverfahren gebotenen und allein möglichen summarischen
    Prüfung dürfte der Antragsteller zwar der Gebührenpflicht unterliegen (a), es bestehen
    aber in diesem Fall hinreichend gewichtige Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit
    der Festsetzung dieser Studiengebühr (b). Unter diesen Umständen kann es grundsätzlich
    nicht – und so auch hier nicht- bei der in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO vom
    Gesetzgeber generell angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit verbleiben (vgl.
    Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, 2003, § 80, Rn. 161). Dabei ist darauf hinzuweisen,
    daß das Gericht in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich
    nicht verpflichtet ist, das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (Kopp, a.a.O., § 80 Rn. 161). Diese Entscheidung
    bleibt in Fällen wie diesen, in denen über den geltend gemachten Anspruch nicht abschließend
    im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden wird, dem
    Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1983, Az.: 1 BvL 20/81,
    in BVerfGE 63, 131 ff.).
    a) Ermächtigungsgrundlagen für die Erhebung der vorliegenden Studiengebühr sind
    § 6 Abs. 7 i.V.m. §§ 6 Abs. 6 und 8 HmbHG i.V.m. §§ 2 und 4 der Studiengebührensatzung.
    Nach § 6 Abs. 7 HmbHG erheben die Hochschulen für das Studium an ihren Einrichtungen
    Gebühren, soweit kein Studienguthaben nach Absatz 6 zur Verfügung steht. § 6
    Abs. 6 HmbHG bestimmt, daß Studierende der Studiengänge nach §§ 52 und 54
    HmbHG mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder in ihrer Metropolregion
    über ein einmaliges Studienguthaben in Höhe der Semesterzahl der Regelstudienzeit
    eines Studiums zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester verfügen.
    Gemäß § 8 Abs.1 Satz 1 HmbHG betragen die Studiengebühren für jedes Semester
    500 Euro, nach Satz 3 dieser Vorschrift treffen die Hochschulen durch Satzung die näheren
    Bestimmungen über die Studiengebühren, insbesondere über begründete Ausnahmefälle,
    in denen Studierende von der Gebührenpflicht befreit sind.
    § 4 Satz 1 der Studiengebührensatzung wiederholt die Regelung, daß gebührenpflichtig
    ist, wer über kein Studienguthaben nach §§ 2, 3 verfügt; in § 2 dieser Satzung heißt
    es weiter, daß immatrikulierte Studierende mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt
    Hamburg oder ihrer Metropolregion in Studiengängen nach § 1 über ein einmaliges
    Studienguthaben in bestimmter Höhe verfügen.
    Der Antragsteller dürfte nach allem gebührenpflichtig sein, da ihm mit seiner Hauptwohnung
    in xxx, also außerhalb der Grenzen der Metropolregion nach § 1 MetroVO-H,
    aufgrund der fraglichen Regelung kein Studienguthaben zur Verfügung steht.
    Eine Ausnahme von dieser Gebührenpflicht ist im Falle des Antragstellers nicht ersichtlich.
    Der Antragsteller hat selbst nur eine unbillige Härte nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Studiengebührensatzung geltend gemacht. Danach liegt eine unbillige Härte in der Regel
    bei nachgewiesenen Wahrnehmungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in gemeinnützigen
    Vereinen oder Organisationen oder in einer bei den Selbstverwaltungsorganen der
    Hochschule oder der Studierendenschaft eingerichteten Arbeitsgruppe in nicht unerheblichem
    zeitlichen Umfang, der sich studienzeitverlängernd auswirkt, vor. Abgesehen
    davon, daß der Antragsteller nichts zur Begründung einer solchen Härte vorgetragen
    und keinerlei Belege dazu eingereicht hat, kann in seinem Fall voraussichtlich auchdeshalb keine unbillige Härte aus den Gründen des § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Studiengebührensatzung
    angenommen werden, weil diese Härtegründe nach dem Sinn und Zweck
    der Regelung wohl allein von Studierenden geltend gemacht werden können, die wegen
    zu langer Studienzeiten gebührenpflichtig geworden sind.
    b) Es bestehen jedoch hinreichend gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
    der Vorschriften des Hamburgischen Hochschulgesetzes wie auch der Studiengebührensatzung,
    soweit diese eine Gebührenpflicht für Studierende mit Hauptwohnung außerhalb
    der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer Metropolregion begründen.
    Damit steht auch die Rechtmäßigkeit des auf diese Grundlagen gestützten Gebührenbescheides
    und des Widerspruchsbescheides in Frage.
    aa) Zweifel bestehen insbesondere daran, ob die umstrittene Studiengebühr mit Art. 12
    GG vereinbar ist.
    Die Studiengebühr ist wie eine Regelung der Berufsausübung zu beurteilen und muß
    den diesbezüglichen Anforderungen des Regelungsvorbehaltes nach Art. 12 Abs. 1
    Satz 2 GG genügen.
    Der Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG umfaßt auch das Recht zur freien
    Wahl der Ausbildungsstätte. Die Grundsätze, die für die die Berufsfreiheit beschränkenden
    Regelungen gelten, sind hier entsprechend heranzuziehen. Derartige Regelungen
    bedürfen zunächst einer gesetzlichen Grundlage. Die materiellen Anforderungen
    hängen von der Tragweite und Intensität der Beeinträchtigung der Berufsfreiheit ab.
    Die Regelungsfreiheit ist um so enger begrenzt, je mehr sie die Freiheit der Berufswahl
    berührt. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist in Bezug auf die Bedingungen
    und Modalitäten der Berufsausübung am weitesten. Berufsausübungsregelungen stehen
    in Einklang mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls
    sie zweckmäßig erscheinen lassen. Berufsausübungsregelungen, die nicht
    nur in Einzelfällen Beschränkungen der Berufsfreiheit bewirken, müssen die für diese
    geltenden Anforderungen erfüllen. In jedem Fall ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
    zu wahren (ständige Rspr.; vgl. BVerfG, Entscheidung vom 18.7.1972, Az: 1
    BvL 32/70, 1 BvL 25/71, in BVerfGE 33, 303, 337 f.; BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, Az.:6 C
    8/00, in BVerwGE 115, 32 ff.).
    Die umstrittene Studiengebühr ist als Benutzungsgebühr zu qualifizieren. Mit der Einführung
    einer solchen Gebühr wird nicht der Zugang zum Hochschulstudium geregelt,
    vielmehr werden die Studienbedingungen in bestimmter Weise ausgestaltet, so daß
    vorliegend die für die Beurteilung von Berufsausübungsregelungen geltenden Maßstäbe
    heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urt.v. 25.7.2001, a.a.O.).
    Die Studiengebühr ist hier durch förmliches Gesetz eingeführt worden. Es bestehen
    allerdings Zweifel daran, ob sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt
    ist:
    Der Hamburgische Gesetzgeber wird mit dieser Gebühr die Zielsetzung verfolgt haben,
    zur Finanzierung der Hochschulen beizutragen.
    Da er die hier umstrittene Gebührenpflicht nicht zur allgemeinen gemacht hat, sondern
    sie –unabhängig von der Länge der Studiendauer- allein daran knüpft, daß der Ort der
    Hauptwohnung der Studierenden außerhalb Hamburgs und der Metropolregion liegt,
    stellt sich die Frage, welchen Grund er für diese Differenzierung gehabt und welche
    weiteren Zwecke er mit dieser Regelung verfolgt hat.
    Die Entstehungsgeschichte gibt –soweit ersichtlich- wenig Aufschluß über die Motive
    des Gesetzgebers.
    Denkbar wäre es, daß der Gesetzgeber die Hochschulen Hamburgs gerade durch die
    Zahl auswärtiger Studierender für besonders stark belastet hält und daraus die Berechtigung
    herleitet, von diesen einen finanziellen Ausgleich zu fordern. Dementsprechend
    heißt es im Widerspruchsbescheid der Antragsgegnerin auch, daß der Gesetzgeber
    der Auffassung sei, daß das Bundesland Hamburg überproportional mehr Studienplätze
    bereitstelle, als es seinem Anteil an der Einwohnerzahl des Bundesgebietes und
    auch seinem Steueraufkommen entspräche. Darin käme also die Vorstellung des Gesetzgebers
    zum Ausdruck, andere Länder hätten zu Lasten Hamburgs nicht genügend
    für den Hochschulausbau getan, so daß auf diesem Wege ein Teil der Aufwendungen
    für die Bereitstellung der Studienplätze einzufordern sei oder andere Bundesländer zur
    stärkeren Beteiligung am Hochschulausbau zu veranlassen seien. Bei diesen Erwägungen
    dürfte es sich um ein Problem des innerstaatlichen Finanzausgleichs und der
    zweckmäßigen Lösung der Gemeinschaftsaufgabe des Hochschulausbaus (vgl. Art. 91
    a GG) handeln (vgl. BVerfG, in BVerfGE 33, 303ff.), nicht aber um einen sachgerechten
    Grund, um die Berufsfreiheit einzelner Studierender zu beschränken. Hinzu kommt,
    daß der möglicherweise beabsichtigte Ausgleich der Mehraufwendungen Hamburgs für
    den Hochschulbetrieb bei der hier zu prüfenden Gebührenregelung dann nicht erreicht
    wird, wenn die Studierenden aus anderen Bundesländern ihre Hauptwohnung in Hamburg
    oder in der umliegenden Metropolregion anmelden. Dann entfiele die Gebührenpflicht
    und Hamburg erhielte keinerlei Ausgleich für etwaige überobligatorische Leistungen.
    Damit stünde die Geeignetheit des Mittels und damit zugleich die Verhältnismäßigkeit
    der Gebühr in Frage. Zu dieser Frage bedarf es weiterer Aufklärung im
    Hauptsacheverfahren
    Ferner könnte der hamburgische Gesetzgeber mit dieser Regelung darauf hinwirken
    wollen, daß Studierende mit auswärtiger Hauptwohnung ihren Hauptwohnsitz nach
    Hamburg verlegen. Dieser Effekt der Erhebung einer Gebühr läßt die Einführung der
    hier umstrittenen Studiengebühr voraussichtlich auch nicht als zweckmäßig erscheinen.
    Denn dem Bundesland Hamburg sind in diesem Fall schon deshalb keine nennenswerten
    Vorteile sicher, weil Studierende ihren Hauptwohnsitz ebenso in der –
    benachbarten- Metropolregion, also auch außerhalb Hamburger Staatsgebietes, anmelden
    können, um nicht unter die Gebührenpflicht zu fallen. Ein in diesem Zusammenhang
    als gewichtig zu bemessendes Interesse des Landes Hamburgs daran, daß
    sich Studierende mit der Hauptwohnung in der Metropolregion niederlassen, ist nicht
    ersichtlich.
    Weiter könnte der Gesetzgeber darauf abgezielt haben, gerade diejenigen mit Gebühren
    zu belasten, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Hamburgs oder seiner Metropolregion
    angemeldet haben und nicht bereit sind, ihre Hauptwohnung nach Hamburg zu
    verlegen. Ein vernünftiger Grund, der die Belastung dieser Studierenden rechtfertigen
    könnte, ist wohl auch nicht gegeben.
    Es mag zweifelhaft sein, ob diejenigen, für die es aus den verschiedensten legitimen
    Gründen nicht möglich oder attraktiv ist, ihre Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt
    Hamburg oder ihrer Metropolregion anzumelden, durch die Gebühr zum Besuch
    einer Hochschule außerhalb Hamburgs bewogen werden. So führt das Bundesverfassungsgericht
    in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 aus, daß –soweit finanzielle Erwägungen
    bei der Wahl des Studienortes überhaupt eine Rolle spielen- Studiengebühren
    in der Größenordnung von 500,- EUR je Semester im Vergleich zu den von Ort zu Ort
    unterschiedlichen Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung seien (vgl.
    BVerfG, Urt. v. 26.1.2005, Az.: 2 BvF 1/03, zitiert nach www.bundesverfassungsgericht.
    de/entscheidungen). Der etwaige Versuch einer Verdrängung auswärtiger Studierender
    könnte jedenfalls als bundesunfreundliches Verhalten und damit als verfassungswidrig
    anzusehen sein (vgl. BVerfG, Urt.v.22.5.1990, in BVerfGE 81, 310; vgl.
    auch BVerwG, Urt.v. 25.7.2001, Az.: 6 C 8/00).
    Um an der Verfassungsmäßigkeit dieser Gebühr zweifeln zu können, bedarf es jedoch
    keines feststellbaren bundesunfreundlichen Verhaltens. Hinreichende gewichtige Bedenken
    an der Vereinbarkeit dieser Studiengebühr mit Art. 12 Abs. 1 GG entstehen
    bereits dann, wenn die Belastung der Gruppe der auswärtigen Studierenden mit der
    Studiengebühr durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls nicht zu rechtfertigen
    ist. So liegt es nach dem jetzigen Kenntnisstand im vorliegenden Verfahren des einstweiligen
    Rechtsschutzes wohl hier:
    Auch wenn angenommen werden kann, daß sich diejenigen Studierenden, die sich
    allein aus versicherungstechnischen oder sonstigen Gründen eingeschrieben haben,
    aber nicht um zu studieren, grundsätzlich durch diese Gebühr von einer Immatrikulation
    an einer Hamburgischen Hochschule abhalten lassen, rechtfertigt dies nicht die Einführung
    der hier umstrittenen Studiengebühr. Es kann nämlich nicht unterstellt werden,
    daß die überwiegende Mehrzahl derjenigen Studierenden, die nur mit Nebenwohnung
    in Hamburg gemeldet sind oder die in Hamburg gar keine Wohnung gemietet haben
    und dementsprechend pendeln müssen, gar nicht ernsthaft studieren. Allein schon wegen
    der Länge der vorlesungsfreien Zeit dürfte es ohne weiteres möglich sein, ernsthaft
    und ohne Gefährdung des Studienziels an einer Hamburger Hochschule zu studieren
    und dabei die Wohnung in Hamburg oder Umgebung nicht als Hauptwohnung, sondern
    lediglich als Nebenwohnung zu nutzen. Dies gilt erst recht, wenn es sich um ein Teilzeitstudium gemäß § 36 Abs. 4 HmbHG handelt. Selbst wenn Studierende keine Wohnung
    in Hamburg gemietet haben und nicht allzu weit von Hamburg entfernt wohnen,
    ist es ihnen ohne weiteres möglich, engagiert und zügig zu studieren.
    Nach allem dürften es vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls jedenfalls nicht
