Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos
und Materialien:

  • PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz
    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule
    PDS wollte gebührenfreie Zulassungsverfahren – SPD setzt jedoch Gebühren durch
    Im Rahmen der Debatte um das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz fordert die SPD die Einführung von Gebühren für die Zulassungsverfahren. Diese sollten nach Willen der SPD 50 Euro betragen und von jedem Studierwilligen verlangt werden.
    Im Gesetzesentwurf des Senators für Wissenschaft, Dr. Thomas Flierl, waren solche Gebühren ausdrücklich nicht vorgesehen. In den Koalitionsrunden setzte die SPD jedoch Gebühren durch, die nach dem Stand der Verhandlungen noch 25 Euro betragen sollen und diejenigen zahlen müssen, die sich nicht über Abiturnote und Wartezeit bewerben, sondern einen Studierfähigkeitstest bzw. ein Bewerbungsgespräch durchlaufen. Diejenigen, die angenommen werden, bekommen diese Gebühr dann mit der Immatrikulationsgebühr verrechnet.
    Zusätzlich zu Abiturnote und Wartezeit bekommen die Hochschulen in Zukunft die Möglichkeit, bis zu 60% der BewerberInnen nach einem Mischverfahren mit verschiedenen Komponenten auszuwählen. Nach PDS-Auffassung ist der dabei entstehende Aufwand bereits in die Immatrikulationsgebühren von 50 Euro eingerechnet.
    Tobias Schulze, Sprecher der LAG Wissenschaftspolitik und Student an der FU Berlin, dazu: „Wir finden es gut, dass Berlin und seine Hochschulen für viele junge Menschen attraktiv ist. Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind in Zeiten der Unterversorgung mit Studienplätzen schlicht eine Notwendigkeit. Niemand kann heute wissen, wo er sicher angenommen wird und wo nicht. Mit den Gebühren für Zulassungsverfahren dürfte es auch rechtliche Probleme geben. Die SPD-Fraktion sollte auf ihre Parteitagsbeschlüsse schauen und sich von unsinnigen und abschreckenden Gebührenplänen verabschieden.“
    Die PDS konnte in den Koalitonsrunden jedoch auch Erfolge erzielen. So etwa wurden Regelungen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes bereits in den Entwurf aufgenommen. Weiterhin wurde dem Wunsch der Hochschulen entsprochen und keine Mindestquote für die aufwändigen Aufnahmeverfahren wie Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstest in den Entwurf geschrieben. Schriftliche Tests der Studienmotivation hält die Koalition wie auch der Wissenschaftsrat für ungeeignet für die Bewerberauswahl, sie sollen deshalb nicht erlaubt sein.
    Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss und eine Woche später im Plenum des Abgeordnetenhauses verhandelt.
    Ansprechpartner:
    Benjamin-Immanuel Hoff (wissenschaftspol. Sprecher der AGH-Fraktion) 2325-2512
    Tobias Schulze (Sprecher der Landes-AG Wissenschaftspolitik) 2887-3600
    ____________________________________________
    ASTA FU
    Der von der SPD durchgesetzte Beschluss zur Finanzierung von Bewerbungsgesprächen und Aufnahmetests durch die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber lehnt der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) der Freien
    Universität vehement ab.
    “Für immer schärfere Auswahlverfahren auch noch bezahlen zu müssen, ist eine völlig absurde Forderung“, empörte sich Jenny Simon, hochschulpolitische Referentin des AStA. “Damit werden erneut insbesondere Kinder aus finanziell schwachen Familien beim Zugang zu den Hochschulen diskriminiert.“
    Mit dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz können Hochschulen ab dem kommenden Wintersemester bis zu 60% der Studienplätze über gesonderte Bewerbungsgespräche bzw. Auswahltests vergeben. Neben den in den siebziger Jahren ursprünglich als Übergangslösung eingeführten NC´s wird damit eine weitere Hürde für die Aufnahme eines Studiums geschaffen. Bereits heute müssen sich Schülerinnen und Schüler durchschnittlich an sieben Hochschulen bewerben, um einen Studienplatz zu bekommen.
    “Die mit dem Abitur erworbene Hochschulreife wird mit solchen Gesetzesänderungen in Frage gestellt“, so Björn Kietzmann,
    hochschulpolitischer Referent. “Schülerinnen und Schüler müssen also zukünftig ihr Grundrecht auf einen Studienplatz bezahlen.“
    Für Rückfragen steht Ihnen das hochschulpolitische Referat unter 030-83909110 bzw. 0177-7853361 zur Verfügung.
    Allgemeiner Studierendenausschuss der FU
    _______________________________________________
    GEW Berlin
    Aktuellste Presseerklärung
    Nr. 16 / 2005 | 04.05.2005
    SPD wälzt die Kosten für Auswahlverfahren den Studienbewerber/innen auf
    Ein großer Teil der Studienbewerber/innen wird in Berlin künftig für Aufnahmetests der Hochschulen zahlen müssen. Im neuen Berliner Hochschulzulassungsgesetz hat die SPD durchgesetzt, dass für jedes Bewerbungsgespräch bzw. jeden Aufnahmest mindestens 25 Euro anfallen. Mit dem neuen Gesetz können die Hochschulen bis zu 60 % der Studienplätze in NC-Fächern nach dem Ergebnis von Auswahlverfahren vergeben. Das verursacht natürlich Kosten bei den Hochschulen. Diese wälzt die SPD jetzt auf die Studienbewerber/innen ab.
    Rose-Marie Seggelke, stellv. Vorsitzende der GEW BERLIN: „Die GEW BERLIN hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich darauf hingewiesen, dass Auswahlverfahren erhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten der Hochschulen binden. Es ist unerhört, diese Kosten jetzt den Studienbewerber/innen aufzudrücken. Wer sich an drei Berliner Universitäten in Auswahlverfahren begibt, zahlt dann erst mal mindestens 75 Euro, wenn die Bewerbung erfolglos war. Damit macht die SPD entgegen aller Beteuerungen einen weiteren Schritt hin zu Studiengebühren.
    Wenn der Gesetzgeber Auswahlverfahren will, muss er auch bereit sein, den Hochschulen die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.“
    Berliner Hochschulzulassungsgesetz

