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und Materialien:
  • PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz
    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Im Rahmen der Debatte um das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz fordert die SPD die Einführung von Gebühren für die Zulassungsverfahren. Diese sollten nach Willen der SPD 50 Euro betragen und von jedem Studierwilligen verlangt werden.
    Im Gesetzesentwurf des Senators für Wissenschaft, Dr. Thomas Flierl, waren solche Gebühren ausdrücklich nicht vorgesehen. In den Koalitionsrunden setzte die SPD jedoch Gebühren durch, die nach dem Stand der Verhandlungen noch 25 Euro betragen sollen und diejenigen zahlen müssen, die sich nicht über Abiturnote und Wartezeit bewerben, sondern einen Studierfähigkeitstest bzw. ein Bewerbungsgespräch durchlaufen. Diejenigen, die angenommen werden, bekommen diese Gebühr dann mit der Immatrikulationsgebühr verrechnet.
    Zusätzlich zu Abiturnote und Wartezeit bekommen die Hochschulen in Zukunft die Möglichkeit, bis zu 60% der BewerberInnen nach einem Mischverfahren mit verschiedenen Komponenten auszuwählen. Nach PDS-Auffassung ist der dabei entstehende Aufwand bereits in die Immatrikulationsgebühren von 50 Euro eingerechnet.
    Tobias Schulze, Sprecher der LAG Wissenschaftspolitik und Student an der FU Berlin, dazu: „Wir finden es gut, dass Berlin und seine Hochschulen für viele junge Menschen attraktiv ist. Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind in Zeiten der Unterversorgung mit Studienplätzen schlicht eine Notwendigkeit. Niemand kann heute wissen, wo er sicher angenommen wird und wo nicht. Mit den Gebühren für Zulassungsverfahren dürfte es auch rechtliche Probleme geben. Die SPD-Fraktion sollte auf ihre Parteitagsbeschlüsse schauen und sich von unsinnigen und abschreckenden Gebührenplänen verabschieden.“
    Die PDS konnte in den Koalitonsrunden jedoch auch Erfolge erzielen. So etwa wurden Regelungen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes bereits in den Entwurf aufgenommen. Weiterhin wurde dem Wunsch der Hochschulen entsprochen und keine Mindestquote für die aufwändigen Aufnahmeverfahren wie Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstest in den Entwurf geschrieben. Schriftliche Tests der Studienmotivation hält die Koalition wie auch der Wissenschaftsrat für ungeeignet für die Bewerberauswahl, sie sollen deshalb nicht erlaubt sein.
    Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss und eine Woche später im Plenum des Abgeordnetenhauses verhandelt.
    Ansprechpartner:
    Benjamin-Immanuel Hoff (wissenschaftspol. Sprecher der AGH-Fraktion) 2325-2512
    Tobias Schulze (Sprecher der Landes-AG Wissenschaftspolitik) 2887-3600
    ____________________________________________
    ASTA FU
    Der von der SPD durchgesetzte Beschluss zur Finanzierung von Bewerbungsgesprächen und Aufnahmetests durch die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber lehnt der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) der Freien
    Universität vehement ab.
    “Für immer schärfere Auswahlverfahren auch noch bezahlen zu müssen, ist eine völlig absurde Forderung“, empörte sich Jenny Simon, hochschulpolitische Referentin des AStA. “Damit werden erneut insbesondere Kinder aus finanziell schwachen Familien beim Zugang zu den Hochschulen diskriminiert.“
    Mit dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz können Hochschulen ab dem kommenden Wintersemester bis zu 60% der Studienplätze über gesonderte Bewerbungsgespräche bzw. Auswahltests vergeben. Neben den in den siebziger Jahren ursprünglich als Übergangslösung eingeführten NC´s wird damit eine weitere Hürde für die Aufnahme eines Studiums geschaffen. Bereits heute müssen sich Schülerinnen und Schüler durchschnittlich an sieben Hochschulen bewerben, um einen Studienplatz zu bekommen.
    “Die mit dem Abitur erworbene Hochschulreife wird mit solchen Gesetzesänderungen in Frage gestellt“, so Björn Kietzmann,
    hochschulpolitischer Referent. “Schülerinnen und Schüler müssen also zukünftig ihr Grundrecht auf einen Studienplatz bezahlen.“
    Für Rückfragen steht Ihnen das hochschulpolitische Referat unter 030-83909110 bzw. 0177-7853361 zur Verfügung.
    Allgemeiner Studierendenausschuss der FU
    _______________________________________________
    GEW Berlin
    Aktuellste Presseerklärung
    Nr. 16 / 2005 | 04.05.2005
    SPD wälzt die Kosten für Auswahlverfahren den Studienbewerber/innen auf
    Ein großer Teil der Studienbewerber/innen wird in Berlin künftig für Aufnahmetests der Hochschulen zahlen müssen. Im neuen Berliner Hochschulzulassungsgesetz hat die SPD durchgesetzt, dass für jedes Bewerbungsgespräch bzw. jeden Aufnahmest mindestens 25 Euro anfallen. Mit dem neuen Gesetz können die Hochschulen bis zu 60 % der Studienplätze in NC-Fächern nach dem Ergebnis von Auswahlverfahren vergeben. Das verursacht natürlich Kosten bei den Hochschulen. Diese wälzt die SPD jetzt auf die Studienbewerber/innen ab.
    Rose-Marie Seggelke, stellv. Vorsitzende der GEW BERLIN: „Die GEW BERLIN hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich darauf hingewiesen, dass Auswahlverfahren erhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten der Hochschulen binden. Es ist unerhört, diese Kosten jetzt den Studienbewerber/innen aufzudrücken. Wer sich an drei Berliner Universitäten in Auswahlverfahren begibt, zahlt dann erst mal mindestens 75 Euro, wenn die Bewerbung erfolglos war. Damit macht die SPD entgegen aller Beteuerungen einen weiteren Schritt hin zu Studiengebühren.
    Wenn der Gesetzgeber Auswahlverfahren will, muss er auch bereit sein, den Hochschulen die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.“
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz

