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    …Hochschulpolitik

    Etwas » länger ist’s schon her, dass ich mich sehr intensiv mit Hochschulpolitik beschäftigt habe. Nun werde ich derzeit geradezu darauf gestossen, denn eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes steht an – oder besser: Es gibt Entwürfe seitens des Senators und dementsprechend Stellungnahmen von vielen Seiten dazu. Soweit ich das überblicke, gibt es einige Dinge, die ich anders sehe als die Entwürfe, z.B. die Frage der Studien- und Prüfungsordnungnen.

    Und ich wünschte mir, dass es zu den Zeiten meiner hochschulpolitischen Aktivitäten einfache Blogs für den Informationsfluss gegeben hätte (ich hatte schon eine Internetseite und auch hochschulpolitische Seiten gestaltet, aber alles war ein Riesenaufwand) – es hätte vieles einfacher gemacht. Nun denn, sei es der jetzigen hochschulpolitischen Generation die Leichtigkeit von Blogs so sehr gegönnt – und umso mehr freue ich über dieses, denn es hält die verschiedensten Informationen, wie Entwürfe, Stellungnahmen etc., bereit:

    » Berliner Hochschulgesetz – Informationen zur Novellierungen

  • Auf sie mit Gebrüll
    Auf sie mit Gebrüll
    Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar
    “Auf sie mit Gebrüll” war der Spruch mit dem ich diese Information erhielt – und ich finde, dass man das fast so unkommentiert mit dem folgenden Artikel aus der Netzzeitung so stehen lassen kann:
    “Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar
    Sollte es zu Koalitionsverhandlungen mit der Berliner SPD kommen, wollen die Grünen vor allem die Privatisierung von Landesunternehmen auf die Tagesordnung setzen. Erstaunlich nah sind die Grünen mit ihren Zielen an der FDP…”
    Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar

    “Auf sie mit Gebrüll” war der Spruch mit dem ich diese Information erhielt – und ich finde, dass man das fast so unkommentiert mit dem folgenden Artikel aus der Netzzeitung so stehen lassen kann:

    “Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar

    Sollte es zu Koalitionsverhandlungen mit der Berliner SPD kommen, wollen die Grünen vor allem die Privatisierung von Landesunternehmen auf die Tagesordnung setzen. Erstaunlich nah sind die Grünen mit ihren Zielen an der FDP…”

    » Der gesamte Artikel (Netzeitung)

  • Progressive Wissenschaftspolitik für Berlin – Ziele und Perspektiven
    Progressive Wissenschaftspolitik für Berlin – Ziele und Perspektiven
    Veranstaltung am 13.9.2006 in Berlin
    Die Berliner Wahlen stehen kurz bevor und werden nicht zuletzt im Bereich Hochschulen eine Weichenstellung für die nächsten Jahre bringen. Berlins Hochschulen mussten schwierige Umstrukturierungen schultern, trotzdem konnte die Berliner Wissenschaftspolitik bundesweit wichtige Akzente setzen – von Bologna-Umsetzung über die Hochschulverträge bis zur Juniorprofessur.
    Über zukünftige Chancen und Strategien gegen den konservativen Bundestrend in der Wissenschaftspolitik diskutieren
    Dr. Thomas Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur
    Rainer Hansel, GEW Berlin
    Prof. Dr. Michael Heine, designierter Präsident der FHTW Berlin
    Dr. Anette Simonis, Charité/LAMB
    Mechthild Koreuber, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten
    Moderation: Benjamin Hoff
    Folgende Themen stehen zur Diskussion:
    Wieviel Autonomie brauchen die Hochschulen – wieviel Verantwortung soll und muss die staatliche Seite übernehmen?
    Autonomie und Mitbestimmung (Demokratie)– zwei Seiten einer Medaille?
    Hochschulfinanzierung – quo vadis?
    Was bringen Exzellenzinitiative und Föderalismusreform?
    Hochschulstruktur in Berlin 2015?
    Termin: 13.9.2006, 20 Uhr
    Ort: Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7, U/S Friedrichstraße
    Kontakt: LAG Wissenschaftspolitik der Linkspartei-Berlin, Tobias Schulze (0163/8122989), tobi.schulze@web.de
    Veranstaltung am 13.9.2006 in Berlin

    Die Berliner Wahlen stehen kurz bevor und werden nicht zuletzt im Bereich Hochschulen eine Weichenstellung für die nächsten Jahre bringen. Berlins Hochschulen mussten schwierige Umstrukturierungen schultern, trotzdem konnte die Berliner Wissenschaftspolitik bundesweit wichtige Akzente setzen – von Bologna-Umsetzung über die Hochschulverträge bis zur Juniorprofessur.

    Über zukünftige Chancen und Strategien gegen den konservativen Bundestrend in der Wissenschaftspolitik diskutieren

    Dr. Thomas Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Rainer Hansel, GEW Berlin