    Presseerklärungen der LAG Wissenschaftspolitik der PDS Berlin sowie Pressemitteilungen des Asta der FU und der GEW Berlin zur von der SPD geforderten Einführung von Gebühren beim Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassung von Studierenden an eine Berliner Hochschule

    Mehr lesen »

  • Wissenschaftssenator Thomas Flierl: Senat stimmt den Hochschulverträgen zu
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl: Senat stimmt den Hochschulverträgen zu
    PM vom 4. Mai 2005
    “Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Senat von Berlin den zwischen dem Wissenschaftssenator Thomas Flierl und den Hochschulleitungen ausgehandelten Verträgen für die Jahre 2006 bis 2009 zugestimmt. Sie werden jetzt dem Parlament zur Beratung überwiesen.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl: “Berlin ist mit seinen Hochschulverträgen beispielgebend für die anderen Bundesländer. Nirgendwo sonst haben die Hochschulen eine so weitreichende Planungssicherheit bis zum Jahr 2009.
    Das ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass der Berliner Senat trotz seiner Haushaltsnotlage und einem Schuldenberg von fast 60 Mrd. Euro wissenschaftspolitische Schwerpunkte gesetzt hat. Diese Verträge werden ohne einen Haushaltsvorbehalt abgeschlossen, wie es zunächst der Senator für Finanzen gefordert hatte. Ich bewerte das als entscheidenden Erfolg für meine Wissenschaftspolitik und für die Hochschulen in Berlin.”
    Der Hochschulplafond musste um 75 Mio. Euro bis zum Jahr 2009 gekürzt werden. Dadurch waren neue Strukturplanungen der Hochschulen notwendig geworden.
    In den Hochschulverträgen werden die wesentlichen Leistungen des Landes (Finanzzusagen) und die Gegenleistungen der Hochschulen verabredet. Dazu gehören vor allem die Erhöhung der leistungsbezogenen Mittelverteilung bis auf 30%, die Fortsetzung des Fachhochschulstrukturfonds, die Umstellung auf gestufte Studienabschlüsse und Verabredungen zum Facility Management und zur Lehrerbildung. Ein jährliches Berichtswesen sorgt für Transparenz.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl: “Das Hochschulvertragssystem in Berlin ist gesichert. Ich habe im Vorfeld der Senatsentscheidung hart darum gerungen, dass wir unsere bundesweite Vorreiterrolle beibehalten und Planungssicherheit gewährleisten. Zu einzelnen strittigen Fragen haben wir einen Kompromiss gefunden. So wird sich der Senator für Finanzen zukünftig an dem mit den Hochschulen verabredeten Projekt des Facility Managements beteiligen.”
    PM vom 4. Mai 2005

    “Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Senat von Berlin den zwischen dem Wissenschaftssenator Thomas Flierl und den Hochschulleitungen ausgehandelten Verträgen für die Jahre 2006 bis 2009 zugestimmt. Sie werden jetzt dem Parlament zur Beratung überwiesen.

    Mehr lesen »

  • Diskussionsveranstaltung der PDS – Fraktion im Abgeordnetenhaus zur Lehrerbildung
    Diskussionsveranstaltung der PDS – Fraktion im Abgeordnetenhaus zur Lehrerbildung
    4. Mai 2005 18.00 Uhr Abgeordnetenhaus Berlin
    Es diskutieren:
    - Siglinde Schaub (MdA, PDS)
    - Matthias Jähne (Hochschulreferent der GEW)
    - Axel Köhler (Landesvertretung akademischer Mittelbau Berlin)
    - Stefan Günther (Fachschaftsinitiative Lehramt der FU)
    - Prof. Ulf Preuss-Lausitz (TU Berlin, Institut für Erziehungswissenschaft)
    Moderation: Tobias Schulze (LAG Wissenschaft der PDS).
    Die Veranstaltung findet am 4.5. um 18 Uhr im Raum 304 des
    Abgeordnetenhauses in der Niederkirchnerstraße statt.
    Inhaltlich soll sich die Diskussion grob um folgende Fragen drehen:
    Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung des im Jahr 2003 aktualisierten
    Lehrerbildungsgesetzes? Welche Effekte hatten die Neuerungen? Ist die
    Lehrerbildung jetzt auf einem modernen Stand, wird sie den Anforderungen der
    sich verändernden sozialen Strukturen der Stadt gerecht? Sind die
    Prüfungsszenarien zeitgemäß organisiert?
    Wie wirkt sich die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf die gestuften
    Abschlüsse aus? Welche Probleme gibt es dabei?
    Welche Rolle können bei der Modernisierung der Lehrerbildung die zu
    gründenden Lehrerbildungszentren spielen? Wie sollten diese gestaltet
    werden? Wieviel LehrerInnen müssen in Zukunft in diesen Zentren ausgebildet
    werden?
    4. Mai 2005 18.00 Uhr Abgeordnetenhaus Berlin

    Mehr lesen »

  • Sachsen – Anhalt: PDS bleibt bei klarem Nein zu Studiengebühren
    Sachsen – Anhalt: PDS bleibt bei klarem Nein zu Studiengebühren
    PM der PDS-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt vom 25.4.2005
    Zur Vorstellung der SPD-Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:
    „Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, dass nunmehr auch die SPD ein längerfristiges Bildungskonzept vorlegt.
    Die PDS-Fraktion hatte bereits Ende vergangenen Jahres Thesen zum Übergang zu einer Schule für alle Kinder der Öffentlichkeit unterbreitet und unlängst Eckpunkte eines Schulgesetzentwurfs präsentiert. Darin visieren wir eine längere gemeinsame Schulzeit und grundlegende innere Reformen von Schule an – Positionen, die jetzt auch die SPD vertritt. Es ist gut, dass diese Diskussion von den Kolleginnen und Kollegen der SPD aufgenommen wurde.
    Studiengebühren hingegen lehnen wir klar und eindeutig ab. Die Gründe – unsozial, kontraproduktiv und für die Wissenschaft kaum von Nutzen – werden aus unserer Sicht auch 2010 fortbestehen. Es ist zu bedauern, wie die SPD bei dem Thema Studiengebühren Pirouetten dreht – auf der einen Seite will sie der Fraktionsvorsitzende, auf der anderen Seite sollen sie nun später kommen. Das klingt verdächtig nach einem klaren und eindeutigen JEIN.”
    Magdeburg, 25. April 2005″