    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule

    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch

    Im Rahmen der Debatte um das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz fordert die SPD die Einführung von Gebühren für die Zulassungsverfahren. Diese sollten nach Willen der SPD 50 Euro betragen und von jedem Studierwilligen verlangt werden.

    Im Gesetzesentwurf des Senators für Wissenschaft, Dr. Thomas Flierl, waren solche Gebühren ausdrücklich nicht vorgesehen. In den Koalitionsrunden setzte die SPD jedoch Gebühren durch, die nach dem Stand der Verhandlungen noch 25 Euro betragen sollen und diejenigen zahlen müssen, die sich nicht über Abiturnote und Wartezeit bewerben, sondern einen Studierfähigkeitstest bzw. ein Bewerbungsgespräch durchlaufen. Diejenigen, die angenommen werden, bekommen diese Gebühr dann mit der Immatrikulationsgebühr verrechnet.

    Zusätzlich zu Abiturnote und Wartezeit bekommen die Hochschulen in Zukunft die Möglichkeit, bis zu 60% der BewerberInnen nach einem Mischverfahren mit verschiedenen Komponenten auszuwählen. Nach PDS-Auffassung ist der dabei entstehende Aufwand bereits in die Immatrikulationsgebühren von 50 Euro eingerechnet.

    Tobias Schulze, Sprecher der LAG Wissenschaftspolitik und Student an der FU Berlin, dazu: „Wir finden es gut, dass Berlin und seine Hochschulen für viele junge Menschen attraktiv ist. Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind in Zeiten der Unterversorgung mit Studienplätzen schlicht eine Notwendigkeit. Niemand kann heute wissen, wo er sicher angenommen wird und wo nicht. Mit den Gebühren für Zulassungsverfahren dürfte es auch rechtliche Probleme geben. Die SPD-Fraktion sollte auf ihre Parteitagsbeschlüsse schauen und sich von unsinnigen und abschreckenden Gebührenplänen verabschieden.“

    Die PDS konnte in den Koalitonsrunden jedoch auch Erfolge erzielen. So etwa wurden Regelungen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes bereits in den Entwurf aufgenommen. Weiterhin wurde dem Wunsch der Hochschulen entsprochen und keine Mindestquote für die aufwändigen Aufnahmeverfahren wie Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstest in den Entwurf geschrieben. Schriftliche Tests der Studienmotivation hält die Koalition wie auch der Wissenschaftsrat für ungeeignet für die Bewerberauswahl, sie sollen deshalb nicht erlaubt sein.

    Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss und eine Woche später im Plenum des Abgeordnetenhauses verhandelt.

    Ansprechpartner:

    Benjamin-Immanuel Hoff (wissenschaftspol. Sprecher der AGH-Fraktion) 2325-2512

    Tobias Schulze (Sprecher der Landes-AG Wissenschaftspolitik) 2887-3600

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    ASTA FU

    Der von der SPD durchgesetzte Beschluss zur Finanzierung von Bewerbungsgesprächen und Aufnahmetests durch die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber lehnt der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) der Freien

    Universität vehement ab.

    “Für immer schärfere Auswahlverfahren auch noch bezahlen zu müssen, ist eine völlig absurde Forderung“, empörte sich Jenny Simon, hochschulpolitische Referentin des AStA. “Damit werden erneut insbesondere Kinder aus finanziell schwachen Familien beim Zugang zu den Hochschulen diskriminiert.“

    Mit dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz können Hochschulen ab dem kommenden Wintersemester bis zu 60% der Studienplätze über gesonderte Bewerbungsgespräche bzw. Auswahltests vergeben. Neben den in den siebziger Jahren ursprünglich als Übergangslösung eingeführten NC´s wird damit eine weitere Hürde für die Aufnahme eines Studiums geschaffen. Bereits heute müssen sich Schülerinnen und Schüler durchschnittlich an sieben Hochschulen bewerben, um einen Studienplatz zu bekommen.

    “Die mit dem Abitur erworbene Hochschulreife wird mit solchen Gesetzesänderungen in Frage gestellt“, so Björn Kietzmann,

    hochschulpolitischer Referent. “Schülerinnen und Schüler müssen also zukünftig ihr Grundrecht auf einen Studienplatz bezahlen.“

    Für Rückfragen steht Ihnen das hochschulpolitische Referat unter 030-83909110 bzw. 0177-7853361 zur Verfügung.

    Allgemeiner Studierendenausschuss der FU

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    GEW Berlin

    Aktuellste Presseerklärung

    Nr. 16 / 2005 | 04.05.2005

    SPD wälzt die Kosten für Auswahlverfahren den Studienbewerber/innen auf

    Ein großer Teil der Studienbewerber/innen wird in Berlin künftig für Aufnahmetests der Hochschulen zahlen müssen. Im neuen Berliner Hochschulzulassungsgesetz hat die SPD durchgesetzt, dass für jedes Bewerbungsgespräch bzw. jeden Aufnahmest mindestens 25 Euro anfallen. Mit dem neuen Gesetz können die Hochschulen bis zu 60 % der Studienplätze in NC-Fächern nach dem Ergebnis von Auswahlverfahren vergeben. Das verursacht natürlich Kosten bei den Hochschulen. Diese wälzt die SPD jetzt auf die Studienbewerber/innen ab.

    Rose-Marie Seggelke, stellv. Vorsitzende der GEW BERLIN: „Die GEW BERLIN hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich darauf hingewiesen, dass Auswahlverfahren erhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten der Hochschulen binden. Es ist unerhört, diese Kosten jetzt den Studienbewerber/innen aufzudrücken. Wer sich an drei Berliner Universitäten in Auswahlverfahren begibt, zahlt dann erst mal mindestens 75 Euro, wenn die Bewerbung erfolglos war. Damit macht die SPD entgegen aller Beteuerungen einen weiteren Schritt hin zu Studiengebühren.

    Wenn der Gesetzgeber Auswahlverfahren will, muss er auch bereit sein, den Hochschulen die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.“



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