Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos
und Materialien:

  • Back to…
    …Hochschulpolitik

    Etwas » länger ist’s schon her, dass ich mich sehr intensiv mit Hochschulpolitik beschäftigt habe. Nun werde ich derzeit geradezu darauf gestossen, denn eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes steht an – oder besser: Es gibt Entwürfe seitens des Senators und dementsprechend Stellungnahmen von vielen Seiten dazu. Soweit ich das überblicke, gibt es einige Dinge, die ich anders sehe als die Entwürfe, z.B. die Frage der Studien- und Prüfungsordnungnen.

    Und ich wünschte mir, dass es zu den Zeiten meiner hochschulpolitischen Aktivitäten einfache Blogs für den Informationsfluss gegeben hätte (ich hatte schon eine Internetseite und auch hochschulpolitische Seiten gestaltet, aber alles war ein Riesenaufwand) – es hätte vieles einfacher gemacht. Nun denn, sei es der jetzigen hochschulpolitischen Generation die Leichtigkeit von Blogs so sehr gegönnt – und umso mehr freue ich über dieses, denn es hält die verschiedensten Informationen, wie Entwürfe, Stellungnahmen etc., bereit:

    » Berliner Hochschulgesetz – Informationen zur Novellierungen

  • Auf sie mit Gebrüll
    Auf sie mit Gebrüll
    Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar
    “Auf sie mit Gebrüll” war der Spruch mit dem ich diese Information erhielt – und ich finde, dass man das fast so unkommentiert mit dem folgenden Artikel aus der Netzzeitung so stehen lassen kann:
    “Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar
    Sollte es zu Koalitionsverhandlungen mit der Berliner SPD kommen, wollen die Grünen vor allem die Privatisierung von Landesunternehmen auf die Tagesordnung setzen. Erstaunlich nah sind die Grünen mit ihren Zielen an der FDP…”
    Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar

    “Auf sie mit Gebrüll” war der Spruch mit dem ich diese Information erhielt – und ich finde, dass man das fast so unkommentiert mit dem folgenden Artikel aus der Netzzeitung so stehen lassen kann:

    “Für Grüne ist Studiengebühr kaum vermeidbar

    Sollte es zu Koalitionsverhandlungen mit der Berliner SPD kommen, wollen die Grünen vor allem die Privatisierung von Landesunternehmen auf die Tagesordnung setzen. Erstaunlich nah sind die Grünen mit ihren Zielen an der FDP…”

    » Der gesamte Artikel (Netzeitung)

  • Progressive Wissenschaftspolitik für Berlin – Ziele und Perspektiven
    Progressive Wissenschaftspolitik für Berlin – Ziele und Perspektiven
    Veranstaltung am 13.9.2006 in Berlin
    Die Berliner Wahlen stehen kurz bevor und werden nicht zuletzt im Bereich Hochschulen eine Weichenstellung für die nächsten Jahre bringen. Berlins Hochschulen mussten schwierige Umstrukturierungen schultern, trotzdem konnte die Berliner Wissenschaftspolitik bundesweit wichtige Akzente setzen – von Bologna-Umsetzung über die Hochschulverträge bis zur Juniorprofessur.
    Über zukünftige Chancen und Strategien gegen den konservativen Bundestrend in der Wissenschaftspolitik diskutieren
    Dr. Thomas Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur
    Rainer Hansel, GEW Berlin
    Prof. Dr. Michael Heine, designierter Präsident der FHTW Berlin
    Dr. Anette Simonis, Charité/LAMB
    Mechthild Koreuber, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten
    Moderation: Benjamin Hoff
    Folgende Themen stehen zur Diskussion:
    Wieviel Autonomie brauchen die Hochschulen – wieviel Verantwortung soll und muss die staatliche Seite übernehmen?
    Autonomie und Mitbestimmung (Demokratie)– zwei Seiten einer Medaille?
    Hochschulfinanzierung – quo vadis?
    Was bringen Exzellenzinitiative und Föderalismusreform?
    Hochschulstruktur in Berlin 2015?
    Termin: 13.9.2006, 20 Uhr
    Ort: Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7, U/S Friedrichstraße
    Kontakt: LAG Wissenschaftspolitik der Linkspartei-Berlin, Tobias Schulze (0163/8122989), tobi.schulze@web.de
    Veranstaltung am 13.9.2006 in Berlin

    Die Berliner Wahlen stehen kurz bevor und werden nicht zuletzt im Bereich Hochschulen eine Weichenstellung für die nächsten Jahre bringen. Berlins Hochschulen mussten schwierige Umstrukturierungen schultern, trotzdem konnte die Berliner Wissenschaftspolitik bundesweit wichtige Akzente setzen – von Bologna-Umsetzung über die Hochschulverträge bis zur Juniorprofessur.

    Über zukünftige Chancen und Strategien gegen den konservativen Bundestrend in der Wissenschaftspolitik diskutieren

    Dr. Thomas Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Rainer Hansel, GEW Berlin

    Prof. Dr. Michael Heine, designierter Präsident der FHTW Berlin

    Dr. Anette Simonis, Charité/LAMB

    Mechthild Koreuber, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten

    Moderation: Benjamin Hoff

    Mehr lesen »

  • Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – Hochschulfinanzausgleich
    Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – Hochschulfinanzausgleich
    Man kann es nennen wie man will …
    … die Debatte darum bleibt.
    Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.
    Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.
    Zu den verschiedenen Papieren
    Auszug aus dem Newsletter der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der Linkspartei. und des Die Linke. Hochschulgruppennetzwerks Nr. 11/2006 vom 31.03.2006:
    “In den letzten Wochen hat sich Debatte um die Finanzierung von Hochschulen in den Ländern erneut entsponnen. Insbesondere das Thema Länderfinanzausgleich wird nun nicht erst seit gestern diskutiert. Dennoch gab es in den letzten Wochen eine rege Beteiligung daran, vor allem aus der Linkspartei. Die verschiedenen Stellungnahmen, Anträge, Anfragen etc. sollen an dieser Stelle dokumentiert werden…
    …. 2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
    3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
    6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
    8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
    9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
    10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
    (…)
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
    Mainz, 15.02.2006
    “Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner fordert faire Rahmenbedingungen für einen qualitativen und quantitativen Wettbewerb in Forschung und Lehre ein.
    „Wir brauchen die Exzellenzinitiative in der Forschung. Wir brauchen aber ebenso sehr etwas Vergleichbares für die Lehre“, sagte der Koordinator der SPD-geführten Länder in wissenschafts- und bildungspolitischen Fragen heute bei seiner Regierungserklärung im Mainzer Landtag. Darin beschäftigte er sich mit den Perspektiven der Hochschulen angesichts einer Hochschullandschaft, die deutschlandweit zum Beispiel durch die Auswirkungen der Föderalismusreform, die Einführung von Studiengebühren oder den von der Bundesregierung geplanten Hochschulpakt vor den größten Umbrüchen seit Jahrzehnten stehe.
    Die seit Humboldt befolgte Einheit von Forschung und Lehre, von Breite und Spitze sei dadurch gefährdet, dass einige Länder ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nicht gerecht würden, weil sie nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stellten. Sie sei auch dadurch gefährdet, dass die Verteilung von Forschungsfördermitteln des Bundes die historisch bedingte Kluft zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern vertiefe.
    „Es wundert nicht, dass Bayern und Baden-Württemberg die großen Gewinner der Ersten Antragsrunde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern sind. Mit Hilfe der überregionalen Forschungsförderung des Bundes haben diese beiden Länder bis in die 80er Jahre hinein eine beachtliche Forschungsinfrastruktur aufbauen können. Auf dieser Grundlage haben sie ihre Forschungskapazitäten deutlich ausgeweitet, während ihr Studienplatzangebot stagniert oder sogar rückläufig ist“, erklärte Zöllner. In Rheinland-Pfalz sei die Zahl der Studierenden von 1994 bis 2004 um 22 Prozent gestiegen – der größte Zuwachs unter allen alten Flächenländern. In diesem Zeitraum verzeichne Baden-Württemberg einen Anstieg um lediglich 2,6 Prozent, während die Quote in Bayern sogar um 2,4 Prozent gesunken sei.
    Zöllner betonte, dass er nicht der Gleichmacherei das Wort rede. Es müssten aber Strukturen etabliert werden, die den immer wieder eingeforderten Wettbewerbsföderalismus überhaupt erst ermöglichten. Um den bundesweit wachsenden Bedarf an Studienplätzen befriedigen zu können, schlug Zöllner einen Systemwechsel in der Hochschulfinanzierung vor, der auf zwei Säulen beruht. Zum einen müsse der Staat den Hochschulen die notwendigen Basiskosten von besetzten Studienplätzen zur Verfügung stellen. Zum anderen müsse für deren Finanzierung dasjenige Land aufkommen, aus dem die Studierenden kommen, nicht dasjenige, das Studienplätze zur Verfügung stelle. Auf der Grundlage eines solchen Vorteilsausgleichs nach Schweizer Vorbild könnten Hochschulen und Länder miteinander um kluge Köpfe wetteifern.
    Rheinland-Pfalz werde jedenfalls bereits im nächsten Jahr, gestützt auf die leistungs- und belastungsorientierte Mittelverteilung, eine studienplatzbezogene Finanzierung für seine Hochschulen einführen und damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen. „Wir möchten und wir werden zeigen, dass ein solches Finanzierungssystem den Wettbewerb zwischen den Hochschulen fördert und somit zur Weiterentwicklung des gesamten Wissenschaftssystems beiträgt“, so Zöllner. Den rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden und stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dr. Christoph Böhr forderte der Minister auf, in seiner Partei Zustimmung für den Vorteilsausgleich zwischen den Ländern zu organisieren. „Nur so können Sie glaubhaft machen, dass Ihr etwas überraschendes Bekenntnis für ein gebührenfreies Studium nicht nur dem Wahltermin im März geschuldet ist“, sagte Zöllner.
    Ein entscheidender Durchbruch zur Verbesserung der Lehrsituation an den Hochschulen kann dem Minister zufolge durch den von Bundesministerin Dr. Annette Schavan angekündigten Hochschulpakt erfolgen. Der Bund könne im Rahmen des Vorteilsausgleichs verfassungskonform zum Beispiel die Kosten für Studierende aus Entwicklungsländern übernehmen – und damit einen erheblichen Beitrag zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Lehre leisten.
    Für einen Systemwechsel plädierte Zöllner auch bei der Forschungsförderung. Er möchte das bisherige System der multilateralen Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft als dem größten Drittmittelgeber entsprechend der Einwohnerstärke (Königsteiner Schlüssel) ablösen durch eine Sitzlandfinanzierung seitens der Länder. Das bisherige Finanzierungssystem benachteilige finanzschwache Länder erheblich. Es sei absurd, dass ein Land wie Rheinland-Pfalz Länder wie Bayern und Baden-Württemberg mit jährlich rund acht Millionen Euro subventioniere. Die Einführung der Sitzlandfinanzierung verbessere dagegen die Situation der finanzschwachen Länder. Sie hätte zur Folge, dass jedes Land künftig anteilig Mittel an die DFG zahlen würde, wie es seiner prozentualen Forderung entspräche.
    Kritik übte Zöllner an dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel der Bundesmittel für den Hochschulbau im Zuge der Föderalismus-Reform. Die Verteilung der Bundesmittel soll nach dem Durchschnittsvolumen der zwischen 2000 und 2003 abgerufenen Mittel erfolgen. Wer in diesem Zeitraum wenig in den Hochschulbau investiert habe, weil zum Beispiel größere Bauprojekte vor oder nach dem Bemessungszeitraum gelegen hätten, erhalte künftig weniger Hochschulbaumittel, als ihm nach der Zahl der Studierenden zustünde. Genau jene Zahl der Studierenden müsse aber die eigentliche Bemessungsgröße sein, so der Minister.”
    Die Rede kann man finden unter:
    http://www.mwwfk.rlp.de/Aktuelles/Reden/Perspektiven.pdf
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    DRUCKSACHE 4 / 4367
    Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    Der Landtag möge beschließen:
    Die Staatsregierung wird ersucht, sich im Rahmen des von Bund und Ländern beabsichtigten Hochschulpaktes für eine grundsätzliche Neuordnung der Hochschulfinanzierung auf Basis eines Hochschullastenausgleichs für Studienplätze zwischen den Bundesländern einzusetzen. Mit dem Hochschullastenausgleich soll ein qualitätssteigernder Wettbewerb im Rahmen eines Vollkostenausgleichs zwischen den Hochschulen und den Bundesländern ermöglicht werden, indem
    1. die realen fächerspezifischen Finanzierungskosten von Studienplätzen an die tat¬sächliche Inanspruchnahme dieser Plätze durch Studierende gekoppelt werden,
    2. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums nicht mehr das Land auf¬kommt, das Studienplätze zur Verfügung stellt, sondern das Land, aus dem die Stu¬dienberechtigten kommen, und
    3. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums ausländischer Studierender der Bund aufkommt.
    Die konkrete Umsetzung des Hochschullastenausgleichs kann in Form eines Staats¬vertrages zwischen den Bundesländern erfolgen, der die Feststellung der fächerspezifi¬schen Studienplatzkosten, die Verrechnung zwischen den Bundesländern und die schrittweise Realisierung des Systems im Rahmen des Vollkostenausgleichs verein¬bart.
    Begründung:
    Vor dem Hintergrund der bis zum Jahr 2014 um 700.000 steigenden Studierenden¬zahlen und der dadurch notwendig werdenden zusätzli¬chen finanziellen Mittel für die Hochschulen ist eine grundsätzliche Neuordnung der Studienplatzfinanzierung ange¬zeigt. Die bisherigen Strukturen der Hochschulfinanzie¬rung weisen aufgrund der Län¬derkompetenz für Hochschulpolitik erhebliche Disparitä¬ten bei der Studienplatzfinanzie¬rung der Bundesländer auf. So halten etwa die süd¬deutschen Länder Baden-Württem¬berg und Bayern vergleichsweise geringe Studien¬platzkapazitäten zu Lasten der Stadt¬staaten Berlin, Hamburg und Bremen vor. Demgegenüber führt ein System des Hochschullastenausgleichs im Zuge der weiteren Stärkung der Länderkompetenz in der Hochschulpolitik dazu, dass alle Bundesländer ein Interesse am Ausbau der Hochschullandschaft und der Studienplatzkapazitäten besitzen und die bisherigen Mitnahmegewinne vermieden werden. Die Hochschulen erhalten so länderübergreifend kalkulierbare Anreize zum Angebot zusätzlicher und attraktiver Studienplätze, indem sie Einnahmen im Umfang der effektiven Kosten erhalten. Im Rahmen eines Staatsvertrages können die Bundesländer die Details des Hochschullastenausgleichssystems wie die Höhe der nach Fächergruppen differen¬zierten Ausgleichszahlungen, die Verrechnung von Studienkonten und Studiengebüh¬ren und die Verrechnung der Studienplatzfinanzierung zwischen den einzelnen Ländern regeln. Ein vergleichbares System wird erfolgreich in der Schweiz gemäß der inter¬kantonalen Universitätsvereinbarung vom 20.02.1997 praktiziert. Die Grundzüge ent¬sprechender Modelle für Deutschland wurden von Professor Dr. E. Jürgen Zöllner (Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz) und von Professor Dr. Gerd Grözinger (Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Heinrich-Böll-Stiftung) entwickelt. Die rechtzeitige Einführung eines Hochschullastenausgleichs würde es insbesondere Sachsen ermöglichen, trotz zurückgehender Abiturientenzahlen auch über 2010 hinaus die bisherigen Studienplatzkapazitäten zu erhalten oder auszubauen. Durch den Hoch¬schullastenausgleich kann darüber hinaus vermieden werden, dass der im Rahmen der Exzellenzinitiative dringend notwendige Ausbau der Forschungskompetenzen sächsi¬scher Hochschulen zu Lasten der Studienplatzkapazitäten erfolgt. So können die Voraussetzungen für eine auch in Zukunft leistungsfähige sächsische Hochschul- und Wissenschaftslandschaft geschaffen werden.
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    DRUCKSACHE 4 / 4675
    zu Drs 4 /4367
    Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS
    zu Drs 4/ 4376
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    Der Landtag möge beschließen, den Antrag wie folgt zu fassen:
    „Der Landtag möge beschließen:
    Die Staatsregierung wird ersucht,
    unverzüglich eine Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 3. Quartals 2006 vorzulegen, mit der gewährleistet werden soll, dass
    die Studienplatzkosten fächerübergreifend nach drei Kostengruppen (Geisteswissenschaften, Natur- und Ingenieurswissenschaften, Medizin) differenziert dargestellt und in dieser Weise zwischen den Ländern ausgeglichen werden,
    künftig ausschließlich dasjenige Bundesland die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums trägt, in dem die Studierenden die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Herkunftsprinzip“),
    allein der Bund die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums für die Studierenden übernimmt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,
    die finanziellen Auswirkungen für die Hochschulfinanzierung infolge der Haushaltsentwicklung aller Bundesländer in den Jahren 2003 bis 2006 abgebildet werden,
    für die Jahre 2006 bis 2010 die Beurteilung des künftigen Studienplatzbedarfes der einzelnen Bundesländer auf der Basis der derzeitigen Studienplatzprognosen sowie unter Einbeziehung der auf Grund der Einführung von Studiengebühren oder der angekündigten Einführung von Studiengebühren zu erwartenden Wanderungsbewegungen der Studierenden vorgenommen wird, sowie dabei darzulegen, welche weiteren Schritte zur bundesweiten Umsetzung einer solchen neuen Konzeption für den Hochschulfinanzausgleich, insbesondere hinsichtlich des Abschlusses eines Hochschulfinanzierungsstaatsvertrag oder einer entsprechenden Anpassung des Länderfinanzausgleichs, mit welchem zeitlichen Horizont für erforderlich erachtet werden.
    gez.Prof. Dr. Peter Porsch
    Fraktionsvorsitzender Dresden, 16. März 2005
    Begründung:
    Die vorgeschlagenen Regelungen bedeuten gegenüber dem ursprünglichen Antrag eine Erweiterung und inhaltliche Präzisierung der zu erarbeitenden Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern.
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
    Der Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:
    Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.
    Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.
    Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.
    Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    44. Sitzung der 4. Wahlperiode
    17. März 2006
    Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen in Drs 4/4367
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    MdL Heike Werner
    Beachten: Es gilt das gesprochene Wort!
    Anrede//
    es passiert nicht häufig, dass eine parlamentarische Initiative in diesem Landtag durch aktuelle politische Entwicklungen regelrecht beflügelt wird. Bei dem hier vorliegenden Antrag der Grünen und den Änderungsanträgen meiner Fraktion und der Koalition ist dies der Fall.
    Von der Frankfurter Rundschau, der Zeit über taz bis hin zum Handelsblatt wurde gestern über die gemeinsam von den Wissenschaftsministern Sachsens und Rheinland-Pfalz vorgestellte Idee eines „Hochschulfinanzausgleichs“ berichtet.
    Ich begrüße diese Idee außerordentlich, denn bereits Ende der neunziger Jahre haben wir als PDS in Berlin sowie auf Bundesebene einen entsprechenden Hochschulfinanzausgleich vorgeschlagen. Unter anderem auf die Initiative meiner Partei erarbeitete der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses bereits 1998 ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Hochschulfinanzausgleichs, in dem die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrags, welcher den zwischen den Schweizer Kantonen bestehenden Vereinbarungen über Hochschulbeiträge entsprechen würde, bestätigt wurde.
    Über den Grundgedanken dieses Modells werden wir hier im Parlament sicherlich schnell Einigkeit herstellen können. Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Künftig wäre es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden.
    Kurz: Trittbrettfahren zu Lasten der Länder, die in ihre Hochschulen investieren, würde sich nicht mehr lohnen.
    Attraktiv wäre nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundesländern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt wäre ökonomisch und finanziell gleich dreifach spürbar:
    Mehr Studierende würden mehr Einnahmen über den Hochschulfinanzausgleich realisieren,
    Mehr Studierende erbringen höhere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt,
    Investitionen in Hochschulen lohnen sich regionalökonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Über Umwegrentabilität zieht ein investierter Euro im Schnitt drei Euro nach.
    Vor diesem Hintergrund sei hier nur am Rande erwähnt, dass ich darum Herr Kollege Gerstenberg ihren Vorschlag von einem „Hochschullastenausgleich“ zu sprechen für nicht glücklich halte. Dieser Begriff provoziert Abwehrreflexe und wird den Hochschulausgaben als Zukunftsausgaben nicht gerecht.