    PM der PDS-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt vom 25.4.2005

    Zur Vorstellung der SPD-Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

    Mehr lesen »

  • Frühjahrstagung der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik
    Frühjahrstagung der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik
    20.-22. Mai 2005 in Hannover
    Einladung, Ablauf und Anmeldemöglichkeit
    An
    - die Mitglieder und InteressentInnen der BAG Wissenschaftspolitik
    - die wissenschaftspolitischen SprecherInnen der Landtage
    - die PDS-(nahen) Hochschulgruppen
    Liebe Genossinnen und Genossen,
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    hiermit laden wir euch als Koordination der BAG Wissenschaftspolitik recht herzlich zur Frühjahrstagung ein. Auf der Herbstmitgliederversammlung war vereinbart worden, die kommende Tagung in Hannover zu „Reform und Konterreform“ durchzuführen. Angesichts der sich überschlagenden Ereignisse im Bildungsbereiche Ende des vergangenen und Anfang diesen Jahres, haben wir die Thematik etwas interpretiert und laden zu folgendem – vorläufigen – Programm ein. Das Programm ist bewusst offen gehalten, um weiteren Vorschlägen Raum zu geben. Es wird explizit darum gebeten, weitere Vorschläge zu unterbreiten.
    Freitag, 20. Mai 2005
    11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Klausurtagung der wissenschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher – Einladung folgt separat
    Wissenschaftspolitische Sprecherinnen und Sprecher der PDS in Bund und Ländern
    19.00 Uhr
    Podiumsdiskussion: »Niemand redet über die soziale Situation der Studierenden – wir schon!«
    Geplante PodiumsdiskussionsteilnehmerInnen:
    - Sabine Kiel (BdWi)
    - Monika Lazar (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
    - Markus Hintze (AStA Hannover, Kuratorium des Deutschen Studentenwerks)
    - Jan Korte (Parteivorstand)
    Moderation: N.N.
    Ort: Universität Hannover
    Samstag, 21. Mai 2005
    10.00 Uhr
    Eröffnung durch die BAG-Koordination
    10:15 Uhr
    Panel 1: Bewertung der jüngsten Hochschulurteile des Bundesverfassungsgerichts
    Geplante Beiträge von:
    - Wilhelm Achelpöhler (Verwaltungsrechtler)
    - Torsten Bultmann (BdWi)
    - Gerd Köhler (GEW)
    12.30–14.00 Uhr Mittagspause
    14.00 Uhr
    Panel 2: Rahmenrecht, Bildungsplanung, Hochschulförderung – Zuständigkeiten von Bund und Ländern und die Perspektive im Wissenschaftsbereich
    15.00 Uhr
    Arbeitsgruppen:
    AG 1 – Schlussfolgerungen aus der Studiengebührensituation (V.: Hochschulgruppennetzwerk)
    Raum für weitere Arbeitsgruppen
    16.30 Uhr
    Kaffeepause
    Fortführung der Arbeitsgruppen
    18.00 Uhr Abendessen
    Abends: Treffen des Hochschulgruppennetzwerks zur Koordination und Arbeitsplanung
    Sonntag, 22. Mai 2005
    10.00 Uhr
    Mitgliederversammlung der BAG Wissenschaftspolitik
    TOP 1 Begrüßung/Formalia
    TOP 2 Berichte
    - BAG-Koordination
    - Hochschulgruppenkoordination
    - Parteirats/Parteitagsdelegierten
    TOP 2 Arbeitsplanung
    TOP 3 Anträge
    TOP 4 Sonstiges
    Wer sich für den Workshop anmelden möchte, kann sich bei Benjamin-Immanuel Hoff unter benjamin.hoff@pds.parlament-berlin.de melden.
    20.-22. Mai 2005 in Hannover

    Einladung, Ablauf und Anmeldemöglichkeit

    Mehr lesen »

  • Neuer Newsletter
    Neuer Newsletter
    BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der PDS und des PDS-Hochschulgruppennetzwerks
    Seit dem 5. April 2005 hat die BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der PDS und das PDS-Hochschulgruppennetzwerks einen offiziellen Newsletter.
    Der Newsletter soll natürlich vor allem der thematischen Vernetzung, d.h. der Verbreitung von Neuigkeiten und Initiativen im Wissenschafts- und Hochschulbereich dienen. Außerdem soll es um gegenseitige Unterstützung und Weiterentwicklung unserer fachpolitischen Arbeit gehen. Ideen für Aktionen (Demonstrationen, Plakate etc.) und Initiativen sollen hier dargestellt werden, die dann wiederum von anderen aufgegriffen, diskutiert und weiterentwickelt werden können.
    Dafür ist auch Mithilfe erforderlich. Texte und Artikel zu den aktuellen Entwicklungen in den Bundesländern, Städten, Gemeinden und Hochschulen sowie Veranstaltungshinweise, Plakate, Flyer, Aufrufe etc. können an ag.wissenschaft@pds-online.de gesandt werden. Sie werden dann mit in den Newsletter aufgenommen.
    Interessenten für den Newsletter können sich ebenfalls unter ag.wissenschaft@pds-online.de melden, um in die Mailinglist aufgenommen zu werden.
    Bisher veröffentlichte Newsletter kann man unter Dokumente/Wissenschaftspolitik finden.
    BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der PDS und des PDS-Hochschulgruppennetzwerks

    Seit dem 5. April 2005 hat die BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der PDS und das PDS-Hochschulgruppennetzwerks einen offiziellen Newsletter.