    Prof. Dr. Michael Heine, designierter Präsident der FHTW Berlin

    Dr. Anette Simonis, Charité/LAMB

    Mechthild Koreuber, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten

    Moderation: Benjamin Hoff

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  • Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – Hochschulfinanzausgleich
    Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – Hochschulfinanzausgleich
    Man kann es nennen wie man will …
    … die Debatte darum bleibt.
    Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.
    Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.
    Zu den verschiedenen Papieren
    Auszug aus dem Newsletter der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der Linkspartei. und des Die Linke. Hochschulgruppennetzwerks Nr. 11/2006 vom 31.03.2006:
    “In den letzten Wochen hat sich Debatte um die Finanzierung von Hochschulen in den Ländern erneut entsponnen. Insbesondere das Thema Länderfinanzausgleich wird nun nicht erst seit gestern diskutiert. Dennoch gab es in den letzten Wochen eine rege Beteiligung daran, vor allem aus der Linkspartei. Die verschiedenen Stellungnahmen, Anträge, Anfragen etc. sollen an dieser Stelle dokumentiert werden…
    …. 2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
    3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
    6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
    8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
    9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
    10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
    (…)
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
    Mainz, 15.02.2006
    “Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner fordert faire Rahmenbedingungen für einen qualitativen und quantitativen Wettbewerb in Forschung und Lehre ein.
    „Wir brauchen die Exzellenzinitiative in der Forschung. Wir brauchen aber ebenso sehr etwas Vergleichbares für die Lehre“, sagte der Koordinator der SPD-geführten Länder in wissenschafts- und bildungspolitischen Fragen heute bei seiner Regierungserklärung im Mainzer Landtag. Darin beschäftigte er sich mit den Perspektiven der Hochschulen angesichts einer Hochschullandschaft, die deutschlandweit zum Beispiel durch die Auswirkungen der Föderalismusreform, die Einführung von Studiengebühren oder den von der Bundesregierung geplanten Hochschulpakt vor den größten Umbrüchen seit Jahrzehnten stehe.
    Die seit Humboldt befolgte Einheit von Forschung und Lehre, von Breite und Spitze sei dadurch gefährdet, dass einige Länder ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nicht gerecht würden, weil sie nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stellten. Sie sei auch dadurch gefährdet, dass die Verteilung von Forschungsfördermitteln des Bundes die historisch bedingte Kluft zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern vertiefe.
    „Es wundert nicht, dass Bayern und Baden-Württemberg die großen Gewinner der Ersten Antragsrunde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern sind. Mit Hilfe der überregionalen Forschungsförderung des Bundes haben diese beiden Länder bis in die 80er Jahre hinein eine beachtliche Forschungsinfrastruktur aufbauen können. Auf dieser Grundlage haben sie ihre Forschungskapazitäten deutlich ausgeweitet, während ihr Studienplatzangebot stagniert oder sogar rückläufig ist“, erklärte Zöllner. In Rheinland-Pfalz sei die Zahl der Studierenden von 1994 bis 2004 um 22 Prozent gestiegen – der größte Zuwachs unter allen alten Flächenländern. In diesem Zeitraum verzeichne Baden-Württemberg einen Anstieg um lediglich 2,6 Prozent, während die Quote in Bayern sogar um 2,4 Prozent gesunken sei.
    Zöllner betonte, dass er nicht der Gleichmacherei das Wort rede. Es müssten aber Strukturen etabliert werden, die den immer wieder eingeforderten Wettbewerbsföderalismus überhaupt erst ermöglichten. Um den bundesweit wachsenden Bedarf an Studienplätzen befriedigen zu können, schlug Zöllner einen Systemwechsel in der Hochschulfinanzierung vor, der auf zwei Säulen beruht. Zum einen müsse der Staat den Hochschulen die notwendigen Basiskosten von besetzten Studienplätzen zur Verfügung stellen. Zum anderen müsse für deren Finanzierung dasjenige Land aufkommen, aus dem die Studierenden kommen, nicht dasjenige, das Studienplätze zur Verfügung stelle. Auf der Grundlage eines solchen Vorteilsausgleichs nach Schweizer Vorbild könnten Hochschulen und Länder miteinander um kluge Köpfe wetteifern.
    Rheinland-Pfalz werde jedenfalls bereits im nächsten Jahr, gestützt auf die leistungs- und belastungsorientierte Mittelverteilung, eine studienplatzbezogene Finanzierung für seine Hochschulen einführen und damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen. „Wir möchten und wir werden zeigen, dass ein solches Finanzierungssystem den Wettbewerb zwischen den Hochschulen fördert und somit zur Weiterentwicklung des gesamten Wissenschaftssystems beiträgt“, so Zöllner. Den rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden und stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dr. Christoph Böhr forderte der Minister auf, in seiner Partei Zustimmung für den Vorteilsausgleich zwischen den Ländern zu organisieren. „Nur so können Sie glaubhaft machen, dass Ihr etwas überraschendes Bekenntnis für ein gebührenfreies Studium nicht nur dem Wahltermin im März geschuldet ist“, sagte Zöllner.
    Ein entscheidender Durchbruch zur Verbesserung der Lehrsituation an den Hochschulen kann dem Minister zufolge durch den von Bundesministerin Dr. Annette Schavan angekündigten Hochschulpakt erfolgen. Der Bund könne im Rahmen des Vorteilsausgleichs verfassungskonform zum Beispiel die Kosten für Studierende aus Entwicklungsländern übernehmen – und damit einen erheblichen Beitrag zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Lehre leisten.
    Für einen Systemwechsel plädierte Zöllner auch bei der Forschungsförderung. Er möchte das bisherige System der multilateralen Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft als dem größten Drittmittelgeber entsprechend der Einwohnerstärke (Königsteiner Schlüssel) ablösen durch eine Sitzlandfinanzierung seitens der Länder. Das bisherige Finanzierungssystem benachteilige finanzschwache Länder erheblich. Es sei absurd, dass ein Land wie Rheinland-Pfalz Länder wie Bayern und Baden-Württemberg mit jährlich rund acht Millionen Euro subventioniere. Die Einführung der Sitzlandfinanzierung verbessere dagegen die Situation der finanzschwachen Länder. Sie hätte zur Folge, dass jedes Land künftig anteilig Mittel an die DFG zahlen würde, wie es seiner prozentualen Forderung entspräche.
    Kritik übte Zöllner an dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel der Bundesmittel für den Hochschulbau im Zuge der Föderalismus-Reform. Die Verteilung der Bundesmittel soll nach dem Durchschnittsvolumen der zwischen 2000 und 2003 abgerufenen Mittel erfolgen. Wer in diesem Zeitraum wenig in den Hochschulbau investiert habe, weil zum Beispiel größere Bauprojekte vor oder nach dem Bemessungszeitraum gelegen hätten, erhalte künftig weniger Hochschulbaumittel, als ihm nach der Zahl der Studierenden zustünde. Genau jene Zahl der Studierenden müsse aber die eigentliche Bemessungsgröße sein, so der Minister.”
    Die Rede kann man finden unter:
    http://www.mwwfk.rlp.de/Aktuelles/Reden/Perspektiven.pdf
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    DRUCKSACHE 4 / 4367
    Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    Der Landtag möge beschließen:
    Die Staatsregierung wird ersucht, sich im Rahmen des von Bund und Ländern beabsichtigten Hochschulpaktes für eine grundsätzliche Neuordnung der Hochschulfinanzierung auf Basis eines Hochschullastenausgleichs für Studienplätze zwischen den Bundesländern einzusetzen. Mit dem Hochschullastenausgleich soll ein qualitätssteigernder Wettbewerb im Rahmen eines Vollkostenausgleichs zwischen den Hochschulen und den Bundesländern ermöglicht werden, indem
    1. die realen fächerspezifischen Finanzierungskosten von Studienplätzen an die tat¬sächliche Inanspruchnahme dieser Plätze durch Studierende gekoppelt werden,
    2. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums nicht mehr das Land auf¬kommt, das Studienplätze zur Verfügung stellt, sondern das Land, aus dem die Stu¬dienberechtigten kommen, und
    3. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums ausländischer Studierender der Bund aufkommt.
    Die konkrete Umsetzung des Hochschullastenausgleichs kann in Form eines Staats¬vertrages zwischen den Bundesländern erfolgen, der die Feststellung der fächerspezifi¬schen Studienplatzkosten, die Verrechnung zwischen den Bundesländern und die schrittweise Realisierung des Systems im Rahmen des Vollkostenausgleichs verein¬bart.
    Begründung:
    Vor dem Hintergrund der bis zum Jahr 2014 um 700.000 steigenden Studierenden¬zahlen und der dadurch notwendig werdenden zusätzli¬chen finanziellen Mittel für die Hochschulen ist eine grundsätzliche Neuordnung der Studienplatzfinanzierung ange¬zeigt. Die bisherigen Strukturen der Hochschulfinanzie¬rung weisen aufgrund der Län¬derkompetenz für Hochschulpolitik erhebliche Disparitä¬ten bei der Studienplatzfinanzie¬rung der Bundesländer auf. So halten etwa die süd¬deutschen Länder Baden-Württem¬berg und Bayern vergleichsweise geringe Studien¬platzkapazitäten zu Lasten der Stadt¬staaten Berlin, Hamburg und Bremen vor. Demgegenüber führt ein System des Hochschullastenausgleichs im Zuge der weiteren Stärkung der Länderkompetenz in der Hochschulpolitik dazu, dass alle Bundesländer ein Interesse am Ausbau der Hochschullandschaft und der Studienplatzkapazitäten besitzen und die bisherigen Mitnahmegewinne vermieden werden. Die Hochschulen erhalten so länderübergreifend kalkulierbare Anreize zum Angebot zusätzlicher und attraktiver Studienplätze, indem sie Einnahmen im Umfang der effektiven Kosten erhalten. Im Rahmen eines Staatsvertrages können die Bundesländer die Details des Hochschullastenausgleichssystems wie die Höhe der nach Fächergruppen differen¬zierten Ausgleichszahlungen, die Verrechnung von Studienkonten und Studiengebüh¬ren und die Verrechnung der Studienplatzfinanzierung zwischen den einzelnen Ländern regeln. Ein vergleichbares System wird erfolgreich in der Schweiz gemäß der inter¬kantonalen Universitätsvereinbarung vom 20.02.1997 praktiziert. Die Grundzüge ent¬sprechender Modelle für Deutschland wurden von Professor Dr. E. Jürgen Zöllner (Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz) und von Professor Dr. Gerd Grözinger (Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Heinrich-Böll-Stiftung) entwickelt. Die rechtzeitige Einführung eines Hochschullastenausgleichs würde es insbesondere Sachsen ermöglichen, trotz zurückgehender Abiturientenzahlen auch über 2010 hinaus die bisherigen Studienplatzkapazitäten zu erhalten oder auszubauen. Durch den Hoch¬schullastenausgleich kann darüber hinaus vermieden werden, dass der im Rahmen der Exzellenzinitiative dringend notwendige Ausbau der Forschungskompetenzen sächsi¬scher Hochschulen zu Lasten der Studienplatzkapazitäten erfolgt. So können die Voraussetzungen für eine auch in Zukunft leistungsfähige sächsische Hochschul- und Wissenschaftslandschaft geschaffen werden.
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    DRUCKSACHE 4 / 4675
    zu Drs 4 /4367
    Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS
    zu Drs 4/ 4376
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    Der Landtag möge beschließen, den Antrag wie folgt zu fassen:
    „Der Landtag möge beschließen:
    Die Staatsregierung wird ersucht,
    unverzüglich eine Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 3. Quartals 2006 vorzulegen, mit der gewährleistet werden soll, dass
    die Studienplatzkosten fächerübergreifend nach drei Kostengruppen (Geisteswissenschaften, Natur- und Ingenieurswissenschaften, Medizin) differenziert dargestellt und in dieser Weise zwischen den Ländern ausgeglichen werden,
    künftig ausschließlich dasjenige Bundesland die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums trägt, in dem die Studierenden die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Herkunftsprinzip“),
    allein der Bund die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums für die Studierenden übernimmt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,
    die finanziellen Auswirkungen für die Hochschulfinanzierung infolge der Haushaltsentwicklung aller Bundesländer in den Jahren 2003 bis 2006 abgebildet werden,
    für die Jahre 2006 bis 2010 die Beurteilung des künftigen Studienplatzbedarfes der einzelnen Bundesländer auf der Basis der derzeitigen Studienplatzprognosen sowie unter Einbeziehung der auf Grund der Einführung von Studiengebühren oder der angekündigten Einführung von Studiengebühren zu erwartenden Wanderungsbewegungen der Studierenden vorgenommen wird, sowie dabei darzulegen, welche weiteren Schritte zur bundesweiten Umsetzung einer solchen neuen Konzeption für den Hochschulfinanzausgleich, insbesondere hinsichtlich des Abschlusses eines Hochschulfinanzierungsstaatsvertrag oder einer entsprechenden Anpassung des Länderfinanzausgleichs, mit welchem zeitlichen Horizont für erforderlich erachtet werden.
    gez.Prof. Dr. Peter Porsch
    Fraktionsvorsitzender Dresden, 16. März 2005
    Begründung:
    Die vorgeschlagenen Regelungen bedeuten gegenüber dem ursprünglichen Antrag eine Erweiterung und inhaltliche Präzisierung der zu erarbeitenden Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern.
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    5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
    Der Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:
    Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.
    Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.
    Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.
    Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!
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    6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    44. Sitzung der 4. Wahlperiode
    17. März 2006
    Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen in Drs 4/4367
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    MdL Heike Werner
    Beachten: Es gilt das gesprochene Wort!
    Anrede//
    es passiert nicht häufig, dass eine parlamentarische Initiative in diesem Landtag durch aktuelle politische Entwicklungen regelrecht beflügelt wird. Bei dem hier vorliegenden Antrag der Grünen und den Änderungsanträgen meiner Fraktion und der Koalition ist dies der Fall.
    Von der Frankfurter Rundschau, der Zeit über taz bis hin zum Handelsblatt wurde gestern über die gemeinsam von den Wissenschaftsministern Sachsens und Rheinland-Pfalz vorgestellte Idee eines „Hochschulfinanzausgleichs“ berichtet.
    Ich begrüße diese Idee außerordentlich, denn bereits Ende der neunziger Jahre haben wir als PDS in Berlin sowie auf Bundesebene einen entsprechenden Hochschulfinanzausgleich vorgeschlagen. Unter anderem auf die Initiative meiner Partei erarbeitete der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses bereits 1998 ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Hochschulfinanzausgleichs, in dem die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrags, welcher den zwischen den Schweizer Kantonen bestehenden Vereinbarungen über Hochschulbeiträge entsprechen würde, bestätigt wurde.
    Über den Grundgedanken dieses Modells werden wir hier im Parlament sicherlich schnell Einigkeit herstellen können. Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Künftig wäre es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden.
    Kurz: Trittbrettfahren zu Lasten der Länder, die in ihre Hochschulen investieren, würde sich nicht mehr lohnen.
    Attraktiv wäre nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundesländern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt wäre ökonomisch und finanziell gleich dreifach spürbar:
    Mehr Studierende würden mehr Einnahmen über den Hochschulfinanzausgleich realisieren,
    Mehr Studierende erbringen höhere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt,
    Investitionen in Hochschulen lohnen sich regionalökonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Über Umwegrentabilität zieht ein investierter Euro im Schnitt drei Euro nach.
    Vor diesem Hintergrund sei hier nur am Rande erwähnt, dass ich darum Herr Kollege Gerstenberg ihren Vorschlag von einem „Hochschullastenausgleich“ zu sprechen für nicht glücklich halte. Dieser Begriff provoziert Abwehrreflexe und wird den Hochschulausgaben als Zukunftsausgaben nicht gerecht.
    Was mich jedoch erstaunt ist die Tatsache, dass Frau Ludwig es bislang nicht für notwendig erachtete, den Wissenschaftsausschuss des Landtages über ihre Arbeit an einem solchen Modell des Hochschulfinanzausgleichs zu informieren. Immerhin ist dies keine private Idee von Ihnen, Frau Ludwig, sondern die Kultusministerkonferenz hat sie beauftragt. Ich halte diese Nicht-Information in zweifacher Hinsicht für schwierig:
    Einerseits ist es bezeichnend, dass sie den Landtag offensichtlich für so unwichtig halten, dass sie ihn in einer solchen Frage nicht einmal zum Partner ihrer eigenen Konzeption machen und ihr Modell damit stärken wollen. In anderen Landtagen ist das Gegenteil der Fall, bei politisch ambitionierten Projekten versucht der Minister oder die Ministerin ein Bündnis mit dem Ausschuss zu schmieden, um die eigene Position zu stärken. Sie haben sich ersichtlich schon in Richtung Chemnitz verabschiedet.
    Andererseits wird durch ihre Nichtinformation wieder einmal deutlich, wie gering die Möglichkeiten von Landtagen sind, auf das Handeln der Staatsregierung in den Fachministerkonferenzen Einfluss zu nehmen, die nicht umsonst als „exekutive Fachbruderschaften“ bezeichnet werden. Erinnert sei an die gestrige Föderalismusdebatte.
    Anrede//
    meine Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Antrag der Grünen eingereicht, der bewusst nicht die Idee eines Hochschulfinanzausgleiches torpedieren, sondern qualifizieren soll. Der Antrag ist formuliert vor dem Hintergrund unserer intensiveren Auseinandersetzung mit diesem Modell und strebt im Kern drei Dinge an:
    1.) Wir wollen den Ausgleich als einen Hochschulfinanz- und nicht als Lastenausgleich.
    2.) Wir wollen, dass die Staatsregierung ein Modell entwickelt oder seit gestern auf Basis des Zöllner/Ludwig-Modells konkrete Berechnungen über die Auswirkungen auf den Landeshaushalt vornimmt, um eine konkrete Bewertung der Vor- und Nachteile vornehmen zu können. Sie werden sicherlich nicht behaupten, dass solche Berechnungen nicht längst in den Schubkästen des Wissenschaftsministerien liegen würden, denn dann wäre es das erste Mal, dass in der KMK ein Finanzmodell erarbeitet wurde, ohne das 16 Landesregierungen und die Bundesregierung Mehr- und Minderausgaben vorher berechnet hätten. Grundlage dieser Darstellung könnten nicht zuletzt die Daten aus der KMK-Studie „Die Mobilität der Studienanfänger und Studierenden in Deutschland von 1980 bis 2003“ sein, die im Dezember 2005 präsentiert wurde.
    3.) Wir wollen wissen, ob die aktuellen Verhandlungen über die Bundesstaatsreform oder künftige Länderfinanzausgleichverhandlungen der angemessene Ort einer solchen Initiative sein könnte. Man möge sich vor Augen halten: Die Bundesstaatsreform im Bildungsbereich wird in einer einzigen sechsstündigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages verhandelt werden. Wenig Raum, um ein neues Finanzmodell zu präsentieren.
    Aus diesem Grunde werbe ich für die Zustimmung zu dem Antrag meiner Fraktion, der dem von mehreren Fraktionen gewollten Anliegen Hand und Fuß geben würde.
    ::::::::::::::::::::::::::::::::::
    7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
    HINWEIS: Bei dem Diskussionspapier handelt es sich ausdrücklich um ein DISKUSSIONSpapier, welches nicht unbedingt die Meinung der Fraktion im BT darstellt.
    Ein Diskussionspapier von Nele Hirsch
    1. Wie funktioniert der Vorteilsausgleich?
    Der in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner vorgelegte Vorschlag für eine “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” beinhaltet konzeptionell wenig Neues. Das Modell kombiniert das Modell der – ebenfalls von Zöllner entwickelten – Studienkonten mit Landeskinderregelungen. Grundidee beider Aspekte ist die Ablösung von staatlicher Bildungsplanung durch eine nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung.
    Das Modell soll folgendermaßen funktionieren: Zwischen den Ländern erfolgen Ausgleichszahlungen für alle Studierenden, die nicht aus dem eigenen Bundesland kommen, das heißt: Jedes Land zahlt für diejenigen Landeskinder, die in einem anderen Bundesland studieren, an letzteres einen “Vorteilsausgleich”. Die Höhe kann dabei nach Fächergruppen variieren: für Studierende in kostenintensiven Fächern wie beispielsweise Medizin würden die Länder mehr Geld erhalten. Die Ausgleichszahlungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum (Regelstudienzeit plus x) geleistet. Sie reduzieren sich um die Höhe von eventuell geforderten Studiengebühren am Ort des Studiums.
    Laut Zöllner gewährleistet dieses Modell einen “leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Bundesländern”. Die Länder würden zudem nicht gezwungen, allgemeine Erststudiumsgebühren einzuführen, sondern könnten sich auch auf Studienkonten verständigen.
    2. Kritik am Vorteilsausgleich
    Das Modell lässt jegliche gesamtstaatliche Bildungsplanung außen vor. Welche Fächer angeboten werden bestimmt sich in diesem Modell allein über die Nachfrage. Was sich für die Hochschulen nicht rechnet, wird nicht angeboten. Studierende werden wie “Spielfiguren” betrachtet, welche vollkommen ohne Mobilitätshindernisse zwischen Hochschulen und Bundesländern wechseln können.
    Studienkonten werden dabei als Möglichkeit propagiert, die Gebührenfreiheit des Studiums zu sichern. Dabei wird verschwiegen, dass Studienkonten ebenso eine Form von Studiengebühren darstellen: Sie definieren das Studium grundsätzlich als kostenpflichtig, wobei jedeR StudierendeR ein Konto mit einer bestimmten Anzahl an Semestern oder Lehrveranstaltungen unentgeltlich erhält. Von diesem Modell werden materiell zwar weniger Studierende betroffen sein als von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester, da zumindest eine gewisse Zeit lang gebührenfrei studiert werden kann. Bildungsideologisch machen sie jedoch kaum einen Unterschied zu allgemeinen Studiengebühren: Bildung wird auch bei diesem Modell als knappes Gut betrachtet. Je nach Ausgestaltung benachteiligen Studienkonten vor allem Studierende mit Kind, mit Nebenjob, mit Pflegefällen in der Familie oder anderen zeitlichen Einschränkungen (bei einer Semesterabbuchung) oder Studierende, die entweder über den Tellerrand schauen, interdisziplinär studieren und Seminare jenseits des Mainstreams belegen wollen oder Lehrveranstaltungen wiederholen müssen – was insbesondere zu Studienbeginn in überdurchschnittlichem Maß Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten betrifft. (bei einer Lehrveranstaltungsabbuchung).
    Studienkonten bringen Studierende gegenüber der Hochschule zudem in die Position von KundInnen. Das Modell ist mit der Vorstellung verbunden, dass Studierende die Hochschule durch ihre Nachfrage mittels finanziellen Drucks steuern. Dies steht im Widerspruch zu einer demokratischen Steuerung der Hochschulen, die Studierende nicht als KundInnen, sondern als Mitglieder der Hochschule begreift, welche mittels garantierter demokratischer Mitspracherechte deren Entwicklung mitgestalten.
    Die Begrenzung der Ausgleichszahlungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs auf die Regelstudienzeit plus x schafft zusätzlich einen Anreiz für die Hochschulen, Studierende nach eben dieser Zeit zu exmatrikulieren, da sie dann ‘kein Geld mehr bringen’. Dieses Problem wird unter anderem vom Schweizerischen Studierendenverband VSS-UNES beklagt, welcher seit längerem mit einer ähnlichen Regelung im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung konfrontiert ist.