    Was mich jedoch erstaunt ist die Tatsache, dass Frau Ludwig es bislang nicht für notwendig erachtete, den Wissenschaftsausschuss des Landtages über ihre Arbeit an einem solchen Modell des Hochschulfinanzausgleichs zu informieren. Immerhin ist dies keine private Idee von Ihnen, Frau Ludwig, sondern die Kultusministerkonferenz hat sie beauftragt. Ich halte diese Nicht-Information in zweifacher Hinsicht für schwierig:
    Einerseits ist es bezeichnend, dass sie den Landtag offensichtlich für so unwichtig halten, dass sie ihn in einer solchen Frage nicht einmal zum Partner ihrer eigenen Konzeption machen und ihr Modell damit stärken wollen. In anderen Landtagen ist das Gegenteil der Fall, bei politisch ambitionierten Projekten versucht der Minister oder die Ministerin ein Bündnis mit dem Ausschuss zu schmieden, um die eigene Position zu stärken. Sie haben sich ersichtlich schon in Richtung Chemnitz verabschiedet.
    Andererseits wird durch ihre Nichtinformation wieder einmal deutlich, wie gering die Möglichkeiten von Landtagen sind, auf das Handeln der Staatsregierung in den Fachministerkonferenzen Einfluss zu nehmen, die nicht umsonst als „exekutive Fachbruderschaften“ bezeichnet werden. Erinnert sei an die gestrige Föderalismusdebatte.
    Anrede//
    meine Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Antrag der Grünen eingereicht, der bewusst nicht die Idee eines Hochschulfinanzausgleiches torpedieren, sondern qualifizieren soll. Der Antrag ist formuliert vor dem Hintergrund unserer intensiveren Auseinandersetzung mit diesem Modell und strebt im Kern drei Dinge an:
    1.) Wir wollen den Ausgleich als einen Hochschulfinanz- und nicht als Lastenausgleich.
    2.) Wir wollen, dass die Staatsregierung ein Modell entwickelt oder seit gestern auf Basis des Zöllner/Ludwig-Modells konkrete Berechnungen über die Auswirkungen auf den Landeshaushalt vornimmt, um eine konkrete Bewertung der Vor- und Nachteile vornehmen zu können. Sie werden sicherlich nicht behaupten, dass solche Berechnungen nicht längst in den Schubkästen des Wissenschaftsministerien liegen würden, denn dann wäre es das erste Mal, dass in der KMK ein Finanzmodell erarbeitet wurde, ohne das 16 Landesregierungen und die Bundesregierung Mehr- und Minderausgaben vorher berechnet hätten. Grundlage dieser Darstellung könnten nicht zuletzt die Daten aus der KMK-Studie „Die Mobilität der Studienanfänger und Studierenden in Deutschland von 1980 bis 2003“ sein, die im Dezember 2005 präsentiert wurde.
    3.) Wir wollen wissen, ob die aktuellen Verhandlungen über die Bundesstaatsreform oder künftige Länderfinanzausgleichverhandlungen der angemessene Ort einer solchen Initiative sein könnte. Man möge sich vor Augen halten: Die Bundesstaatsreform im Bildungsbereich wird in einer einzigen sechsstündigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages verhandelt werden. Wenig Raum, um ein neues Finanzmodell zu präsentieren.
    Aus diesem Grunde werbe ich für die Zustimmung zu dem Antrag meiner Fraktion, der dem von mehreren Fraktionen gewollten Anliegen Hand und Fuß geben würde.
    ::::::::::::::::::::::::::::::::::
    7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
    HINWEIS: Bei dem Diskussionspapier handelt es sich ausdrücklich um ein DISKUSSIONSpapier, welches nicht unbedingt die Meinung der Fraktion im BT darstellt.
    Ein Diskussionspapier von Nele Hirsch
    1. Wie funktioniert der Vorteilsausgleich?
    Der in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner vorgelegte Vorschlag für eine “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” beinhaltet konzeptionell wenig Neues. Das Modell kombiniert das Modell der – ebenfalls von Zöllner entwickelten – Studienkonten mit Landeskinderregelungen. Grundidee beider Aspekte ist die Ablösung von staatlicher Bildungsplanung durch eine nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung.
    Das Modell soll folgendermaßen funktionieren: Zwischen den Ländern erfolgen Ausgleichszahlungen für alle Studierenden, die nicht aus dem eigenen Bundesland kommen, das heißt: Jedes Land zahlt für diejenigen Landeskinder, die in einem anderen Bundesland studieren, an letzteres einen “Vorteilsausgleich”. Die Höhe kann dabei nach Fächergruppen variieren: für Studierende in kostenintensiven Fächern wie beispielsweise Medizin würden die Länder mehr Geld erhalten. Die Ausgleichszahlungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum (Regelstudienzeit plus x) geleistet. Sie reduzieren sich um die Höhe von eventuell geforderten Studiengebühren am Ort des Studiums.
    Laut Zöllner gewährleistet dieses Modell einen “leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Bundesländern”. Die Länder würden zudem nicht gezwungen, allgemeine Erststudiumsgebühren einzuführen, sondern könnten sich auch auf Studienkonten verständigen.
    2. Kritik am Vorteilsausgleich
    Das Modell lässt jegliche gesamtstaatliche Bildungsplanung außen vor. Welche Fächer angeboten werden bestimmt sich in diesem Modell allein über die Nachfrage. Was sich für die Hochschulen nicht rechnet, wird nicht angeboten. Studierende werden wie “Spielfiguren” betrachtet, welche vollkommen ohne Mobilitätshindernisse zwischen Hochschulen und Bundesländern wechseln können.
    Studienkonten werden dabei als Möglichkeit propagiert, die Gebührenfreiheit des Studiums zu sichern. Dabei wird verschwiegen, dass Studienkonten ebenso eine Form von Studiengebühren darstellen: Sie definieren das Studium grundsätzlich als kostenpflichtig, wobei jedeR StudierendeR ein Konto mit einer bestimmten Anzahl an Semestern oder Lehrveranstaltungen unentgeltlich erhält. Von diesem Modell werden materiell zwar weniger Studierende betroffen sein als von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester, da zumindest eine gewisse Zeit lang gebührenfrei studiert werden kann. Bildungsideologisch machen sie jedoch kaum einen Unterschied zu allgemeinen Studiengebühren: Bildung wird auch bei diesem Modell als knappes Gut betrachtet. Je nach Ausgestaltung benachteiligen Studienkonten vor allem Studierende mit Kind, mit Nebenjob, mit Pflegefällen in der Familie oder anderen zeitlichen Einschränkungen (bei einer Semesterabbuchung) oder Studierende, die entweder über den Tellerrand schauen, interdisziplinär studieren und Seminare jenseits des Mainstreams belegen wollen oder Lehrveranstaltungen wiederholen müssen – was insbesondere zu Studienbeginn in überdurchschnittlichem Maß Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten betrifft. (bei einer Lehrveranstaltungsabbuchung).
    Studienkonten bringen Studierende gegenüber der Hochschule zudem in die Position von KundInnen. Das Modell ist mit der Vorstellung verbunden, dass Studierende die Hochschule durch ihre Nachfrage mittels finanziellen Drucks steuern. Dies steht im Widerspruch zu einer demokratischen Steuerung der Hochschulen, die Studierende nicht als KundInnen, sondern als Mitglieder der Hochschule begreift, welche mittels garantierter demokratischer Mitspracherechte deren Entwicklung mitgestalten.
    Die Begrenzung der Ausgleichszahlungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs auf die Regelstudienzeit plus x schafft zusätzlich einen Anreiz für die Hochschulen, Studierende nach eben dieser Zeit zu exmatrikulieren, da sie dann ‘kein Geld mehr bringen’. Dieses Problem wird unter anderem vom Schweizerischen Studierendenverband VSS-UNES beklagt, welcher seit längerem mit einer ähnlichen Regelung im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung konfrontiert ist.
    Darüber hinaus würde das vorgelegte Modell strukturschwache Bundesländer, die mit Abwanderung konfrontiert sind, benachteiligen. Studierende wählen ihre Hochschule schließlich nicht nur aufgrund der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern beispielsweise auch anhand der Attraktivität des Hochschulstandorts aus, wie unter anderem die Studien des Deutschen Studentenwerkes belegen. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass zwischen der Universität in Cottbus und den Universitäten in München oder Hamburg tatsächlich ein “fairer Wettbewerb” bestünde. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells. Die gezielte politische Förderung von Studienkapazitäten in strukturschwachen Regionen würde also durch ein Regulierungsmodell mit gegenteiliger Tendenz abgelöst.
    3. Politische Bewertung
    Es wäre falsch, das Modell als einen realpolitischen Vorstoß zu werten, der zumindest “das Schlimmste” verhindern kann und der deshalb Unterstützung verdient. Die unionsgeführten Bundesländer dürften schließlich keinerlei Interesse daran haben, zukünftig mit Ausgleichszahlungen konfrontiert zu werden, wenn Studierende aus ihrem Bundesland in studiengebührenfreie Bundesländer abwandern. Die politische Durchsetzbarkeit tendiert also gegen Null.
    Umso unverständlicher ist es, dass ein konsequenter politischer Anspruch fehlt: Nichts spräche beispielsweise dagegen im Zuge der aktuellen Föderalismus-Debatte, anstelle eines “Wettbewerbs zwischen den Ländern” Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Hochschulkapazitäten und etwaiger Gebühren für den Bund zu fordern. Zöllner beschränkt sich in seinem Modell allerdings darauf, der Bund möge die Ausgleichszahlungen für ausländische Studierende übernehmen.
    Von der Linkspartei sollte das Modell abgelehnt werden. Wer eine umfassende Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern will und sich eine demokratische Steuerung zum Ziel setzt, darf sich nicht der herrschenden Sachzwanglogik unterordnen. Eine konsequente Antwort auf die bestehende Problematik wäre die Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz. Dies könnte eine zentrale Forderung der LINKEN bei der Debatte um Hochschulsteuerung und -öffnung im Rahmen der Föderalismusreform sein. Begründet werden kann die Forderung unter anderem auch formal mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Im Rahmen dieses Paktes ist die Bundesrepublik 1976 die Verpflichtung eingegangen, die Gebührenfreiheit im Hochschulstudium zu gewährleisten.
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
    Stefan Liebich (Linkspartei.PDS): Ich habe eine Frage an Senator Flierl: Mich interessiert, wie der Senat zu dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz und/oder Sachsen steht, zu einem neuen System der Hochschulfinanzierung zu kommen. Wie bewerten Sie das allgemein und konkret mit Blick auf die Einnahmesituation des Landes Berlin?
    Präsident Momper: Bitte, Herr Senator Dr. Flierl!
    Dr. Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Liebich! Ich begrüße diese Initiative außerordentlich. Der Kollege Zöllner hat zusammen mit der Kollegin aus Sachsen jetzt einen Vorschlag vorgestellt und durchgerechnet, der ungefähr seit zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe der KMK diskutiert wird.
    Dieser Vorschlag ist für Berlin besonders günstig, weil von den 141 000 hier Studierenden mehr als 60 % keine Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin sind. Deswegen könnte Berlin sehr von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Der Grundgedanke ist – ähnlich wie beim Kantonsmodell der Schweiz –, dass sich die Länder gegenseitig die realen Hochschulkosten – nicht nur die Gebühren – erstatten und die Hochschulausbildungskosten für ihre Abiturientinnen und Abiturienten tragen. Es gibt Berechnungen des Kollegen Zöllner, wonach Berlin mit überdurchschnittlich vielen, nicht aus Berlin stammenden Studierenden durch diesen speziellen Länderfinanzausgleich 52 Millionen € erhalten würde. Das ist ein bemerkenswerter Ansatz. Er könnte dazu dienen, die – vor unserer Regierungszeit – dramatisch gesunkene Zahl der ausfinanzierten Studienplätze in Berlin wieder anzuheben und gleichzeitig die Studienbedingungen zu verbessern.
    Interessant und äußert aktuell ist bei dieser Debatte um den Vorteilsausgleich, dass Baden- Württemberg derzeit bilateral mit Sachsen über eine Art Vertrag verhandelt, wonach baden- württembergische Abiturientinnen und Abiturienten in Sachsen studieren könnten, denn es ist für Baden-Württemberg kostengünstiger, die Ausbildungskosten in Sachsen zu finanzieren als im eigenen Land Kapazitäten auszubauen. Dieser bilaterale Gedanke ist der Systemdurchbruch, den wir für die Bundesrepublik insgesamt wollen. Der Senat bewertet – ich bin mir dahin gehend mit dem Finanzsenator einig – diese Initiative sehr hoch. Wir bemühen uns, diesen Ansatz in den Debatten der KMK voranzubringen.
    Präsident Momper: Der Kollege Liebich hat keine Nachfrage.
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
    Von Tobias Schulze
    1. Die aktuelle Debatte
    Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen, namentlich der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner, haben ein Modell zu einem Finanzausgleich im Hochschulbereich in die KMK-Debatten eingebracht. Dieses Modell war in ähnlicher Form vom langjährigen wissenschaftspolitischen Sprecher der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benjamin Hoff, bereits in den 90er Jahren zur Diskussion gestellt worden. Auch der sozialistische Wissenschaftssenator von Berlin, Thomas Flierl, unterstützt diesen Vorschlag. Nele Hirsch, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, lehnt in einem noch nicht mit der Fraktion abgestimmten Diskussionspapier das vorgeschlagene Modell hingegen ab. Dieses Papier will einen Diskussionsbeitrag aus Berliner Sicht liefern und dabei auf die Argumentation von Nele Hirsch eingehen.
    2. Das Modell
    Grundsätzliches Ziel des Länderfinanzsausgleichs ist eine Finanzierung von Studienplätzen nach dem Herkunftslandprinzip. Nicht mehr die Länder, in die viele Studierwillige wechseln, sondern die Länder, aus denen diese kommen, sollen die Kosten der Studienplätze tragen. Vorbild ist das Schweizer Modell, das zwischen den Kantonen umverteilt.
    Es sollen für unterschiedlich kostenintensive Fächer unterschiedliche Kostengruppen gebildet werden. Basisvoraussetzung dafür ist, die durchschnittlichen Studienplatzkosten statt der bisherigen Kapazitätsberechnung als Grundlage für die Finanzierung zu verwenden. Der genaue Berechnungsmodus müsste Gegenstand von Verhandlungen auf Ebene der Kultusminister sein. Studiengebühren, die im jeweiligen Land erhoben werden, sollen von den umzuverteilenden Mitteln abgezogen werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Ansätzen in der Frage individueller Kostenbeteiligung zu erreichen.
    Modellrechnungen zeigen, dass neun der sechzehn Länder Nettoimporteure von Studierenden sind (am stärksten Berlin, Hamburg, Sachsen und Bayern in dieser Reihenfolge). In der Modellrechnung würde das Land Berlin nach derzeitigem Stand auf Mehreinnahmen von etwa 52 Mio. im ersten Jahr und etwa 204 Mio. Euro nach vollständiger Einführung des Modells hoffen können. Dies wären zusätzliche Mittel in Höhe von über 20 % bezogen auf die Gesamtausgaben im Hochschulbereich, die ausschließlich für die Lehre aufgewendet werden könnten.
    3. Zur Kritik am Modell
    a. Fehlen staatlicher Bildungsplanung
    Kritisiert wird, dass die studentische Nachfrage alleiniges Kriterium für die Schaffung bzw. Abschaffung von Studienplätzen sei. Dies ist nur bedingt richtig, denn zu den Mitteln für die Studienplätze erhalten die Hochschulen auch weiterhin Mittel für die Forschung sowie die Kosten für Sachmittel. Trotzdem ist mit einer stärkeren strategischen Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung zu rechnen. Daran sehen wir nichts Negatives, denn die von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien sind in jedem Fall die schlechtere Alternative. Dies gilt ebenso für die derzeitige Fehlallokation im Wettbewerb zwischen Geistes-/Sozial- bzw. Natur-/Technikwissenschaften. Während erstere, obwohl massiv nachgefragt, ausbluten, bekommen letztere zum Teil seit Jahren ihre Studienplätze nicht besetzt und machen wenig Anstalten, daran etwas zu ändern, weil die verwertungsorientierte Ausrichtung ihre Finanzierung über die Forschung absichert. Erfahrungen, wie schnell die Hochschulen auf veränderte Nachfrage reagieren können und müssen, werden erst in Zukunft gewonnen. Anzunehmen ist jedoch, dass den Hochschulen eher eine Langfristplanung finanzielle Vorteile verspricht, da kurzfristige Moden kaum im Studienangebot abzubilden sind.