    Mehr lesen »

  • Entwurf für ein neues HochschulmedizinG
    Entwurf für ein neues HochschulmedizinG
    Umstrukturierung Charité, stärkere Patizipation, CGK
    Der Wissenschaftssenator Thomas Flierl hat ein einen neuen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vorgelegt. Der Entwurf, die Pressemitteilung und ein Artikel aus dem Tagesspiegel dazu kann man hier finden.
    1. Entwurf des Gesetzes hier (pdf, 73 KB)
    ______________________
    2. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
    Berlin, den 21. März 2005
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl stellt seinen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vor
    Nach der Fusion des Universitätskrankenhauses Benjamin Franklin und der Charite in Mitte, Wedding und Buch zu einer gemeinsamen Gliedkörperschaft von FU und HU soll die neue Struktur auf eine dauerhafte rechtliche Grundlage gestellt und das Vorschaltgesetz abgelöst werden.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen der Charité eine größtmögliche Kontinuität in ihrer Entwicklung sichern, die Partizipation steigern und die Zentrenbildung als Kernelement der Umstrukturierungs- und Sanierungsstrategie der Charité auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage stellen.“
    In dem Gesetzentwurf werden folgende programmatische Leitideen und Eckpunkte formuliert:
    · Die Charité wird zu einem wissenschaftsgeleiteten Zentrum eines innovativen Gesundheitssystems in Berlin entwickelt und bleibt eine gemeinsame Gliedkörperschaft von FU und HU.
    · Die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird gesichert (Integrationsmodell mit einer Trennungsrechnung).
    · Die Patientenrechte werden gestärkt.
    · Die Charité richtet ihre Tätigkeiten an den im Deutschen Corporate Government Codex zusammengefassten Regeln für gute Unternehmensführung und –überwachung aus.
    · Das Land soll mehrjährige Vereinbarungen über die Grundzüge der weiteren Entwicklung mit der Charité schließen.
    · Das Land Berlin übereignet der Charité die für den Betrieb erforderlichen Grundstücke, der Überleitungsplan bedarf der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
    Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Stärken des Vorschaltgesetzes zu erhalten und Fragen aus dem Fusionsprozess zu beantworten.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen die gewachsenen Gremienstrukturen weitgehend festschreiben, aber Mitbestimmung und unternehmensorientierte Elemente stärken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mehr als bisher eine Mitverantwortung für die wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung „ihrer“ Charité übernehmen. Die Zentrumsleitung soll kollegial zusammenarbeiten, Zentrumsräte sollen Vorschläge zur wissenschaftlichen Schwerpunktbildung und zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zentrum machen. Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter mit der Charité.“
    Der Gesetzentwurf ist die Grundlage für weitere Abstimmungen in der Koalition und für die Anhörung von Expertinnen und Experten durch den Wissenschaftssenators und die PDS-Fraktion am 7. April, 15 – 18 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Ich habe meine Ziele und Eckpunkte für das Gesetz vorgestellt, nun wird die weitere Diskussion zeigen, was in der Koalition konsensfähig ist. Ich stelle mich dieser Auseinandersetzung.“
    _____________________
    3. Artikel aus dem Tagesspiegel vom 22.3.2005
    Privatisierung wird es nicht geben
    Flierl legt Entwurf für Medizingesetz vor
    Das neue Berliner Gesetz zur Hochschulmedizin wird der Charité nicht den Weg in eine Privatisierung öffnen. Der Gesetzentwurf, den Wissenschaftssenator Thomas Flierl jetzt veröffentlichte, sieht vor, dass die Charité weiterhin zu Humboldt-Universität und Freier Universität gehört. Der öffentliche Charakter der Charité wird auch dadurch unterstrichen, dass die Universitätsmedizin nicht nur der Rechts-, sondern auch der Fachaufsicht unterworfen wird. Bei der Fachaufsicht kann der Wissenschaftssenator eingreifen, wenn ihm ein Beschluss der Hochschulgremien in der Medizin nicht zweckmäßig erscheint.
    Die Charité bleibt ein öffentliches Krankenhaus im Eigentum des Landes Berlin. Angesichts der hohen finanziellen Unsicherheiten – bis zum Jahr 2010 muss sie 212 Millionen Euro einsparen – ist es wichtig, dass Berlin unbeschränkt haftet. Allerdings werden der Charité auch einige Rechte eingeräumt, die ihr wie unter einer privaten Trägerschaft wirtschaftlichen Spielraum gewähren. Das Land will der Charité die für ihren Betrieb erforderlichen Grundstücke übereignen.
    Die Charité hat eine Neugliederung beschlossen, bei der die 128 Kliniken und Institute in 17 Zentren zusammengefasst werden sollen. Daher sieht das neue Medizingesetz auch die entsprechenden Gremien wie eine Zentrumsleitung und einen Zentrumsrat für die Mitbestimmung der Mitarbeiter und Studenten vor. „Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter“, erklärte Flierl.
    Die Stellung des Vorstandsvorsitzenden, Detlev Ganten, ist nach dem endgültigen Gesetz nicht mehr ganz so stark wie in dem jetzt gültigen Gesetz. Bisher konnte der Vorstand nicht gegen die Stimme von Detlev Ganten entscheiden. Künftig gibt Gantens Stimme nur noch bei Stimmengleichheit im Vorstand den Ausschlag. Das künftige Gesetz wird das Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen, das unter dem Zeitdruck der Fusion der Hochschulmedizin in Berlin bis heute in Kraft ist. Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll es beschlossen sein, sagte Wissenschaftsstaatssekretär Hans-Gerhard Husung am gestrigen Abend im Rahmen der „Berliner Wirtschaftsgespräche“. U. S.
    Umstrukturierung Charité, stärkere Patizipation, CGK

    Der Wissenschaftssenator Thomas Flierl hat ein einen neuen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vorgelegt. Der Entwurf, die Pressemitteilung und ein Artikel aus dem Tagesspiegel dazu kann man hier finden.