    rechtfertigen, bei der Erhebung von Studiengebühren an den Ort der Hauptwohnung
    der Studierenden anzuknüpfen.
    bb) Sofern es nur in Einzelfällen zur Beschränkung der Berufsfreiheit kommen sollte,
    was im Hauptsacheverfahren näher zu untersuchen ist, und damit ein Verstoß gegen
    Art. 12 Abs. 1 GG in Frage gestellt wäre, so wäre jedenfalls ernsthaft ein Verstoß gegen
    Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht zu ziehen.
    Im Gebührenrecht steht aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund,
    daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung
    regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers
    in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen
    wird. Dieser Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt. Das Bundesverfassungsrecht
    läßt dem jeweiligen Bundes- oder Landesgesetzgeber Raum, die Höhe der Benutzungsgebühren
    aus sachlichen Gründen auch bei gleichartiger Inanspruchnahme unterschiedlich
    zu bemessen, solange der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung
    sowie die Beziehung zu den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung
    nicht verlorengeht. Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung
    lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die
    Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. zum Vorstehenden BVerwG,
    Beschl. v. 30.1.1997, Az.: 8 NB 2/96, in BVerwGE 104, 60 ff.).
    Ein sachlicher Grund für die Benachteiligung derjenigen Studierenden mit Hauptwohnung
    außerhalb Hamburgs und seiner Metropolregion, ist vorliegend nicht ersichtlich.
    Diese Gruppe der Studierenden nutzt die gleichen Leistungen der Antragsgegnerin wie
    die anderen Studierenden und verursacht weder höhere Kosten noch zieht sie einen
    größeren Vorteil aus den angebotenen Leistungen, so daß daraus keine Rechtfertigung
    erwächst, allein diese Gruppe mit einer Gebührenpflicht unabhängig von der Länge des
    Studiums zu belasten. Bereits die Ausführungen unter Punkt aa) haben ergeben, daß
    Zwecke der Verhaltenslenkung die Gebührenerhebung mit der Anknüpfung an den Ort
    der Hauptwohnung voraussichtlich sachlich nicht rechtfertigen können; soziale Zwecke
    sind ebenfalls nicht zu erkennen. An dieser Stelle ist zudem darauf hinzuweisen, daß
    der Gebührentatbestand nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte eine
    gesetzgeberische Entscheidung insoweit auch nicht hinreichend klar erkennbar macht.
    cc) Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 (Az.: 2
    BvF 1/03) Artikel 1 Nummer 3 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
    vom 8. August 2002 (BGBl. S. 3138) für nichtig erklärt hat, ist vorliegend
    auch deshalb nicht mehr zu prüfen, ob die Erhebung einer Studiengebühr für Studierende
    mit Wohnsitz außerhalb der Hansestadt Hamburg und ihrer Metropolregion
    auch in Widerspruch zu § 27 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 19. Januar
    1991 (BGBl. I S. 18, in der Fassung des 6. HRGÄndG v. 8.8.2002, BGBl. I S. 3138)
    steht.
    __________________
    221-1
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    (HmbHG)
    Vom 18. Juli 20011)
    1) Erlassen als Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 7. 2001 (HmbGVBl. S. 171)
    Fundstelle: HmbGVBl. 2001, S. 171
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.12.2004, HmbGVBl. 2004, S. 517
    § 6
    Finanzierung, staatliche Auftragsangelegenheiten, Gebühren und Entgelte
    (1) 1 Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den Hochschulen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Grundstücke, Einrichtungen und Haushaltsmittel zur Verfügung. 2 Die Hochschulen erhalten jährlich eine Globalzuweisung, die sich an den in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages geforderten und erbrachten Leistungen orientiert. 3 Die Globalzuweisung besteht aus dem Grundbudget, das sich an absoluten Belastungsparametern orientiert, und dem indikatorengesteuerten Leistungsbudget, dessen Indikatorendefinition und Berechnungsmodus mittelfristig gleich bleiben sollen. 4 Die Globalzuweisung wird auf der Grundlage einer dreijährigen Bedarfs- und Entwicklungsplanung festgelegt. 5 Daneben können den Hochschulen Innovationsmittel zugewiesen werden, die als konkreter Finanzbetrag für bestimmte Ziele vereinbart werden.
    (2) Die Hochschulen nehmen als staatliche Auftragsangelegenheiten wahr:
    1.  die Bewirtschaftung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel einschließlich des Gebühren-, Kassen- und Rechnungswesens,
    2.  die Verwaltung der ihnen zur Verfügung gestellten Grundstücke und Einrichtungen sowie die Mitwirkung bei der Planung und Realisierung solcher Einrichtungen; die Hochschulen sind an der Planung frühzeitig zu beteiligen,
    3.  die Personalangelegenheiten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes an den Hochschulen und die Einstellung von Personal, soweit die Entscheidung nicht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes staatlichen Stellen vorbehalten ist,
    4.  die Ermittlung der Ausbildungskapazität und die Vorschläge für die Festsetzung der Zulassungszahlen.
    (3) 1 Im Benehmen mit den Hochschulen kann ihnen die Wahrnehmung weiterer Angelegenheiten, die mit ihren Aufgaben zusammenhängen, als staatliche Auftragsangelegenheit übertragen werden. 2 Die Hochschulen können mit Einwilligung der zuständigen Behörde vereinbaren, dass eine von ihnen staatliche Auftragsangelegenheiten für eine andere wahrnimmt oder mehrere Hochschulen staatliche Auftragsangelegenheiten gemeinsam wahrnehmen.
    (4) 1 In Auftragsangelegenheiten sind die staatlichen Vorschriften anzuwenden. 2 Die zuständige Behörde übt die Fachaufsicht grundsätzlich durch Richtlinien und allgemeine Weisungen aus; soweit Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 2 Absatz 3 abgeschlossen worden sind, gelten allein die Regelungen in diesen Vereinbarungen.
    (5) 1 Die Hochschulen können auf Grund von Satzungen Gebühren und Entgelte für besondere Leistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen erheben (Gebührensatzungen). 2 Für das weiterbildende Studium werden mindestens kostendeckende Gebühren erhoben.
    (6) 1 Das Studium in Studiengängen nach § 52 und in Bachelor- und Masterstudiengängen nach § 54 ist für Studierende mit Studienguthaben gebührenfrei. 2 Ein Studienguthaben erhalten Studierende solcher Studiengänge mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder in ihrer Metropolregion. 3 Die Grenzen der Metropolregion werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. 4 Das Studienguthaben wird einmalig gewährt und umfasst die Semesterzahl der jeweiligen Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester; bei konsekutiven Studiengängen nach § 54 Absatz 4 werden die Regelstudienzeiten des Bachelor- und des Masterstudiengangs zusammengezählt. 5 Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für postgraduale Masterprogramme.
    (7) Soweit kein Studienguthaben nach Absatz 6 zur Verfügung steht, erheben die Hochschulen für die in Absatz 6 Satz 1 genannten Studiengänge Studiengebühren.
    (8) 1 Die Studiengebühren betragen für jedes Semester 500 Euro. 2 Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Studiengebühren nach Satz 1 veränderten Verhältnissen anzupassen. 3 Die Hochschulen treffen durch Satzung die näheren Bestimmungen über die Studiengebühren, insbesondere über
    1.  das Verfahren bei Teilzeitstudierenden,
    2.  die Studiengebühren beim Doppelstudium nach § 36 Absatz 2,
    3.  die Berücksichtigung von Beurlaubungszeiten,
    4.  die Anrechnung von Studienzeiten an anderen Hochschulen,
    5.  das Verfahren beim Zweitstudium,
    6.  die in diesem Gesetz nicht geregelten begründeten Ausnahmefälle, in denen Studierende von der Gebührenpflicht befreit sind,
    7.  die zur Geltendmachung der Studiengebühren erforderlichen Informationspflichten der Studierenden gegenüber den Hochschulen.
    (9) Von der Zahlung der Studiengebühren befreit sind Studierende,
    1.  die für ihr Studium Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten,
    2.  für Zeiträume, in denen sie ein Kind im Vorschulalter pflegen und erziehen oder während ihres Studiums gepflegt und erzogen haben,
    3.  für bis zu zwei Semester, in denen sie in Selbstverwaltungsorganen der Hochschule oder der Studierendenschaften tätig sind oder tätig waren, oder
    4.  die als Doktorandinnen oder Doktoranden nach § 70 Absatz 5 immatrikuliert sind.
    (10) 1 Die Studiengebühren sind auf Antrag der oder des Studierenden im Einzelfall teilweise oder ganz zu erlassen oder zu stunden, wenn die Einziehung der Gebühr zu einer unbilligen Härte führen würde. 2 Eine unbillige Härte liegt in der Regel vor bei
    1.  studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung,
    2.  studienzeitverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat,
    3.  einer wirtschaftlichen Notlage in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung oder
    4.  Mängeln der Studienorganisation der Hochschule, auf Grund derer ein Studienabschluss innerhalb der in Absatz 6 Satz 4 genannten Gesamtstudienzeiten nicht möglich war; solche Mängel der Studienorganisation liegen insbesondere vor, wenn nicht ausreichend Seminar- und Laborplätze angeboten werden.
    (11) Die Einnahmen aus den Studiengebühren stehen der Hochschule zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zusätzlich zur Verfügung.
    1)
    Geändert 27. 5. 2003 (HmbGVBl. S. 138, 170, 228)
    _______________________________________
    221-1
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    (HmbHG)
    Vom 18. Juli 20011)
    1) Erlassen als Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 7. 2001 (HmbGVBl. S. 171)
    Fundstelle: HmbGVBl. 2001, S. 171
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.12.2004, HmbGVBl. 2004, S. 517
    § 129a1)
    Studiengebühren, Studienguthaben
    (1) 1 Studiengebühren nach § 6 Absatz 7 sind erstmals zum Sommersemester 2004 zu erheben. 2 Die Satzungen nach § 6 Absatz 8 Satz 3 sind so rechtzeitig zu erlassen, dass die Hochschulräte sie vor der Erhebung der Studiengebühren im Sommersemester 2004 nach § 84 Absatz 1 Nummer 7 genehmigen können. 3 Für die Studierenden, deren Studienguthaben nach § 6 Absatz 6 in dem Semester, in dem das Hochschulmodernisierungsgesetz in Kraft tritt, noch nicht erschöpft ist, sind die Studiengebühren abweichend von Satz 1 erstmals im Sommesemester 2005 zu erheben.
    (2) Das Studienguthaben von Studierenden, die vor dem In-Kraft-Treten des Hochschulmodernisierungsgesetzes studiert haben, ist um die Anzahl der Semester zu verringern, in denen sie, ohne einer Studiengebühr zu unterliegen, an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
    1)
    Eingefügt 27. 5. 2003 (HmbGVBl. S. 138, 170, 228)
    ________________________
    AStA der HWP
    PRESSE-INFORMATION
    HWP – Hamburger Universität
    für Wirtschaft und Politik
    Hamburg, 17.02.05
    Hamburger Studiengebühren verfassungswidrig!
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren
    Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro für Studierende, die nicht in
    Hamburg bzw. in der Metropolregion wohnen, für verfassungswidrig
    erklärt. Das Gericht sieht das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art.
    12 Abs. 1 und den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz
    verletzt.
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hält in seinem Beschluss vom 31. Januar
    2005 die Erhebung von Studiengebühren nach § 6 Abs. 7
    (=Ž;Studiengebühren/Metropolregion>Ã;) des Hamburgischen Hochschulgesetzes
    für verfassungswidrig.
    Die Erhebung von Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro ab dem ersten
    Semester für Studierende die ihren Wohnsitz nicht in Hamburg oder in
    der Metropolregion haben, sei weder mit dem Grundrecht auf
    Berufsfreiheit des Art. 12 Grundgesetz noch mit dem
    Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz vereinbar.
    Das Verwaltungsgericht sieht =Ž;gewichtige Zweifel an der
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Hamburgischen
    Hochschulgesetzes>Ã;, da die =Ž;Studiengebühr wie eine Regelung der
    Berufsausübung zu beurteilen>Ã; ist und den =Ž;Anforderungen des
    Regelungsvorbehalts nach Art. 12 Abs. 1 GG genügen muss.>Ã; Die
    Studiengebühr ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht =Ž;durch
    vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt>Ã;. Außerdem könnte
    der =Ž;Versuch der Verdrängung auswärtiger Studierender jedenfalls als
    bundesunfreundliches Verhalten und damit als verfassungswidrig
    anzusehen sein>Ã;, urteilte das Gericht.
    Der AStA der HWP fordert Wissenschaftssenator Dräger und die
    Präsidenten der Hamburger Hochschulen auf, die Erhebung von
    Studiengebühren für Studierende, die nicht in Hamburg gemeldet sind,
    mit Beginn des Sommersemesters 2005 auszusetzen und die rechtswidrig
    erhobenen Gebühren den Studierenden zu erstatten.
    AStA-Sprecher, Bela Rogalla: =Ž;Studiengebühren verschärfen die soziale
    Selektion beim Hochschulzugang, verlängern die Studienzeiten durch
    Erwerbstätigkeit oder führen sogar zum Abbruch des Studiums. Deshalb
    begrüßt der AStA die verfassungsrechtliche und sozialpolitische
    Argumentation des Verwaltungsgerichts und fordert die
    Wissenschaftsbehörde auf, ihre Beschwerde vor dem
    Oberverwaltungsgericht zurückzuziehen.>Ã;
    Das Verwaltungsgericht hat gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