    b. Verknüpfung mit Studienkonten/Zwangsexmatrikulationen
    Nele Hirsch kritisiert weiter, dass das Modell zwingend mit einem Studienkontenmodell verknüpft werden müsse. Dies geht jedoch aus der Darstellung des in die KMK eingebrachten Modells keineswegs hervor. Da nicht etwa Mikroeinheiten wie Semesterwochenstunden oder ECTS-Points, sondern die durchschnittlichen Studienplatzkosten die zu verrechnende Einheit bilden sollen, ist den Ländern die Freiheit gegeben, interne Steuerungsprozesse der Hochschulen eigenständig zu regeln. Deshalb greift die von mir ansonsten geteilte Kritik am Studienkontenmodell an dieser Stelle nicht. Sollte in der KMK-Debatte der Vorteilsausgleich der Hebel der SPD sein, um überregulierte Kontensysteme sowie Langzeitstudiengebühren durchsetzen zu wollen, muss auf einer Trennung dieser Projekte bestanden werden. Der Finanzausgleich kann ohne Studienkonten eingeführt werden.
    Ebensowenig gehört die von mir ebenfalls geteilte Kritik an der Zwangsexmatrikulation in diesen Diskurs. Im Modell des Länderfinanzausgleichs geht es um die Zahlung pro Studienplatz. In welcher Zeit die Studierenden die Studienangebote wahrnehmen, ob sie die Möglichkeit zum Teilzeitstudium bekommen, ob Zwangsexmatrikulationen für die Hochschulen ökonomisch vorteilhaft sind, die Gestaltung dieser Bedingungen liegt weiterhin in der Kompetenz der einzelnen Länder und wird durch die wissenschaftspolitischen Vorgaben und Vereinbarungen (Landeshochschulrecht, Hochschulverträge etc.) geregelt. Auch bisher wird die Finanzierung der Lehre an den Kosten für einen Studienplatz in der Regelstudienzeit berechnet. Dass trotzdem länger studiert wird, hängt mit einem „gestreckten“ Studienverlauf zusammen, der durch Erwerbsarbeit, schlechte Studienbedingungen o.ä. bedingt ist. Die Hochschulen forcieren erst dann Zwangsexmatrikulationen wenn ihnen durch zu lange Verweildauern der Studierenden finanzielle Einbußen drohen, wie das etwa in Berlin im System der Leistungsbezogenen Mittelvergabe der Fall ist. Mit dem Hochschulfinanzausgleich hat dies jedoch nichts zu tun, da das Geberland nicht für die Steuerungsmechanismen im Bereich Lehre zuständig wäre, obwohl es die Mittel zahlt.
    c. Benachteiligung strukturschwacher Länder
    Nele Hirsch führt aus, dass strukturschwache Länder (in Zöllners Berechnungsmodell wären das am stärksten Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein) mit unattraktiven Studienstandorten Probleme hätten, diese Standorte weiter zu finanzieren, obwohl Hochschulen wichtige infrastrukturelle Bedeutung hätten.
    Aus meiner Sicht tritt auf mittlere Sicht das Gegenteil ein. Es ist ohne Zweifel richtig, dass bei der Einführung die oben genannten Länder zusätzlich zu den eigenen Hochschulausgaben auch noch Studienplätze in anderen Ländern finanzieren müssten.
    Auf mittlere Frist werden die Länder dann doch eher das gleiche Geld in die eigene hochschulische Infrastruktur stecken, um die von Nele Hirsch angesprochenen regionalwirtschaftlichen Effekte von Hochschulen auch selbst einzufahren und nicht den Nehmerländern zu überlassen. Die Langzeitwirkung des Modells soll ja gerade seine eigene Abschaffung durch ein bedarfsdeckendes Angebot an Studienplätzen in allen Ländern sein.
    Sollten in diesem Fall Studienplätze in Berlin und München begehrter sein als in Cottbus oder Oldenburg, ist es nicht zu ändern. Die Verknappung von Studienangeboten in Berlin, um dann eventuell freie Studienplätze in Cottbus zu füllen, liegt in niemandes Interesse.
    Es geht um ein Anreizsystem, das die Schaffung von neuen, nachgefragten Studienplätzen für alle Länder attraktiv macht. Sobald jemand ein Studium aufnehmen möchte, gäbe es eine Finanzierungsquelle für seinen Studienplatz: sein Heimatbundesland. Tendenziell ist damit auch der Anstieg des Studierendenzahlen in Westdeutschland in den nächsten Jahren und Abwuchs im Osten lösbar, wobei natürlich die schwierige Frage der Attraktivität der ostdeutschen Provinzstädte als Studienstandorte nicht geleugnet werden soll. Diese bleibt aber ohne oder mit Finanzausgleich bestehen.
    d. Bewertung
    Nele Hirsch bewertet das Modell negativ und kritisiert Implikationen, die den Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen entgegenlaufen. Dem soll hier ausdrücklich widersprochen werden.
    Hochschulbildung ist in der Bundesrepublik ein knappes Gut, es muss nicht erst, wie Nele kritisiert, zu einem solchen gemacht werden. Das hat nichts mit Sachzwanglogik zu tun, sondern mit Realitätswahrnahme. Der Status Quo in der Hochschulfinanzierung muss von der Linken kritisiert, an seiner Überwindung muss gearbeitet werden: Sechs Länder stehlen sich aus der Verantwortung für die Finanzierung von Studienangeboten und hoffen darauf, dass ihre AbiturientInnen schon irgendwo unterkommen. Dies trifft am meisten Länder wie Berlin und Sachsen, die aus historischen Gründen einen großen Bestand an Studienplätzen, aber zu wenig Mittel zu ihrer Finanzierung haben. Nicht umsonst sind es die Netto-Studierenden-Importeure, in denen Studiengebühren besonders attraktiv für die Landespolitik sind. Der Status quo der Hochschulfinanzierung befördert die Individualisierung von Studienkosten, also die Einführung von Studiengebühren!
    Aus meiner Sicht kommt es deshalb auf das Wie, nicht auf das Ob einer Umsetzung des Modells an. Und da gebe ich den Zweiflern, an seiner Durchsetzungsfähigkeit für die ganz nahe Zukunft ja durchaus recht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses Projekt in Angriff genommen und entwickelt werden muss, gerade von der Linken. Richtig umgesetzt, wäre es ein bildungs-, wissenschafts- und sozialpolitischer Fortschritt.
    Tobias Schulze
    Koordinator der LAG Wissenschaftspolitik der Linkspartei.PDS Berlin
    Fraktionsmitarbeiter für Wissenschaftspolitik
    Kontakt:
    Mail: tschulze@linkspartei-pds-fraktion-berlin.de
    Fon : 030/2325-2512
    Fax : 030/2325-2539
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
    *Erwiderung auf das Diskussionspapier von Tobias Schulze*
    In seinem Diskussionspapier widerspricht Tobias Schulze unserer Auffassung, dass das von Jürgen Zöllner in die Diskussion gebrachte Modell “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” linken Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen zuwider läuft. Er plädiert dafür, das Modell als ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik zu betrachten. Auf die von ihm – teils in Erwiderung auf unsere vorherige Argumentation – zur Untermauerung dieser These genannten Argumente für den Vorteilsausgleich soll im Folgenden eingegangen werden.
    1. Führt der Vorteilsausgleich zu einer qualitativen und quantitativen Entwicklung des Studienangebots?
    Das Modell des Vorteilsausgleichs tritt mit dem Versprechen an, die Schaffung neuer Studienplätze zu fördern – was zweifelsohne dringend notwendig ist. Laut Tobias Schulze führt eine “stärkere strategische Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung” zudem zu einer positiven Entwicklung des Studienangebots, weil die “von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien” auf jeden Fall noch schlechter seien. Beiden Punkten muss widersprochen werden.
    Der Vorteilsausgleich verlässt sich für die Schaffung eines breiten Studienangebotes auf die Steuerungseffekte des Marktes. Die Schaffung von Studienplätzen wird den Ländern mit dem Argument schmackhaft gemacht, sie würden “sich rechnen”. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus eine Delegitimierung von Studienplätzen, die sich eben nicht rechnen. Dies trifft beim Anlegen von Durchschnittskosten für den Finanzausgleich auf all diejenigen Studienplätze zu, die im Rahmen nicht ausgelasteter Studiengänge angeboten werden.
    Auf diese Art und Weise gerieten erstens nicht ausgelastete Hochschulen noch weiter unter Legitimationsdruck. Dies betrifft vor allem strukturschwache Regionen. Zweitens wären die so genannten Orchideenfächern betroffen. Auch ein nach der Kostenintensität der Fächerkategorien differenzierter Finanzausgleich, wie von Zöllner vorgeschlagen, wird dieses Problem nicht vermeiden können, da das Problem der Nicht-Auslastung hierbei ausgeblendet wird. Eine nachfrageorientierte Steuerung wird deshalb in der Tendenz immer die großen, mithin die Mainstream-Fächer unterstützen.
    Ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot ist über Modelle nachfrageorientierter Bildungsplanung somit nicht zu erreichen. Die Frage, ob ein solches Angebot bildungspolitisch anzustreben ist, obwohl es nicht das automatische Ergebnis eines “freien Bildungsmarktes” darstellt, muss vielmehr politisch entschieden werden. Gerade in strukturschwachen Regionen können Hochschulen wichtige Funktionen für die regionale Entwicklung übernehmen. Insbesondere potentielle Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten werden von einem Hochschulstudium ausgeschlossen, wenn es in ihrer Heimatregion nicht angeboten wird. Für die Linkspartei halten wir daher ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot für ein zentrales bildungspolitisches Ziel.
    Wir sehen den Vorteilsausgleich auch nicht als eine strategische Möglichkeit für die Linke, den von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen an wirtschaftlicher Verwertbarkeit orientierten Kriterien etwas entgegen zu setzen. Im Gegenteil: Bei einer Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung wird das Studienangebot durch die Marktnachfrage der Studierenden gesteuert. Im Gegenzug verliert die Politik an Gestaltungsmacht. Die von Tobias Schulze positiv hervorgehobene strategische Ausrichtung des Studienangebotes auf die Auslastung begegnet uns ebenso auf anderer Ebene: Diese Nachfrageorientierung bildet auch den Kern des ebenso von Jürgen Zöllner vorangetriebenen Studienkontenmodells. Durch die marktregulierte Allokation der Finanzmittel in jenen Fächern, welche eine hohe studentische Nachfrage vorweisen können, würden kleine Fächer strukturell benachteiligt. Diese Situation verschäft sich durch eine zunehmende Verunsicherung von StudienanfängerInnen im Hinblick auf ihre späteren Berufseinstiegschancen, welche die Studierendenzahlen in den (vermeintlich) anwendungsfernen Fächern weiter sinken lässt. Diese Tendenz lässt sich sicher nicht durch eine Marktregulierung brechen. Ein strategisches linkes Projekt müsste dagegen auf die Demokratisierung der Hochschulen setzen und die kollektiven Interessenvertretungen stärken.
    Die Nachfrageorientierung blendet außerdem qualitative Aspekte systematisch aus. Durch eine reine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen und eine entsprechende Senkung qualitativer Standards könnten in den großen Hochschulen leicht erhebliche zusätzliche Mittel erreicht werden. Der Vorteilsausgleich bietet somit die Gefahr, Studienplätze auf Kosten der Studienqualität auszubauen. Weiter ist zu befürchten, dass vorhandene Mittel verstärkt in den Bereich des “Hochschulmarketings” verlagert werden, um Studierende anzuwerben. Notwendig wären aber zusätzliche Mittel, die der Qualität von Studium und Lehre zugute kommen.
    2. Kann mit dem Vorteilsausgleich Studiengebührenfreiheit erhalten werden?
    Tobias Schulze weist in seinem Diskussionspapier zu Recht darauf hin, dass der von Zöllner vorgeschlagene Finanzausgleich prinzipiell auch ohne Studienkonten eingeführt werden könnte. Dennoch sind Studienkonten in der Vorstellung von Zöllner ein Teil des vorgestellten Konzepts zur künftigen Finanzierung des Studiums. Neben der Einführung von Finanztransfers zwischen den Ländern fordert er auch die Einführung von Studienkonten in den SPD-regierten Ländern. Eine politische Reaktion auf den Zöllnerschen Vorstoß muss daher auch eine Bewertung von Studienkonten beinhalten. Die Linkspartei hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2005 ihre Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren bekräftigt. Der Beschluss stellt klar: „Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.“
    Jürgen Zöllner stellt sein Modell als Studiengebühren-Verhinderungsmodell dar. Dem muss von der Linkspartei deutlich widersprochen werden. Positiv ist an dem Modell aus dieser Sicht lediglich anzumerken, dass es die Länder nicht zwingt, Studiengebühren einzuführen. Es steht einer Einführung allerdings auch in keiner Weise entgegen. Wer die Gebührenfreiheit des Studiums sichern will, muss daher andere politische Strategien einschlagen. Eine Möglichkeit wäre die von uns geforderte Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz.
    3. Sichert der Vorteilsausgleich einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern?
    Die Verteilung der öffentlichen Gelder zur Finanzierung von Studienplätzen erfolgt im Modell des Vorteilsausgleichs anhand einer marktförmigen Regulierung: Geld bekommt, wer sich im „Wettbewerb um die besten Studienplätze“ durchsetzen kann. Tobias Schulze geht davon aus, dass auf mittlere Sicht keine Benachteiligung strukturschwacher Bundesländer zu befürchten ist, da es für die Länder attraktiver würde, das Geld für den Ausgleich in die eigene hochschulische Infrastruktur zu stecken.
    Außer Acht gelassen werden hier aber die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der verschiedenen „Marktteilnehmer“. Studierende wählen ihre Hochschule nicht nur anhand der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern orientieren sich auch maßgeblich an der Nähe zum Heimatort sowie an der Attraktivität des Hochschulstandorts. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells.
    Jürgen Zöllner weist in seinem Vorschlag darauf hin, dass Hochschulen in den neuen Ländern den Mangel an Studienplätzen in den Alten Ländern ausgleichen könnten. Ob eine derartige Bildungspolitik der alten Länder unterstützenswert ist, darf hinterfragt werden. Insbesondere soll hier aber darauf hingewiesen werden, dass die vom Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur angestellten Modellrechnungen in die entgegen gesetzte Richtung weisen: Würde der Vorteilsausgleich im ersten Jahr wie von Zöllner vorgeschlagen nur auf die StudienanfängerInnen bezogen, würden die neuen Länder (ohne Berlin) 5,4 Millionen zahlen, während den alten Ländern (ohne Berlin) 75,4 Millionen zu Gute kämen. Berlin würde 52,2 Millionen erhalten. Der Bund müsste 142,1 Millionen zahlen, da er für die ausländischen Studierenden aufkommen soll.
    Die Konzeption eines finanziellen Ausgleichs der Hochschulkosten zwischen den Ländern müsste aus linker Perspektive mindestens klare Kriterien definieren, die eine Förderung von Hochschulen in strukturschwachen Regionen sicherstellen, statt die Bildungsplanung einem ungleichen Markt zu überlassen.
    Auch müsste bedacht werden, dass die Landeskinderregelung langfristig diejenigen Länder benachteiligt, die beispielsweise durch einen Ausbau der Kinderbetreuung eine Erhöhung der Geburtenrate erreichen bzw. durch Reformen der Schulbildung die Quote der AbiturientInnen und damit die Quote derjenigen, die ein Studium aufnehmen, steigern.
    Bewertung
    Die Bewertung des Vorteilsausgleichs fällt dann positiv aus, wenn aus vielen schlechten Modellen noch eines der besseren gewählt werden soll. Ein „strategisches Projekt linker Wissenschaftspolitik“ kann es für uns jedoch in keinem Fall sein.
    Die Linke muss in der Bewertung des Modells aus unserer Sicht abwägen, wie sehr sie sich – vor dem Hintergrund der auch von Tobias Schulze erwarteten Nicht-Realisierbarkeit dieses Modells – auf eine vermeintlich realpolitische Status-quo-Verbesserungs-Diskussion einlassen will.
    Aus unserer Sicht muss – neben der vermutlich nicht zu vermeidenden Diskussion über das Wie eines Vorteilsausgleichs – vor allem die Frage nach grundsätzlicheren Alternativen auf der Tagesordnung bleiben. Nicht zuletzt, weil sich das Modell in der politischen Debatte nahtlos in den herrschenden Diskurs zu nachfrageorientierten Bildungsfinanzierungsmodellen einordnen lässt.
    Nele Hirsch
    Bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag
    Web: http://www.nele-hirsch.de
    Man kann es nennen wie man will …