    Mehr lesen »

  • Studiengebühren in Hamburg
    Studiengebühren in Hamburg
    Das Verwaltungsgericht hat gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
    In einem Eilverfahren hat das Hamburger Verwaltungsgericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landeskinderregelung des Hamburger Studiengebührenmodells geäußert. Zum Beschluss, zur Rechtsgrundlage und einer PE hier
    Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verwaltungsgericht/aktuelles/start.html
    Beschluss vom 31. Januar 2005, 6 E 4707/04, nicht rechtskräftig,
    Es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Hamburgischen
    Hochschulgesetzes wie auch der Studiengebührensatzung, soweit diese eine
    Gebührenpflicht für Studierende mit Hauptwohnung außerhalb der Freien und Hansestadt
    Hamburg und ihrer Metropolregion begründen.
    Gründe:
    I.
    Der Antragsteller wendet sich gegen die Heranziehung zur Zahlung von Studiengebühren.
    Der Antragsteller ist mit Hauptwohnung in xxx gemeldet und war im Sommersemester
    2004 an der Hamburger xxx eingeschrieben.
    Mit Bescheid vom 25. März 2004 zog die Antragsgegnerin den Antragsteller für das
    Sommersemester 2004 zu einer Studiengebühr nach § 4 der Studiengebührsatzung der
    xxx vom 4. Februar 2004 (Amtl.Anz. S. xxx) –Studiengebührensatzung- i.V.m. § 6 Abs. 7
    Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 (GVBl. S.171) in der Fassung vom
    27. Mai 2003 (GVBl. S. 138, 170, 228) -HmbHG- in Höhe von 500,- Euro heran. Zur Begründung
    führte sie aus, daß der Antragsteller nach der von ihm angegebenen Studienadresse
    nicht in Hamburg oder der Metropolregion nach der Metropolregion-Verordnung-
    Hochschulen vom 5. August 2003 (GVBl. S. 451) – MetroVO-H- gemeldet sei und deshalb
    nicht gemäß § 2 der Studiengebührensatzung i.V.m. § 6 Abs. 6 HmbHG über ein einmaliges
    Studienguthaben verfüge.
    Mit E-Mail vom 19.4.2004 teilte der Antragsteller der Antragsgegnerin mit, er finde es bedauerlich,daß es keine Regelung für Teilzeitstudenten gebe. Eine hälftige Belastung
    durch die Studiengebühren hätte er vielleicht für tragbar gehalten. Mit Schreiben vom 24.
    April 2004 erhob der Antragsteller Widerspruch gegen den Gebührenbescheid mit den
    „Anträgen:
    1.) Aufhebung des Gebührenbescheides wegen Unzulässigkeit
    2.) Die Studiengebühr auf 250,00 Euro je Semester festzusetzen.
    3.) Erlaß der Studiengebühren für zwei Semester nach § 5, 2 Punkt 7 lt. Studiengebührensatzung
    der HWP vom 04.02.2004“
    Der Antragsteller berief sich im weiteren darauf, daß die Studiengebührensatzung der
    HWP beruhend auf § 6 HmbHG mit § 27 Abs. 4 HRG unvereinbar sei. Ferner verstoße die
    Hamburgische Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Ein sachgerechter Grund für die unterschiedliche Behandlung der Studierenden, die innerhalb der Metropolregion ihren Hauptwohnsitz
    hätten und denen, die nicht dort wohnten, sei nicht erkennbar. Der Antragsgegnerin
    würden jedenfalls keine höheren Kosten für Studierende entstehen, die außerhalb
    dieser Metropolregion ihren Wohnsitz hätten.
    Zugleich mit dem Widerspruch beantragte der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung.
    Mit Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 wies die Antragsgegnerin den Widerspruch
    des Antragstellers als unbegründet zurück. Der Antragsteller sei nach § 4 der
    Studiengebührensatzung i.V.m. § 6 Abs. 7 HmbHG gebührenpflichtig. Diese Vorschriften
    verstießen nicht gegen § 27 Abs. 4 HRG, weil nach den Feststellungen der Antragsgegnerin
    nach Einführung des Studienguthabenmodells höchstens 20 % der Studierenden
    in Hamburg studiengebührenpflichtig seien. Das durch § 27 Abs. 4 HRG vorgegeben
    Regel-Ausnahme-Verhältnis sei somit eingehalten worden.
    Weiterhin sei die Studiengebührenpflicht für solche Studierende, die ihren Hauptwohnsitz
    außerhalb Hamburgs oder der Metropolregion hätten, sachlich gerechtfertigt. Das Land
    Hamburg stelle nämlich proportional erheblich mehr Studienplätze bereit, als es seinem
    Anteil an der Einwohnerzahl des Bundesgebietes und auch an seinem Steuerbehalt entspreche.
    Dies würde Hamburg zu einem sogenannten Studienimportland machen. Vor
    diesem Hintergrund sei es legitim, von Studierenden aus anderen Bundesländern, die von
    dieser überobligatorischen Leistung profitierten, einen moderaten und nicht kostendeckenden
    Anteil an diesen Aufwendungen zu fordern.
    Darüber hinaus sei die Wirkung der Differenzierung nach dem Wohnort gering, weil sich
    jeder Studierende, welcher in Hamburg ein Studium aufnehme, grundsätzlich durch An-
    meldung in der Stadt oder der Metropolregion die Vorteile des Studienguthabens verschaffen
    könne.
    Gründe für eine Befreiung von der Studiengebühr oder den Erlaß der Studiengebühr gemäß
    § 5 der Studiengebührensatzung seien nicht ersichtlich, zumal keine Gründe vorgetragen
    oder Belege vorgelegt worden seien.
    Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wies die Antragsgegnerin ab.
    Am 24. September 2004 hat der Antragsteller Klage (6 K 4706/04) erhoben und zugleich
    den vorliegenden Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.
    Der Antragsteller beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Klage gegen den Gebührenbescheidvom 25. März 2004 anzuordnen.
    Die Antragsgegnerin beantragt,den Antrag abzulehnen.
    Sie verweist zur Begründung auf ihren Widerspruchsbescheid.
    Nachdem sich der Antragsteller nicht zum Wintersemester 04/05 zurückgemeldet hat, ist
    er mit Bescheid vom 4. Oktober 2004 exmatrikuliert worden.
    II.
    1. Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Kammer das gesamte Vorbringen des
    Antragstellers dahin versteht, daß er mit Widerspruch und Klage in erster Linie die vollständige
    Aufhebung des Gebührenbescheides vom 25. März 2004 erreichen will. Seinen