    In einem Eilverfahren hat das Hamburger Verwaltungsgericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landeskinderregelung des Hamburger Studiengebührenmodells geäußert. Zum Beschluss, zur Rechtsgrundlage und einer PE hier

    Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verwaltungsgericht/aktuelles/start.html

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  • BIS 2006 KEINE STUDIENGEBÜHREN IN BERLIN
    BIS 2006 KEINE STUDIENGEBÜHREN IN BERLIN
    Ein Gespräch mit Benjamin Hoff (Wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)
    PDS will öffentlichen Hochschulfinanzausgleich. SPD hat keine einheitliche Linie.
    JUNGE WELT: Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) gibt sich überzeugt, daß nach dem Fall des Studiengebührenverbots vor dem Bundesverfassungsgericht auch in der Hauptstadt über kurz oder lang Gebühren für das Erststudium erhoben werden. Steht in dieser Frage eine neue Koalitionskrise zwischen SPD und PDS bevor?
    BENJAMIN HOFF: Davon gehe ich nicht aus. Der Finanzsenator macht nur seinen Job und hält nach Möglichkeiten Ausschau, an Geld zu kommen. Ich würde seinen Vorstoß nicht überbewerten.
    JUNGE WELT: Bleibt nach dem Karlsruher Urteil in Berlin alles beim Alten?
    BENJAMIN HOFF: Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach in Berlin keinerlei Studiengebühren erhoben werden, gilt weiter. Gleichwohl stellen wir uns auf die neue Situation ein. Wir sprechen uns für einen öffentlichen Hochschulfinanzausgleich aus, wie ihn die PDS seit Jahren vertritt und den Rheinland-Pfalz jüngst in die Diskussion gebracht hat. Dabei muß das Herkunftsland eines Studierenden jenem Land einen Ausgleich zahlen, in dem dieser studiert.
    JUNGE WELT: Dabei bliebe das Studium gebührenfrei?
    BENJAMIN HOFF: Mehr noch würden mit diesem Modell Studiengebühren verhindert, indem der drohenden Ungleichverteilung der Ausbildungslasten zwischen den Bundesländern vorgebeugt wird. Andernfalls müßten die gebührenfreien Länder die Zeche für Länder mit Studiengebühren zahlen, weil letztere Jugendliche und Studierende massenhaft außer Landes treiben.
    JUNGE WELT: Plädiert auch Ihr Regierungspartner für dieses Modell?
    BENJAMIN HOFF: Die SPD treibt jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf. In ihren Reihen gibt es von allem etwas: Befürworter von Studiengebühren, von Studienkonten und sogar noch einige wenige, die jegliche Gebühren ablehnen. Von einer einheitlichen SPD-Linie kann also leider noch keine Rede sein.
    JUNGE WELT: Was, wenn sich die Länder nicht auf einen Finanzausgleich einigen? Sarrazin geht heute schon von einem Scheitern aus.
    BENJAMIN HOFF: Sarrazin hat sich am Tag des Karlsruher Urteils höchstpersönlich für ein derartiges Konzept ausgesprochen. Wenn man jetzt die Verhandlungen für tot erklärt, noch ehe sie aufgenommen wurden, dann kann dabei tatsächlich nicht viel herauskommen. Daß das Modell funktionieren kann, läßt sich in der Schweiz besichtigen. Ein anderes Modell bestünde darin, daß für zehn Jahre von der Einkommensteuer jedes erwerbstätigen Akademikers zehn bis 20 Prozent an das Land bzw. an die Hochschule fließen, wo der Akademiker seinen Abschluß erworben hat.
    JUNGE WELT: Können Sie garantieren, daß es in Berlin bis 2006, also bis Ende der Legislaturperiode, keine Studiengebühren gibt?
    BENJAMIN HOFF: Ich kann garantieren, daß ich mich weiterhin für die Position einsetzen werde, die der PDS-Landesparteitag vor einem Jahr in dieser Frage eingenommen hat, nämlich die Ablehnung von Studiengebühren aller Art, Studienkonten inbegriffen. Allerdings besteht eine Fraktion aus mehr Mitgliedern als meiner Person. Ich gehe aber davon aus, daß die PDS-Fraktion am Grundsatz des gebührenfreien Studiums festhalten wird, notfalls auch gegen den Widerstand der SPD.
    JUNGE WELT: Und was kommt nach 2006? Würde die PDS ein neuerliches Regierungsbündnis mit der SPD am Streitpunkt Studiengebühren scheitern lassen?
    BENJAMIN HOFF: Ich werde mich auf dem Landesparteitag im nächsten Jahr sowohl für den Fortbestand der Koalition als auch dafür einsetzen, daß die Ablehnung von Studiengebühren und Studienkonten in das Wahlprogramm aufgenommen wird. Das wird dann zur Grundlage möglicher Koalitionsverhandlungen, und das Ergebnis der Beratungen muß von der Parteibasis genehmigt werden. Ich bin zuversichtlich, daß man auch über 2006 hinaus in Berlin gebührenfrei studieren kann.
    JUNGE WELT: Nach dem Willen der Bundesregierung soll es eine einheitliche Linie der SPD-geführten Länder pro Studienkonten und contra allgemeine Studiengebühren geben. Droht damit nicht mindestens eine Neuauflage des Studienkontenmodells von Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS), mit dem er noch vor einem Jahr an der PDS-Basis durchgefallen ist?
    BENJAMIN HOFF: Ich wiederhole: Bis 2006 gilt der Koalitionsvertrag, über das Danach sollte man nicht spekulieren. (Junge Welt, 15.02.2005)
    Ein Gespräch mit Benjamin Hoff (Wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)

    PDS will öffentlichen Hochschulfinanzausgleich. SPD hat keine einheitliche Linie.

  • PDS Sachsen
    PDS Sachsen
    Hochschulen Finanzrahmen ihrem gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend einräumen
    “Studiengebühren wirken ganz klar sozial selektiv und setzen das hochselektive Schulsystem Deutschlands bzw. Sachsens fort”, sagte die hochschulpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion Heike Werner vor mehr als 8000 Studentinnen und Studenten aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am 3. Februar in Leipzig.
    Die Studentinnen und Studenten in Leipzig demonstrierten gegen jede Form von Studiengebühren und gegen die Stoßrichtung der derzeitigen Bildungs- und Hochschulreform, die besonders den sozial Schwächeren den Zugang zu den Universitäten erschweren wird. “Hochschulbildung, geistes- wie naturwissenschaftliche, gehört im 21. Jahrhundert zur Allgemeinbildung. Wir sind der Auffassung, dass der Zugang zu Hochschulen nicht erschwert, sondern das jeder Mensch grundsätzlich ein Recht auf Hochschulbildung hat. Deshalb müssen Barrieren gesenkt und nicht erhöht werden”, forderte Werner.
    “Niemand bestreitet die Reformbedürftigkeit der Hochschulen und Universitäten”, ergänzte der Koordinator zur Re-Aktivierung der PDS-Hochschulgruppen, Andreas Röding, Student der Politikwissenschaften an der Universität Leipzig. “Doch anstatt Bildung als Chance zu sehen, wird sie dem Altar der maximalen Verwertbarkeit geopfert. Und die Groschen der Studierenden wandern in die bankrotten Haushalte der Länder! Darüber hinaus wird die Einschränkung des Hochschulzugangs durch stetig abnehmende Hochschulinvestitionen der öffentlichen Hand, die zur Einschränkung von Studienplätzen und damit zur Verschlechterung von Studienbedingungen beitragen, verstärkt! Die PDS Sachsen unterstützt alle Aktivitäten der Studierenden in diesem Jahr und fordert allen Bereichen der Bildung, inklusive der Schulen, der Kindergärten, der VHS, Bildungsträger u.a., ihren hohen gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend die notwendigen finanziellen Mittel einzuräumen. Ein Studium muss auch weiterhin unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich sein.”
    Hochschulen Finanzrahmen ihrem gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend einräumen

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  • PDS bleibt dabei: Nein zu Studiengebühren
    PDS bleibt dabei: Nein zu Studiengebühren
    Pressemitteilung und Flugblatt
    Hier die Presseerklärung der PDS zum BVerfG-Urteil und ein Flugblatt zum herunterladen, ausdrucken und verteilen.
    Zur Aufhebung des Verbots von Studiengebühren für das Erststudium durch das Bundesverfassungsgericht erklären PDS-Vorsitzender Lothar Bisky und Jan Korte, hochschulpolitischer Sprecher des PDS-Vorstandes:
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist das Verbot
    von Studiengebühren im Erststudium gefallen. Insbesondere die
    Unionsgeführten Länder drängen nun darauf, allgemeine
    Studiengebühren einzuführen. Doch das Verfassungsgericht hat
    zwar das Verbot aufgehoben, aber keinerlei Zwang zur Erhebung
    von Studiengebühren ausgesprochen. Entscheidend ist der
    politische Wille in den Ländern.
    Die PDS bleibt dabei: Studiengebühren lösen Probleme der
    Hochschulfinanzierung nicht und schrecken junge Menschen ab, ein
    Studium aufzunehmen, wie internationale Erfahrungen zeigen. Die
    Einführung von Studiengebühren für das Erststudium vollendet die
    soziale Selektion im deutschen Bildungswesen.
    - Studiengebühren verschärfen die ohnehin schon hohe soziale
    Auslese im deutschen Bildungssystem und sind ein weiterer
    Schritt zu Privatisierung des öffentlichen Gutes Bildung;
    - Studiengebühren machen ein Studium nun endgültig vom
    Geldbeutel der Eltern abhängig;
    - Studiengebühren machen Studierende zu reinen Kunden, was zu
    einer weiteren Entsolidarisierung des Studierendenverhaltens
    beiträgt;
    - Studiengebühren sind ein weiterer Schritt zu einem Studium,
    was nur noch nach ökonomischen Interessen organisiert wird; es
    bleibt kein Platz und keine Zeit mehr für gesellschaftliches
    und politisches Engagement.
    Die PDS beteiligt sich in den nächsten Wochen und Monaten aktiv
    an den Protesten gegen Studiengebühren und für ein freies und
    selbstbestimmtes Studium. Statt Studiengebühren einzuführen
    müssen auf allen Ebenen des Bildungssystems soziale Schieflagen
    beseitigt und viel mehr Menschen aus so genannten bildungsfernen
    Schichten zum Beispiel durch eine Bafög-Reform Zugang zu Bildung
    ermöglicht werden. Wer die jahrelange Unterfinanzierung der
    Universitäten beenden und die Studienbedingungen endlich
    verbessern will, sollte nicht die Studierenden und deren Eltern
    zur Kasse bitten, sondern mit einem gerechten Steuersystem die
    öffentliche Hand in die Lage versetzen, in Wissenschaft und
    Bildung zu investieren. Zu einer modernen Hochschullandschaft
    braucht es keine  Studiengebühren, sondern Studentinnen und
    Studenten, die mit einer Verfassten Studierendenschaft ihre
    Interessen und allgemeine politische Themen artikulieren
    können.
    Die PDS will die Mitbestimmungsrechte der Studierenden aus-
    statt abbauen.
    Pressemitteilung und Flugblatt

    Hier die Presseerklärung der PDS zum BVerfG-Urteil und ein Flugblatt zum herunterladen, ausdrucken und verteilen.