    … die Debatte darum bleibt.

    Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.

    Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.

    Zu den verschiedenen Papieren

    Mehr lesen »

  • Nicht unbedingt zu Lasten der Studierenden
    Nicht unbedingt zu Lasten der Studierenden
    Alternativen zur derzeitigen Studienfinanzierung – Schweizer Modell/Finanzausgleich
    Nicht erst seit gestern wird dieses Modell diskutiert. Dennoch ging es immer wieder unter, nicht zuletzt aufgrund der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern. Als Linke. haben war es immer eine mögliche Alternative zur heutigen Studienfinanzierung behandelt – vor allem in Berlin, wo überdurchschnittlich viele Studierenden ihre Hochschulreife in anderen Bundesländern erwerben, hier studieren und danach wieder aus Berlin weggehen. Leider wurde diese Forderung nicht wahrgenommen bzw. wollte man sie nicht wahrnehmen. Zwei Artikel und eine PM…
    Artikel:
    »  FAZ vom 16.3.2006: Herkunftsländer sollen Uni bezahlen
    » Handelsblatt vom 16.3.2006: Neue Finanzierung soll Unis helfen
    ________________
    PM vom 17.3.2006:
    Der Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:
    Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.
    Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.
    Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.
    Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!
    Alternativen zur derzeitigen Studienfinanzierung – Schweizer Modell/Finanzausgleich

    Nicht erst seit gestern wird dieses Modell diskutiert. Dennoch ging es immer wieder unter, nicht zuletzt aufgrund der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern. Als Linke. haben war es immer eine mögliche Alternative zur heutigen Studienfinanzierung behandelt – vor allem in Berlin, wo überdurchschnittlich viele Studierenden ihre Hochschulreife in anderen Bundesländern erwerben, hier studieren und danach wieder aus Berlin weggehen. Leider wurde diese Forderung nicht wahrgenommen bzw. wollte man sie nicht wahrnehmen. Zwei Artikel und eine PM…

    Mehr lesen »

  • Gut und böse
    Gut und böse
    liegen manchmal nah beieinander
    In dem vorgelegten Entwurf zur Föderalismusreform wird das vor allem für das Land Berlin deutlich. Kurz und knapp werden die Vor- und Nachteile in der folgenden PM dargestellt.
    Föderalismusreform: Verbesserungen sind sinnvoll Der Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:
    Mit dem Paket zur Föderalismusreform ist im Interesse Berlins eine wichtige Entscheidung getroffen worden. Die Linkspartei.PDS sieht in der Aufnahme der Hauptstadtklausel ins Grundgesetz einen großen Erfolg.
    Kritisch betrachten wir jedoch die bislang verabredeten Vorschläge zur Bildungspolitik, zur Entkopplung von Strafrecht und Strafvollzugsrecht sowie zur Umweltpolitik. Insbesondere in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik verschärft sich mit der weiteren Verlagerung von Kompetenzen an die Länder der Widerspruch zwischen Kleinstaaterei in der Ausbildung und dem Anspruch an die Bundesbürgerinnen und Bürger, länderübergreifend mobil zu sein. In der Hochschullandschaft würden zudem die Asymmetrien zwischen den »reichen« und »armen« Ländern verstärkt.
    Angesichts der breiten Kritik zu diesen Themen halten wir Verbesserungen bei der Föderalismusreform für sinnvoll. Hier sind die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien gefordert zu Lösungen zu kommen, die dem Gesamtprojekt nützen.
    liegen manchmal nah beieinander

    In dem vorgelegten Entwurf zur Föderalismusreform wird das vor allem für das Land Berlin deutlich. Kurz und knapp werden die Vor- und Nachteile in der folgenden PM dargestellt.

    Mehr lesen »

  • Bundesparteitag in Dresden
    Bundesparteitag in Dresden
    Beschluss “Ja zur Gebührenfreiheit.”
    Hier noch der Beschluss über einen Antrag der BAG Wissenschaftspolitik.
    Ja zur Gebührenfreiheit
    Beschluss der 3. Tagung des 9. Parteitages der Linkspartei.PDS
    Die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums in der Bundesrepublik ist eine Errungenschaft der fortschrittlich orientierten Studierendenbewegung und der entsprechenden außerparlamentarischen Bewegung Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre. Erkämpft wurden damals die soziale Öffnung der Hochschulen, ihre Demokratisierung sowie ein stärker kritischer Gesellschaftsbezug in den Wissenschaften. Die Abschaffung der bis dahin üblichen Studiengebühren war notwendiger Bestandteil dieser Entwicklung und ihrer Errungenschaften. Der Ruf nach Wiedereinführung der Studiengebühren, der seit Ende der 80er Jahre hallt, ist somit der Ruf konservativer und neoliberaler Kräfte nach der Revision dieser positiven Bildungsreformen:
    Studiengebühren wirken der sozialen Öffnung entgegen – Jede Verbindung von Bildungsmöglichkeiten mit der strukturell ungleichen privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft führt zur Vertiefung entsprechender Ungleichheit in der Bildung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Gebührensystem entgegenwirken.
    Studiengebühren wirken antidemokratisch – Die Studierenden werden zu Kunden, die den “Dienstleistungsunternehmen” Universität gegenübertreten, um die “Ware” Bildung käuflich zu erwerben, statt als Mitglieder gleichberechtigt an ihrer Gestaltung teilhaben zu können. Das Angebot- Nachfrage-Prinzip soll somit die kooperative Entwicklung von Wissenschaft in gemeinsamen Entscheidungsprozessen aller Hochschulmitglieder ersetzen.
    Studiengebühren wirken antiwissenschaftlich – Bildung wird zur Ware degradiert, Studierende sollen ihren käuflichen Erwerb als “Investition” in die individuelle Karriere begreifen. Unter dieser ideologischen Prämisse und dem sozialen Druck der Studiengebühren sollen die Studierenden darauf festgelegt sein, in kürzester Zeit nur das zu lernen, womit sie sich “just in time” am besten auf dem Arbeitsmarkt verkaufen könnten. Jeder kritische Gesellschaftsbezug, jede langfristige Entwicklungsperspektive sei eigentätig aus dem Studium zu entfernen. Allgemeinbildende Aspekte der Ausbildung würden dabei ins Abseits geraten, ökonomisch nicht unmittelbar verwertbare Studiengänge würden perspektivisch abgebaut.
    Studiengebühren – die Dekultivierung des Hochschulalltags – Die normierende Politik der Leistungszahlungen arbeitet mit der Angst vor “Versagen” und Ausgrenzung. Eine neue Rücksichtslosigkeit würde entstehen. Die Isolation würde zunehmen.
    Studiengebühren verstärken somit die Krise des Bildungssystems durch die systematische Einschränkung der Kooperation im Wissenschaftsbetrieb. Dieser Absicht ist solidarisch zu begegnen.
    Studiengebühren stellen Bildung und Wissenschaft dem Diktat der direkten wirtschaftlichen Verwertbarkeit anheim. Dem entgegen wirken wir als SozialistInnen für wissenschaftliche Kooperation, demokratische Entscheidungsfindung und allgemeinen gesellschaftlichen Nutzen der Wissenschaft.
    Gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten dürfen Bildung und Wissenschaft nicht mittels Studiengebühren ihres emanzipatorischen Potentials beraubt werden. Kritische Erkenntnis und emanzipatorischen Subjektentfaltung sind von wesentlicher Bedeutung zur Überwindung gesellschaftlicher Probleme.
    Veränderung beginnt mit gesellschaftlicher Opposition.
    Wir bekräftigen unsere Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren! Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.
    Bildung für Alle ist die Alternative. Institutionelle Lernmöglichkeiten in jeder Lebensphase sind notwendig.
    Der Ausbau der Hochschulen, die soziale Öffnung wissenschaftlicher Bildung, die soziale Absicherung der Studierenden, der Ausbau institutioneller Mitbestimmung, die Entwicklung interdisziplinärer Studien, die problemlösungsorientierte Entwicklung der Hochschulen bilden eine gesellschaftlich verantwortliche und sinnvolle Perspektive.
    Beschluss “Ja zur Gebührenfreiheit.”