    Darüber hinaus würde das vorgelegte Modell strukturschwache Bundesländer, die mit Abwanderung konfrontiert sind, benachteiligen. Studierende wählen ihre Hochschule schließlich nicht nur aufgrund der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern beispielsweise auch anhand der Attraktivität des Hochschulstandorts aus, wie unter anderem die Studien des Deutschen Studentenwerkes belegen. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass zwischen der Universität in Cottbus und den Universitäten in München oder Hamburg tatsächlich ein “fairer Wettbewerb” bestünde. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells. Die gezielte politische Förderung von Studienkapazitäten in strukturschwachen Regionen würde also durch ein Regulierungsmodell mit gegenteiliger Tendenz abgelöst.
    3. Politische Bewertung
    Es wäre falsch, das Modell als einen realpolitischen Vorstoß zu werten, der zumindest “das Schlimmste” verhindern kann und der deshalb Unterstützung verdient. Die unionsgeführten Bundesländer dürften schließlich keinerlei Interesse daran haben, zukünftig mit Ausgleichszahlungen konfrontiert zu werden, wenn Studierende aus ihrem Bundesland in studiengebührenfreie Bundesländer abwandern. Die politische Durchsetzbarkeit tendiert also gegen Null.
    Umso unverständlicher ist es, dass ein konsequenter politischer Anspruch fehlt: Nichts spräche beispielsweise dagegen im Zuge der aktuellen Föderalismus-Debatte, anstelle eines “Wettbewerbs zwischen den Ländern” Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Hochschulkapazitäten und etwaiger Gebühren für den Bund zu fordern. Zöllner beschränkt sich in seinem Modell allerdings darauf, der Bund möge die Ausgleichszahlungen für ausländische Studierende übernehmen.
    Von der Linkspartei sollte das Modell abgelehnt werden. Wer eine umfassende Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern will und sich eine demokratische Steuerung zum Ziel setzt, darf sich nicht der herrschenden Sachzwanglogik unterordnen. Eine konsequente Antwort auf die bestehende Problematik wäre die Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz. Dies könnte eine zentrale Forderung der LINKEN bei der Debatte um Hochschulsteuerung und -öffnung im Rahmen der Föderalismusreform sein. Begründet werden kann die Forderung unter anderem auch formal mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Im Rahmen dieses Paktes ist die Bundesrepublik 1976 die Verpflichtung eingegangen, die Gebührenfreiheit im Hochschulstudium zu gewährleisten.
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
    Stefan Liebich (Linkspartei.PDS): Ich habe eine Frage an Senator Flierl: Mich interessiert, wie der Senat zu dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz und/oder Sachsen steht, zu einem neuen System der Hochschulfinanzierung zu kommen. Wie bewerten Sie das allgemein und konkret mit Blick auf die Einnahmesituation des Landes Berlin?
    Präsident Momper: Bitte, Herr Senator Dr. Flierl!
    Dr. Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Liebich! Ich begrüße diese Initiative außerordentlich. Der Kollege Zöllner hat zusammen mit der Kollegin aus Sachsen jetzt einen Vorschlag vorgestellt und durchgerechnet, der ungefähr seit zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe der KMK diskutiert wird.
    Dieser Vorschlag ist für Berlin besonders günstig, weil von den 141 000 hier Studierenden mehr als 60 % keine Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin sind. Deswegen könnte Berlin sehr von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Der Grundgedanke ist – ähnlich wie beim Kantonsmodell der Schweiz –, dass sich die Länder gegenseitig die realen Hochschulkosten – nicht nur die Gebühren – erstatten und die Hochschulausbildungskosten für ihre Abiturientinnen und Abiturienten tragen. Es gibt Berechnungen des Kollegen Zöllner, wonach Berlin mit überdurchschnittlich vielen, nicht aus Berlin stammenden Studierenden durch diesen speziellen Länderfinanzausgleich 52 Millionen € erhalten würde. Das ist ein bemerkenswerter Ansatz. Er könnte dazu dienen, die – vor unserer Regierungszeit – dramatisch gesunkene Zahl der ausfinanzierten Studienplätze in Berlin wieder anzuheben und gleichzeitig die Studienbedingungen zu verbessern.
    Interessant und äußert aktuell ist bei dieser Debatte um den Vorteilsausgleich, dass Baden- Württemberg derzeit bilateral mit Sachsen über eine Art Vertrag verhandelt, wonach baden- württembergische Abiturientinnen und Abiturienten in Sachsen studieren könnten, denn es ist für Baden-Württemberg kostengünstiger, die Ausbildungskosten in Sachsen zu finanzieren als im eigenen Land Kapazitäten auszubauen. Dieser bilaterale Gedanke ist der Systemdurchbruch, den wir für die Bundesrepublik insgesamt wollen. Der Senat bewertet – ich bin mir dahin gehend mit dem Finanzsenator einig – diese Initiative sehr hoch. Wir bemühen uns, diesen Ansatz in den Debatten der KMK voranzubringen.
    Präsident Momper: Der Kollege Liebich hat keine Nachfrage.
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    9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
    Von Tobias Schulze
    1. Die aktuelle Debatte
    Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen, namentlich der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner, haben ein Modell zu einem Finanzausgleich im Hochschulbereich in die KMK-Debatten eingebracht. Dieses Modell war in ähnlicher Form vom langjährigen wissenschaftspolitischen Sprecher der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benjamin Hoff, bereits in den 90er Jahren zur Diskussion gestellt worden. Auch der sozialistische Wissenschaftssenator von Berlin, Thomas Flierl, unterstützt diesen Vorschlag. Nele Hirsch, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, lehnt in einem noch nicht mit der Fraktion abgestimmten Diskussionspapier das vorgeschlagene Modell hingegen ab. Dieses Papier will einen Diskussionsbeitrag aus Berliner Sicht liefern und dabei auf die Argumentation von Nele Hirsch eingehen.
    2. Das Modell
    Grundsätzliches Ziel des Länderfinanzsausgleichs ist eine Finanzierung von Studienplätzen nach dem Herkunftslandprinzip. Nicht mehr die Länder, in die viele Studierwillige wechseln, sondern die Länder, aus denen diese kommen, sollen die Kosten der Studienplätze tragen. Vorbild ist das Schweizer Modell, das zwischen den Kantonen umverteilt.
    Es sollen für unterschiedlich kostenintensive Fächer unterschiedliche Kostengruppen gebildet werden. Basisvoraussetzung dafür ist, die durchschnittlichen Studienplatzkosten statt der bisherigen Kapazitätsberechnung als Grundlage für die Finanzierung zu verwenden. Der genaue Berechnungsmodus müsste Gegenstand von Verhandlungen auf Ebene der Kultusminister sein. Studiengebühren, die im jeweiligen Land erhoben werden, sollen von den umzuverteilenden Mitteln abgezogen werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Ansätzen in der Frage individueller Kostenbeteiligung zu erreichen.
    Modellrechnungen zeigen, dass neun der sechzehn Länder Nettoimporteure von Studierenden sind (am stärksten Berlin, Hamburg, Sachsen und Bayern in dieser Reihenfolge). In der Modellrechnung würde das Land Berlin nach derzeitigem Stand auf Mehreinnahmen von etwa 52 Mio. im ersten Jahr und etwa 204 Mio. Euro nach vollständiger Einführung des Modells hoffen können. Dies wären zusätzliche Mittel in Höhe von über 20 % bezogen auf die Gesamtausgaben im Hochschulbereich, die ausschließlich für die Lehre aufgewendet werden könnten.
    3. Zur Kritik am Modell
    a. Fehlen staatlicher Bildungsplanung
    Kritisiert wird, dass die studentische Nachfrage alleiniges Kriterium für die Schaffung bzw. Abschaffung von Studienplätzen sei. Dies ist nur bedingt richtig, denn zu den Mitteln für die Studienplätze erhalten die Hochschulen auch weiterhin Mittel für die Forschung sowie die Kosten für Sachmittel. Trotzdem ist mit einer stärkeren strategischen Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung zu rechnen. Daran sehen wir nichts Negatives, denn die von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien sind in jedem Fall die schlechtere Alternative. Dies gilt ebenso für die derzeitige Fehlallokation im Wettbewerb zwischen Geistes-/Sozial- bzw. Natur-/Technikwissenschaften. Während erstere, obwohl massiv nachgefragt, ausbluten, bekommen letztere zum Teil seit Jahren ihre Studienplätze nicht besetzt und machen wenig Anstalten, daran etwas zu ändern, weil die verwertungsorientierte Ausrichtung ihre Finanzierung über die Forschung absichert. Erfahrungen, wie schnell die Hochschulen auf veränderte Nachfrage reagieren können und müssen, werden erst in Zukunft gewonnen. Anzunehmen ist jedoch, dass den Hochschulen eher eine Langfristplanung finanzielle Vorteile verspricht, da kurzfristige Moden kaum im Studienangebot abzubilden sind.
    b. Verknüpfung mit Studienkonten/Zwangsexmatrikulationen
    Nele Hirsch kritisiert weiter, dass das Modell zwingend mit einem Studienkontenmodell verknüpft werden müsse. Dies geht jedoch aus der Darstellung des in die KMK eingebrachten Modells keineswegs hervor. Da nicht etwa Mikroeinheiten wie Semesterwochenstunden oder ECTS-Points, sondern die durchschnittlichen Studienplatzkosten die zu verrechnende Einheit bilden sollen, ist den Ländern die Freiheit gegeben, interne Steuerungsprozesse der Hochschulen eigenständig zu regeln. Deshalb greift die von mir ansonsten geteilte Kritik am Studienkontenmodell an dieser Stelle nicht. Sollte in der KMK-Debatte der Vorteilsausgleich der Hebel der SPD sein, um überregulierte Kontensysteme sowie Langzeitstudiengebühren durchsetzen zu wollen, muss auf einer Trennung dieser Projekte bestanden werden. Der Finanzausgleich kann ohne Studienkonten eingeführt werden.
    Ebensowenig gehört die von mir ebenfalls geteilte Kritik an der Zwangsexmatrikulation in diesen Diskurs. Im Modell des Länderfinanzausgleichs geht es um die Zahlung pro Studienplatz. In welcher Zeit die Studierenden die Studienangebote wahrnehmen, ob sie die Möglichkeit zum Teilzeitstudium bekommen, ob Zwangsexmatrikulationen für die Hochschulen ökonomisch vorteilhaft sind, die Gestaltung dieser Bedingungen liegt weiterhin in der Kompetenz der einzelnen Länder und wird durch die wissenschaftspolitischen Vorgaben und Vereinbarungen (Landeshochschulrecht, Hochschulverträge etc.) geregelt. Auch bisher wird die Finanzierung der Lehre an den Kosten für einen Studienplatz in der Regelstudienzeit berechnet. Dass trotzdem länger studiert wird, hängt mit einem „gestreckten“ Studienverlauf zusammen, der durch Erwerbsarbeit, schlechte Studienbedingungen o.ä. bedingt ist. Die Hochschulen forcieren erst dann Zwangsexmatrikulationen wenn ihnen durch zu lange Verweildauern der Studierenden finanzielle Einbußen drohen, wie das etwa in Berlin im System der Leistungsbezogenen Mittelvergabe der Fall ist. Mit dem Hochschulfinanzausgleich hat dies jedoch nichts zu tun, da das Geberland nicht für die Steuerungsmechanismen im Bereich Lehre zuständig wäre, obwohl es die Mittel zahlt.
    c. Benachteiligung strukturschwacher Länder
    Nele Hirsch führt aus, dass strukturschwache Länder (in Zöllners Berechnungsmodell wären das am stärksten Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein) mit unattraktiven Studienstandorten Probleme hätten, diese Standorte weiter zu finanzieren, obwohl Hochschulen wichtige infrastrukturelle Bedeutung hätten.
    Aus meiner Sicht tritt auf mittlere Sicht das Gegenteil ein. Es ist ohne Zweifel richtig, dass bei der Einführung die oben genannten Länder zusätzlich zu den eigenen Hochschulausgaben auch noch Studienplätze in anderen Ländern finanzieren müssten.
    Auf mittlere Frist werden die Länder dann doch eher das gleiche Geld in die eigene hochschulische Infrastruktur stecken, um die von Nele Hirsch angesprochenen regionalwirtschaftlichen Effekte von Hochschulen auch selbst einzufahren und nicht den Nehmerländern zu überlassen. Die Langzeitwirkung des Modells soll ja gerade seine eigene Abschaffung durch ein bedarfsdeckendes Angebot an Studienplätzen in allen Ländern sein.
    Sollten in diesem Fall Studienplätze in Berlin und München begehrter sein als in Cottbus oder Oldenburg, ist es nicht zu ändern. Die Verknappung von Studienangeboten in Berlin, um dann eventuell freie Studienplätze in Cottbus zu füllen, liegt in niemandes Interesse.
    Es geht um ein Anreizsystem, das die Schaffung von neuen, nachgefragten Studienplätzen für alle Länder attraktiv macht. Sobald jemand ein Studium aufnehmen möchte, gäbe es eine Finanzierungsquelle für seinen Studienplatz: sein Heimatbundesland. Tendenziell ist damit auch der Anstieg des Studierendenzahlen in Westdeutschland in den nächsten Jahren und Abwuchs im Osten lösbar, wobei natürlich die schwierige Frage der Attraktivität der ostdeutschen Provinzstädte als Studienstandorte nicht geleugnet werden soll. Diese bleibt aber ohne oder mit Finanzausgleich bestehen.
    d. Bewertung
    Nele Hirsch bewertet das Modell negativ und kritisiert Implikationen, die den Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen entgegenlaufen. Dem soll hier ausdrücklich widersprochen werden.
    Hochschulbildung ist in der Bundesrepublik ein knappes Gut, es muss nicht erst, wie Nele kritisiert, zu einem solchen gemacht werden. Das hat nichts mit Sachzwanglogik zu tun, sondern mit Realitätswahrnahme. Der Status Quo in der Hochschulfinanzierung muss von der Linken kritisiert, an seiner Überwindung muss gearbeitet werden: Sechs Länder stehlen sich aus der Verantwortung für die Finanzierung von Studienangeboten und hoffen darauf, dass ihre AbiturientInnen schon irgendwo unterkommen. Dies trifft am meisten Länder wie Berlin und Sachsen, die aus historischen Gründen einen großen Bestand an Studienplätzen, aber zu wenig Mittel zu ihrer Finanzierung haben. Nicht umsonst sind es die Netto-Studierenden-Importeure, in denen Studiengebühren besonders attraktiv für die Landespolitik sind. Der Status quo der Hochschulfinanzierung befördert die Individualisierung von Studienkosten, also die Einführung von Studiengebühren!
    Aus meiner Sicht kommt es deshalb auf das Wie, nicht auf das Ob einer Umsetzung des Modells an. Und da gebe ich den Zweiflern, an seiner Durchsetzungsfähigkeit für die ganz nahe Zukunft ja durchaus recht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses Projekt in Angriff genommen und entwickelt werden muss, gerade von der Linken. Richtig umgesetzt, wäre es ein bildungs-, wissenschafts- und sozialpolitischer Fortschritt.
    Tobias Schulze
    Koordinator der LAG Wissenschaftspolitik der Linkspartei.PDS Berlin
    Fraktionsmitarbeiter für Wissenschaftspolitik
    Kontakt:
    Mail: tschulze@linkspartei-pds-fraktion-berlin.de
    Fon : 030/2325-2512
    Fax : 030/2325-2539
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
    *Erwiderung auf das Diskussionspapier von Tobias Schulze*
    In seinem Diskussionspapier widerspricht Tobias Schulze unserer Auffassung, dass das von Jürgen Zöllner in die Diskussion gebrachte Modell “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” linken Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen zuwider läuft. Er plädiert dafür, das Modell als ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik zu betrachten. Auf die von ihm – teils in Erwiderung auf unsere vorherige Argumentation – zur Untermauerung dieser These genannten Argumente für den Vorteilsausgleich soll im Folgenden eingegangen werden.
    1. Führt der Vorteilsausgleich zu einer qualitativen und quantitativen Entwicklung des Studienangebots?
    Das Modell des Vorteilsausgleichs tritt mit dem Versprechen an, die Schaffung neuer Studienplätze zu fördern – was zweifelsohne dringend notwendig ist. Laut Tobias Schulze führt eine “stärkere strategische Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung” zudem zu einer positiven Entwicklung des Studienangebots, weil die “von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien” auf jeden Fall noch schlechter seien. Beiden Punkten muss widersprochen werden.
    Der Vorteilsausgleich verlässt sich für die Schaffung eines breiten Studienangebotes auf die Steuerungseffekte des Marktes. Die Schaffung von Studienplätzen wird den Ländern mit dem Argument schmackhaft gemacht, sie würden “sich rechnen”. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus eine Delegitimierung von Studienplätzen, die sich eben nicht rechnen. Dies trifft beim Anlegen von Durchschnittskosten für den Finanzausgleich auf all diejenigen Studienplätze zu, die im Rahmen nicht ausgelasteter Studiengänge angeboten werden.
    Auf diese Art und Weise gerieten erstens nicht ausgelastete Hochschulen noch weiter unter Legitimationsdruck. Dies betrifft vor allem strukturschwache Regionen. Zweitens wären die so genannten Orchideenfächern betroffen. Auch ein nach der Kostenintensität der Fächerkategorien differenzierter Finanzausgleich, wie von Zöllner vorgeschlagen, wird dieses Problem nicht vermeiden können, da das Problem der Nicht-Auslastung hierbei ausgeblendet wird. Eine nachfrageorientierte Steuerung wird deshalb in der Tendenz immer die großen, mithin die Mainstream-Fächer unterstützen.
    Ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot ist über Modelle nachfrageorientierter Bildungsplanung somit nicht zu erreichen. Die Frage, ob ein solches Angebot bildungspolitisch anzustreben ist, obwohl es nicht das automatische Ergebnis eines “freien Bildungsmarktes” darstellt, muss vielmehr politisch entschieden werden. Gerade in strukturschwachen Regionen können Hochschulen wichtige Funktionen für die regionale Entwicklung übernehmen. Insbesondere potentielle Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten werden von einem Hochschulstudium ausgeschlossen, wenn es in ihrer Heimatregion nicht angeboten wird. Für die Linkspartei halten wir daher ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot für ein zentrales bildungspolitisches Ziel.
    Wir sehen den Vorteilsausgleich auch nicht als eine strategische Möglichkeit für die Linke, den von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen an wirtschaftlicher Verwertbarkeit orientierten Kriterien etwas entgegen zu setzen. Im Gegenteil: Bei einer Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung wird das Studienangebot durch die Marktnachfrage der Studierenden gesteuert. Im Gegenzug verliert die Politik an Gestaltungsmacht. Die von Tobias Schulze positiv hervorgehobene strategische Ausrichtung des Studienangebotes auf die Auslastung begegnet uns ebenso auf anderer Ebene: Diese Nachfrageorientierung bildet auch den Kern des ebenso von Jürgen Zöllner vorangetriebenen Studienkontenmodells. Durch die marktregulierte Allokation der Finanzmittel in jenen Fächern, welche eine hohe studentische Nachfrage vorweisen können, würden kleine Fächer strukturell benachteiligt. Diese Situation verschäft sich durch eine zunehmende Verunsicherung von StudienanfängerInnen im Hinblick auf ihre späteren Berufseinstiegschancen, welche die Studierendenzahlen in den (vermeintlich) anwendungsfernen Fächern weiter sinken lässt. Diese Tendenz lässt sich sicher nicht durch eine Marktregulierung brechen. Ein strategisches linkes Projekt müsste dagegen auf die Demokratisierung der Hochschulen setzen und die kollektiven Interessenvertretungen stärken.
    Die Nachfrageorientierung blendet außerdem qualitative Aspekte systematisch aus. Durch eine reine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen und eine entsprechende Senkung qualitativer Standards könnten in den großen Hochschulen leicht erhebliche zusätzliche Mittel erreicht werden. Der Vorteilsausgleich bietet somit die Gefahr, Studienplätze auf Kosten der Studienqualität auszubauen. Weiter ist zu befürchten, dass vorhandene Mittel verstärkt in den Bereich des “Hochschulmarketings” verlagert werden, um Studierende anzuwerben. Notwendig wären aber zusätzliche Mittel, die der Qualität von Studium und Lehre zugute kommen.
    2. Kann mit dem Vorteilsausgleich Studiengebührenfreiheit erhalten werden?
    Tobias Schulze weist in seinem Diskussionspapier zu Recht darauf hin, dass der von Zöllner vorgeschlagene Finanzausgleich prinzipiell auch ohne Studienkonten eingeführt werden könnte. Dennoch sind Studienkonten in der Vorstellung von Zöllner ein Teil des vorgestellten Konzepts zur künftigen Finanzierung des Studiums. Neben der Einführung von Finanztransfers zwischen den Ländern fordert er auch die Einführung von Studienkonten in den SPD-regierten Ländern. Eine politische Reaktion auf den Zöllnerschen Vorstoß muss daher auch eine Bewertung von Studienkonten beinhalten. Die Linkspartei hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2005 ihre Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren bekräftigt. Der Beschluss stellt klar: „Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.“
    Jürgen Zöllner stellt sein Modell als Studiengebühren-Verhinderungsmodell dar. Dem muss von der Linkspartei deutlich widersprochen werden. Positiv ist an dem Modell aus dieser Sicht lediglich anzumerken, dass es die Länder nicht zwingt, Studiengebühren einzuführen. Es steht einer Einführung allerdings auch in keiner Weise entgegen. Wer die Gebührenfreiheit des Studiums sichern will, muss daher andere politische Strategien einschlagen. Eine Möglichkeit wäre die von uns geforderte Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz.
    3. Sichert der Vorteilsausgleich einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern?
    Die Verteilung der öffentlichen Gelder zur Finanzierung von Studienplätzen erfolgt im Modell des Vorteilsausgleichs anhand einer marktförmigen Regulierung: Geld bekommt, wer sich im „Wettbewerb um die besten Studienplätze“ durchsetzen kann. Tobias Schulze geht davon aus, dass auf mittlere Sicht keine Benachteiligung strukturschwacher Bundesländer zu befürchten ist, da es für die Länder attraktiver würde, das Geld für den Ausgleich in die eigene hochschulische Infrastruktur zu stecken.
    Außer Acht gelassen werden hier aber die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der verschiedenen „Marktteilnehmer“. Studierende wählen ihre Hochschule nicht nur anhand der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern orientieren sich auch maßgeblich an der Nähe zum Heimatort sowie an der Attraktivität des Hochschulstandorts. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells.
    Jürgen Zöllner weist in seinem Vorschlag darauf hin, dass Hochschulen in den neuen Ländern den Mangel an Studienplätzen in den Alten Ländern ausgleichen könnten. Ob eine derartige Bildungspolitik der alten Länder unterstützenswert ist, darf hinterfragt werden. Insbesondere soll hier aber darauf hingewiesen werden, dass die vom Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur angestellten Modellrechnungen in die entgegen gesetzte Richtung weisen: Würde der Vorteilsausgleich im ersten Jahr wie von Zöllner vorgeschlagen nur auf die StudienanfängerInnen bezogen, würden die neuen Länder (ohne Berlin) 5,4 Millionen zahlen, während den alten Ländern (ohne Berlin) 75,4 Millionen zu Gute kämen. Berlin würde 52,2 Millionen erhalten. Der Bund müsste 142,1 Millionen zahlen, da er für die ausländischen Studierenden aufkommen soll.
    Die Konzeption eines finanziellen Ausgleichs der Hochschulkosten zwischen den Ländern müsste aus linker Perspektive mindestens klare Kriterien definieren, die eine Förderung von Hochschulen in strukturschwachen Regionen sicherstellen, statt die Bildungsplanung einem ungleichen Markt zu überlassen.
    Auch müsste bedacht werden, dass die Landeskinderregelung langfristig diejenigen Länder benachteiligt, die beispielsweise durch einen Ausbau der Kinderbetreuung eine Erhöhung der Geburtenrate erreichen bzw. durch Reformen der Schulbildung die Quote der AbiturientInnen und damit die Quote derjenigen, die ein Studium aufnehmen, steigern.
    Bewertung
    Die Bewertung des Vorteilsausgleichs fällt dann positiv aus, wenn aus vielen schlechten Modellen noch eines der besseren gewählt werden soll. Ein „strategisches Projekt linker Wissenschaftspolitik“ kann es für uns jedoch in keinem Fall sein.
    Die Linke muss in der Bewertung des Modells aus unserer Sicht abwägen, wie sehr sie sich – vor dem Hintergrund der auch von Tobias Schulze erwarteten Nicht-Realisierbarkeit dieses Modells – auf eine vermeintlich realpolitische Status-quo-Verbesserungs-Diskussion einlassen will.
    Aus unserer Sicht muss – neben der vermutlich nicht zu vermeidenden Diskussion über das Wie eines Vorteilsausgleichs – vor allem die Frage nach grundsätzlicheren Alternativen auf der Tagesordnung bleiben. Nicht zuletzt, weil sich das Modell in der politischen Debatte nahtlos in den herrschenden Diskurs zu nachfrageorientierten Bildungsfinanzierungsmodellen einordnen lässt.
    Nele Hirsch
    Bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag
    Web: http://www.nele-hirsch.de
    Man kann es nennen wie man will …