    » Flugblatt “Ungebührlich!”

    Zur Aufhebung des Verbots von Studiengebühren für das Erststudium durch das Bundesverfassungsgericht erklären PDS-Vorsitzender Lothar Bisky und Jan Korte, hochschulpolitischer Sprecher des PDS-Vorstandes:

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  • Reaktionen auf das BVerfG-Urteil aus Berlin
    Reaktionen auf das BVerfG-Urteil aus Berlin
    Pressemitteilungen und Artikel
    Pressemitteilungen von Benjamin Hoff (wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im AHB) und von Dr. Thomas Flierl (Wissenschaftssenator) sowie ein Artikel zu den Äußerungen der SPD in Berlin
    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: KONSERVATIV WIE EH UND JE
    Der wissenschaftspolitische Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff erklärt:
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einer Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt zu geben und das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz für unzulässig zu erklären, kommt nicht unerwartet.
    Bereits im vergangenen Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht – konservativ wie eh und je – gegen eine Rahmensteuerung des Bundes in Fragen der Hochschulentwicklung. Die Länder erhalten damit zwar auch auf diesem Gebiet wieder mehr Kompetenzen – ob eine Stärkung der Länder damit verbunden ist, bleibt zu bezweifeln.
    Das Bundesverfassungsgericht negiert mit seiner Entscheidung zudem eine der wenigen sozialpolitisch sinnvollen Beschlüsse der rot-grünen Bundesregierung.
    Die PDS Berlin hat mit dem Beschluss, in dieser Legislaturperiode keine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes in Richtung Studiengebühren oder Studienkonten vorzunehmen, einen klaren Kurs gesetzt. Dabei wird es auch nach dieser Entscheidung bleiben. Ob Berlin nun einen erhöhten Andrang von Studierenden aus Ländern mit Studiengebühren verzeichnen wird, lässt sich erst nach Ende des Wintersemesters 2005/2006 abschätzen. Schlussfolgerungen sind dann zu diskutieren.
    Wir unterstützen alle diejenigen, die sich in den Ländern gegen Studiengebühren einsetzen und treten auch weiterhin im Wissenschaftsbereich für eine Koexistenz von bundespolitischer Rahmensteuerung und landespolitischer Detailsteuerung ein.
    _______________________________________________
    Aus dem Senat
    26. Januar 2005
    Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl:
    Studiengebühren wird es in dieser Legislaturperiode nicht geben
    Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil zur Klage der sechs Länder gegen das 6. Hochschulrahmengesetz entschieden, dass dem Bund in der Frage von Studiengebühren keine Regelungskompetenz zusteht. Damit ist das Verbot von Studiengebühren durch den Bund aufgehoben.
    Dazu erklärt Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl:
    Aus diesem Urteil folgt kein Zwang für die Länder, Studiengebühren einzuführen. Ich bleibe deshalb bei meiner Aussage, dass es in dieser Koalition keine Studiengebühren geben wird. Im Übrigen hat das Gericht deutlich mahnende Worte an die Länder gerichtet, die Belange einkommensschwacher Bevölkerungskreise zu berücksichtigen. Wir wollen junge Menschen nicht von einem Studium abschrecken.
    In der Begründung des Urteils hat das Bundesverfassungsgericht selbst an die Länder appelliert, ihrer Verantwortung zur Sicherung gleicher Bildungschancen und der Einhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse gerecht zu werden.
    Wenn jetzt einzelne Länder ohne Abstimmung untereinander Studiengebühren von Anfang an einführen, geht das zu Lasten von Berlin, weil wir noch mehr Studienbewerber und -bewerberinnen in den nächsten Jahren haben werden als bisher. Es ist nicht akzeptabel, dass Berliner Abiturienten und Abiturientinnen immer schlechtere Chancen auf einen Studienplatz an ihrem Wohnort haben werden. Ich erneuere deshalb meinen Vorschlag für einen Vorteilsausgleich zwischen den Ländern.
    ________________________________________
    tagesspiegel.de 26.1.2005
    Berlin: “Kein unmittelbarer Handlungsbedarf”
    Karlsruhe/Berlin (26.01.2005, 12:30 Uhr) – In Berlin werden bis zur nächsten Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2006 keine Studiengebühren eingeführt. An der Vereinbarung im rot-roten Koalitionsvertrag, das Erststudium kostenlos zu garantieren, ändere auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts, bekräftigten Vertreter der Regierungsfraktionen SPD und PDS am Mittwoch.
    Auch die Grünen und die Jusos wollen an einem gebührenfreien Erststudium in der Hauptstadt festhalten. Die FDP forderte dagegen den rot-roten Senat auf, Studiengebühren einzuführen, um die Studienbedingungen zu verbessern.
    Die Bundesrichter hatten am Vormittag den Weg für die Einführung von Studiengebühren frei gemacht. Das bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und sei damit nichtig, urteilten die Karlsruher Richter.
    Für Berlin ergebe sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf, sagte Wissenschafts-Staatssekretär Hans-Gerhard Husung. Das Gebührenverbot sei auch im Berliner Hochschulgesetz verankert. Der Wissenschaftsexperte der SPD-Fraktion, Bert Flemming, geht davon aus, dass Studienkonten als Alternative zu Gebühren nach 2006 in Berlin eingeführt werden. Bis dahin werde die PDS zu keiner Änderung des Koalitionsvertrages bereit sein, sagte Flemming. (tso)
    Pressemitteilungen und Artikel

    Pressemitteilungen von Benjamin Hoff (wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im AHB) und von Dr. Thomas Flierl (Wissenschaftssenator) sowie ein Artikel zu den Äußerungen der SPD in Berlin

    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: KONSERVATIV WIE EH UND JE

    Der wissenschaftspolitische Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff erklärt:

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  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!
    - aber nur über die Gesetzgebungskompetenz zu Studiengebühren
    Ähnlich wie zum Thema Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung von Studiengebühren bei den Ländern liegt und somit das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz nichtig ist. Jedoch wurde in der mündlichen Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren – vor allem vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs.3 und Art. 3 Grundgesetz – als solches verfassungswidrig sind. Dies wird aber sicherlich in der Zukunft Thema einer Verfassungsklage seitens der Studierenden sein. Zum Urteil, zu Pressemitteilungen und weiteren Materialien siehe unter der Rubrik Studiengebühren
    - aber nur über die Gesetzgebungskompetenz zu Studiengebühren

    Ähnlich wie zum Thema Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung von Studiengebühren bei den Ländern liegt und somit das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz nichtig ist. Jedoch wurde in der mündlichen Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren – vor allem vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs.3 und Art. 3 Grundgesetz – als solches verfassungswidrig sind. Dies wird aber sicherlich in der Zukunft Thema einer Verfassungsklage seitens der Studierenden sein.

    »  Zum Urteil hier (Seite des BVerfG)