    Hier noch der Beschluss über einen Antrag der BAG Wissenschaftspolitik.

    Mehr lesen »

  • Neuer wissenschaftspolitischer Sprecher in Berlin
    Neuer wissenschaftspolitischer Sprecher in Berlin
    Stefan Liebich
    Nach den Bundestagswahlen ändert sich einiges. Seit Ende Oktober nimmt Stefan Liebich auch die Aufgabe des wissenschaftspolitischen Sprechers in der Linkspartei.PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus wahr. Der bisherige Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff übernimmt die Leitung der Bund-Länder-Koordination in der Bundestagsfraktion der Linkspartei. und bleibt dem Hauptausschuss im AHB erhalten.
    Stefan Liebich

    Nach den Bundestagswahlen ändert sich einiges. Seit Ende Oktober nimmt Stefan Liebich auch die Aufgabe des wissenschaftspolitischen Sprechers in der Linkspartei.PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus wahr. Der bisherige Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff übernimmt die Leitung der Bund-Länder-Koordination in der Bundestagsfraktion der Linkspartei. und bleibt dem Hauptausschuss im AHB erhalten.

  • Von Berlin nach Sachsen-Anhalt und zurück
    Von Berlin nach Sachsen-Anhalt und zurück
    Wissenschafts- und Hochschulpolitik im Bundestag
    Nunmehr steht fest, wer im Bundestag die Positionen der Linkspartei.PDS bei den Themen Wissenschafts- und Hochschulpolitik vertreten wird. Leiterin des Arbeitskreises Innovation, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien ist Petra Sitte. Daneben sind Nele Hirsch für Bildung und Studierendenpolitik und Volker Schneider für Hochschulen zuständig.
    Trotz ihrer Mitgliedschaft im Bundestag und ihres umfangreichen Aufgabenbereiches findet man auf der Internetseite von Petra Sitte noch zahl- und hilfreiche Dokumente speziell zu den hochschul- und wissenschaftspolitischen Debatten in Sachsen-Anhalt. Und sicherlich auch bald aus dem Bundestag. Zu Petra Sittes Seite hier
    Wissenschafts- und Hochschulpolitik im Bundestag

    Nunmehr steht fest, wer im Bundestag die Positionen der Linkspartei.PDS bei den Themen Wissenschafts- und Hochschulpolitik vertreten wird. Leiterin des Arbeitskreises Innovation, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien ist Petra Sitte. Daneben sind Nele Hirsch für Bildung und Studierendenpolitik und Volker Schneider für Hochschulen zuständig.

    Trotz ihrer Mitgliedschaft im Bundestag und ihres umfangreichen Aufgabenbereiches findet man auf der Internetseite von Petra Sitte noch zahl- und hilfreiche Dokumente speziell zu den hochschul- und wissenschaftspolitischen Debatten in Sachsen-Anhalt. Und sicherlich auch bald aus dem Bundestag.

    » Zu Petra Sittes Seite hier

  • Tagung der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik und des Hochschulgruppennetzwerkes
    Januar 2006

    Aus der Herbsttagung ist eine Wintertagung geworden. Nicht verwunderlich auf Grund der aktuellen politischen Entwicklungen, vor allem hinsichtlich der Bundestagswahl. Gerade deswegen gibt es neue Aufgaben, so. z.B. die Diskussion über eine weitere Vernetzung der Hochschulgruppen als bisher mit Blick auf die Zusammenarbeit mit WASG und anderen linken Bündnissen.

    Außerdem kommt die Debatte um Studiengebühren nie aus der Mode, vor allem nach der Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg.

    Deshalb sind alle herzlich zu Tagung am 14. und 15. Januar 2006 nach Berlin in Abgeordnetenhaus eingeladen, die sich für linke Wissenschafts- und Hochschulpolitik eingeladen.

    Einladung und Tagesordnung oder online hier

    Mehr lesen »

  • Studiengebührengesetz für NRW
    Studiengebührengesetz für NRW
    Unglaublicher Titel
    In Baden-Württemberg werden allgemeine Studiengebühren eingeführt. In Nordrhein-Westfalen sind solche geplant. Die ersten Entwürfe von Studiengebührengesetze gehen nun um. Ich habe vor kurzem den Referentenentwurf für ein solches für NRW erhalten. Es hat im Übrigen derzeit den überaus klangvollen Namen “Gesetz zur Sicherung der Finanzgerechtigkeit im Hochschulwesen”.
    Auf Wunsch schicke ich den Entwurf gerne (pdf, 288 KB) per e-mail zu. Einfach unter mail@katharina-weise.de melden.
    Unglaublicher Titel

    In Baden-Württemberg werden allgemeine Studiengebühren eingeführt. In Nordrhein-Westfalen sind solche geplant. Die ersten Entwürfe von Studiengebührengesetze gehen nun um. Ich habe vor kurzem den Referentenentwurf für ein solches für NRW erhalten. Es hat im Übrigen derzeit den überaus klangvollen Namen “Gesetz zur Sicherung der Finanzgerechtigkeit im Hochschulwesen”.

    Auf Wunsch schicke ich den Entwurf gerne (pdf, 288 KB) per e-mail zu. Einfach unter mail at katharina-weise punkt de melden.

  • Sachsen-Anhalt: Studiengebühren sind kontraproduktiv – Bleibeprämie ebenso
    Sachsen-Anhalt: Studiengebühren sind kontraproduktiv – Bleibeprämie ebenso
    PM der PDS-Landtagsfraktion vom 28.6.2005
    Angesichts der von Ministerpräsident Böhmer neu entfachten Debatte um Studiengebühren erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:
    “Die PDS bleibt bei ihrer prinzipiellen Ablehnung von Studiengebühren: • Studiengebühren verschärfen die bereits mit dem mehrfach gegliederten Schulsystem beginnende soziale Auslese noch einmal ganz drastisch.
    • Dem Argument, ein Studium garantiere später höhere Einkommen, ist sehr einfach zu begegnen. Es ist in Ordnung, von Absolventinnen und Absolventen zu fordern, der Gesellschaft einen Teil der Aufwendungen für ihr Studium zurück zu geben – das geht am sinnvollsten über die Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Dieser macht Modelle wie Kreditaufnahmen oder ähnliches schlicht überflüssig.
    • Die sogenannte Gefahr, dass junge Menschen hier in großer Zahl ein Studium aufnehmen würden, wenn Sachsen-Anhalt im Gegensatz zu anderen keine Studiengebühren einführt, ist mit Blick auf die demografische Entwicklung keine Gefahr, das ist ausgesprochen sinnvoll – Sachsen- Anhalt braucht Zuwanderung. Und es wirkt breiter und nachhaltiger, als z.B. die Förderung von Wohneigentum, die immerhin auch Geld kostet.
    • Dem Problem der Finanzierung des Hochschulwesens ist mit einem Bildungsfinanzausgleich zwischen den Ländern zu begegnen. Ein Land, das vielen jungen Menschen die Möglichkeit des Studiums bietet, wird für die Entwicklung seiner Kapazitäten belohnt, ein Land, das seine Kapazitäten verknappt, muss zahlen.
    • Schließlich ist die sogenannte “Bleibeprämie”, wie Ministerpräsident Böhmer sie vorschlägt, im Angesicht einer zunehmend globalisierten Wissensgesellschaft ein falsches, eher feudalistisch anmutendes Instrument. Es ist eine Illusion zu glauben, dass damit junge Menschen hier zu halten sind. Angesichts fortschreitender Globalisierung wird höchste Mobilität gefordert – hier soll genau das Gegenteil geschehen. Das ist – auch für die Entwicklung der Wissenschaften selbst- ausgesprochen kontraproduktiv.
    Die Vorschläge des Ministerpräsidenten für die Entwicklung der Hochschullandschaft sind rückwärts gerichtet. Daher kann die PDS das nur ablehnen.”
    Magdeburg, 28. Juni 2005
    PM der PDS-Landtagsfraktion vom 28.6.2005

    Angesichts der von Ministerpräsident Böhmer neu entfachten Debatte um Studiengebühren erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

  • PDS: Weimarer Erklärung
    PDS: Weimarer Erklärung
    Alle fördern – keinen zurücklassen!
    Beschluss der 9. Bildungspolitische Konferenz der PDS vom 3. bis 5. Juni 2005 in Weimar
    1. Die Entwicklungsmöglichkeiten einer und eines jeden hängen heute mehr denn je vom freien Zugang zu Informationen und Wissen ebenso ab wie von der Möglichkeit sich zu bilden und an der Kultur dieser Gesellschaft teilzuhaben. Dies ist auch Voraussetzung und Mittel für ihre Veränderung. Bildung ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Das Recht auf Bildung gehört ins Grundgesetz! Die PDS fordert seine Verwirklichung für alle, unabhängig von ihrer Nationalität, Geschlechtszugehörigkeit, sozialen Lage und je besonderen körperlichen und geistigen Verfasstheit. Es geht um eine demokratische, sozial gerechte und emanzipative Bildung für alle – von Anfang an und ein Leben lang. Es geht darum, jeden in seiner Verschiedenheit zu akzeptieren und sozial wie kulturell bedingte Nachteile im gesamten Lebensprozess immer wieder auszugleichen.
    2. Die Bundesrepublik Deutschland wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Deutschland, so belegen nationale Untersuchungen und internationale Vergleiche, ist ein Land mit extrem großer Abhängigkeit des Bildungszugangs und des Bildungserfolgs von sozialer Herkunft. Im jetzigen Bildungssystem werden bestehende soziale Ungleichheiten durch mangelnde individuelle Förderung, frühzeitige Auslese und soziale Ausgrenzung reproduziert und sogar noch verstärkt. Schon im frühen Kindesalter werden damit Lebenschancen sozial ungerecht verteilt und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten und bildungsfernen Familien sowie aus Familien mit Migrationshintergrund gehören von vornherein zu den Verlierern. Das bundesdeutsche Bildungswesen steckt in einer tiefen Krise. Die PDS tritt deshalb für eine grundlegende Veränderung des Bildungswesens ein. Wir fordern: Eine sozial gerechte und demokratische Bildungsreform jetzt! Alle fördern und keinen zurücklassen!
    3. Ein sozial gerechtes und zukunftsfähiges Bildungssystem für alle sicherzustellen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Angesichts der neuen Herausforderungen ist die Kooperation zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen notwendiger denn je. Die Überwindung der deutschen Kleinstaaterei im Bildungsbereich zugunsten einer neuen Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist dringend geboten. Der Bund muss die Verantwortung in entscheidenden bildungspolitischen Fragen übernehmen.
    4. Eine sozial gerechte Bildung für alle kann nur in gesellschaftlicher Verantwortung bei umfassender Förderung und ausreichender Finanzierung durch die öffentliche Hand gewährleistet werden. Die PDS wendet sich gegen eine Privatisierung und Ökonomisierung des Bildungswesens und einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung.
    5. Die PDS hat mit dem Entwurf für “Bildungspolitische Leitlinien der PDS” Vorschläge für eine grundlegende Reform des Bildungswesens entwickelt. Unsere wesentlichen Forderungen lauten:
    - Stärkung der frühkindlichen Förderung: Weiterer Ausbau der Kindertagesstätten zu Bildungseinrichtungen und Erleichterung des Zugangs zu ihnen. Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an! – Überwindung des gegliederten Schulsystems hin zu einer integrativen Schule für alle bis mindestens Klasse 8! Individuelle Förderung statt Auslese! – Schaffung eines ausgewogenen Netzes von Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen. Die Schule muss ein Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche sein, in dem Kultur, soziale Kompetenz und Demokratie unmittelbar erlern- und erlebbar sind! – Dem Reformbedarf entsprechende personelle und materielle Ausstattung der Bildungseinrichtungen! – Bildung, Unterstützung und Anerkennung für alle am pädagogischen Prozess beteiligen Personen. Reform der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen! – Gebührenfreie Bildung in Vorschule, Schule, Lehre und Hochschule für alle! – Lebenslanges Lernen sichern: Weiterbildung für alle statt Abbau, Privatisierung und Reduzierung auf Beschäftigungsfähigkeit! – Berufsausbildung und Berufsabschluss für alle. Jedem Schulabgänger, jeder Schulabgängerin einen Ausbildungsplatz! Wer nicht ausbildet, soll zahlen! – Anhebung der öffentlichen Ausgaben für das Bildungswesen auf 6 % des Bruttoinlandsprodukts!
    6. Wesentliches Anliegen der Bildungspolitik der PDS ist, den nachgewiesenen engen Zusammenhang von sozialer Herkunft, Lebenslage und Bildungserfolg aufzubrechen und der Zunahme sozialer Ungleichheit im jetzigen Bildungswesen gegenzusteuern. Dazu bedarf es grundlegender Veränderungen in den Inhalten und Strukturen des Bildungssystems wie seiner Rahmenbedingungen. Eine sozial gerechte Bildungsreform kann nur vollständig gelingen, wenn ein generelles Umsteuern in dieser Gesellschaft in Richtung sozialer Gerechtigkeit erreicht wird. Dennoch sind jetzt, sofort konkrete Schritte notwendig und möglich! Unsere bildungspolitischen Forderungen sind Teil unseres Eintretens für soziale Alternativen in diesem Lande: Gegen die Agenda 2010! Für eine Agenda Sozial!
    Weimar, 5. Juni 2005 http://www.pds-fraktion-thueringen.de/themen/texte/weimar.html
    Alle fördern – keinen zurücklassen!