    im Widerspruchsschreiben gestellten „Antrag“, die Studiengebühr auf 250,- Euro je Semester festzusetzen, sieht die Kammer vor dem Hintergrund seiner übrigen Äußerungen
    als sein nur hilfsweise verfolgtes Begehren an.
    Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers
    gegen den Gebührenbescheid der Antragsgegnerin vom 25. März 2004 sowie
    den Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 anzuordnen, ist zulässig. Bei der im
    Streit befindlichen Studiengebühr handelt es sich um eine öffentliche Abgabe im Sinne
    von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, bei deren Anforderung die aufschiebende Wirkung
    der Anfechtungsklage entfällt (vgl. VG Gera, Beschl. v. 27.8.2004, Az.: 2 E 1066/04 GE,
    zitiert nach Juris; VG Köln, Beschl. v. 26.4.2004, Az.: 6 L 721/04, in NVWBl. 2004, 392
    ff.). Der Zulässigkeit steht nicht § 80 Abs. 6 VwGO entgegen. Die Antragsgegnerin hat
    nämlich den Antrag des Antragstellers auf Aussetzung der Vollziehung mit ihrem Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 abgelehnt.
    Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg.
    Nach der im vorliegenden Eilverfahren gebotenen und allein möglichen summarischen
    Prüfung dürfte der Antragsteller zwar der Gebührenpflicht unterliegen (a), es bestehen
    aber in diesem Fall hinreichend gewichtige Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit
    der Festsetzung dieser Studiengebühr (b). Unter diesen Umständen kann es grundsätzlich
    nicht – und so auch hier nicht- bei der in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO vom
    Gesetzgeber generell angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit verbleiben (vgl.
    Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, 2003, § 80, Rn. 161). Dabei ist darauf hinzuweisen,
    daß das Gericht in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich
    nicht verpflichtet ist, das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (Kopp, a.a.O., § 80 Rn. 161). Diese Entscheidung
    bleibt in Fällen wie diesen, in denen über den geltend gemachten Anspruch nicht abschließend
    im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden wird, dem
    Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1983, Az.: 1 BvL 20/81,
    in BVerfGE 63, 131 ff.).
    a) Ermächtigungsgrundlagen für die Erhebung der vorliegenden Studiengebühr sind
    § 6 Abs. 7 i.V.m. §§ 6 Abs. 6 und 8 HmbHG i.V.m. §§ 2 und 4 der Studiengebührensatzung.
    Nach § 6 Abs. 7 HmbHG erheben die Hochschulen für das Studium an ihren Einrichtungen
    Gebühren, soweit kein Studienguthaben nach Absatz 6 zur Verfügung steht. § 6
    Abs. 6 HmbHG bestimmt, daß Studierende der Studiengänge nach §§ 52 und 54
    HmbHG mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder in ihrer Metropolregion
    über ein einmaliges Studienguthaben in Höhe der Semesterzahl der Regelstudienzeit
    eines Studiums zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester verfügen.
    Gemäß § 8 Abs.1 Satz 1 HmbHG betragen die Studiengebühren für jedes Semester
    500 Euro, nach Satz 3 dieser Vorschrift treffen die Hochschulen durch Satzung die näheren
    Bestimmungen über die Studiengebühren, insbesondere über begründete Ausnahmefälle,
    in denen Studierende von der Gebührenpflicht befreit sind.
    § 4 Satz 1 der Studiengebührensatzung wiederholt die Regelung, daß gebührenpflichtig
    ist, wer über kein Studienguthaben nach §§ 2, 3 verfügt; in § 2 dieser Satzung heißt
    es weiter, daß immatrikulierte Studierende mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt
    Hamburg oder ihrer Metropolregion in Studiengängen nach § 1 über ein einmaliges
    Studienguthaben in bestimmter Höhe verfügen.
    Der Antragsteller dürfte nach allem gebührenpflichtig sein, da ihm mit seiner Hauptwohnung
    in xxx, also außerhalb der Grenzen der Metropolregion nach § 1 MetroVO-H,
    aufgrund der fraglichen Regelung kein Studienguthaben zur Verfügung steht.
    Eine Ausnahme von dieser Gebührenpflicht ist im Falle des Antragstellers nicht ersichtlich.
    Der Antragsteller hat selbst nur eine unbillige Härte nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Studiengebührensatzung geltend gemacht. Danach liegt eine unbillige Härte in der Regel
    bei nachgewiesenen Wahrnehmungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in gemeinnützigen
    Vereinen oder Organisationen oder in einer bei den Selbstverwaltungsorganen der
    Hochschule oder der Studierendenschaft eingerichteten Arbeitsgruppe in nicht unerheblichem
    zeitlichen Umfang, der sich studienzeitverlängernd auswirkt, vor. Abgesehen
    davon, daß der Antragsteller nichts zur Begründung einer solchen Härte vorgetragen
    und keinerlei Belege dazu eingereicht hat, kann in seinem Fall voraussichtlich auchdeshalb keine unbillige Härte aus den Gründen des § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Studiengebührensatzung
    angenommen werden, weil diese Härtegründe nach dem Sinn und Zweck
    der Regelung wohl allein von Studierenden geltend gemacht werden können, die wegen
    zu langer Studienzeiten gebührenpflichtig geworden sind.
    b) Es bestehen jedoch hinreichend gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
    der Vorschriften des Hamburgischen Hochschulgesetzes wie auch der Studiengebührensatzung,
    soweit diese eine Gebührenpflicht für Studierende mit Hauptwohnung außerhalb
    der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer Metropolregion begründen.
    Damit steht auch die Rechtmäßigkeit des auf diese Grundlagen gestützten Gebührenbescheides
    und des Widerspruchsbescheides in Frage.
    aa) Zweifel bestehen insbesondere daran, ob die umstrittene Studiengebühr mit Art. 12
    GG vereinbar ist.
    Die Studiengebühr ist wie eine Regelung der Berufsausübung zu beurteilen und muß
    den diesbezüglichen Anforderungen des Regelungsvorbehaltes nach Art. 12 Abs. 1
    Satz 2 GG genügen.
    Der Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG umfaßt auch das Recht zur freien
    Wahl der Ausbildungsstätte. Die Grundsätze, die für die die Berufsfreiheit beschränkenden