  • Das Kontenmodell ist kontraproduktiv
    Das Kontenmodell ist kontraproduktiv
    Rede von Benjamin Hoff
    auf dem PDS-Landesparteitag Berlin am 4.4.2004
    - es gilt das gesprochene Wort -
    Liebe Genossinnen und Genossen,
    ehrlich gesagt bin ich heilfroh, dass dieser Landesparteitag endlich stattfindet und wir eine Entscheidung über die Studienkonten treffen.
    Seit über zehn Monate wiegen wir Für und Wider ab – heute müssen wir einen Schlussstrich ziehen und festlegen, wohin die Reise geht. Dazu bedarf es einer klaren Entscheidung – vor nicht durchsetzbaren Formelkompromissen sollten wir uns hüten. Ich denke, dass die Anträge 2 und 2.1 eine gute Grundlage für die Entscheidungsfindung sind. [Der dringliche Antrag 2.2 sollte deshalb zurückgezogen werden.]
    In Vorbereitung für heute fiel mir auf, dass es mittlerweile für uns fast selbstverständlich ist, dass die Herren Wowereit und Sarrazin in der Öffentlichkeit ungeniert für Studiengebühren im Erststudium eintreten und Studierende pauschal als Langzeitstudenten denunzieren. Ich finde das nicht selbstverständlich, sondern unglaublich nervend.
    Ich finde es muss Schluss gemacht werden mit diesem Fabulieren auf Bildzeitungsniveau über die sogenannten Bummelstudenten, aus dem noch nie ein Vorschlag zur Verbesserung der Hochschulbedingungen entstanden ist.
    Wer behauptet, dass mehrere Tausend sogenannte Langzeitstudenten ihre Ursache in individuellem Fehlverhalten haben, der kann auch gleich behaupten, dass die rund 500.000 Demonstranten von gestern zu dumm wären die Agenda 2010 zu verstehen.
    Oder man begreift endlich, dass die Ursache für lange Studienzeiten in schlechten Studienbedingungen, unzureichender Studienfinanzierung – also hochschulpolitischem Staatsversagen liegt. Wenn Sarrazin aber lieber heute als morgen noch mal hundertfünfzig Millionen bei den Hochschulen einsparen will, dann ist dies die denkbar absurdeste Antwort auf dieses Problem. Was wir statt dessen brauchen ist eine Konzeptdiskussion für die Verbesserung von Studienbedingungen und attraktive Lehre und Forschung. Dazu sollte von diesem Parteitag ein Signal ausgehen.
    Ich finde aber auch, dass der Regierende Bürgermeister damit Schluss machen muss, in der Studiengebührenfrage der CDU/CSU in die Hände zu arbeiten, seiner Bundesbildungsministerin ständig in den Rücken zu fallen und zu versuchen, das Hochschulrahmengesetz bzw. das Berliner Hochschulgesetz sturmreif zu schießen. Der DGB-Bundesvorsitzende Michael Sommer sagte in seiner gestrigen Rede vor immerhin 250.000 Demonstranten in Berlin: „Ich halte es für eine bodenlose Verhöhnung, wenn den Politikern keine andere Antwort auf die Studentenproteste einfällt als die Eliteuniversität. Wir brauchen keine Harvardphantasien und keine Studiengebühren“.
    Diese Erkenntnisse des Sozialdemokraten Sommer sollten sich seine sozialdemokratischen Parteifreunde Wowereit und Sarrazin über die Schreibtische nageln.
    Liebe Genossinnen und Genossen,
    trotz der Differenzen, die auf diesem Landesparteitag heute zur Sprache kommen werden, muss eine wichtige Erkenntnis der vergangenen zehn Monate für die anschließenden Redebeiträge festgehalten werden: Im Unterschied zu allen anderen Parteien gibt es in der PDS keine Gruppe, die an den Berliner Hochschulen Studiengebühren einführen will. Damit setzen wir einen Kontrapunkt zu FDP, CDU und SPD. Aber auch zu den bigotten Grünen, die sich wünschen, dass wir Studienkonten einführen, damit sie heute gegen uns protestieren können um dann die Daumenschrauben anzuziehen, wenn sie 2006 möglicherweise im Senat sein sollten.
    Wir müssen heute über ein Modell entscheiden, dessen Hauptziel darin besteht, Studiengebühren zu verhindern und die Studienorganisation zu verändern. Die Kontroverse geht darum, ob das Modell dafür geeignet ist. Dies bestreiten die Antragsteller des Antrages 2.1 für die ich hier spreche.
    Wir meinen, dass die von Thomas Flierl und anderen vorgetragenen Gründe für die Einführung von Studienkonten nicht stichhaltig sind. Lasst mich dies an zwei Beispielen deutlich machen:
    1) Es wurde vorhin von Thomas gesagt, dass mit Studienkonten Studienreformmaßnahmen forciert und bei der Hochschulfinanzierung gute Lehre belohnt werden soll.
    In der Sache stimmen wir mit Thomas und den anderen Antragstellern überein. Das Übel an der Wurzel zu packen heißt, die Studienbedingungen zu verbessern. Die von Thomas unterbreiteten Vorschläge, z.B. das Teilzeitstudium durchzusetzen, eine zweisemestrige Orientierungsphase einzuführen etc. sind Teil der Koalitionsvereinbarung und können jederzeit auch ohne Studienkonten durchgesetzt werden. Es bedarf nur des politischen Willen, dies auch zu tun. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung guter Lehrleistungen bei der Verteilung von Finanzmitteln zwischen den Hochschulen.
    Da diese Studienreformaspekte aber erst nachträglich, quasi als progressives Sahnehäubchen zur Legitimation der Studienkonten in das Modell eingefügt wurden, ist das Modell enorm überbürokratisiert worden. Die Hochschulen haben bereits heute angesichts von 15% Personaleinsparungen Probleme, ihren Aufgaben in einzelnen Bereichen nachzukommen. Wir teilen die Befürchtungen der Hochschulen, dass die angestrebten Studienreformen im bürokratischen Aufwand des Studienkontenmodells ersticken würden. Damit wäre niemandem gedient.
    Ich will damit aber auch deutlich machen, dass wenn wir heute dafür plädieren, dem Studienkontenmodell nicht zuzustimmen, dies explizit nicht bedeutet, den schlechten status quo an den Hochschulen aufrecht zu erhalten. Im Gegenteil: Es ist ein Verdienst der Studienkontendebatte, die Augen für die Verbesserung der Lehrleistung und Studienbedingungen geöffnet zu haben. Unsere Aufgabe in der Koalition besteht darin, dafür zu sorgen, dass dies geschieht – auch ohne Studienkonten.
    2) Es wurde vorhin von Thomas gesagt, mit Studienkonten könnten Langzeitstudiengebühren und Zwangsexmatrikulationen verhindert werden.
    Ich betone noch einmal: Niemand bestreitet, dass dies Anliegen ernsthaft von Thomas und den anderen Antragstellern vertreten wird. Doch das Studienkontenmodell ist dafür nicht geeignet.
    Mit dem Modell wird die Hochschulbildung kontingentiert – da Studierende nicht lebenslang studieren, sondern vor allem möglichst gut studieren wollen, ist dem hier auch nicht zu widersprechen. Das vorgeschlagene Modell ist jedoch trotz vieler versprochener Ausnahmeregelungen mit einer Zwangsabbuchung von Creditpunkten versehen, die die Studienzeit reduzieren, ohne die individuellen Lehrbedingungen oder Studiensituation zu berücksichtigen. Damit wird der status quo unverändert fortgeführt. Wenn das Konto abgelaufen ist, müssen Studierende ihr Guthaben nach Zahlung einer Gebühr wieder auffüllen. Damit wird, auch wenn der Zeitraum 120% der heutigen Studienzeit betragen soll, bereits das Erststudium gebührenpflichtig.
    Darüber hinaus ist eine Übergangszeit zur Einführung des Modells vorgesehen, für die Thomas und die anderen Senatoren bereits im Senat eine Modellrechnung beschlossen haben. Diese Modellrechnung geht von bis zu 17.000 bis 25.000 Studierenden aus, die sich nach dem 14. Semester exmatrikulieren würden, weil sie die geplanten 500 Euro Kontogebühr nicht zahlen können bzw. wollen.
    Nun wird mir vermutlich entgegengehalten werden, dass die im Senat beschlossene Übergangsregelung im Antrag von Thomas und anderen abgelehnt wird. Statt dessen sollen die bereits absolvierten Semester nur halb gezählt werden.
    Ich möchte an dieser Stelle davon absehen, dass es unserer Glaubwürdigkeit nicht zum Vorteil gereicht, wenn wir erst ein solches Übergangsmodell im Senat beschließen, um es dann auf dem Parteitag zu verwerfen um dann wiederum mit den Sozialdemokraten zu einem politischen Kompromiss kommen zu wollen.
    Auch die modifizierte Übergangsregelung im Antrag 2 würde bedeuten, dass einige tausend Studierende mit 500 Euro zur Kasse gebeten werden.
    Und ich frage euch liebe Genossinnen und Genossen, wie wir diesen tausend jungen Menschen erklären sollen, dass sie zur Verhinderung von Studiengebühren ohne Abschluss die Hochschule verlassen oder alternativ 500€ Gebühren bezahlen sollen?! Wir bestrafen dabei übrigens gerade diejenigen, die noch nicht einmal von möglichen Vorteilen des Studienkontenmodells profitieren konnten. Solche Ungerechtigkeiten sollten wir gar nicht erst entstehen lassen.
    Liebe Genossinnen und Genossen,
    Michael Nelken hat die Studienkonten als einen Placebo mit schlechten Nebenwirkungen für die PDS bezeichnet. Ich finde dieses Bild sehr gelungen und möchte es zum Anlass nehmen, auf einen zentralen Aspekt unserer Debatte in den vergangenen Wochen einzugehen: Egal welche Entscheidung wir auf diesem Parteitag treffen, wir werden aus dieser Diskussion nicht mehr erfolgreich herauskommen.
    Die Basis dafür ist bereits am Beginn der Debatte gelegt worden. Es gehört zur Grundphilosophie erfolgreicher politischer Führung und Kommunikation, sich in die eigenen Reihen hinein zu versichern, ob ein neuer und möglicherweise riskanter Weg auch von den eigenen Leuten getragen wird. Dies ist bei den Studienkonten nicht passiert. Die Hochschulpolitiker der PDS in Berlin sowie in den anderen Ländern und die Mitgliedschaft sind von der anfangs noch sehr unausgegorenen Studienkontenidee überrascht worden. Damit konnte eine Positionsfindung zu den Studienkonten aber immer nur als Zustimmung bzw. Ablehnung der Idee von Thomas, dem Wissenschaftssenator artikuliert werden. Das heißt von Anfang an, stand neben der Sachentscheidung die Personalfrage.
    Mit der Entscheidung des Senats in der gleichen Senatsklausur, die unausgegorene Studienkontenidee mit einem Einnahmetitel in Höhe von 10 Mio. € im Landeshaushalt und 10 Mio. € für die Hochschulen zu verbinden, ist die Debatte noch einmal kompliziert werden. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung muss Thomas nun gleich drei Hürden nehmen. Er muss erstens sein Modell auf diesem Parteitag durchsetzen, zweitens einen Vorschlag unterbreiten, der möglichst dazu führt, dass 20.000 Studierende jährlich 1.000 € für die Studienkonten bezahlen bzw. dann, wenn die PDS-Berlin diese Einnahmesumme nicht bringen will, drittens einen entsprechenden Einsparungsvorschlag unterbreiten.
    Mit den heute vorliegenden Anträgen kann so oder so Streit mit der SPD und eine weitere Welle von Angriffen auf unseren Wissenschaftssenator nicht verhindert werden. Denn weder der Studienkontenantrag noch der sie ablehnende Antrag 2.1 erfüllen die Wünsche der SPD. Damit stehen wir vor folgender Alternative:
    § Wenn der Antrag 2 angenommen wird, spricht sich die PDS Berlin für Studienkonten aus. Das im Antrag 2 enthaltene Studienkontenmodell ist nur gegen die SPD durchsetzbar. Die so voraussehbare Auseinandersetzung müsste ohne die Unterstützung der aktiven Berliner Studierenden, die Studienkonten ablehnen und ohne die PDS-Landesverbände, die sich aktuell in Wahlkämpfen befinden, geführt werden. Michael Nelken sagt sogar, dass auf diese Weise weder Studiengebühren verhindert oder verzögert werden. Letztlich wird sogar deren Durchsetzung begünstigt, weil bisher bestehende Auseinandersetzungslinien mit den bürgerlichen Parteien verunklart werden.
    Zugleich wissen wir, dass die 20 Mio. € Einnahmen mit dem in Antrag 2 enthaltenen Modell nicht erbracht werden können. Selbst dann, wenn wir den Studienkonten zustimmen würden, würde demnach um die fehlenden Millionen ein heftiger Streit mit der SPD entstehen und würde Thomas in der Defensive sein, aus der wir ihn nur durch Solidarisierung und Unterstützung befreien können.
    § Würde der Antrag 2.1 angenommen werden, würde die PDS ihr hochschulpolitisches Profil, konsequent gegen Studiengebühren in jeder Form zu sein, aufrechterhalten. Niemand könnte behaupten, dies würde auf unsachgemäßer Argumentation basieren, denn wir haben zehn Monate intensiv darüber debattiert. In der hochschulpolitischen Auseinandersetzung würden wir weiterhin parteipolitischer Bezugspunkt für den uns nahestehenden Teil der Studierendenschaft und linker Hochschulvertreter bleiben. Ebenso wie im Falle des Antrags 2 benötigte Thomas die Unterstützung der gesamten Landespartei und –fraktion bei der Abwehr der 10 Mio. € Einsparungen in seinem Etat. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Thomas in der PDS-Berlin einen Rückhakt hat, von dem mancher Sozialdemokrat nur träumen kann.
    Liebe Genossinnen und Genossen,
    selbstverständlich kann niemand verhindern, dass eine mögliche andere Regierungskoalition mit ihrer parlamentarischen Mehrheit das Hochschulgesetz verändert und richtige Studiengebühren einführt. Die spannende Frage ist jedoch, wie die PDS in einer solchen Situation agieren kann.
    § Das Studienkontenmodell in der heute im Antrag 2 vorgelegten Form ist für Studiengebühren ohne Probleme nutzbar, weil nur die Gebührenfreiheit des Kredits abgeschafft werden müsste.
    In einer solchen Situation 2006 müssten wir sagen: Tja, obwohl wir mit diesem Modell gerade Studiengebühren verhindern wollten, wird unser Modell nun als Studiengebührgrundlage genutzt. Widerstand ließe sich damit nicht glaubwürdig organisieren.
    § Oder wir sind und bleiben als Studiengebührengegner erkennbar, tun stattdessen alles dafür, um Studienbedingungen zu verbessern und können deshalb glaubwürdig und erkennbar gegen Verschlechterungen in der Studienfinanzierung vorgehen.
    Es wird niemanden überraschen, dass ich für Letzteres argumentiere. Bestärkt fühle ich mich dabei von den 1.500 Menschen, die eine Resolution an unseren Landesparteitag unterzeichnet haben, dem Studienkontenmodell nicht zuzustimmen und von dem sächsischen Spitzenkandidaten Peter Porsch, der sächsischen Landesvorsitzende Conny Ernst und anderen, die sich mit der Bitte an uns gewandt haben, keine Studienkonten einzuführen.
    Liebe Genossinnen und Genossen,
    wir haben mit der Diskussion um die Kita-Kosten gezeigt, dass es möglich ist, sich einem herrschen Gebührendiskurs entgegenzustellen. Profiteure der von der PDS durchgesetzten Regelung sind die sozial Schwachen in dieser Stadt und diejenigen, die von den qualitativen Verbesserungen wie den Ganztagsschulen profitieren. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Erfahrungen in die heutige Debatte mitnehmen und unseren Mut, gegen den Strom zu schwimmen mit der Fähigkeit verknüpfen, uns über die Verbesserung von Bildungsbedingungen Gedanken zu machen. Die Studienkontendebatte war dafür wichtig – die Studienkonten selbst sind kontraproduktiv.
    Rede von Benjamin Hoff