    Beschluss der 9. Bildungspolitische Konferenz der PDS vom 3. bis 5. Juni 2005 in Weimar

  • Brandenburg: SPD lässt Studierende im Stich
    Brandenburg: SPD lässt Studierende im Stich
    Pressemitteilung von Peer Jürgens vom 2.6.2005
    “Am heutigen Tag finden in fünf verschiedenen Städten bundesweite Protestdemonstrationen unter dem Motto “Gebührenfreie Bildung für alle” statt. Potsdam ist eine dieser Städte. Eine Demonstration, zu der sich Studierende aus dem ganzen Land angekündigt haben, führt durch die Innenstadt.
    SPD lässt Studierende im Stich
    Die SPD hat ihr klares Nein zu Studiengebühren aufgegeben. Noch vor der Landtagswahl scheinheilig beschlossen, kippen die Genossen der SPD nicht mal ein Jahr später ohne Not um. Noch im August 2004 hatte die SPD beschlossen, dass „Studiengebühren den Zugang zur Hochschulbildung beschränken“ und entsprechenden Plänen daher eine deutliche Absage erteilt. Neun Monate später gilt diese Erkenntnis nichts mehr, ganz nach dem Motto: „Vorwärts nimmer, rückwärts immer!“. Nun soll lediglich das „Erststudium in der Regelstudienzeit“ gebührenfrei bleiben. Ein einfacher Blick in die Realitäten der Hochschulen zeigt aber, dass ein Studium in Regelstudienzeit aufgrund mangelnder Angebote und Überfüllung kaum möglich ist.
    Besonders enttäuschend ist die Rolle von Frau Geywitz (SPD), hochschulpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Obwohl sie im Landtag und in verschiedenen Veranstaltungen als klare Gegnerin von Studiengebühren auftrat, meldete sie sich auf dem Parteitag zu dem Beschluss nicht einmal zu Wort. Da gab es keine klaren Worte, Frau Geywitz! Die SPD hat sich nun selbst entlarvt und spielt ihre Scheinheiligkeit weiter, indem sie die Demonstration in Potsdam unterstützt.
    Die PDS fordert von der SPD, entweder die Täuschung der Studierenden zu beenden oder ihren Versprechen auch Taten folgen zu lassen!
    Die PDS ist die einzige Partei, die sich klar und deutlich an die Seite der Studierenden stellt. Die PDS-Fraktion bleibt bei ihrem Nein zu Studiengebühren! Wir erklären uns solidarisch mit den Demonstranten und ihren Forderungen – in Wort und Tat.
    http://www.brandenburg.de/pds_fraktion/politik/pressemitteilungen/2005/06/0206_juergens.htm
    Pressemitteilung von Peer Jürgens vom 2.6.2005

    “Am heutigen Tag finden in fünf verschiedenen Städten bundesweite Protestdemonstrationen unter dem Motto “Gebührenfreie Bildung für alle” statt. Potsdam ist eine dieser Städte. Eine Demonstration, zu der sich Studierende aus dem ganzen Land angekündigt haben, führt durch die Innenstadt.

  • Sachsen: Nein zu Studiengebühren!
    Sachsen: Nein zu Studiengebühren!
    Rede der hochschulpolitischen Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Heike Werner, auf der heutigen Demonstration in Dresden gegen Studiengebühren:
    Heike Werneram 2.6.2005 : “Studiengebühren führen zu geistiger, kultureller und sozialer Verarmung”
    Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung, manchmal hab ich einen ganz bösen Tagtraum: Ich sehe mich in sagen wir dreißig, fünfunddreißig Jahren als altes Mütterlein vorm Feuerchen kauern, und mein Enkel ist da, um die obligatorischen fünfhundert Euro bei mir abzuholen, die ihm sein Studium finanzieren.
    Und wahrscheinlich wird sich der Arme jedes Mal die gleiche Geschichte anhören müssen. Dass ich mich noch gut erinnere, dass in meiner Jugend niemand Studiengebühren zahlen musste. Es gab noch Krippenplätze für alle, und so konnte ich trotz der Kinder studieren. Als meine Tochter Nele dann das Studium begann, war das schon anders. Es gab eine begrenzte Anzahl von Bildungsgutscheinen.
    Weil sie auf so einen Hallodri hereingefallen war, bekam sie während des Studiums dich und musste sich dann allein mit dir durchschlagen. Es dauerte knapp zwei Jahre, ehe sie einen Krippenplatz bekam. Weil sie in meiner Nähe blieb, konnte ich ab und zu helfen. Aber wahr-scheinlich gingen meine guten Ratschläge ihr irgendwann auf die Nerven und sie sagte, sie müsse sich aus meiner Abhängigkeit befreien, na ja …
    Du warst oft krank. Sie konnte dann in der Regelstudienzeit nicht ihr Studium beenden. Die Bildungsgutscheine waren aufgebraucht, und so musste sie noch vier Semester dazukaufen. Nebenjobs waren wegen Hartz IV immer schwerer zu finden. Wie sie dich da durchbekommen hat. Keine Ahnung. Aber deine ersten Schuljahre waren wohl sehr schwer… Aber du gingst glücklicherweise auf eine Freie Schule, da fiel wenigstens der Unterricht nicht so oft aus…
    Bei deinem Onkel Luca war das schon anders. Der musste wegen der Abschaffung der ZVS in ein Bundesland mit Studiengebühren, die als Darlehen ausgereicht wurden. Leider standen er und seine Freundin wegen der Gebühren und des Bafögs nach dem Studium vor so einem Schuldenberg, dass sie sich entschlossen, erst einmal keine Kinder in die Welt zu setzen, bis die Schulden abgetragen sind, na ja und irgendwann war es dann zu spät, und so bist du mein einziges Enkelkind geblieben.
    Ja ja, so ging es wohl vielen anderen jungen Leuten auch und die Enkel wurden so immer weniger und so gibt es heute auch keine Rente mehr für alle. Nur für die, die sich privat versi-chern konnten, und für solche Glückspilze wie mich. Ich hab nämlich schon nach acht Jahren im Sächsischen Landtag, ohne einzahlen zu müssen, Anrecht auf eine Rente bekommen, von der du nun, mein Kind, studieren kannst.
    Soweit mein Albtraum, der aber in Teilen schon Realität ist.
    Ich war in den letzten Tagen auf Hochschultour und habe mit vielen Studierenden geredet. Leider gab es einige, für die war nur wichtig, was in Sachsen passiert und ob sie Studiengebühren in ihrer Studienzeit noch erleben. Das hat mich wütend gemacht. Es geht nicht um hier oder dort. Nicht um jetzt oder später. Es geht nicht um das kleinere oder größere Übel.
    Es geht darum, dass Bildung in diesen Fällen zur Ware verkommt. Es geht darum, dass solche Bildung sozial selektiert. Es geht darum, dass solche Bildung die freie Studienwahl einschränkt Es geht darum, dass der viel beschworene demographische Wandel, die Überalterung der Gesellschaft durch solche Bildung geradezu beschleunigt wird.
    Schon heute werden 40 Prozent der Akademikerinnen ohne Kinder bleiben. Die Gründe kennt ihr selbst. Wie erst wird eine Frau mit einem Schuldenberg und dem Wissen darum, dass sie immer noch weniger Chancen als Männer und ein geringeres Einkommen trotz gleicher Qualifikation hat und super mobil auf dem Arbeitsmarkt sein soll, sich wohl entscheiden?
    Studiengebühren wirken nicht nur heute, sondern auch morgen und übermorgen, sie wirken nicht nur in dem Land, in dem sie erhoben werden. sie wirken im gesamten Bundesgebiet. Sie führen zu geistiger und kultureller und sozialer Verarmung.
    Deshalb, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Kundgebung: Es kann nur ein Ziel geben, Studiengebühren zu verhindern und zwar in jedem Bundesland!”
    Presseinformation 168 / 2005 der PDS Fraktion im Sächsischen Landtag
    Rede der hochschulpolitischen Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Heike Werner, auf der heutigen Demonstration in Dresden gegen Studiengebühren:
    Heike Werner am 2.6.2005 : “Studiengebühren führen zu geistiger, kultureller und sozialer Verarmung”
  • NRW: Der Kampf gegen die Gebühren hat gerade erst begonnen
    NRW: Der Kampf gegen die Gebühren hat gerade erst begonnen
    PM der PDS-HSG Bonn vom 23.5.2005
    “Wer glaubt der Kampf für die Gebührenfreiheit in der Bildung und damit gegen Studiengebühren sei am 22. Mai um 18:01 verloren gegangen, der irrt sich. Eigentlich beginnt er jetzt erst.
    Die neue CDU geführte Landesregierung hat sich klar geäußert, dass in Nordrhein Westfalen Studiengebühren ab dem ersten Semester eingeführt werden sollen. Das klare Votum für die CDU ist aber kein klares Votum für Studiengebühren, denn alle Umfragen zeigen, dass Bildung kein wahlentscheidendes Thema bei dieser Landtagswahl gewesen ist. Nach wie vor lehnt die überwältigende Mehrheit der Studierenden und weite Teile der Öffentlichkeit die Gebühren ab dem ersten Semester ab.
    “Die Studierenden erwarten, dass wir jetzt um so heftiger in ihrem Sinne für die freie Bildung streiten und das werden wir auch tun.” sagte Jonas Bens, Referent für Hochschulpolitik im AStA der Uni Bonn und SP-Mitglied für die PDS Hochschulgruppe.
    Die vorgezogene Bundestagswahl im Herbst gibt den Parteien und den Wählern die Chance, Bildung zu einem zentralen Thema zu machen und damit muss sofort begonnen werden. Zwar sollen Studiengebühren kommen, aber noch sind sie nicht da und nun müssen wir auch damit rechnen, dass sich eine wesentlich günstigere Stimmung für Proteste von Studierenden besteht. Denn spätestens jetzt werden alle Studierenden von Existenzängsten ergriffen. Die PDS Hochschulgruppe Bonn wird dabei wie auch in der Vergangenheit gemeinsam mit allen gegen Studiengebühren eintretenden Hochschulgruppen zusammen arbeiten.
    “Herr Rüttgers wird sich noch wundern, dass wir Studierende, besonders die linken, nicht alles mit sich machen lassen. Hier geht es nicht “nur” um Studiengebühren, sondern auch darum ob diese Gesellschaft den Weg der Solidarität oder den Weg der Ellenbogen gehen wird. ” so Jonas Bens abschließend.
    http://www.pds-nrw.de/Bonn/03_04_Gebuehren.htm
    PM der PDS-HSG Bonn vom 23.5.2005

    “Wer glaubt der Kampf für die Gebührenfreiheit in der Bildung und damit gegen Studiengebühren sei am 22. Mai um 18:01 verloren gegangen, der irrt sich. Eigentlich beginnt er jetzt erst.