    Regelungen gelten, sind hier entsprechend heranzuziehen. Derartige Regelungen
    bedürfen zunächst einer gesetzlichen Grundlage. Die materiellen Anforderungen
    hängen von der Tragweite und Intensität der Beeinträchtigung der Berufsfreiheit ab.
    Die Regelungsfreiheit ist um so enger begrenzt, je mehr sie die Freiheit der Berufswahl
    berührt. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist in Bezug auf die Bedingungen
    und Modalitäten der Berufsausübung am weitesten. Berufsausübungsregelungen stehen
    in Einklang mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls
    sie zweckmäßig erscheinen lassen. Berufsausübungsregelungen, die nicht
    nur in Einzelfällen Beschränkungen der Berufsfreiheit bewirken, müssen die für diese
    geltenden Anforderungen erfüllen. In jedem Fall ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
    zu wahren (ständige Rspr.; vgl. BVerfG, Entscheidung vom 18.7.1972, Az: 1
    BvL 32/70, 1 BvL 25/71, in BVerfGE 33, 303, 337 f.; BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, Az.:6 C
    8/00, in BVerwGE 115, 32 ff.).
    Die umstrittene Studiengebühr ist als Benutzungsgebühr zu qualifizieren. Mit der Einführung
    einer solchen Gebühr wird nicht der Zugang zum Hochschulstudium geregelt,
    vielmehr werden die Studienbedingungen in bestimmter Weise ausgestaltet, so daß
    vorliegend die für die Beurteilung von Berufsausübungsregelungen geltenden Maßstäbe
    heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urt.v. 25.7.2001, a.a.O.).
    Die Studiengebühr ist hier durch förmliches Gesetz eingeführt worden. Es bestehen
    allerdings Zweifel daran, ob sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt
    ist:
    Der Hamburgische Gesetzgeber wird mit dieser Gebühr die Zielsetzung verfolgt haben,
    zur Finanzierung der Hochschulen beizutragen.
    Da er die hier umstrittene Gebührenpflicht nicht zur allgemeinen gemacht hat, sondern
    sie –unabhängig von der Länge der Studiendauer- allein daran knüpft, daß der Ort der
    Hauptwohnung der Studierenden außerhalb Hamburgs und der Metropolregion liegt,
    stellt sich die Frage, welchen Grund er für diese Differenzierung gehabt und welche
    weiteren Zwecke er mit dieser Regelung verfolgt hat.
    Die Entstehungsgeschichte gibt –soweit ersichtlich- wenig Aufschluß über die Motive
    des Gesetzgebers.
    Denkbar wäre es, daß der Gesetzgeber die Hochschulen Hamburgs gerade durch die
    Zahl auswärtiger Studierender für besonders stark belastet hält und daraus die Berechtigung
    herleitet, von diesen einen finanziellen Ausgleich zu fordern. Dementsprechend
    heißt es im Widerspruchsbescheid der Antragsgegnerin auch, daß der Gesetzgeber
    der Auffassung sei, daß das Bundesland Hamburg überproportional mehr Studienplätze
    bereitstelle, als es seinem Anteil an der Einwohnerzahl des Bundesgebietes und
    auch seinem Steueraufkommen entspräche. Darin käme also die Vorstellung des Gesetzgebers
    zum Ausdruck, andere Länder hätten zu Lasten Hamburgs nicht genügend
    für den Hochschulausbau getan, so daß auf diesem Wege ein Teil der Aufwendungen
    für die Bereitstellung der Studienplätze einzufordern sei oder andere Bundesländer zur
    stärkeren Beteiligung am Hochschulausbau zu veranlassen seien. Bei diesen Erwägungen
    dürfte es sich um ein Problem des innerstaatlichen Finanzausgleichs und der
    zweckmäßigen Lösung der Gemeinschaftsaufgabe des Hochschulausbaus (vgl. Art. 91
    a GG) handeln (vgl. BVerfG, in BVerfGE 33, 303ff.), nicht aber um einen sachgerechten
    Grund, um die Berufsfreiheit einzelner Studierender zu beschränken. Hinzu kommt,
    daß der möglicherweise beabsichtigte Ausgleich der Mehraufwendungen Hamburgs für
    den Hochschulbetrieb bei der hier zu prüfenden Gebührenregelung dann nicht erreicht
    wird, wenn die Studierenden aus anderen Bundesländern ihre Hauptwohnung in Hamburg
    oder in der umliegenden Metropolregion anmelden. Dann entfiele die Gebührenpflicht
    und Hamburg erhielte keinerlei Ausgleich für etwaige überobligatorische Leistungen.
    Damit stünde die Geeignetheit des Mittels und damit zugleich die Verhältnismäßigkeit
    der Gebühr in Frage. Zu dieser Frage bedarf es weiterer Aufklärung im
    Hauptsacheverfahren
    Ferner könnte der hamburgische Gesetzgeber mit dieser Regelung darauf hinwirken
    wollen, daß Studierende mit auswärtiger Hauptwohnung ihren Hauptwohnsitz nach
    Hamburg verlegen. Dieser Effekt der Erhebung einer Gebühr läßt die Einführung der
    hier umstrittenen Studiengebühr voraussichtlich auch nicht als zweckmäßig erscheinen.
    Denn dem Bundesland Hamburg sind in diesem Fall schon deshalb keine nennenswerten
    Vorteile sicher, weil Studierende ihren Hauptwohnsitz ebenso in der –
    benachbarten- Metropolregion, also auch außerhalb Hamburger Staatsgebietes, anmelden
    können, um nicht unter die Gebührenpflicht zu fallen. Ein in diesem Zusammenhang
    als gewichtig zu bemessendes Interesse des Landes Hamburgs daran, daß
    sich Studierende mit der Hauptwohnung in der Metropolregion niederlassen, ist nicht
    ersichtlich.
    Weiter könnte der Gesetzgeber darauf abgezielt haben, gerade diejenigen mit Gebühren
    zu belasten, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Hamburgs oder seiner Metropolregion
    angemeldet haben und nicht bereit sind, ihre Hauptwohnung nach Hamburg zu
    verlegen. Ein vernünftiger Grund, der die Belastung dieser Studierenden rechtfertigen
    könnte, ist wohl auch nicht gegeben.
    Es mag zweifelhaft sein, ob diejenigen, für die es aus den verschiedensten legitimen
    Gründen nicht möglich oder attraktiv ist, ihre Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt
    Hamburg oder ihrer Metropolregion anzumelden, durch die Gebühr zum Besuch
    einer Hochschule außerhalb Hamburgs bewogen werden. So führt das Bundesverfassungsgericht
    in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 aus, daß –soweit finanzielle Erwägungen