    auf dem PDS-Landesparteitag Berlin am 4.4.2004

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  • Spitzenstudenten?!
    Spitzenstudenten?!
    Rede von Katharina Weise
    auf dem Landesparteitag der PDS Berlin am 4.4.2004 zum Thema Studienreform
    [Manuskript - es gilt das gesprochene Wort]
    Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Gäste,
    zunächst möchte ich etwas aus dem Beitrag von Prof. Morus Markard, Professor der kritischen Psychologie an der FU Berlin zitieren, den er als Inputreferat auf der Hochschulpolitischen Konferenz im Februar gehalten hat.
    Er zitierte ein Interview des Tagesspiegels mit dem früheren FU-Präsidenten Peter Gaethgens. Dieser  wurde damals vom Tagesspiegel gefragt: »Woran erkennen Sie einen zukünftigen Spitzenstudenten?«
    Die Antwort von Hr. Gaethgens war:
    »Daran, dass er ein ziemlich klares Konzept von seiner universitären Ausbildung und seiner Berufsorientierung hat und gut informiert ist über die Universitäten, an denen sein Wunschfach angeboten wird. Und er sollte die Wahl des Fachs gut auf seine eigenen Talente abgestimmt haben.«
    Und die Kommentierung von Prof. Morus Markard zu dieser Antwort war folgende:
    „Danach ist der Spitzenstudent mit sich schon fertig, bevor er überhaupt angefangen hat. Ein Studium verunsichert ihn nicht, er orientiert sich nicht um, er fragt nicht nach gesellschaftlichen Widersprüchen, er entwickelt sich nicht, er greift nicht in Universitäten ein, er sucht sie nur aus, und er hat Talente, die genau zu einem historisch gegebenen Fach passen wie Pott zum Deckel. Zusammengefasst ist der Spitzenstudent männlich und der Prototyp des angepassten Arschlochs.“
    In Vorbereitung auf diesen Parteitag und natürlich aus Interesse haben wir als LAG Wissenschaftspolitik zahlreiche Gespräche und Diskussion mit den Studierenden Berlins geführt. Und in einem Punkt waren wir uns immer einig:
    Das Studium muss reformiert werden.
    Warum?
    Weil auch wir erfolgreiche Studenten haben wollen, aber nicht solche, so wie Herr Gaethgens es sich wünscht, die sich an das Studium oder an die Universitäten anpassen, sondern Studierende, die ihr Studium selbstbestimmt gestalten können.
    Dafür müssen natürlich auch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste ist die Verbesserung der Studienbedingungen.
    Grundvoraussetzung überhaupt für ein Studium ist zunächst natürlich der Zugang zu einer Hochschule. Dabei sollten wir zum Verfassungsziel, nämlich dem freien Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen inklusive der Förderung und dem Ausbau der Zugangsberechtigung stehen. In Anbetracht der zur Zeit vorhandenen Kapazitäten an Studienplätzen halten wir statt subjektiven Auswahlgesprächen die Kombination von Abiturnote und der Anrechnung von Wartezeit als gerechtere Variante den Zugang zu Hochschulen in Berlin zu ermöglichen.
    Für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums ist, unserer Meinung nach, die Einführung einer Orientierungsphase  in den ersten 1-2 Semestern wichtig.
    Man erleichtert den Studienanfängern die Wahl der Fächer, indem diese Phase fächerübergreifend gestaltet wird und die Studierenden sich umschauen können, welche Fächer sie interessieren und motivieren. Damit kann man auch spätere Studienabbrüche verhindern. Dafür sind wiederum auch MentorInnenprogramme und Beratungsgespräche erforderlich. Zum anderen sollte den Studienanfängern in dieser Phase wissenschaftliches Lernen, Schreiben und Methodik beigebracht werden, denn es hat sich herausgestellt, dass z.B. das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten häufig ein großes Problem am Studienanfang darstellt.
    Die Beratung soll natürlich nicht mit der Orientierungsphase enden, sondern ist während des gesamten Studiums zu gewährleisten. Dafür sind die universitären als auch Sozial- und Studienberatungssysteme der Studierendenschaft und des Studentenwerks auszubauen. Die Betreuung von ausländischen Studierenden gehört ebenso dazu wie die Förderung des Austauschs mit deutschen Studenten und die Förderung der Internationalisierung.
    Beratung und Betreuung sind unserer Meinung nach das geeignetere Mittel, Studierenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu verhelfen statt Druckmitteln, in welcher Form auch immer.
    Zu einem selbstbestimmten Studium gehört auch das projektorientierte Lernen. Neben dem normalen Fach- und dem fächerübergreifenden Studium halten wir es für notwendig, dass die Studierenden Erfahrungen sammeln und ihr wissenschaftliches Wissen in studienbegleitenden Projekten in die Praxis umsetzen und somit auch festigen können.
    Dies sollte vor allem auch bei der derzeitigen Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen bedacht werden. Zur Zeit zeichnet sich eine Verschulung der Bachelorstudiengänge durch die Einführung von restriktiven Studienordnungen ab. Dies wird unserem geforderten Bild vom Studenten, der über den sogenannten Tellerrand hinausschaut und sein Studium auch selbstbestimmt organisieren soll, nicht gerecht.
    Für ein wissenschaftliches Studieren ist derzeit der Masterstudiengang erforderlich und der Masterabschluss sollte deshalb, so wie es Tobias Schulze schon in seinem Eingangsreferat gesagt hat, der Regelstudienabschluss sein.
    Die Einführung von neuen Studiengängen und die damit eingeläutete Reform des Studiums sollten wir als PDS nun nutzen, die von mir eben genannten weiteren Verbesserungen einzuführen um den Studierenden dieser Stadt ein tatsächlich selbstbestimmtes und erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Insofern bitte ich Euch um Eure Unterstützung für den Antrag 1.
    Vielen Dank.
    (Oder wollen wir nur männliche, angepasste Studierende an den Berliner Hochschulen?)
    Rede von Katharina Weise

    auf dem Landesparteitag der PDS Berlin am 4.4.2004 zum Thema Studienreform

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  • Die Hochschulen sind wichtig für diese Stadt.
    Die Hochschulen sind wichtig für diese Stadt.
    Impulsbeitrag von Tobias Schulze
    zum Leitantrag “wissen schafft stadt” auf dem LPT der PDS Berlin (4.4.2004)
    [ Manuskript – es gilt das gesprochene Wort.]
    Liebe GenossInnen und Genossen, liebe Gäste,
    gestern haben 500.000 Menschen in Deutschland für den Erhalt sozialer Errungenschaften demonstriert. Diese Menschen trugen ihre Wut über den Rückbau des Sozialstaats, den Angriff auf die Arbeitnehmerrechte und auch den Privatisierung öffentlicher Leistungen auf die Straße. Zwischen den vielen Fahnen der Gewerkschaften, von attac und unserer Partei stach auch eine rote Fahne der Technischen Universität Braunschweig hervor. Welche Rolle haben unsere Hochschulen, dass sie auf einer solchen Demonstration auftreten?
    Unseren öffentlichen Hochschulen kommen vielfältige Schlüsselrollen zu. Sie erarbeiten und verteilen Wissen. In ihnen bildet sich ein relevanter Teil unserer jungen Menschen. Sie sind Räume der Kultur und der öffentlichen Kommunikation. Mit der Zunahme wissensbasierter Pro-zesse in Politik, Kultur und Ökonomie steigt ihre Bedeutung. Hochschulen bilden und formen die Gesellschaft mit.
    Ist es ein Wunder, dass die Hochschulen Gegenstand härtester Auseinandersetzungen sind?
    Wer wissen will, worüber wir uns heute streiten, muss einen Blick in die Umgestaltungen der westdeutschen Hochschullandschaft der siebziger Jahre werfen. Zentrale Forderung der SPD ist die Öffnung der Hochschulen für breiteste Schichten der Bevölkerung. Studiengebühren werden abgeschafft, die Zahl der Studierenden steigt sprunghaft an. Gleichzeitig werden Reformen im innerhochschulischen Bereich angestoßen. Die Hochschulen sollen demokratisiert und insgesamt autonomer werden, der Ansatz kritischer Wissenschaft soll ausgebaut und Studiengänge sollen reformiert werden. Einiges ist damals durchgesetzt worden, wie etwa Fach- und Gesamthochschulen oder die Einführung der demokratisch organisierten Studierendenschaften. Zu vielen der von linken Hochschulpolitikern angedachten Umgestaltungen kam es jedoch nicht. Die dauernde Unterfinanzierung und konservative Landesregierungen bewirkten, dass sich viele interne Strukturen der alten deutschen Gelehrtenuniversität bis in die neunziger Jahre halten konnten. Fazit: Die Hochschulen funktionieren heute nicht zufriedenstellend. Sie bekommen zu wenig Geld und sie haben überkommene Strukturen und Regeln. Unsere Hochschulen haben Reformen dringend nötig.
    Das haben andere auch erkannt. Von wirtschaftsliberaler Seite wird seit Jahren die drastische Umgestaltung unseres Hochschulwesens propagiert.
    Eine führende Rolle spielt dabei das Centrum für Hochschulentwicklung in Bielefeld. Es wird getragen von der Bertelsmann-Stiftung und profiliert sich seit Jahren mit einigem Erfolg als Denkfabrik im hochschulpolitischen Bereich. Die Umgestaltungen, die das CHE fordert, werden von den Medien aber auch von Hochschulpolitikern anderer Parteien vertreten. Im Kern steht die These, dass die derzeitige Hochschule einem marktgerechten Wissensaustausch im Wege steht. Statt dessen soll Wissen wie eine Ware und die Hochschulen wie Unternehmen mit staatlichem Finanzierungsanteil betrachtet werden.
    Was das praktisch bedeutet, möchte ich Euch kurz darstellen.
    In dieser Position ist die Einführung von Studiengebühren Voraussetzung für die ausreichende Finanzierung der Hochschule. Schließlich sei ein Studium eine Investition in das eigene Humankapital und müsse entsprechend zumindest teilweise selbst finanziert werden.
    Das CHE fordert außerdem, die Hochschulen sollten sich ihre Studierenden selbst aussuchen können, etwa über Auswahlgespräche. Was auf den ersten Blick sinnvoll klingt, bedeutet letztendlich nichts anderes als den Abschied vom Recht auf Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen. Nicht mehr der junge Mensch entscheidet, wo er was studieren möchte, sondern die Hochschule entscheidet, ob dieser junge Mensch zu ihr passt. Ein Wettbewerb um die besten Studierenden aus aller Welt müsse einsetzen, so die Forderung.
    Auch die Studienzeiten müssten drastisch verkürzt werden. Deutsche Studierende seien für den Arbeitsmarkt schon zu alt, wenn sie mit durchschnittlich 27 aus der Hochschule kommen. Außerdem würden sie dort zu wenig Berufsbezogenes lernen. Deshalb fordern Liberale und Konservative immer wieder, für die große Masse der Studierenden nur noch einen kurzen Studiengang namens Bachelor anzubieten. Dieser dauert etwa drei Jahre, ist straff organisiert und verschult angelegt. Die wissenschaftlicheren Masterstudiengänge, die auf den Bachelor aufbauen, sollen nur noch für eine Minderheit der besonders Begabten offen stehen.
    Natürlich ist in wirtschaftsliberaler Logik eine demokratisch organisierte Hochschule zu ineffizient. Dieses Organisationsprinzip soll hingegen durch unternehmensartige Leitungsstrukturen ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden dann, über Auswahl von Professoren und Studierenden und über die angebotenen Studiengänge.
    Soviel zu der Position, mit der wir uns als linke Partei auf diesem Feld auseinanderzusetzen haben.
    Als wir in der Landesarbeitsgemeinschaft diskutierten, wie eine modernes linkes Konzept für Hochschulpolitik auszusehen habe, stießen wir auf Widersprüche:
    Hochschulen müssen viele junge Menschen für anspruchsvolle Berufe qualifizieren und in ihnen gleichzeitig den Sinn für demokratische und soziale Fragestellungen schärfen. Moderne Hochschulen müssen anwendungsorientiertes, verwertbares Wissen schaffen, genauso wie sie sich um Grundlagenforschung kümmern sollen.
    Hochschulen müssen Freiheit für Forschung und Lehre haben und trotzdem an die Bedürfnisse der Gesellschaft angekoppelt sein.
    In diesen Spannungsfeldern haben wir ein hochschulpolitisches Konzept entwickelt.
    Wir haben dabei nicht das Wissenschaftsbild des globalisierten Kapitalismus, der Bertelsmänner und Elitefrauen zur Maxime gemacht. Sondern wir haben gefragt, wie Hochschulen aussehen müssen, die eine demokratische und soziale Gesellschaft voranbringen. Hochschulen, in denen quergedacht, Neues probiert und Freiraum geschaffen wird. Was brauchen junge Menschen, die sich in der wissensbasierten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts behaupten müssen?
    Und welche Ansprüche stellt die Stadt Berlin an ihre Hochschulen?
    Ich will Euch vier Details der Antwort auf diese Fragen vorstellen:
    1.
    Wir wollen, dass die Wissenschaftslandschaft in Berlin nicht als Belastung, sondern als Zukunftsfaktor wahrgenommen wird. Die Hochschulen bringen junge Leute und Wissenschaftler in die Stadt, die maßgeblich zu ihrer kulturellen Reichhaltigkeit beitragen.
    Wo Kapital und Rohstoffe fehlen, kann nur Wissen zu wirtschaftlicher Entwicklung führen. Aus den Hochschulen gründen sich Unternehmen, die im Forschungs- und Entwicklungsbereich angesiedelt sind.
    Darum sagen wir: Die Hochschulen sind wichtig für diese Stadt. Wir wollen den Wissenschaftsetat mittelfristig wieder erhöhen und fordern einen Hochschulländerfinanzausgleich für die vielen Studierenden aus anderen Bundesländern, für die Berlin ein attraktiver Studienstandort ist.
    2.
    Wenn Hochschulen unabhängiger vom Staat agieren, müssen sie demokratischer verfasst sein als bisher.
    Nicht nur die Professoren, auch die anderen Mitglieder sollen mitentscheiden über Strukturpläne, Studienordnungen und Berufungen. Wir wollen die viertelparitätische Besetzung der Kuratorien und innovative Mitbestimmungsmodelle im Berliner Hochschulgesetz verankern.
    3.
    In der Bundesrepublik werden derzeit viele Studiengänge auf die gestuften Abschlüsse umgestellt. Wir wollen, dass diese Umstellung kein Zwang, sondern eine Chance ist. Das heißt, dass Magister und Diplom nicht abgeschafft werden.
    Wir wollen, dass für alle Studierenden der Weg zum höchsten Abschluss offen bleibt. Wer in den neuen Studiengängen studiert und einen Bachelor absolviert hat, soll den Masterabschluss ohne große Zugangshürden erreichen.
    4.
    Wir wollen Studienformen und -inhalte reformieren. Studierende sollen selbstbestimmter als bisher ihre Studienschwerpunkte setzen und müssen dabei besser betreut werden. Die Inhalte des Studiums sollen weg vom alten Wissenskanon hin zu den tatsächlichen Problemen der Gesellschaft entwickelt werden.
    Dazu gehört auch, dass von Studierenden selbst organisierte Seminare von den Hochschulen unterstützt und betreut werden.
    Zu den weiteren Aspekten dieses Programms werden wir in der Debatte sicher noch etwas hören.
    Seine Umsetzung dürfte den Widerstand der Meinungsmacher beim CHE, bei Zeit und Spiegel, aber auch der Professoren und Hochschulpräsidenten herausfordern. Das sollte uns nicht schrecken.
    Wir regieren hier mit Wählerauftrag. Wir sollten das nutzen, um ein spannendes und wichtiges Zukunftsfeld im unserem Sinne zu gestalten. Die Berliner Hochschullandschaft hat Strahlkraft weit über den regionalen Rahmen hinaus. Das gleiche erhoffe ich mir von unserer zukünftigen Hochschulpolitik und bitte Euch um Zustimmung zum Antrag 1.
    Impulsbeitrag von Tobias Schulze

    zum Leitantrag “wissen schafft stadt” auf dem LPT der PDS Berlin (4.4.2004)