    … die Debatte darum bleibt.

    Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.

    Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.

    Zu den verschiedenen Papieren

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  • Nicht unbedingt zu Lasten der Studierenden
    Nicht unbedingt zu Lasten der Studierenden
    Alternativen zur derzeitigen Studienfinanzierung – Schweizer Modell/Finanzausgleich
    Nicht erst seit gestern wird dieses Modell diskutiert. Dennoch ging es immer wieder unter, nicht zuletzt aufgrund der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern. Als Linke. haben war es immer eine mögliche Alternative zur heutigen Studienfinanzierung behandelt – vor allem in Berlin, wo überdurchschnittlich viele Studierenden ihre Hochschulreife in anderen Bundesländern erwerben, hier studieren und danach wieder aus Berlin weggehen. Leider wurde diese Forderung nicht wahrgenommen bzw. wollte man sie nicht wahrnehmen. Zwei Artikel und eine PM…
    Artikel:
    »  FAZ vom 16.3.2006: Herkunftsländer sollen Uni bezahlen
    » Handelsblatt vom 16.3.2006: Neue Finanzierung soll Unis helfen
    ________________
    PM vom 17.3.2006:
    Der Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:
    Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.
    Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.
    Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.
    Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!
    Alternativen zur derzeitigen Studienfinanzierung – Schweizer Modell/Finanzausgleich

    Nicht erst seit gestern wird dieses Modell diskutiert. Dennoch ging es immer wieder unter, nicht zuletzt aufgrund der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern. Als Linke. haben war es immer eine mögliche Alternative zur heutigen Studienfinanzierung behandelt – vor allem in Berlin, wo überdurchschnittlich viele Studierenden ihre Hochschulreife in anderen Bundesländern erwerben, hier studieren und danach wieder aus Berlin weggehen. Leider wurde diese Forderung nicht wahrgenommen bzw. wollte man sie nicht wahrnehmen. Zwei Artikel und eine PM…

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  • Gut und böse
    Gut und böse
    liegen manchmal nah beieinander
    In dem vorgelegten Entwurf zur Föderalismusreform wird das vor allem für das Land Berlin deutlich. Kurz und knapp werden die Vor- und Nachteile in der folgenden PM dargestellt.
    Föderalismusreform: Verbesserungen sind sinnvoll Der Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:
    Mit dem Paket zur Föderalismusreform ist im Interesse Berlins eine wichtige Entscheidung getroffen worden. Die Linkspartei.PDS sieht in der Aufnahme der Hauptstadtklausel ins Grundgesetz einen großen Erfolg.
    Kritisch betrachten wir jedoch die bislang verabredeten Vorschläge zur Bildungspolitik, zur Entkopplung von Strafrecht und Strafvollzugsrecht sowie zur Umweltpolitik. Insbesondere in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik verschärft sich mit der weiteren Verlagerung von Kompetenzen an die Länder der Widerspruch zwischen Kleinstaaterei in der Ausbildung und dem Anspruch an die Bundesbürgerinnen und Bürger, länderübergreifend mobil zu sein. In der Hochschullandschaft würden zudem die Asymmetrien zwischen den »reichen« und »armen« Ländern verstärkt.
    Angesichts der breiten Kritik zu diesen Themen halten wir Verbesserungen bei der Föderalismusreform für sinnvoll. Hier sind die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien gefordert zu Lösungen zu kommen, die dem Gesamtprojekt nützen.
    liegen manchmal nah beieinander

    In dem vorgelegten Entwurf zur Föderalismusreform wird das vor allem für das Land Berlin deutlich. Kurz und knapp werden die Vor- und Nachteile in der folgenden PM dargestellt.

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  • Bundesparteitag in Dresden
    Bundesparteitag in Dresden
    Beschluss “Ja zur Gebührenfreiheit.”
    Hier noch der Beschluss über einen Antrag der BAG Wissenschaftspolitik.
    Ja zur Gebührenfreiheit
    Beschluss der 3. Tagung des 9. Parteitages der Linkspartei.PDS
    Die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums in der Bundesrepublik ist eine Errungenschaft der fortschrittlich orientierten Studierendenbewegung und der entsprechenden außerparlamentarischen Bewegung Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre. Erkämpft wurden damals die soziale Öffnung der Hochschulen, ihre Demokratisierung sowie ein stärker kritischer Gesellschaftsbezug in den Wissenschaften. Die Abschaffung der bis dahin üblichen Studiengebühren war notwendiger Bestandteil dieser Entwicklung und ihrer Errungenschaften. Der Ruf nach Wiedereinführung der Studiengebühren, der seit Ende der 80er Jahre hallt, ist somit der Ruf konservativer und neoliberaler Kräfte nach der Revision dieser positiven Bildungsreformen:
    Studiengebühren wirken der sozialen Öffnung entgegen – Jede Verbindung von Bildungsmöglichkeiten mit der strukturell ungleichen privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft führt zur Vertiefung entsprechender Ungleichheit in der Bildung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Gebührensystem entgegenwirken.
    Studiengebühren wirken antidemokratisch – Die Studierenden werden zu Kunden, die den “Dienstleistungsunternehmen” Universität gegenübertreten, um die “Ware” Bildung käuflich zu erwerben, statt als Mitglieder gleichberechtigt an ihrer Gestaltung teilhaben zu können. Das Angebot- Nachfrage-Prinzip soll somit die kooperative Entwicklung von Wissenschaft in gemeinsamen Entscheidungsprozessen aller Hochschulmitglieder ersetzen.
    Studiengebühren wirken antiwissenschaftlich – Bildung wird zur Ware degradiert, Studierende sollen ihren käuflichen Erwerb als “Investition” in die individuelle Karriere begreifen. Unter dieser ideologischen Prämisse und dem sozialen Druck der Studiengebühren sollen die Studierenden darauf festgelegt sein, in kürzester Zeit nur das zu lernen, womit sie sich “just in time” am besten auf dem Arbeitsmarkt verkaufen könnten. Jeder kritische Gesellschaftsbezug, jede langfristige Entwicklungsperspektive sei eigentätig aus dem Studium zu entfernen. Allgemeinbildende Aspekte der Ausbildung würden dabei ins Abseits geraten, ökonomisch nicht unmittelbar verwertbare Studiengänge würden perspektivisch abgebaut.
    Studiengebühren – die Dekultivierung des Hochschulalltags – Die normierende Politik der Leistungszahlungen arbeitet mit der Angst vor “Versagen” und Ausgrenzung. Eine neue Rücksichtslosigkeit würde entstehen. Die Isolation würde zunehmen.
    Studiengebühren verstärken somit die Krise des Bildungssystems durch die systematische Einschränkung der Kooperation im Wissenschaftsbetrieb. Dieser Absicht ist solidarisch zu begegnen.
    Studiengebühren stellen Bildung und Wissenschaft dem Diktat der direkten wirtschaftlichen Verwertbarkeit anheim. Dem entgegen wirken wir als SozialistInnen für wissenschaftliche Kooperation, demokratische Entscheidungsfindung und allgemeinen gesellschaftlichen Nutzen der Wissenschaft.
    Gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten dürfen Bildung und Wissenschaft nicht mittels Studiengebühren ihres emanzipatorischen Potentials beraubt werden. Kritische Erkenntnis und emanzipatorischen Subjektentfaltung sind von wesentlicher Bedeutung zur Überwindung gesellschaftlicher Probleme.
    Veränderung beginnt mit gesellschaftlicher Opposition.
    Wir bekräftigen unsere Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren! Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.
    Bildung für Alle ist die Alternative. Institutionelle Lernmöglichkeiten in jeder Lebensphase sind notwendig.
    Der Ausbau der Hochschulen, die soziale Öffnung wissenschaftlicher Bildung, die soziale Absicherung der Studierenden, der Ausbau institutioneller Mitbestimmung, die Entwicklung interdisziplinärer Studien, die problemlösungsorientierte Entwicklung der Hochschulen bilden eine gesellschaftlich verantwortliche und sinnvolle Perspektive.
    Beschluss “Ja zur Gebührenfreiheit.”