    Mehr lesen »

  • PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz
    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Im Rahmen der Debatte um das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz fordert die SPD die Einführung von Gebühren für die Zulassungsverfahren. Diese sollten nach Willen der SPD 50 Euro betragen und von jedem Studierwilligen verlangt werden.
    Im Gesetzesentwurf des Senators für Wissenschaft, Dr. Thomas Flierl, waren solche Gebühren ausdrücklich nicht vorgesehen. In den Koalitionsrunden setzte die SPD jedoch Gebühren durch, die nach dem Stand der Verhandlungen noch 25 Euro betragen sollen und diejenigen zahlen müssen, die sich nicht über Abiturnote und Wartezeit bewerben, sondern einen Studierfähigkeitstest bzw. ein Bewerbungsgespräch durchlaufen. Diejenigen, die angenommen werden, bekommen diese Gebühr dann mit der Immatrikulationsgebühr verrechnet.
    Zusätzlich zu Abiturnote und Wartezeit bekommen die Hochschulen in Zukunft die Möglichkeit, bis zu 60% der BewerberInnen nach einem Mischverfahren mit verschiedenen Komponenten auszuwählen. Nach PDS-Auffassung ist der dabei entstehende Aufwand bereits in die Immatrikulationsgebühren von 50 Euro eingerechnet.
    Tobias Schulze, Sprecher der LAG Wissenschaftspolitik und Student an der FU Berlin, dazu: „Wir finden es gut, dass Berlin und seine Hochschulen für viele junge Menschen attraktiv ist. Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind in Zeiten der Unterversorgung mit Studienplätzen schlicht eine Notwendigkeit. Niemand kann heute wissen, wo er sicher angenommen wird und wo nicht. Mit den Gebühren für Zulassungsverfahren dürfte es auch rechtliche Probleme geben. Die SPD-Fraktion sollte auf ihre Parteitagsbeschlüsse schauen und sich von unsinnigen und abschreckenden Gebührenplänen verabschieden.“
    Die PDS konnte in den Koalitonsrunden jedoch auch Erfolge erzielen. So etwa wurden Regelungen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes bereits in den Entwurf aufgenommen. Weiterhin wurde dem Wunsch der Hochschulen entsprochen und keine Mindestquote für die aufwändigen Aufnahmeverfahren wie Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstest in den Entwurf geschrieben. Schriftliche Tests der Studienmotivation hält die Koalition wie auch der Wissenschaftsrat für ungeeignet für die Bewerberauswahl, sie sollen deshalb nicht erlaubt sein.
    Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss und eine Woche später im Plenum des Abgeordnetenhauses verhandelt.
    Ansprechpartner:
    Benjamin-Immanuel Hoff (wissenschaftspol. Sprecher der AGH-Fraktion) 2325-2512
    Tobias Schulze (Sprecher der Landes-AG Wissenschaftspolitik) 2887-3600
    ____________________________________________
    ASTA FU
    Der von der SPD durchgesetzte Beschluss zur Finanzierung von Bewerbungsgesprächen und Aufnahmetests durch die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber lehnt der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) der Freien
    Universität vehement ab.
    “Für immer schärfere Auswahlverfahren auch noch bezahlen zu müssen, ist eine völlig absurde Forderung“, empörte sich Jenny Simon, hochschulpolitische Referentin des AStA. “Damit werden erneut insbesondere Kinder aus finanziell schwachen Familien beim Zugang zu den Hochschulen diskriminiert.“
    Mit dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz können Hochschulen ab dem kommenden Wintersemester bis zu 60% der Studienplätze über gesonderte Bewerbungsgespräche bzw. Auswahltests vergeben. Neben den in den siebziger Jahren ursprünglich als Übergangslösung eingeführten NC´s wird damit eine weitere Hürde für die Aufnahme eines Studiums geschaffen. Bereits heute müssen sich Schülerinnen und Schüler durchschnittlich an sieben Hochschulen bewerben, um einen Studienplatz zu bekommen.
    “Die mit dem Abitur erworbene Hochschulreife wird mit solchen Gesetzesänderungen in Frage gestellt“, so Björn Kietzmann,
    hochschulpolitischer Referent. “Schülerinnen und Schüler müssen also zukünftig ihr Grundrecht auf einen Studienplatz bezahlen.“
    Für Rückfragen steht Ihnen das hochschulpolitische Referat unter 030-83909110 bzw. 0177-7853361 zur Verfügung.
    Allgemeiner Studierendenausschuss der FU
    _______________________________________________
    GEW Berlin
    Aktuellste Presseerklärung
    Nr. 16 / 2005 | 04.05.2005
    SPD wälzt die Kosten für Auswahlverfahren den Studienbewerber/innen auf
    Ein großer Teil der Studienbewerber/innen wird in Berlin künftig für Aufnahmetests der Hochschulen zahlen müssen. Im neuen Berliner Hochschulzulassungsgesetz hat die SPD durchgesetzt, dass für jedes Bewerbungsgespräch bzw. jeden Aufnahmest mindestens 25 Euro anfallen. Mit dem neuen Gesetz können die Hochschulen bis zu 60 % der Studienplätze in NC-Fächern nach dem Ergebnis von Auswahlverfahren vergeben. Das verursacht natürlich Kosten bei den Hochschulen. Diese wälzt die SPD jetzt auf die Studienbewerber/innen ab.
    Rose-Marie Seggelke, stellv. Vorsitzende der GEW BERLIN: „Die GEW BERLIN hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich darauf hingewiesen, dass Auswahlverfahren erhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten der Hochschulen binden. Es ist unerhört, diese Kosten jetzt den Studienbewerber/innen aufzudrücken. Wer sich an drei Berliner Universitäten in Auswahlverfahren begibt, zahlt dann erst mal mindestens 75 Euro, wenn die Bewerbung erfolglos war. Damit macht die SPD entgegen aller Beteuerungen einen weiteren Schritt hin zu Studiengebühren.
    Wenn der Gesetzgeber Auswahlverfahren will, muss er auch bereit sein, den Hochschulen die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.“
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz

    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule

    Mehr lesen »

  • Wissenschaftssenator Thomas Flierl: Senat stimmt den Hochschulverträgen zu
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl: Senat stimmt den Hochschulverträgen zu
    PM vom 4. Mai 2005
    “Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Senat von Berlin den zwischen dem Wissenschaftssenator Thomas Flierl und den Hochschulleitungen ausgehandelten Verträgen für die Jahre 2006 bis 2009 zugestimmt. Sie werden jetzt dem Parlament zur Beratung überwiesen.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl: “Berlin ist mit seinen Hochschulverträgen beispielgebend für die anderen Bundesländer. Nirgendwo sonst haben die Hochschulen eine so weitreichende Planungssicherheit bis zum Jahr 2009.
    Das ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass der Berliner Senat trotz seiner Haushaltsnotlage und einem Schuldenberg von fast 60 Mrd. Euro wissenschaftspolitische Schwerpunkte gesetzt hat. Diese Verträge werden ohne einen Haushaltsvorbehalt abgeschlossen, wie es zunächst der Senator für Finanzen gefordert hatte. Ich bewerte das als entscheidenden Erfolg für meine Wissenschaftspolitik und für die Hochschulen in Berlin.”
    Der Hochschulplafond musste um 75 Mio. Euro bis zum Jahr 2009 gekürzt werden. Dadurch waren neue Strukturplanungen der Hochschulen notwendig geworden.
    In den Hochschulverträgen werden die wesentlichen Leistungen des Landes (Finanzzusagen) und die Gegenleistungen der Hochschulen verabredet. Dazu gehören vor allem die Erhöhung der leistungsbezogenen Mittelverteilung bis auf 30%, die Fortsetzung des Fachhochschulstrukturfonds, die Umstellung auf gestufte Studienabschlüsse und Verabredungen zum Facility Management und zur Lehrerbildung. Ein jährliches Berichtswesen sorgt für Transparenz.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl: “Das Hochschulvertragssystem in Berlin ist gesichert. Ich habe im Vorfeld der Senatsentscheidung hart darum gerungen, dass wir unsere bundesweite Vorreiterrolle beibehalten und Planungssicherheit gewährleisten. Zu einzelnen strittigen Fragen haben wir einen Kompromiss gefunden. So wird sich der Senator für Finanzen zukünftig an dem mit den Hochschulen verabredeten Projekt des Facility Managements beteiligen.”
    PM vom 4. Mai 2005

    “Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Senat von Berlin den zwischen dem Wissenschaftssenator Thomas Flierl und den Hochschulleitungen ausgehandelten Verträgen für die Jahre 2006 bis 2009 zugestimmt. Sie werden jetzt dem Parlament zur Beratung überwiesen.

    Mehr lesen »

  • Diskussionsveranstaltung der PDS – Fraktion im Abgeordnetenhaus zur Lehrerbildung
    Diskussionsveranstaltung der PDS – Fraktion im Abgeordnetenhaus zur Lehrerbildung
    4. Mai 2005 18.00 Uhr Abgeordnetenhaus Berlin
    Es diskutieren:
    - Siglinde Schaub (MdA, PDS)
    - Matthias Jähne (Hochschulreferent der GEW)
    - Axel Köhler (Landesvertretung akademischer Mittelbau Berlin)
    - Stefan Günther (Fachschaftsinitiative Lehramt der FU)
    - Prof. Ulf Preuss-Lausitz (TU Berlin, Institut für Erziehungswissenschaft)
    Moderation: Tobias Schulze (LAG Wissenschaft der PDS).
    Die Veranstaltung findet am 4.5. um 18 Uhr im Raum 304 des
    Abgeordnetenhauses in der Niederkirchnerstraße statt.
    Inhaltlich soll sich die Diskussion grob um folgende Fragen drehen:
    Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung des im Jahr 2003 aktualisierten
    Lehrerbildungsgesetzes? Welche Effekte hatten die Neuerungen? Ist die
    Lehrerbildung jetzt auf einem modernen Stand, wird sie den Anforderungen der
    sich verändernden sozialen Strukturen der Stadt gerecht? Sind die
    Prüfungsszenarien zeitgemäß organisiert?
    Wie wirkt sich die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf die gestuften
    Abschlüsse aus? Welche Probleme gibt es dabei?
    Welche Rolle können bei der Modernisierung der Lehrerbildung die zu
    gründenden Lehrerbildungszentren spielen? Wie sollten diese gestaltet
    werden? Wieviel LehrerInnen müssen in Zukunft in diesen Zentren ausgebildet
    werden?
    4. Mai 2005 18.00 Uhr Abgeordnetenhaus Berlin

    Mehr lesen »

  • Sachsen – Anhalt: PDS bleibt bei klarem Nein zu Studiengebühren
    Sachsen – Anhalt: PDS bleibt bei klarem Nein zu Studiengebühren
    PM der PDS-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt vom 25.4.2005
    Zur Vorstellung der SPD-Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:
    „Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, dass nunmehr auch die SPD ein längerfristiges Bildungskonzept vorlegt.
    Die PDS-Fraktion hatte bereits Ende vergangenen Jahres Thesen zum Übergang zu einer Schule für alle Kinder der Öffentlichkeit unterbreitet und unlängst Eckpunkte eines Schulgesetzentwurfs präsentiert. Darin visieren wir eine längere gemeinsame Schulzeit und grundlegende innere Reformen von Schule an – Positionen, die jetzt auch die SPD vertritt. Es ist gut, dass diese Diskussion von den Kolleginnen und Kollegen der SPD aufgenommen wurde.
    Studiengebühren hingegen lehnen wir klar und eindeutig ab. Die Gründe – unsozial, kontraproduktiv und für die Wissenschaft kaum von Nutzen – werden aus unserer Sicht auch 2010 fortbestehen. Es ist zu bedauern, wie die SPD bei dem Thema Studiengebühren Pirouetten dreht – auf der einen Seite will sie der Fraktionsvorsitzende, auf der anderen Seite sollen sie nun später kommen. Das klingt verdächtig nach einem klaren und eindeutigen JEIN.”
    Magdeburg, 25. April 2005″

    PM der PDS-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt vom 25.4.2005

    Zur Vorstellung der SPD-Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

    Mehr lesen »