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  • Landesparteitag 4. April 2004
    Landesparteitag 4. April 2004
    Wissenschaftspolitischer Parteitag der PDS Berlin
    Am 4. April fand die 2. Tagung des 9. Landesparteitages der PDS Berlin in Neukölln statt. Zum einen wurde der Antrag “wissen schafft stadt – Für eine progressive Hochschulpolitik in Berlin! ” mit lediglich einer Gegenstimme angenommen. Zum anderen trafen die Delegierten die Entscheidung über das Studienkontenmodell von Thomas Flierl. In einer Alternativabstimmung stimmten 90 Delegierte für den Antrag 2.1 “Koalitionsvereinbarung statt Studienkonten” und 31 für den Antrag 2. Damit wird es mit der PDS keine Studienkonten in Berlin geben.
    1. Teil (vormittags)
    Als Einstieg gab es zunächst Eingangsreferate von Thomas Flierl (Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur)  und Tobias Schulze (LAG Wissenschaftspolitik).
    Danach gab es eine Debatte, wo u.a. die verschiedenen Aspekte des Antrags dargestellt bzw. diskutiert wurden. Es redeten Katharina Weise, David Hachfeld, Mechthild Klett,  Dr. Andreas Keller, Barry Linnert, Michael Stoeter, Thomas Barthel, Steffen Zillich , Benjamin Hoff und Ernst Welters.
    Der Antrag wurde bis auf eine Gegenstimme von allen Delegierten angenommen.
    Im Anschluss hielten Thomas Flierl (Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur)  für den Antrag 2 und Benjamin Hoff (MdA und wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus) für den Antrag 2.1. ihre Eingangsreferate.
    2. Teil (nachmittags)
    Nach der Mittagspause wurde in einem überfüllten Saal die Debatte über das Studienkontenmodell geführt.
    In der Alternativabstimmung stimmten überraschend klar 31 Delegierte für den Antrag 2 und 90 für den Antrag 2.1. bei keinen Enthaltungen.
    Damit ist der Antrag “Koalitionsvereinbarung statt Studienkonten – Für Berlin die gesetzliche Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern, Studienbedingungen verbessern, Studienkonten ablehnen.” angenommen und die Einführung von Studienkonten wird es mit der PDS als Regierungspartei nicht geben.
    Eingereichte Anträge (zu finden unter Dokumente/Wissenschaft)
    1. Leitantrag: wissen schafft stadt – Für eine progressive Hochschulpolitik in Berlin!
    2. Antrag der Senatoren und anderer: (nachzulesen auf der Internetseite der PDS Berlin)
    3. Antrag der LAG Wissenschaftspolitik und anderer: Koalitionsvereinbarung statt Studienkonten. – Für Berlin die gesetzliche Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern,  Studienbedingungen verbessern, Studienkonten ablehnen.
    Wissenschaftspolitischer Parteitag der PDS Berlin

    Am 4. April fand die 2. Tagung des 9. Landesparteitages der PDS Berlin in Neukölln statt. Zum einen wurde der Antrag “wissen schafft stadt – Für eine progressive Hochschulpolitik in Berlin! ” mit lediglich einer Gegenstimme angenommen. Zum anderen trafen die Delegierten die Entscheidung über das Studienkontenmodell von Thomas Flierl. In einer Alternativabstimmung stimmten 90 Delegierte für den Antrag 2.1 “Koalitionsvereinbarung statt Studienkonten” und 31 für den Antrag 2. Damit wird es mit der PDS keine Studienkonten in Berlin geben.