    Hier noch der Beschluss über einen Antrag der BAG Wissenschaftspolitik.

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  • Neuer wissenschaftspolitischer Sprecher in Berlin
    Neuer wissenschaftspolitischer Sprecher in Berlin
    Stefan Liebich
    Nach den Bundestagswahlen ändert sich einiges. Seit Ende Oktober nimmt Stefan Liebich auch die Aufgabe des wissenschaftspolitischen Sprechers in der Linkspartei.PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus wahr. Der bisherige Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff übernimmt die Leitung der Bund-Länder-Koordination in der Bundestagsfraktion der Linkspartei. und bleibt dem Hauptausschuss im AHB erhalten.
    Stefan Liebich

    Nach den Bundestagswahlen ändert sich einiges. Seit Ende Oktober nimmt Stefan Liebich auch die Aufgabe des wissenschaftspolitischen Sprechers in der Linkspartei.PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus wahr. Der bisherige Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff übernimmt die Leitung der Bund-Länder-Koordination in der Bundestagsfraktion der Linkspartei. und bleibt dem Hauptausschuss im AHB erhalten.

  • Von Berlin nach Sachsen-Anhalt und zurück
    Von Berlin nach Sachsen-Anhalt und zurück
    Wissenschafts- und Hochschulpolitik im Bundestag
    Nunmehr steht fest, wer im Bundestag die Positionen der Linkspartei.PDS bei den Themen Wissenschafts- und Hochschulpolitik vertreten wird. Leiterin des Arbeitskreises Innovation, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien ist Petra Sitte. Daneben sind Nele Hirsch für Bildung und Studierendenpolitik und Volker Schneider für Hochschulen zuständig.
    Trotz ihrer Mitgliedschaft im Bundestag und ihres umfangreichen Aufgabenbereiches findet man auf der Internetseite von Petra Sitte noch zahl- und hilfreiche Dokumente speziell zu den hochschul- und wissenschaftspolitischen Debatten in Sachsen-Anhalt. Und sicherlich auch bald aus dem Bundestag. Zu Petra Sittes Seite hier
    Wissenschafts- und Hochschulpolitik im Bundestag

    Nunmehr steht fest, wer im Bundestag die Positionen der Linkspartei.PDS bei den Themen Wissenschafts- und Hochschulpolitik vertreten wird. Leiterin des Arbeitskreises Innovation, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien ist Petra Sitte. Daneben sind Nele Hirsch für Bildung und Studierendenpolitik und Volker Schneider für Hochschulen zuständig.

    Trotz ihrer Mitgliedschaft im Bundestag und ihres umfangreichen Aufgabenbereiches findet man auf der Internetseite von Petra Sitte noch zahl- und hilfreiche Dokumente speziell zu den hochschul- und wissenschaftspolitischen Debatten in Sachsen-Anhalt. Und sicherlich auch bald aus dem Bundestag.

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  • Tagung der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik und des Hochschulgruppennetzwerkes
    Januar 2006

    Aus der Herbsttagung ist eine Wintertagung geworden. Nicht verwunderlich auf Grund der aktuellen politischen Entwicklungen, vor allem hinsichtlich der Bundestagswahl. Gerade deswegen gibt es neue Aufgaben, so. z.B. die Diskussion über eine weitere Vernetzung der Hochschulgruppen als bisher mit Blick auf die Zusammenarbeit mit WASG und anderen linken Bündnissen.

    Außerdem kommt die Debatte um Studiengebühren nie aus der Mode, vor allem nach der Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg.

    Deshalb sind alle herzlich zu Tagung am 14. und 15. Januar 2006 nach Berlin in Abgeordnetenhaus eingeladen, die sich für linke Wissenschafts- und Hochschulpolitik eingeladen.

    Einladung und Tagesordnung oder online hier

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  • Landesarbeitsgemeinschaft Linke Bildungspolitik in NRW
    Landesarbeitsgemeinschaft Linke Bildungspolitik in NRW
    Neues wunderbares Projekt
    Folgende mail erreichte mich kürzlich aus Bonn:
    “Hallo Ihr Lieben!
    Anbei ein Aufruf zur Bildung einer Landesarbeitsgemeinschaft linke Bildungspolitik. Dazu laden WASG und Linkspartei.PDS ein. Alle hochschulpolitisch Aktiven sind herzlich eingeladen an dem Projekt einer neuen linken Bildungspolitik in NRW mitzuwirken. Der Aufruf richtet sich explitzit an ALLE und gerade an nicht parteigebundene Linke. Im Februar ist ein Kongress zu “Linker Bildungspolitik in NRW” geplant, den die LAG unter anderem vorbereiten soll. Bitte kommt zahlreich!
    Liebe Grüße
    Jonas”
    Mehr braucht man dazu nicht sagen… Der Aufruf
    Bildung ist keine Ware! Für linke Bildungspolitik in NRW!
    Eine angemessene, umfangreiche und ausreichende Bildung, die sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Lernenden, egal welchen Alters, orientiert, ist die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft. Sie ist der Schlüssel zur Einflussnahme, zur Abwehr von Ungerechtigkeit und Ausbeutung und nicht zuletzt zur Entfaltung der Persönlichkeit.Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP macht einmal mehr deutlich, dass Bildung ein Privileg für Eliten werden soll. Bildung wird verwirtschaftlicht, privatisiert, eingereiht in den Kanon der Marktwirtschaft, angepasst an die Erfordernisse des Neoliberalismus. Die Idee der Breitenbildung, deren Umsetzung in Deutschland seit gerade einmal 30 Jahren versucht wird, wird schleichend über Bord geworfen. Kritik, Kreativität, Kultur und Widerstand wird an unseren Schulen und Hochschulen, in den Ausbildungsstätten und Weiterbildungseinrichtungen der Raum genommen.
    Statt Kindern in Kindergärten die Möglichkeit zur freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu bieten, sollen sie frühzeitig diszipliniert werden. Möglichst früh sollen die Kinder sich anpassen an die Realität autoritärer Lernanstalten. Die Einschulung mit fünf Jahren, die Einführung von Zeugnisnoten in Klasse zwei und die Etablierung von Kopfnoten sind ein Relikt der Steinzeitpädagogik. Die Einführung der offenen Ganztagsschule basiert auf keinem pädagogischen Konzept, sondern ist der Versuch, die Ganztagsschule für alle Kinder mit allen Mitteln zu verhindern. Statt sich endlich an den Studien zu PISA zu orientieren und eine Gemeinschaftsschule für alle Kinder bis zur 10ten Klasse einzuführen, werden unsere Kinder weiterhin in drei Klassen sortiert. Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke werden Ghettoschulen geschaffen.Zwangsumzüge, die Auflösung der Grundschulbezirke, die Ökonomisierung von Schule, Ausbildung und Studium bilden ein perfides Netz zur Durchsetzung neoliberaler Interessen einer reichen und einflussreichen Minderheit! In keinem anderen Land Europas sind Bildungschancen so abhängig vom Einkommen der Eltern, wie in Deutschland. Immer noch verlassen Jahr für Jahr Jugendliche die Schule ohne einen Abschluss, die Zahl junger Erwachsener, die nicht lesen und schreiben können, steigt. Damit sinken die Möglichkeiten auf einen Ausbildungsplatz, von einem Studium ganz zu schweigen. Die Berufschulen sollen an den Bedürfnissen der Unternehmen orientiert werden, die Unternehmen über den zweiten Berufsschultag entscheiden. Berufsschulen werden privatisiert. Bildung wird nicht weiter vom Staat, sondern von Unternehmen bestimmt.
    Bereits jetzt ist der Anteil von Studierenden in Deutschland verglichen mit anderen Ländern gering. Die Anzahl Studierender aus sogenannten bildungsfernen Schichten sinkt stetig. Durch die Einführung von Studiengebühren wird sie weiter sinken. Alle reden von der Wissensgesellschaft und verhindern gleichzeitig für die Mehrheit der Bevölkerung die Teilhabe daran. Studium und Weiterbildungsmaßnahmen werden zunehmend ein Privileg Besserverdienender.
    Das Ende der Breitenbildung ist eingeläutet und damit ein Angriff auf die demokratischen Strukturen dieser Gesellschaft vorbereitet!
    Es gibt Alternativen gegen die Vermarktung der Bildung und es ist unsere Aufgabe, sie für den Erhalt der Demokratie, der Unabhängigkeit der Lehre und der Lernens und der Zukunft unserer Kinder gegen die neoliberale Hegemonie in allen Bereichen der Gesellschaft durchzusetzen und zu verteidigen.
    Wir rufen alle Interessierten in NRW dazu auf, sich dem Angriff auf die Bildung durch die Regierung in Düsseldorf entgegenzustellen und miteinander Alternativen zu entwickeln! Ende Februar soll ein Kongress Alternative Bildungspolitik in NRW; stattfinden, den wir mit Euch allen gemeinsam vorbereiten und durchführen wollen. Dazu werden sich in den kommenden Wochen Arbeitskreise treffen, die die inhaltliche Vorbereitung machen.
    Folgende Arbeitskreise sind angedacht:
    1.Kindertagesstätten und Kindergärten
    Ansprechpartnerin: Katharina Schwabedissen
    mailadresse: schwabedissen1@yahoo.de
    2.Schulpolitik
    Ansprechpartnerin: Bärbel Beuermann
    mailadresse: b_beuermann@web.de
    3.Ausbildung
    Ansprechpartner: Marko Röhrig
    mailadresse: attaci@gmx.de
    4.Hochschulpolitik
    Ansprechpartner: Jonas Bens
    mailadresse: jonasbens@web.de
    5.Weiterbildung
    Ansprechpartner: Michael Otter
    mailadresse: michael@otter-depiereux.de
    Wir bitten alle Interessierten, sich bis zum 27.11.2005 bei den jeweiligen AnsprechpartnerInnen zu melden, damit Termine für ein Vorbereitungstreffen gefunden werden kann. Am 07.01.2006 treffen sich die SprecherInnen der einzelnen Arbeitsgruppen und alle TeilnehmerInnen zu einem gemeinsamen Treffen. Ende Februar findet dann der Kongress statt, der hoffentlich dafür sorgen wird, dass der Abbau der Breitenbildung und die Privilegierung von Reichen in NRW auf heftigen Widerstand treffen wird!
    Mit herzlichen Grüßen, Jonas Bens, Bärbel Beuermann, Wolfgang Dreesen, Niema Movassat, Michael Otter, Katharina Schwabedissen und Marko Röhrig
    Neues wunderbares Projekt

    Folgende mail erreichte mich kürzlich aus Bonn:

    “Hallo Ihr Lieben!

    Anbei ein Aufruf zur Bildung einer Landesarbeitsgemeinschaft linke Bildungspolitik. Dazu laden WASG und Linkspartei.PDS ein. Alle hochschulpolitisch Aktiven sind herzlich eingeladen an dem Projekt einer neuen linken Bildungspolitik in NRW mitzuwirken. Der Aufruf richtet sich explitzit an ALLE und gerade an nicht parteigebundene Linke. Im Februar ist ein Kongress zu “Linker Bildungspolitik in NRW” geplant, den die LAG unter anderem vorbereiten soll. Bitte kommt zahlreich!

    Liebe Grüße

    Jonas”

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  • „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    Positionspapier des Landesvorstandes der Linkspartei.PDS NRW
    Das folgende Papier wurde am 25. September 2005 vom Landesvorstand beschlossen:
    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    Erwiderung zu den „Eckpunkten für ein Studienbeitragsmodell“ der Landesregierung
    Die kürzlich vorgestellten Eckpunkte für ein Studienbeitragsmodell von Landesminister Andreas Pinkwart stellen einen großen Schritt hin zu einer zwei Klassen Bildung dar.
    Künftig sollen pro Semester 500,00 € Studiengebühren erhoben werden. Gleichzeitig wird eine kreditgestützte Form der nach gelagerten Zahlung eingeführt. Wer die Studiengebühren nicht während des Studiums entrichten kann, wird ein Bildungskredit der NRW Bank mit 6 % Zinsen eingeräumt. Die Kappung der Kreditrückzahlung nach oben wird auf 10.000 € veranschlagt. Mehr muss für Studiengebühren nach dem Studium nicht zurück gezahlt werden. Angeblich um BAföG EmpfängerInnen zu entlasten, wird geregelt, dass diejenigen, die BAföG zurück zu zahlen haben, nur die Differenz zu 10.000 € für den Studiengebührenkredit zurück zahlen müssen.
    Hier wird die Illusion eines sozialverträglichen Studiengebührenmodells erstellt, das keineswegs diesem Anspruch gerecht wird.
    Chancengerechtigkeit nicht gewährleistet
    BAföG EmpfängerInnen, die bereits momentan offenkundig ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig verdienen können, werden auf die nach gelagerte Finanzierung zurück greifen müssen.
    Hinzu kommt das Problem des so genannten „Mittelstandslochs“, dass sich bereits beim elternabhängigen BAföG ergibt. Diejenigen Studierenden, deren Eltern knapp zu viel verdienen, als dass ihre Kinder BAföG erhalten könnten, werden nun auf einen Schlag mit 500,00 € pro Semester belastet. Dies wird von den meisten Studierenden so nicht zu leisten sein, zumal sie zumeist nicht von ihren Eltern den weniger als den BAföG Höchstsatz monatlich erhalten. Auch diese werden den Bildungskredit in Anspruch nehmen.
    Also alle Kinder von Eltern mit geringem oder mittleren Einkommen müssen folglich nach dem Studium mit einem Schuldenberg von mehreren tausend Euro das Berufsleben beginnen. Beim Start ins Berufsleben ist also die Chancengerechtigkeit überhaupt nicht gewährleistet. Wer reiche Eltern hatte, startet ohne Schulden, wessen Eltern weniger vermögend waren, mit Schulden ins Berufsleben. Das immer angeführte Argument der Landesregierung bei Studiengebühren käme es, wegen der Möglichkeit der nach gelagerten Entrichtung, nur auf das Einkommen nach dem Studium und nicht auf das Elterneinkommen an, ist demnach absurd.
    Abschreckungseffekt
    Mit diesem Modell wird es zu einem nennenswerten Absinken der Studierendenzahlen kommen. Gerade junge Menschen aus so genannten bildungsfernen Schichten werden es sich zweimal überlegen, unter solch schwierigen finanziellen Bedingungen ein Hochschulstudium zu beginnen. Weiter sinkende Studierendenzahlen sind bei dem derzeitig durchschnittlich niedrigen Bildungsstand der bundesdeutschen Gesellschaft eine bildungspolitische Katastrophe. Hochschulbildung, die man als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieser Gesellschaft begreifen muss, darf nicht mit Hürden belegt, sondern ihr Erwerb muss im Interesse der gesamten Gesellschaft gefördert und ausgebaut werden.
    Negative Folgen für Wissenschaft und Forschung
    Hinzu kommt ein sich zusehends verschlechterndes Klima des Wissenschaftsbetriebes selbst. Durch eine Regelung, die den maximalen Rückzahlungsbetrag auf 1.000 € pro studiertem Semester begrenzt, werden Studierende dazu angehalten, schnellstmöglich zu studieren. Das bedeutet entweder bereits mit einem Bachelor Abschluss die Universität zu verlassen oder in jedem Falle die Regelstudienzeit von 8 Semestern eng einzuhalten. Das führt vor allem zu einem Vorzug von Schnelligkeit von Intensität. Studierende sollen lediglich ihren schnellen Studienabschluss anstreben und keine Zeit haben sich auf den Wissenschaftsbetrieb an Hochschulen einzustellen und daran teilzuhaben.
    Dies wird sich negativ auf Wissenschaft und Forschung an Hochschulen auswirken, an denen maßgeblich auch Studierende beteiligt sind. Das steht in völligem Widerspruch zum Anspruch der schwarz-gelben Landesregierung, Forschung und Lehre ausbauen zu wollen.
    Unterfinanzierung wird nicht behoben
    Die Landesregierung will nun die Entscheidung ob und in welcher Höhe bis 500,00 € Gebühren erhoben werden den Universitäten selbst überlassen. Tatsächlich wird der Druck auf die Universitäten sehr hoch sein, die Maximalgebühren festzulegen, um die andauernde Unterfinanzierung durch das Land NRW auszugleichen. Tatsächlich erwartet die Landesregierung, wenn alle NRW Hochschulen den Gebührenhöchstsatz einfordern, Mehreinnahmen von 320 Millionen Euro. Diese stehen 3.2 Milliarden Euro Landesmittel für die Hochschulen gegenüber. Eine Erhöhung des Hochschuletats um 10% wird aber aus der Finanzmisere der Hochschulen nicht herausführen. Dazu wären wesentlich mehr Mittel von Nöten.
    Außerdem behauptet die Landesregierung in ihrem so genannten „Zukunftspakt“ zwar, ihre Mittel für die Hochschulen nach Einführung der Gebühren in der Legislaturperiode nicht verringern zu wollen, ist hier aber rechtlich nicht gebunden. Die Einführung von Studiengebühren in allen anderen Staaten der Welt, beispielsweise Australien, zeigt aber, dass der Staat sich nach Einführung stets aus der Hochschulfinanzierung zurück gezogen hat, um Haushaltslöcher zu stopfen. Auch in NRW wird dies beim nächsten Anzeichen von Finanznot zweifellos der Fall sein. Schließlich ist es ja bereits so, dass die Landesregierung gleichzeitig ankündigt, ihren Hochschuletat bis zum Ende der Legislaturperiode nicht zu erhöhen. Das bedeutet, dass auch kein Inflationsausgleich stattfindet, was einer Kürzung des Etats gleich kommt.
    Autonomisierung ohne Demokratisierung
    Im Zuge der Studienbeitragsreform werden weit reichende Entscheidungskompetenzen an die Universitäten selbst übertragen. Dazu gehören die Art und Weise der Verwendung der durch Studiengebühren zusätzlich eingenommenen Mittel.
    Die Wählerin und der Wähler, sowie natürlich Studierende und ein großer Teil der Lehrenden werden hier keinen demokratischen Einfluss auf die Verteilung dieser Gelder nehmen können. Die marginale Beteiligung von Studierendenvertretern an universitären Entscheidungsgremien wie dem Senat führen jetzt schon dazu, dass Studierende von den wichtigsten Entscheidungsprozessen an der Universität ausgeschlossen sind. Die Einführung von Präsidialverfassungen, die darauf abzielen, dem Rektor einer Universität ohne Bindung an andere Gremien weit reichende Entscheidungsbefugnisse einzuräumen, wird das noch verschlimmern. Ohne eine Demokratisierung von Hochschulen, ist eine solche Autonomisierung unverantwortlich und kommen einer Quasi- Privatisierung mit dem Rektor als Eigentümer der Hochschule gleich.
    Als besondere Leistung verkauft die Landesregierung, dass Hochschulen Studiengebühren zurück erstatten müssen, wenn Studierende nachweisen, dass sie ihr Studium nicht schnellstmöglich abschließen konnten. Für solche Schiedsverfahren sollen die Hochschulen in ihren Studiengebührensatzungen Konzepte finden. Eine wirksame demokratische Kontrolle hierfür wird nicht gegeben sein.
    Keine nennenswerte Entlastung für BAföG EmpfängerInnen
    Studiengebühren werden auch für BAföG EmpfängerInnen erhoben, obwohl dies im Koalitionsvertrag von CDU und FDP gegenteilig vereinbart worden war. Auch hier wird ersichtlich, was von der viel zitierten Politik der neuen Ehrlichkeit von CDU/CSU und FDP zu halten ist.
    Die Landesregierung behauptet, dass eine nennenswerte Entlastung für BAföG BezieherInnen darin bestünde, dass man ein Großteil der BAföG BezieherInnen wegen der 10.000 € Kappungsgrenze nach dem Studium von Studiengebühren freistelle. Tatsächlich ist es aber so, dass bereits jeder, der weniger als 415,00 Euro monatlich BAföG erhält (bezogen auf 8 Semester Bezugsdauer), also knapp 100 Euro unter dem Höchstsatz liegt, nach dem Studium weniger als 10.000 Euro BAföG zurück zahlt. Diese Studierenden werden so über Studiengebühren zusätzlich belastet.
    In Anbetracht der Tatsache, dass die überwiegende Anzahl von BAföG EmpfängerInnen Teilleistungen, also weniger als den Höchstsatz, erhalten, kann von einer wirklichen Entlastung von BAföG EmpfängerInnen hier nicht die Rede sein. Hier werden auch diejenigen nach dem Studium mit Gebühren belastet, die schon während des Studiums ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten.
    Modell des Rückschritts
    Entgegen der Behauptung das Studienbeitragsmodell der Landesregierung sei ein Schritt hin zu einer modernen Hochschullandschaft, ist dieses Modell bildungspolitisch rückwärts gewandt. Hier wird soziale Auslese betrieben, anstatt alle Menschen gleichermaßen zu fördern. Die Abschreckung breiter Bevölkerungsschichten vom Hochschulstudium wird evident sein. In nicht zu übersehender Weise entstehen weniger vermögenden Menschen Nachteile beim Erwerb von Bildung.
    Immer wieder zitierte Stipendien für besonders Begabte stellen, abgesehen davon, dass es sie momentan gar nicht gibt, keine Lösung des Problems dar. Aus sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht ist es wichtig, auch Menschen zu fördern und hoch qualifiziert auszubilden, die nicht hochbegabt sind. Ansonsten wird eine Bildungselite geschaffen, die alle Wohlhabenden und die begabteren weniger Wohlhabenden enthält. Das steht dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit in krasser Weise entgegen und gefährdet den sozialen Frieden in der Republik.
    Anstatt eine moderne Bildungslandschaft zu kreieren, werden hier Verhältnisse in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Deutschland wieder hergestellt. Die damals vorhandenen großen Hürden zur Erlangung von Bildung werden wieder aufgebaut, von denen man gehofft hatte, dass sie diese Gesellschaft endlich überwunden hätte.
    Ja zur Steuerfinanzierung
    Die Linkspartei.PDS NRW spricht sich für eine weiterhin steuerfinanzierte Hochschule aus. Bildung im Allgemeinen und Hochschulbildung im Besonderen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Bildung ist eine Investition in die Zukunft dieser Gesellschaft und die Bildung von Einzelnen kommt dem Erhalt der gesamten Gesellschaft zu Gute. Das ist der Grund wieso die Finanzierung von Bildung, auch Hochschulbildung, von der ganzen Gesellschaft geschultert werden muss und nicht nur von denen, die Hochschulbildung in Anspruch nehmen.
    Die Linkspartei.PDS hat unlängst Vorschläge für eine Steuerreform gemacht, deren Mehreinnahmen in Bildungseinrichtungen investiert werden müssen. Aber auch unter den jetzigen Vorraussetzungen ist Steuerfinanzierung möglich. Der Bildungsetat des Landes NRW liegt momentan prozentual weit unter denen, europäischer Nachbarländer. Hier muss eine Prioritätensetzung hin zu Bildung stattfinden, die in anderen europäischen Ländern auch möglich ist. Privatisierung von Bildungsleistungen, nur um die Prioritäten nicht verschieben zu müssen, ist der falsche Weg.
    Vielen Dank an Jonas Bens für die Zusendung.
    Positionspapier des Landesvorstandes der Linkspartei.PDS NRW

    Das folgende Papier wurde am 25. September 2005 vom Landesvorstand beschlossen:

    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“

    Erwiderung zu den „Eckpunkten für ein Studienbeitragsmodell“ der Landesregierung

  • Studiengebührengesetz für NRW
    Studiengebührengesetz für NRW
    Unglaublicher Titel
    In Baden-Württemberg werden allgemeine Studiengebühren eingeführt. In Nordrhein-Westfalen sind solche geplant. Die ersten Entwürfe von Studiengebührengesetze gehen nun um. Ich habe vor kurzem den Referentenentwurf für ein solches für NRW erhalten. Es hat im Übrigen derzeit den überaus klangvollen Namen “Gesetz zur Sicherung der Finanzgerechtigkeit im Hochschulwesen”.
    Auf Wunsch schicke ich den Entwurf gerne (pdf, 288 KB) per e-mail zu. Einfach unter mail@katharina-weise.de melden.
    Unglaublicher Titel

    In Baden-Württemberg werden allgemeine Studiengebühren eingeführt. In Nordrhein-Westfalen sind solche geplant. Die ersten Entwürfe von Studiengebührengesetze gehen nun um. Ich habe vor kurzem den Referentenentwurf für ein solches für NRW erhalten. Es hat im Übrigen derzeit den überaus klangvollen Namen “Gesetz zur Sicherung der Finanzgerechtigkeit im Hochschulwesen”.

    Auf Wunsch schicke ich den Entwurf gerne (pdf, 288 KB) per e-mail zu. Einfach unter mail at katharina-weise punkt de melden.

  • Sachsen-Anhalt: Studiengebühren sind kontraproduktiv – Bleibeprämie ebenso
    Sachsen-Anhalt: Studiengebühren sind kontraproduktiv – Bleibeprämie ebenso
    PM der PDS-Landtagsfraktion vom 28.6.2005
    Angesichts der von Ministerpräsident Böhmer neu entfachten Debatte um Studiengebühren erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:
    “Die PDS bleibt bei ihrer prinzipiellen Ablehnung von Studiengebühren: • Studiengebühren verschärfen die bereits mit dem mehrfach gegliederten Schulsystem beginnende soziale Auslese noch einmal ganz drastisch.
    • Dem Argument, ein Studium garantiere später höhere Einkommen, ist sehr einfach zu begegnen. Es ist in Ordnung, von Absolventinnen und Absolventen zu fordern, der Gesellschaft einen Teil der Aufwendungen für ihr Studium zurück zu geben – das geht am sinnvollsten über die Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Dieser macht Modelle wie Kreditaufnahmen oder ähnliches schlicht überflüssig.
    • Die sogenannte Gefahr, dass junge Menschen hier in großer Zahl ein Studium aufnehmen würden, wenn Sachsen-Anhalt im Gegensatz zu anderen keine Studiengebühren einführt, ist mit Blick auf die demografische Entwicklung keine Gefahr, das ist ausgesprochen sinnvoll – Sachsen- Anhalt braucht Zuwanderung. Und es wirkt breiter und nachhaltiger, als z.B. die Förderung von Wohneigentum, die immerhin auch Geld kostet.
    • Dem Problem der Finanzierung des Hochschulwesens ist mit einem Bildungsfinanzausgleich zwischen den Ländern zu begegnen. Ein Land, das vielen jungen Menschen die Möglichkeit des Studiums bietet, wird für die Entwicklung seiner Kapazitäten belohnt, ein Land, das seine Kapazitäten verknappt, muss zahlen.
    • Schließlich ist die sogenannte “Bleibeprämie”, wie Ministerpräsident Böhmer sie vorschlägt, im Angesicht einer zunehmend globalisierten Wissensgesellschaft ein falsches, eher feudalistisch anmutendes Instrument. Es ist eine Illusion zu glauben, dass damit junge Menschen hier zu halten sind. Angesichts fortschreitender Globalisierung wird höchste Mobilität gefordert – hier soll genau das Gegenteil geschehen. Das ist – auch für die Entwicklung der Wissenschaften selbst- ausgesprochen kontraproduktiv.
    Die Vorschläge des Ministerpräsidenten für die Entwicklung der Hochschullandschaft sind rückwärts gerichtet. Daher kann die PDS das nur ablehnen.”
    Magdeburg, 28. Juni 2005
    PM der PDS-Landtagsfraktion vom 28.6.2005

    Angesichts der von Ministerpräsident Böhmer neu entfachten Debatte um Studiengebühren erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