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  • Studienkonten
    Studienkonten
    Umfangreiche Stellungnahme der LAG Wissenschaftspolitik
    1. Das Grundmodell und seine Annahmen
    Der Wissenschaftssenator hat ein Modell der Studienkonten bzw. Studiengutscheine vorgeschlagen.
    Folgende Annahmen sind zentral:
    - Effizienz- und Qualitaetsdefizite im Bereich Lehre durch mangelnde Antriebskraft von Hochschulen und Studierenden
    - Hohe gesellschaftliche Belastung durch “Langzeit- und Scheinstudierende”
    - Mehr Wettbewerb – mehr Effizienz.
    - Studentische Nachfrage nach Lehrveranstaltungen – entscheidender Indikator fuer Qualitaet.
    Diese Konten funktionieren wie Bankkonten. Die Waehrung dieser Konten sind Kreditpunkte (credit points), eine Einheit, die dem European Credit Transfer System (ECTS) entnommen ist. In dieser Einheit wird eigentlich der Arbeitsaufwand pro Lehrveranstaltung gemessen. Im Kontenmodell werden auf der Basis dieser Einheit jedoch die aktuellen (!) Zuschuesse an die  Hochschulen fuer die Lehre umgerechnet. Das heisst, dass ein Kreditpunkt einen bestimmten Geldwert bekommt und das Studium somit prinzipiell kostenpflichtig wird. Auf Seiten der Studierenden wird die individuelle Inanspruchnahme von Hochschulleistungen ueber das Konto abgebucht. Das heisst, jeder eingeschriebene Student hat ein Konto, von dem diese Kreditpunkte abgebucht werden, sobald er eine Lehrveranstaltung besucht. Der Geldwert der abgebuchten Punkte wird dann den Hochschulen als Zuschuss gezahlt.
    Die Einfuehrung eines solchen Systems hat die Schaffung eines Markt- und Wettbewerbsmechanismus im Hochschulbereich zum Ziel. Die Studierenden als Nachfrager von Lehrangeboten sollen zu Kunden werden, die Hochschulen zu nachfrageorientierten Anbietern. Gleichzeitig ist ein genaues betriebswirtschaftliches Controlling des Lehrbetriebs moeglich, da jede Lehrleistung oekonomisch quantifizierbar wird.
    Mit wie viel Kreditpunkten das Studienkonto zu Beginn ausgestattet wird, ist eine politisch zu entscheidende Frage. Es kann etwa unendlich oder auch mit null Kreditpunkten ausgestattet werden. Im zweiten Extremfall muessten die Studierenden das Konto ueber Gebuehren erst auffuellen, bevor sie studieren koennen. Das jetzt diskutierte Modell liegt in der Mitte dieser beiden Optionen und moechte den Studierenden 120% eines Regelstudiums “vorschiessen”. Theoretisch ist auch eine Einloesung des Guthabens bei privaten Anbietern denkbar.
    2. Erreicht das Kontenmodell die selbst gesteckten Ziele? Sind diese Ziele politisch sinnvoll?
    Die vom Senator intendierte Wirkung des Kontenmodells sei mit vier Punkten kurz umrissen:
    a. Anhalten zu “oekonomischem”, d.h. zu sparsamem Umgang mit Lehrangeboten der Hochschulen
    b. das Aussieben von Langzeit- und Scheinstudierenden
    c. die Verbesserung der Qualitaet des Studienangebotes
    d. Erleichterung eines Laenderfinanzausgleichs im Hochschulbereich
    e. die Sicherung der Studiengebuehrenfreiheit des Erststudiums fuer einem bestimmten Zeitraum (Regelstudium+x)
    Wir halten den Ansatz des Modell sowohl hinsichtlich seiner Zielstellung als auch in seiner Wirkung fuer kontraproduktiv.
    a.) oekonomischer Umgang der Studierenden mit Lehrangeboten: Dass Studierende mehr Lehrleistungen in Anspruch nehmen, als sie laut Studienordnung fuer einen Abschluss benoetigen, kann mehrere Ursachen haben:
    - Wiederholung von Leistungsnachweisen oder Pruefungen
    - Fehlentscheidungen bei der Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen
    - Studienfachwechsel
    - Interesse an zusaetzlichen ueber das Pflichtpensum hinaus gehenden Lehrveranstaltungen
    Die ersten beiden Punkte sind unerwuenscht. Auf den ersten Punkt hat das Kontenmodell nur auf der “Anbieterseite” Einfluss. Die Hochschule ist dann aus oekonomischen Gruenden daran interessiert, moeglichst viele Studierende erfolgreich durch eine Lehrveranstaltung zu bringen. Dies fuehrt im Extremfall dazu, dass keine Studierenden mehr durch Pruefungen fallen und das Leistungsniveau bei gleichzeitiger Nachfragesteigerung sinkt. Auf der Studierendenseite hat das Modell fuer diesen Punkt keinen Einfluss. Es sei denn man geht davon aus, dass es bei den jetzt Studierenden an Motivation mangelt, der es durch oekonomischen Druck nachzuhelfen gelte. Die hohen Durchfallquoten einiger Lehrveranstaltungen sind jedoch im Hinblick auf eine moegliche Demotivation der Studierenden und als Hinweis auf die Qualitaet der Lehre ein problematisches Signal des Lehrbetriebs, dass es ueber Massnahmen der Studienreform anzugehen gilt.
    Auch auf den zweiten Punkt hat das Studienkontenmodell kaum Einfluss, wenn man davon ausgeht, dass Studierende auch heute bereits ueber die Faehigkeit verfuegen, sich ueber die entsprechenden Studienordnungen zu informieren. Ein ausdifferenziertes System von Studienberatungen steht ihnen dabei zur Seite. Dieser Punkt duerfte quantitativ vernachlaessigbar sein.
    Studienfachwechsel werden sich in der Vielfalt der Faecher und Studiengaenge kaum vermeiden lassen. Es ist anstrebenswert, dass Studierende den Studiengang waehlen, der ihnen am meisten zusagt und in dem sie die hoechsten Leistungen bringen. Das ist auch der Fall, wenn das Studium bereits begonnen wurde. Eine Beschneidung der Studienmoeglichkeit kann dazu fuehren, dass Studierende ihre Fehlentscheidung nicht revidieren, obwohl sie lieber etwas anderes studiert haetten. Wir halten es fuer sinnvoller, in einer Orientierungsphase sowie mit Beratungs- und Mentorenprogrammen Fehlentscheidungen zu minimieren.
    Der vierte Punkt der erhoehten Inanspruchnahme von Studienangeboten ist aeusserst wuenschenswert. Ein individuelles Interesse an den Studieninhalten und interdisziplinaeres Studieren sind der beste Garant fuer ein erfolgreiches Studium. Ein solches Studierverhalten wird durch das Studienkontenmodell in voellig unsinniger Weise beschnitten. Es setzt eine Verknappung von Bildungsangeboten durch, die erzieherisch wirken soll und dem verfassungsgemaessen Anspruch auf freien Zugang zu oeffentlichen Bildungseinrichtungen zuwiderlaeuft.
    b.) “Langzeitstudierende”: Die Diskussion um so genannte Langzeitstudierende halten wir fuer eine klassische Suendenbockdebatte, die das Problem der innerhochschulischen Zustaende sowie das Problem der sozialen Situation von Studierenden mit dem Hinweis auf deren mangelnde Motivation zu individualisieren versucht. Im vorigen Punkt haben wir gezeigt, warum Studierende mehr Lehrveranstaltungen in Anspruch nehmen. In diesem Punkt geht es darum, dass Menschen laenger als es die Regelstudienzeit vorsieht an Hochschulen eingeschrieben sind. Dieses kann mehrere Gruende haben:
    -Erwerbsarbeit
    -Kindererziehung
    -deutlich erhoehte Inanspruchnahme von Lehrangeboten
    -schlechte Studienbedingungen
    -finanzielle Vorteile durch Studierendenstatus
    Die ersten beiden Punkte duerften aus politischer Sicht nicht zu kritisieren sein. Der dritte Punkt ist bereits oben behandelt worden.
    Das vierte Problem, das der schlechten Studienbedingungen, geht das Modell zwar an, es verlaesst sich aber hier vollends auf den Marktmechanismus. Das bedeutet, dass die Hochschulen mit der Aufgabe des Aufbrechens schlecht organisierter Strukturen sich selbst ueberlassen bleiben und das unter massivem oekonomischen Druck. Denn es bleibt die Frage, ob eine Verbesserung der Studienbedingungen und Ablaeufe unter dem Zustand drastischer Unterfinanzierung und mangelnder Planungssicherheit ueberhaupt machbar ist. An dieser Stelle mit Repression gegen die Studierenden zu reagieren, ist sicher der falsche Weg.
    Das Kontenmodell des Wissenschaftssenators bezieht sich stark auf den letzten der o.g. Aspekte, auf die so genannten “Scheinstudierenden.” Die das Gemeinwesen belastenden Verguenstigungen fuer Studierende sind schnell aufgezaehlt: niedrigere Sozialversicherungsbeitraege im Niedriglohnbereich, Verguenstigung bei Kultureinrichtungen und das Semesterticket.
    Dagegen stehen Zahlungen, die Studierende zu leisten haben: Rueckmeldegebuehr, Beitraege zur Studierendenschaft und Studentenwerksbeitraege, die bei laengerem Studium deutlich ansteigen.
    Die Zahl derjenigen, die nur aus finanziellen Gruenden eingeschrieben sind, duerfte niedrig sein, da der Vorteil gering ist. Die Hochschulen haben zum grossen Teil bereits eigene Massnahmen gegen “Scheinstudierende” getroffen. Diese muessen Leistungen nachweisen und werden, falls sie das nicht koennen, exmatrikuliert. Das buerokratische Studienkontenmodell ist fuer die Loesung dieses Problems nicht noetig. Es ermoeglicht im Gegenteil Zahlungskraeftigen den Kauf des Studierendenstatus.
    c.) qualitative Verbesserung des Studienangebots: Das Kontenmodell will eine Marktsituation erzeugen. Die Studierenden sollen nach der Qualitaet der Lehrveranstaltungen entscheiden, welche sie belegen. Die Hochschule und die jeweiligen Fachbereiche haben dann den finanziellen Anreiz, moeglichst viele Studierende anzuwerben. Idee des Modells ist, dadurch mehr Qualitaet zu erzeugen und das Faecherspektrum bzw. die Kapazitaeten auf die Interessen der Studierenden auszurichten.
    Dieses Marktmodell funktioniert aus mehreren Gruenden nicht: Junge Menschen haben in der derzeitigen Situation der drastischen Unterfinanzierung nur wenig freie Entscheidung, wo sie welches Fach studieren. Wenn sie dann eingeschrieben sind, koennen sie auf Grund der Studienordnungen nur selten entscheiden, bei welchem Dozenten sie welche Veranstaltung belegen. Dieses Problem wird durch die Umstellung auf Bachelor/Master Studiengaenge und die damit einhergehende Verschulung noch einmal stark verschaerft. Hinzu kommt, dass Studierende erst nach der Lehrveranstaltung die Qualitaet derselben beurteilen koennen. Die Vergabe von ECTS-credits orientiert sich nicht an der von der Hochschule erbrachten Lehrleistung, sondern an der studentischen Arbeitsbelastung (workload), die mit einer bestimmten Lehrveranstaltung
    oder einem bestimmten Studienmodul verbunden ist. Eine Verkuepfung von ECTS mit Studienkonten haette zur Folge, dass Studierende, die lehrextensive Angebote mit einem hohen Anteil an Selbststudium nutzen (Vorlesungen, Projektarbeiten), ihr Studienkonto schneller aufbrauchen als Studierende, die lehrintensive Angebote mit einem hohen Betreuungsaufwand (Seminare, Praktika) in Anspruch nehmen. Im Ergebnis wuerde das ECTS durch die Verknuepfung mit Studienkonten buchstaeblich diskreditiert. Die Qualitaet der Lehre wuerde auch gesenkt, weil die Hochschulen eine Kosten-Nutzen-Rechnung in den Mittelpunkt ihrer Lehrplanung stellen und grosse und betreuungsarme Lehrformen eine deutlich hoehere “Effizienz” im Modell haben als kleinere und betreuungsintensive.
    Eine Verteilung von Mitteln nach der Inanspruchnahme von Lehrveranstaltungen durch Studierende macht auch deswegen keinen Sinn, weil es Lehrveranstaltungen und Faecher gibt, die von hoher Qualitaet sind, aber nur einen kleinen Kreis von Studierenden ansprechen. Diesen Lehrveranstaltungen und Faechern waeren im Kontenmodell die Existenzgrundlage entzogen. Geschwaecht wuerde dadurch auch die innerhochschulischer Stellung des wissenschaftlichen Mittelbaus.
    d.) Erleichterung eines Laenderfinanzausgleichs im Hochschulbereich: Wir sehen einen Finanzausgleich zwischen den Bundeslaendern als fuer Berlin sehr anstrebenswertes Projekt an. Das Kontenmodell ist dazu jedenfalls nicht noetig, moeglicherweise sogar kontraproduktiv. Auf Basis der durch Creditabbuchung erfassten Daten koennten die Kosten fuer jede/n Studierende/n genau errechnet werden. Wollte man auf dieser Basis einen Finanzausgleich installieren, muessten andere Laender die gleiche aufwaendige Datenbasis erheben, d.h. das gleiche Modell einfuehren. Das ist nicht zu erwarten. Der buerokratische Aufwand ist ueberhaupt nicht notwendig, da auch ohne Studienkonten erfasst werden kann, wer aus welchem Bundesland kommt und welches Studium er woanders absolviert.
    Eine Einigung zwischen den Bundeslaendern in Sachen Finanzausgleich steht allerdings auch ohne die buerokratische Huerde Studienkonten in weitester Ferne und nicht auf der Tagesordnung.
    e.) Abwehr allgemeiner Studiengebuehren: Die derzeitige hochschulpolitische Diskussion in der Bundesrepublik ist zumindest in der medialen Wahrnehmung stark von einem wirtschaftsliberalen Diskurs dominiert. In diesem ist die Forderung nach der Zulassung allgemeiner Studiengebuehren zentral fuer die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulen. Bisher stand das Hochschulrahmengesetz der moeglichen Einfuehrung von Gebuehren ab dem ersten Semester entgegen. Dieses Gesetz koennte im Laufe dieses Jahres vom Bundesverfassungsgericht fuer nichtig erklaert werden.
    Studienkonten bzw. Bildungsgutscheine werden von Teilen der SPD und Teilen der Gruenen als Moeglichkeit gesehen, allgemeine Gebuehren zu verhindern und das Erststudium gebuehrenfrei zu halten. Der Berliner Wissenschaftssenator hat sich dieser Haltung angeschlossen. Wir halten diese politische Strategie fuer kontraproduktiv, weil PDS-Politik, z.B. durch die notwendige Abschaffung der Gebuehrenfreiheit im Berliner Hochschulgesetz, befoerdert, was sie zu verhindern vorgibt. So sehen viele Kraefte in der SPD und in allen anderen Parteien Studienkonten nur als erste Stufe zur Einfuehrung allgemeiner Gebuehren.
    Das Studienkontenmodell enthaelt eine Langzeitgebuehrenkomponente und ist damit bereits ein Gebuehrenmodell. Seine Einfuehrung bedeutet, verglichen mit dem Status quo in Berlin, die erstmalige Erhebung von Studiengebuehren seit Mitte der 70er Jahre. Dieses Gebuehrenmodell ist zwar  intelligenter gemacht als andere, etwa indem es  bei entsprechender Ausgestaltung ein Teilzeitstudium ermoeglichen koennte. Gleichzeit hat es aber paradigmatische Wirkungen, die weiter als die anderer Langzeitgebuehrenmodelle gehen. So ist die genaue Berechnung der Lehrveranstaltungskosten und die Ueberwachung des Studienverhaltens eine hervorragende Datengrundlage, um den kostenlosen Anteil des Studiums “leistungsgerecht” mit Hinweis auf die Haushaltslage weiter und gegebenenfalls auf Null zu senken. Die Einfuehrung von Studiengebuehren ab 2006 durch eine moeglicherweise neue Regierungskonstellation in Berlin ist durch die jetzige Koalition nicht durch gesetzgeberisches Handeln zu verhindern, erst recht nicht durch erste, tabubrechende Schritte in Richtung marktfoermiger Steuerung der Hochschulen und Gebuehren.
    3. Fuer eine offensive Staerkung oeffentlich finanzierter, gebuehrenfreier Hochschulen
    Das Ziel, den Zugang zu hoeherer Bildung nicht durch soziale Schranken zu beeintraechtigen, erreichen wir am besten, indem wir das allgemeine Gebuehrenverbot in Berlin aufrechterhalten, so lange wir in der Regierung sind. Das bewirkt eine Staerkung der Antigebuehrenposition bundesweit, auch im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils, das Gebuehren ermoeglicht und auch im Falle einer neuen Regierungskonstellation. Wir koennen davon ausgehen, dass eine Studierendengeneration, die unter den Bedingungen Studienkonten und Langzeitgebuehren studiert und keinen anderen Zustand kennt, sich der Einfuehrung allgemeiner Gebuehren erheblich weniger entgegenstemmen wuerde als eine, die erlebt hat, dass ein gebuehrenfreies Studium moeglich und sinnvoll ist.
    Die PDS hat sich in den bisherigen Wahlkaempfen als Garant fuer den Kampf gegen Studiengebuehren jeglicher Art dargestellt und hatte fuer diese Darstellung gute Gruende. Studiengebuehren trennen immer Menschen mit weniger finanziellen Moeglichkeiten von solchen, die mehr Geld haben. Damit vertritt unsere Partei uebrigens keine Minderheiten-, sondern eine Mehrheitenposition. Wenn man mal von den gefaelschten Umfragen des CHE absieht (Das CHE fragt in seinen Umfragen nicht nach dem OB, sondern nach dem WIE von Gebuehren, also nach Gebuehrenmodellen. Eine Moeglichkeit, Gebuehren ganz abzulehnen, gab es auf den Frageboegen nicht. Die nachfolgenden Presseerklaerungen gaben das Ergebnis falsch wieder. Siehe: http://www.fzs-online.org/article/749/de/) , dann zeigen alle Meinungsumfragen in Deutschland nach wie vor eine Ablehnung von Studiengebuehren an. Dies gilt auch fuer die Berliner Bevoelkerung (Die Mehrheit der Berliner lehnt Studiengebuehren ab. Nur 40 Prozent der Hauptstaedter halten ein kostenpflichtiges Studium aus Gruenden der Gerechtigkeit fuer notwendig, wenn angesichts der schweren Finanzkrise Berlins auch die Gebuehren fuer Kindertagesstaetten merklich erhoeht werden. Das geht aus einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Berliner Morgenpost hervor. Von den unter 30-Jaehrigen sprachen sich sogar 80 Prozent gegen Studiengebuehren aus. Nur bei den ueber 50-Jaehrigen plaediert jeder Zweite fuer eine Gebuehr. (Berliner Morgenpost vom 1.12.03) Dieses Ergebnis wurde aktuell erneut bestaetigt. (Berliner Morgenpost vom 1.2.2004)).
    Eine Politik der zunehmend privaten Bildungsfinanzierung ist mit unserer Programmatik nicht vereinbar. Mit der Einfuehrung von Langzeitgebuehren in Form von Studienkonten wuerde sich die PDS von ihrer gesamten bisherigen Beschlusslage, vom Koalitionsvertrag und auch von der Intention ihres neuen Bundesprogramms abwenden. Ausserdem widerspricht die Einfuehrung von Gebuehren dem internationalen Pakt ueber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der von der Bundesrepublik unerzeichnet ist.
    Die LAG haelt es fuer zielfuehrender, die bereits auf dem Tisch liegenden PDS-Konzeptionen zur Verbesserung der Situation in den Hochschulen, die auch mit der SPD vereinbart sind, kraftvoll auf die politische Tagesordnung zu bringen und neue, dem Anspruch sozialistischer Politik gerechte Konzeptionen zur Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden zu entwickeln. Gleichzeitig muessen die Hochschulen in ihrem Bemuehen gefoerdert werden, der sie alimentierenden Gesellschaft den Beweis ihrer Unentbehrlichkeit fuer eine funktionierende, soziale Demokratie zu erbringen.
    Umfangreiche Stellungnahme der LAG Wissenschaftspolitik

    1. Das Grundmodell und seine Annahmen

    Der Wissenschaftssenator hat ein Modell der Studienkonten bzw. Studiengutscheine vorgeschlagen.

    Folgende Annahmen sind zentral:

    - Effizienz- und Qualitaetsdefizite im Bereich Lehre durch mangelnde Antriebskraft von Hochschulen und Studierenden

    - Hohe gesellschaftliche Belastung durch “Langzeit- und Scheinstudierende”

    - Mehr Wettbewerb – mehr Effizienz.

    - Studentische Nachfrage nach Lehrveranstaltungen – entscheidender Indikator fuer Qualitaet.

    Diese Konten funktionieren wie Bankkonten. Die Waehrung dieser Konten sind Kreditpunkte (credit points), eine Einheit, die dem European Credit Transfer System (ECTS) entnommen ist. In dieser Einheit wird eigentlich der Arbeitsaufwand pro Lehrveranstaltung gemessen. Im Kontenmodell werden auf der Basis dieser Einheit jedoch die aktuellen (!) Zuschuesse an die  Hochschulen fuer die Lehre umgerechnet. Das heisst, dass ein Kreditpunkt einen bestimmten Geldwert bekommt und das Studium somit prinzipiell kostenpflichtig wird. Auf Seiten der Studierenden wird die individuelle Inanspruchnahme von Hochschulleistungen ueber das Konto abgebucht. Das heisst, jeder eingeschriebene Student hat ein Konto, von dem diese Kreditpunkte abgebucht werden, sobald er eine Lehrveranstaltung besucht. Der Geldwert der abgebuchten Punkte wird dann den Hochschulen als Zuschuss gezahlt.

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