  • PDS: Weimarer Erklärung
    PDS: Weimarer Erklärung
    Alle fördern – keinen zurücklassen!
    Beschluss der 9. Bildungspolitische Konferenz der PDS vom 3. bis 5. Juni 2005 in Weimar
    1. Die Entwicklungsmöglichkeiten einer und eines jeden hängen heute mehr denn je vom freien Zugang zu Informationen und Wissen ebenso ab wie von der Möglichkeit sich zu bilden und an der Kultur dieser Gesellschaft teilzuhaben. Dies ist auch Voraussetzung und Mittel für ihre Veränderung. Bildung ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Das Recht auf Bildung gehört ins Grundgesetz! Die PDS fordert seine Verwirklichung für alle, unabhängig von ihrer Nationalität, Geschlechtszugehörigkeit, sozialen Lage und je besonderen körperlichen und geistigen Verfasstheit. Es geht um eine demokratische, sozial gerechte und emanzipative Bildung für alle – von Anfang an und ein Leben lang. Es geht darum, jeden in seiner Verschiedenheit zu akzeptieren und sozial wie kulturell bedingte Nachteile im gesamten Lebensprozess immer wieder auszugleichen.
    2. Die Bundesrepublik Deutschland wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Deutschland, so belegen nationale Untersuchungen und internationale Vergleiche, ist ein Land mit extrem großer Abhängigkeit des Bildungszugangs und des Bildungserfolgs von sozialer Herkunft. Im jetzigen Bildungssystem werden bestehende soziale Ungleichheiten durch mangelnde individuelle Förderung, frühzeitige Auslese und soziale Ausgrenzung reproduziert und sogar noch verstärkt. Schon im frühen Kindesalter werden damit Lebenschancen sozial ungerecht verteilt und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten und bildungsfernen Familien sowie aus Familien mit Migrationshintergrund gehören von vornherein zu den Verlierern. Das bundesdeutsche Bildungswesen steckt in einer tiefen Krise. Die PDS tritt deshalb für eine grundlegende Veränderung des Bildungswesens ein. Wir fordern: Eine sozial gerechte und demokratische Bildungsreform jetzt! Alle fördern und keinen zurücklassen!
    3. Ein sozial gerechtes und zukunftsfähiges Bildungssystem für alle sicherzustellen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Angesichts der neuen Herausforderungen ist die Kooperation zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen notwendiger denn je. Die Überwindung der deutschen Kleinstaaterei im Bildungsbereich zugunsten einer neuen Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist dringend geboten. Der Bund muss die Verantwortung in entscheidenden bildungspolitischen Fragen übernehmen.
    4. Eine sozial gerechte Bildung für alle kann nur in gesellschaftlicher Verantwortung bei umfassender Förderung und ausreichender Finanzierung durch die öffentliche Hand gewährleistet werden. Die PDS wendet sich gegen eine Privatisierung und Ökonomisierung des Bildungswesens und einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung.
    5. Die PDS hat mit dem Entwurf für “Bildungspolitische Leitlinien der PDS” Vorschläge für eine grundlegende Reform des Bildungswesens entwickelt. Unsere wesentlichen Forderungen lauten:
    - Stärkung der frühkindlichen Förderung: Weiterer Ausbau der Kindertagesstätten zu Bildungseinrichtungen und Erleichterung des Zugangs zu ihnen. Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an! – Überwindung des gegliederten Schulsystems hin zu einer integrativen Schule für alle bis mindestens Klasse 8! Individuelle Förderung statt Auslese! – Schaffung eines ausgewogenen Netzes von Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen. Die Schule muss ein Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche sein, in dem Kultur, soziale Kompetenz und Demokratie unmittelbar erlern- und erlebbar sind! – Dem Reformbedarf entsprechende personelle und materielle Ausstattung der Bildungseinrichtungen! – Bildung, Unterstützung und Anerkennung für alle am pädagogischen Prozess beteiligen Personen. Reform der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen! – Gebührenfreie Bildung in Vorschule, Schule, Lehre und Hochschule für alle! – Lebenslanges Lernen sichern: Weiterbildung für alle statt Abbau, Privatisierung und Reduzierung auf Beschäftigungsfähigkeit! – Berufsausbildung und Berufsabschluss für alle. Jedem Schulabgänger, jeder Schulabgängerin einen Ausbildungsplatz! Wer nicht ausbildet, soll zahlen! – Anhebung der öffentlichen Ausgaben für das Bildungswesen auf 6 % des Bruttoinlandsprodukts!
    6. Wesentliches Anliegen der Bildungspolitik der PDS ist, den nachgewiesenen engen Zusammenhang von sozialer Herkunft, Lebenslage und Bildungserfolg aufzubrechen und der Zunahme sozialer Ungleichheit im jetzigen Bildungswesen gegenzusteuern. Dazu bedarf es grundlegender Veränderungen in den Inhalten und Strukturen des Bildungssystems wie seiner Rahmenbedingungen. Eine sozial gerechte Bildungsreform kann nur vollständig gelingen, wenn ein generelles Umsteuern in dieser Gesellschaft in Richtung sozialer Gerechtigkeit erreicht wird. Dennoch sind jetzt, sofort konkrete Schritte notwendig und möglich! Unsere bildungspolitischen Forderungen sind Teil unseres Eintretens für soziale Alternativen in diesem Lande: Gegen die Agenda 2010! Für eine Agenda Sozial!
    Weimar, 5. Juni 2005 http://www.pds-fraktion-thueringen.de/themen/texte/weimar.html
    Alle fördern – keinen zurücklassen!

    Beschluss der 9. Bildungspolitische Konferenz der PDS vom 3. bis 5. Juni 2005 in Weimar

  • Brandenburg: SPD lässt Studierende im Stich
    Brandenburg: SPD lässt Studierende im Stich
    Pressemitteilung von Peer Jürgens vom 2.6.2005
    “Am heutigen Tag finden in fünf verschiedenen Städten bundesweite Protestdemonstrationen unter dem Motto “Gebührenfreie Bildung für alle” statt. Potsdam ist eine dieser Städte. Eine Demonstration, zu der sich Studierende aus dem ganzen Land angekündigt haben, führt durch die Innenstadt.
    SPD lässt Studierende im Stich
    Die SPD hat ihr klares Nein zu Studiengebühren aufgegeben. Noch vor der Landtagswahl scheinheilig beschlossen, kippen die Genossen der SPD nicht mal ein Jahr später ohne Not um. Noch im August 2004 hatte die SPD beschlossen, dass „Studiengebühren den Zugang zur Hochschulbildung beschränken“ und entsprechenden Plänen daher eine deutliche Absage erteilt. Neun Monate später gilt diese Erkenntnis nichts mehr, ganz nach dem Motto: „Vorwärts nimmer, rückwärts immer!“. Nun soll lediglich das „Erststudium in der Regelstudienzeit“ gebührenfrei bleiben. Ein einfacher Blick in die Realitäten der Hochschulen zeigt aber, dass ein Studium in Regelstudienzeit aufgrund mangelnder Angebote und Überfüllung kaum möglich ist.
    Besonders enttäuschend ist die Rolle von Frau Geywitz (SPD), hochschulpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Obwohl sie im Landtag und in verschiedenen Veranstaltungen als klare Gegnerin von Studiengebühren auftrat, meldete sie sich auf dem Parteitag zu dem Beschluss nicht einmal zu Wort. Da gab es keine klaren Worte, Frau Geywitz! Die SPD hat sich nun selbst entlarvt und spielt ihre Scheinheiligkeit weiter, indem sie die Demonstration in Potsdam unterstützt.
    Die PDS fordert von der SPD, entweder die Täuschung der Studierenden zu beenden oder ihren Versprechen auch Taten folgen zu lassen!
    Die PDS ist die einzige Partei, die sich klar und deutlich an die Seite der Studierenden stellt. Die PDS-Fraktion bleibt bei ihrem Nein zu Studiengebühren! Wir erklären uns solidarisch mit den Demonstranten und ihren Forderungen – in Wort und Tat.
    http://www.brandenburg.de/pds_fraktion/politik/pressemitteilungen/2005/06/0206_juergens.htm
    Pressemitteilung von Peer Jürgens vom 2.6.2005

    “Am heutigen Tag finden in fünf verschiedenen Städten bundesweite Protestdemonstrationen unter dem Motto “Gebührenfreie Bildung für alle” statt. Potsdam ist eine dieser Städte. Eine Demonstration, zu der sich Studierende aus dem ganzen Land angekündigt haben, führt durch die Innenstadt.

  • Sachsen: Nein zu Studiengebühren!
    Sachsen: Nein zu Studiengebühren!
    Rede der hochschulpolitischen Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Heike Werner, auf der heutigen Demonstration in Dresden gegen Studiengebühren:
    Heike Werneram 2.6.2005 : “Studiengebühren führen zu geistiger, kultureller und sozialer Verarmung”
    Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung, manchmal hab ich einen ganz bösen Tagtraum: Ich sehe mich in sagen wir dreißig, fünfunddreißig Jahren als altes Mütterlein vorm Feuerchen kauern, und mein Enkel ist da, um die obligatorischen fünfhundert Euro bei mir abzuholen, die ihm sein Studium finanzieren.
    Und wahrscheinlich wird sich der Arme jedes Mal die gleiche Geschichte anhören müssen. Dass ich mich noch gut erinnere, dass in meiner Jugend niemand Studiengebühren zahlen musste. Es gab noch Krippenplätze für alle, und so konnte ich trotz der Kinder studieren. Als meine Tochter Nele dann das Studium begann, war das schon anders. Es gab eine begrenzte Anzahl von Bildungsgutscheinen.
    Weil sie auf so einen Hallodri hereingefallen war, bekam sie während des Studiums dich und musste sich dann allein mit dir durchschlagen. Es dauerte knapp zwei Jahre, ehe sie einen Krippenplatz bekam. Weil sie in meiner Nähe blieb, konnte ich ab und zu helfen. Aber wahr-scheinlich gingen meine guten Ratschläge ihr irgendwann auf die Nerven und sie sagte, sie müsse sich aus meiner Abhängigkeit befreien, na ja …
    Du warst oft krank. Sie konnte dann in der Regelstudienzeit nicht ihr Studium beenden. Die Bildungsgutscheine waren aufgebraucht, und so musste sie noch vier Semester dazukaufen. Nebenjobs waren wegen Hartz IV immer schwerer zu finden. Wie sie dich da durchbekommen hat. Keine Ahnung. Aber deine ersten Schuljahre waren wohl sehr schwer… Aber du gingst glücklicherweise auf eine Freie Schule, da fiel wenigstens der Unterricht nicht so oft aus…
    Bei deinem Onkel Luca war das schon anders. Der musste wegen der Abschaffung der ZVS in ein Bundesland mit Studiengebühren, die als Darlehen ausgereicht wurden. Leider standen er und seine Freundin wegen der Gebühren und des Bafögs nach dem Studium vor so einem Schuldenberg, dass sie sich entschlossen, erst einmal keine Kinder in die Welt zu setzen, bis die Schulden abgetragen sind, na ja und irgendwann war es dann zu spät, und so bist du mein einziges Enkelkind geblieben.
    Ja ja, so ging es wohl vielen anderen jungen Leuten auch und die Enkel wurden so immer weniger und so gibt es heute auch keine Rente mehr für alle. Nur für die, die sich privat versi-chern konnten, und für solche Glückspilze wie mich. Ich hab nämlich schon nach acht Jahren im Sächsischen Landtag, ohne einzahlen zu müssen, Anrecht auf eine Rente bekommen, von der du nun, mein Kind, studieren kannst.
    Soweit mein Albtraum, der aber in Teilen schon Realität ist.
    Ich war in den letzten Tagen auf Hochschultour und habe mit vielen Studierenden geredet. Leider gab es einige, für die war nur wichtig, was in Sachsen passiert und ob sie Studiengebühren in ihrer Studienzeit noch erleben. Das hat mich wütend gemacht. Es geht nicht um hier oder dort. Nicht um jetzt oder später. Es geht nicht um das kleinere oder größere Übel.
    Es geht darum, dass Bildung in diesen Fällen zur Ware verkommt. Es geht darum, dass solche Bildung sozial selektiert. Es geht darum, dass solche Bildung die freie Studienwahl einschränkt Es geht darum, dass der viel beschworene demographische Wandel, die Überalterung der Gesellschaft durch solche Bildung geradezu beschleunigt wird.
    Schon heute werden 40 Prozent der Akademikerinnen ohne Kinder bleiben. Die Gründe kennt ihr selbst. Wie erst wird eine Frau mit einem Schuldenberg und dem Wissen darum, dass sie immer noch weniger Chancen als Männer und ein geringeres Einkommen trotz gleicher Qualifikation hat und super mobil auf dem Arbeitsmarkt sein soll, sich wohl entscheiden?
    Studiengebühren wirken nicht nur heute, sondern auch morgen und übermorgen, sie wirken nicht nur in dem Land, in dem sie erhoben werden. sie wirken im gesamten Bundesgebiet. Sie führen zu geistiger und kultureller und sozialer Verarmung.
    Deshalb, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Kundgebung: Es kann nur ein Ziel geben, Studiengebühren zu verhindern und zwar in jedem Bundesland!”
    Presseinformation 168 / 2005 der PDS Fraktion im Sächsischen Landtag
    Rede der hochschulpolitischen Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Heike Werner, auf der heutigen Demonstration in Dresden gegen Studiengebühren:
    Heike Werner am 2.6.2005 : “Studiengebühren führen zu geistiger, kultureller und sozialer Verarmung”
  • Den gläsernen Studierenden verhindern!
    Den gläsernen Studierenden verhindern!
    PDS Hochschulgruppe Bonn zur Ablehnung von Uni Chipkarten
    Pressemeldung der PDS Hochschulgruppe Bonn vom 31.Mai 2005
    “Den gläsernen Studierenden verhindern!”
    Studierendenparlament der Universität Bonn stimmt Antrag der PDS Hochschulgruppe zur Ablehnung von Uni Chipkarten zu
    Mit deutlicher Mehrheit nahm bei der gestrigen Sitzung das Studierendenparlament (SP) der Universität Bonn einen Antrag der PDS Hochschulgruppe an. Dieser besagt, dass das SP der Uni Bonn sich ausdrücklich
    1. gegen eine einheitliche Chipkarte, auf der relevante personenbezogene Daten mit studienrelevanten Daten gekoppelt werden,
    2. gegen die Nutzung von RFID Systemen, die ein ablesen der Karten ohne direkten Kontakt aus einiger Entfernung erlauben und
    3. für eine generelle Verschlüsselung aller Daten auf bereits vorhandenen, nicht einheitlichen Chipkarten, ausspricht.
    Diesem Beschluss war eine heftige Debatte in der vorherigen SP-Sitzung vorausgegangen, in der es zu keiner Einigung gekommen war. In gestriger Sitzung setzte sich der Antrag der PDS Hochschulgruppe in der Abstimmung gegen einen Antrag der JuSo Hochschulgruppe durch, der sowohl die einheitlichen Chipkarten als auch die RFID Systeme favorisiert hätte.
    Der Antrag der PDS HSG fand unter anderem auch deshalb eine Mehrheit, weil Abgeordnete der JuSo Fraktion gegen den eigenen Antrag abstimmten. Die auch durch eine Studie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik über Chancen und Risiken der RFID Technik (BSI) aufgeworfenen Sicherheitsbedenken gegen die Technik, setzten sich schließlich durch. Mit RFID wäre es möglich ohne Wissen der Studierenden Bewegungs- und Kontaktprofile zu erstellen und auf der Karte verschlüsselte Daten aufgrund statistischer Verfahren zu entschlüsseln.
    „Wir wollen nirgends einen gläsernen Studierenden. Das Votum des Studierendenparlamentes in punkto Chipkarten ist sehr eindeutig.“, sagte Jonas Bens von der PDS Hochschulgruppe und gleichzeitig Referent für Hochschulpolitik im AStA „Wir fordern nun die Uni-Leitung auf, den klaren Willen der Studierendenschaft zur Wahrung der Privatsphäre zu respektieren.“
    „Bei vielen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen werden inzwischen riesige personenbezogene Datenmengen gesammelt und es wird zunehmend sorglos damit umgegangen. Gerade im universitären Bereich müssen wir diesem gesellschaftlichen Problem begegnen und klare Zeichen für das Datengeheimnis setzen.“ so Jonas Bens abschließend.
    Bei Fragen:
    Jonas Bens Hirschberger Str. 58-62 53177 Bonn 0228-2619564 0162-9137985
    im Anhang der Antrag der PDS HSG im Studierendenparlament vom 30. Mai 2005 ——————————————————
    * Antrag:*
    *Das Studierendenparlament der Universität Bonn möge Folgendes beschließen:*
    1. Das Studierendenparlament der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universität Bonn spricht sich gegen die Verwendung einer einheitlichen Chipkarte aus, die die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Bibliotheksausweis und oder Mensa- oder Kopierkarte speichert.
    2. Die Verwendung von RFID Systemen auf solchen und anderen Karten soll im Universitätsbetrieb nicht angewendet werden.
    3. Alle auf Karten gespeicherten Daten sollen verschlüsselt sein, damit unberechtigter Zugang durch Dritte erschwert wird.
    *_Begründung:_*
    Zu 1.
    (a) Das Studierendenparlament sieht in der Datenmenge, die auf einer einzigen Karte zusammen gefasst wird einen Verstoß gegen den Grundsatz des Bundesdatenschutzgesetzes, dass sinngemäß besagt, dass nur so viele Daten wie nötig an einem Ort zu speichern sind. Mit „nötig“ ist in diesem Zusammenhang ein erheblicher Praktikabilitätsvorteil gegenüber der Speicherung auf getrennten Systemen gemeint. Dieser Praktikabilitätsvorteil wiegt nach Meinung des Studierendenparlaments das steigende Sicherheitsrisiko in Bezug auf Datenmissbrauch nicht auf (vgl. Bundesdatenschutzgesetz).
    (b) Ebenso sieht das Studierendenparlament die Bedrohung der Location Privacy, die in Anhang 1 in Bezug auf RFID Systeme erläutert wird, auch für Chipkarten, die personenbezogene Daten enthalten.
    „Unter der Annahme, dass Tags sich über längere Zeiträume im Besitz der gleichen Person befinden, können durch wiederholtes Auslesen der IDs (Seriennummern) Bewegungsprofile erstellt werden (Tracking).“ (Zitat Anhang 1 7.6.2)
    Dies lässt sich auch auf nicht-RFID Systeme übertragen, da auch herkömmliche Magnet oder Chipkarten ID s enthalten, die nicht verschlüsselbar sind.
    (c) Durch die Speicherung solcher Datenmengen an einem Ort sieht das Studierendenparlament einer gesamtgesellschaftlichen Problematik Vorschub geleistet, welche darin besteht, dass bei staatlichen und nicht-staatlichen Stellen ein fiktives Erfordernis konstatiert wird, Datenbestände zu sammeln und die hohe Schutzwürdigkeit derselben zunehmend zu negieren.
    „Die entstehende hohe Kongruenz zwischen virtueller und realer Welt [...] kann beider aktiven Partei oder bei einer Drittpartei (z. B. auch bei staatlichen Kontrollinstanzen) neue Bedürfnisse nach Auswertungen wecken, die möglicherweise nicht im Interesse der passiven Partei liegen. Mit der Verfügbarkeit der Daten erhöht sich das Risiko, dass die Datenbestände früher oder später ohne Wissen der Betroffenen zu nicht bestimmungsgemäßen Zwecken ausgewertet werden.“ (Zitat Anhang 1)
    Zu 2: In der Verwendung von RFID Systemen erkennt das Studierendeparlament eine erhebliche Bedrohung von Data Privacy und Location Privacy. Näheres ist der Argumentation nach Anhang 1 zu entnehmen.
    Zu 3: Bei Nicht- Verschlüsselung von Daten ist es bei Verlust der Chipkarte einem Dritten, sogar einem Laien, ohne weiteres möglich, die auf der Karte gespeicherten Daten einzusehen. Dabei spielt die Qualität der gespeicherten Daten keine Rolle, sondern vielmehr die Tatsache, dass es dem/der Benutzer/in nicht möglich ist über dessen Einsicht selbst zu entscheiden. Hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Informationellen Selbstbestimmung vom 15.12.1985:
    “Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden.” (BVG-Urteil vom 15.12.1983)
    */Antragsteller: PDS Hochschulgruppe/*
    *//* Anhang 1
    Der folgende Text ist der Studie des Bundesinstitues für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entnommen mit dem Titel „Risiken und Chancen des Einsatzes von RFID-Systemen“ (S. 46-47).
    Die dort dargestellten Risiken lassen sich in gewissem Rahmen auch auf Nicht-RFID verwendende Chipkarten übertragen, obwohl dort das Prinzip der Luftschnittstellen nicht in dargestelltem Umfang greift.
    7. Bedrohungslage und Bestandsaufnahme gängiger Sicherheitsmaßnahmen
    1. Bedrohungslage für die passive Partei
    Dieser Abschnitt stellt die Bedrohungslage aus der Perspektive der passiven Partei dar. Dies kann z. B. ein Kunde oder ein Arbeitnehmer des Betreibers sein. Die passive Partei benutzt Tags oder mit Tags gekennzeichnete Objekte, hat aber keine Kontrolle über die Daten, die auf den Tags gespeichert sind. Die Diskussion über RFID-bedingte Risiken für die passive Partei ist bisher stark vom Thema Datenschutz bzw. Bedrohungen der Privatsphäre geprägt. Andere denkbare Nachteile – etwa eine Abwälzung technischer Risiken von der aktiven auf die passive Partei oder die zunehmende Bevormundung der Benutzer [vgl. Hilt 04] – werden dagegen kaum diskutiert. An dieser Stelle sei lediglich auf die Relevanz dieser Fragen hingewiesen. In Kapitel 10 werden diese Aspekte im Rahmen von fiktiven Fallbeispielen wiederaufgenommen. Bedrohungen der Privatsphäre können von der aktiven Partei oder von Drittparteien ausgehen.
    Im ersten Fall ist offensichtlich kein Angriff auf das RFID-System erforderlich, denn die aktive Partei hat die volle Kontrolle über das System. Sie könnte beispielsweise gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, indem sie sensible Daten ohne Wissen der betroffenen Personen weitergibt. Im zweiten Fall führt eine Drittpartei einen Angriff auf das RFID-System aus, um sich unautorisierten Zugang zu Daten zu beschaffen.Die Konsequenzen für die passive Partei sind sehr ähnlich, da sensible Daten ohne Wissen und Zustimmung des Betroffenen in fremde Hände gelangen.
    7.6.1. Bedrohung der Data Privacy
    Wenn in einem RFID-System personenbezogene Daten gespeichert werden, so kann dadurch die Privatsphäre der passiven Partei bedroht sein. Für unsere Betrachtung seien nur die RFID- spezifischen Aspekte der Bedrohungslage erwähnt:
    (a) Durch Abhören der Luftschnittstelle oder unautorisiertes Auslesen von Tags stehen einem potenziellen Angreifer neue Wege zur Verfügung, sich unberechtigt Zugang zu Daten zu verschaffen.
    (b) Neben personenbezogenen Daten könnten zunehmend auch potenziell personenbezogene Daten zu einem Angriffsziel werden. Dies sind Daten, die zwar anonymisiert oder pseudonymisiert sind, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit deanonymisiert werden können, also rückwirkend plausible Rückschlüsse auf Einzelpersonen erlauben. Mit RFID nimmt die zeitliche und räumliche Dichte der von Personen hinterlassenen Datenspuren zu, was die Möglichkeiten zur Deanonymisierung aus rein statistischen Gründen verbessert.
    (c) Die entstehende hohe Kongruenz zwischen virtueller und realer Welt — ein erklärtes Ziel des RFID-Einsatzes — kann bei der aktiven Partei oder bei einer Drittpartei (z. B. auch bei staatlichen Kontrollinstanzen) neue Bedürfnisse nach Auswertungen wecken, die möglicherweise nicht im Interesse der passiven Partei liegen. Mit der Verfügbarkeit der Daten erhöht sich das Risiko, dass die Datenbestände früher oder später ohne Wissen der Betroffenen zu nicht bestimmungsgemäßen Zwecken ausgewertet werden.
    7.6.2. Bedrohung der Location Privacy
    Unter der Annahme, dass Tags sich über längere Zeiträume im Besitz der gleichen Person befinden, können durch wiederholtes Auslesen der IDs (Seriennummern) Bewegungsprofile erstellt werden (Tracking). Diese Möglichkeit wird dann zu einer Bedrohung der Privatsphäre, wenn RFID-Systeme zu einem ubiquitären Bestandteil des Alltagslebens werden. Auch wenn beim Auslesen von RFID- Tags also ausschließlich IDs übertragen werden und alle anderen Daten ins Backend verlagert sind, kann davon eine Bedrohung der Privatsphäre ausgehen. Je mehr Tags im Verkehr sind, desto besser sind die Möglichkeiten des Trackings. Bei Verfolgung mehrerer Personen lassen sich auch Kontaktprofile erstellen. Besonders spezifisch für RFID ist hier wiederum die Möglichkeit, die Luftschnittstelle abzuhören. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass von Angriffen im Backend- Bereich größere Bedrohungen für die Privatsphäre ausgehen als von der Luftschnittstelle. Im Vergleich zur Benutzung von Mobiltelefonen erzeugt die Benutzung von RFID-Tags wesentlich präzisere Datenspuren, da nicht nur der geographische Aufenthaltsort, sondern die konkrete Interaktion mit vorhandenen Betrieben und Infrastrukturen festgestellt werden kann.
    PDS Hochschulgruppe Bonn zur Ablehnung von Uni Chipkarten

    Pressemeldung der PDS Hochschulgruppe Bonn vom 31.Mai 2005

    “Den gläsernen Studierenden verhindern!”

    Studierendenparlament der Universität Bonn stimmt Antrag der PDS Hochschulgruppe zur Ablehnung von Uni Chipkarten zu

  • NRW: Der Kampf gegen die Gebühren hat gerade erst begonnen
    NRW: Der Kampf gegen die Gebühren hat gerade erst begonnen
    PM der PDS-HSG Bonn vom 23.5.2005
    “Wer glaubt der Kampf für die Gebührenfreiheit in der Bildung und damit gegen Studiengebühren sei am 22. Mai um 18:01 verloren gegangen, der irrt sich. Eigentlich beginnt er jetzt erst.
    Die neue CDU geführte Landesregierung hat sich klar geäußert, dass in Nordrhein Westfalen Studiengebühren ab dem ersten Semester eingeführt werden sollen. Das klare Votum für die CDU ist aber kein klares Votum für Studiengebühren, denn alle Umfragen zeigen, dass Bildung kein wahlentscheidendes Thema bei dieser Landtagswahl gewesen ist. Nach wie vor lehnt die überwältigende Mehrheit der Studierenden und weite Teile der Öffentlichkeit die Gebühren ab dem ersten Semester ab.
    “Die Studierenden erwarten, dass wir jetzt um so heftiger in ihrem Sinne für die freie Bildung streiten und das werden wir auch tun.” sagte Jonas Bens, Referent für Hochschulpolitik im AStA der Uni Bonn und SP-Mitglied für die PDS Hochschulgruppe.
    Die vorgezogene Bundestagswahl im Herbst gibt den Parteien und den Wählern die Chance, Bildung zu einem zentralen Thema zu machen und damit muss sofort begonnen werden. Zwar sollen Studiengebühren kommen, aber noch sind sie nicht da und nun müssen wir auch damit rechnen, dass sich eine wesentlich günstigere Stimmung für Proteste von Studierenden besteht. Denn spätestens jetzt werden alle Studierenden von Existenzängsten ergriffen. Die PDS Hochschulgruppe Bonn wird dabei wie auch in der Vergangenheit gemeinsam mit allen gegen Studiengebühren eintretenden Hochschulgruppen zusammen arbeiten.
    “Herr Rüttgers wird sich noch wundern, dass wir Studierende, besonders die linken, nicht alles mit sich machen lassen. Hier geht es nicht “nur” um Studiengebühren, sondern auch darum ob diese Gesellschaft den Weg der Solidarität oder den Weg der Ellenbogen gehen wird. ” so Jonas Bens abschließend.
    http://www.pds-nrw.de/Bonn/03_04_Gebuehren.htm
    PM der PDS-HSG Bonn vom 23.5.2005

    “Wer glaubt der Kampf für die Gebührenfreiheit in der Bildung und damit gegen Studiengebühren sei am 22. Mai um 18:01 verloren gegangen, der irrt sich. Eigentlich beginnt er jetzt erst.

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  • NRW: Wahlkampf – Behinderung der PDS bei Beteiligung an Unicum-Ersti-Tüten
    NRW: Wahlkampf – Behinderung der PDS bei Beteiligung an Unicum-Ersti-Tüten
    Pressemitteilung der PDS-HSG Bonn vom 20. Mai 2005
    Michael Faber, PDS-HSG Bonn:
    “Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Wahlkampf in NRW neigt sich dem Ende zu. Gerade die universitäre Landschaft und speziell das Thema Studienfinanzierung standen hierbei im besonderen Interesse auch der großen Parteien.
    So plakatierte die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Steinbrück “Das Studium bleibt Gebührenfrei” – und brach dieses Versprechen schon im Moment der ersten Plakatierung. Schließlich gibt es in NRW seit geraumer Zeit die Studienkonten, die auch beim Erststudium ab einer gewissen Zeit Gebühren erhebt.
    Die PDS setzt sich konsequent gegen jede Form von Studiengebühren ein und weiß sich mit dieser Forderung an der Seite der Mehrzahl der Landes-ASten und der verfassten Studierendenschaften.
    Im Zuge des Wahlkampfes wollte die PDS daher in der Verteilung der Unicum-Ersti-Tüten mittels Werbeeinlagen für ihre Haltung werben.
    Dieser gefährliche Versuch der Indoktrinierung mittels dreister Werbung konnte natürlich nicht hingenommen werden. Und so ergab es sich, dass trotz entsprechender Vereinbarung die Werbeeinlagen der PDS aus den Unicum-Tüten entfernt werden mussten. Recht haben die Schützer unserer von Verblendern gefährdeten Jugend – schließlich kann man beim Bildungsstand der heutigen Studenten Werbung Politischer Parteien nicht ungefiltert an die naive Jugend heran lassen. Studenten können sich schließlich keinen eigenen Kopf machen – oder welchen SChluß sollen wir als PDS-nahe Hochschulgruppe aus diesem unmöglichen Vorgang ziehen?
    Ach ja – bei den gefährlich-zersetzenden Beilagen handelte es sich um so umstürzlerisch anstachelnde Dinge wie einem Aufkleber gegen Studiengebühren und einer Kaffeebohne, die vermutlich bei gesteigerter Wachheit zu erhöhter revolutionärer Gefahr geführt hätte!
    Anbei finden Sie eine Pressemitteilung der Agentur, die die Beilage organisieren wollte.
    Für die PDS-Hochschulgruppe an der Uni Bonn bitte ich um Veröffentlichung.
    Freundliche Grüße, Michael Faber
    PDS-Hochschulgruppe”
    Die besagte Pressemitteilung der Agentur hier:
    “Dümmliche Wahlbehinderung der PDS
    Da hatte die PDS in NRW eine wirklich tolle Idee im Wahlkampf, alle warteten gespannt auf die Wirkung und dann die Enttäuschung. Zu Semesterbeginn werden traditionell von UNICUM, einer der führenden Studentenzeitschriften, in Zusammenarbeit mit den Studentenwerken an allen deutschen Hochschulen die berühmten “Wunder-Tüten” verteilt, mit ganz vielen nützlichen und kostenlosen Dingen drin – vom Kugelschreiber bis zum Präservativ.
    Von den Parteien nutzte einzig die PDS das UNICUM-Angebot, die Tüte für NRW zu bestücken – mit einem Aufkleber für ein gebührenfreies Studium sowie einer aufmunternden Kaffee-Bohne. UNICUM fand das Vorhaben richtig klasse, viele Studis übrigens auch. Die anderen Parteien hatten’s verpennt. Und nachdem in Aachen und Köln rund 11 Tausend Tüten verteilt waren, stellten Altgestrige in den NRW-Studentenwerken fest, dass die Aktion der PDS Punkte bringen würde. Man erfand schnell eine “Lex PDS”: grundsätzlich sei politische, religiöse und sittenwidrige Werbung am Campus auszuschließen. Und man setzte UNICUM unter Druck: sollten die PDS-Produkte nicht entfernt werden, werde man die Wunder-Tüte nicht verteilen. Soweit zur viel zitierten Meinungsfreiheit. Traurig, traurig. Die Sache wird möglicherweise ein juristisches Nachspiel haben.”
    Pressemitteilung der PDS-HSG Bonn vom 20. Mai 2005

    Michael Faber, PDS-HSG Bonn:

    “Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Wahlkampf in NRW neigt sich dem Ende zu. Gerade die universitäre Landschaft und speziell das Thema Studienfinanzierung standen hierbei im besonderen Interesse auch der großen Parteien.

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