    bei der Wahl des Studienortes überhaupt eine Rolle spielen- Studiengebühren
    in der Größenordnung von 500,- EUR je Semester im Vergleich zu den von Ort zu Ort
    unterschiedlichen Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung seien (vgl.
    BVerfG, Urt. v. 26.1.2005, Az.: 2 BvF 1/03, zitiert nach www.bundesverfassungsgericht.
    de/entscheidungen). Der etwaige Versuch einer Verdrängung auswärtiger Studierender
    könnte jedenfalls als bundesunfreundliches Verhalten und damit als verfassungswidrig
    anzusehen sein (vgl. BVerfG, Urt.v.22.5.1990, in BVerfGE 81, 310; vgl.
    auch BVerwG, Urt.v. 25.7.2001, Az.: 6 C 8/00).
    Um an der Verfassungsmäßigkeit dieser Gebühr zweifeln zu können, bedarf es jedoch
    keines feststellbaren bundesunfreundlichen Verhaltens. Hinreichende gewichtige Bedenken
    an der Vereinbarkeit dieser Studiengebühr mit Art. 12 Abs. 1 GG entstehen
    bereits dann, wenn die Belastung der Gruppe der auswärtigen Studierenden mit der
    Studiengebühr durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls nicht zu rechtfertigen
    ist. So liegt es nach dem jetzigen Kenntnisstand im vorliegenden Verfahren des einstweiligen
    Rechtsschutzes wohl hier:
    Auch wenn angenommen werden kann, daß sich diejenigen Studierenden, die sich
    allein aus versicherungstechnischen oder sonstigen Gründen eingeschrieben haben,
    aber nicht um zu studieren, grundsätzlich durch diese Gebühr von einer Immatrikulation
    an einer Hamburgischen Hochschule abhalten lassen, rechtfertigt dies nicht die Einführung
    der hier umstrittenen Studiengebühr. Es kann nämlich nicht unterstellt werden,
    daß die überwiegende Mehrzahl derjenigen Studierenden, die nur mit Nebenwohnung
    in Hamburg gemeldet sind oder die in Hamburg gar keine Wohnung gemietet haben
    und dementsprechend pendeln müssen, gar nicht ernsthaft studieren. Allein schon wegen
    der Länge der vorlesungsfreien Zeit dürfte es ohne weiteres möglich sein, ernsthaft
    und ohne Gefährdung des Studienziels an einer Hamburger Hochschule zu studieren
    und dabei die Wohnung in Hamburg oder Umgebung nicht als Hauptwohnung, sondern
    lediglich als Nebenwohnung zu nutzen. Dies gilt erst recht, wenn es sich um ein Teilzeitstudium gemäß § 36 Abs. 4 HmbHG handelt. Selbst wenn Studierende keine Wohnung
    in Hamburg gemietet haben und nicht allzu weit von Hamburg entfernt wohnen,
    ist es ihnen ohne weiteres möglich, engagiert und zügig zu studieren.
    Nach allem dürften es vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls jedenfalls nicht
    rechtfertigen, bei der Erhebung von Studiengebühren an den Ort der Hauptwohnung
    der Studierenden anzuknüpfen.
    bb) Sofern es nur in Einzelfällen zur Beschränkung der Berufsfreiheit kommen sollte,
    was im Hauptsacheverfahren näher zu untersuchen ist, und damit ein Verstoß gegen
    Art. 12 Abs. 1 GG in Frage gestellt wäre, so wäre jedenfalls ernsthaft ein Verstoß gegen
    Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht zu ziehen.
    Im Gebührenrecht steht aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund,
    daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung
    regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers
    in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen
    wird. Dieser Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt. Das Bundesverfassungsrecht
    läßt dem jeweiligen Bundes- oder Landesgesetzgeber Raum, die Höhe der Benutzungsgebühren
    aus sachlichen Gründen auch bei gleichartiger Inanspruchnahme unterschiedlich
    zu bemessen, solange der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung
    sowie die Beziehung zu den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung
    nicht verlorengeht. Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung
    lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die
    Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. zum Vorstehenden BVerwG,
    Beschl. v. 30.1.1997, Az.: 8 NB 2/96, in BVerwGE 104, 60 ff.).
    Ein sachlicher Grund für die Benachteiligung derjenigen Studierenden mit Hauptwohnung
    außerhalb Hamburgs und seiner Metropolregion, ist vorliegend nicht ersichtlich.
    Diese Gruppe der Studierenden nutzt die gleichen Leistungen der Antragsgegnerin wie
    die anderen Studierenden und verursacht weder höhere Kosten noch zieht sie einen
    größeren Vorteil aus den angebotenen Leistungen, so daß daraus keine Rechtfertigung
    erwächst, allein diese Gruppe mit einer Gebührenpflicht unabhängig von der Länge des
    Studiums zu belasten. Bereits die Ausführungen unter Punkt aa) haben ergeben, daß
    Zwecke der Verhaltenslenkung die Gebührenerhebung mit der Anknüpfung an den Ort
    der Hauptwohnung voraussichtlich sachlich nicht rechtfertigen können; soziale Zwecke
    sind ebenfalls nicht zu erkennen. An dieser Stelle ist zudem darauf hinzuweisen, daß
    der Gebührentatbestand nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte eine
    gesetzgeberische Entscheidung insoweit auch nicht hinreichend klar erkennbar macht.
    cc) Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 (Az.: 2
    BvF 1/03) Artikel 1 Nummer 3 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
    vom 8. August 2002 (BGBl. S. 3138) für nichtig erklärt hat, ist vorliegend
    auch deshalb nicht mehr zu prüfen, ob die Erhebung einer Studiengebühr für Studierende
    mit Wohnsitz außerhalb der Hansestadt Hamburg und ihrer Metropolregion
    auch in Widerspruch zu § 27 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 19. Januar
    1991 (BGBl. I S. 18, in der Fassung des 6. HRGÄndG v. 8.8.2002, BGBl. I S. 3138)
    steht.
    __________________
    221-1
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    (HmbHG)
    Vom 18. Juli 20011)
    1) Erlassen als Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 7. 2001 (HmbGVBl. S. 171)
    Fundstelle: HmbGVBl. 2001, S. 171
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.12.2004, HmbGVBl. 2004, S. 517
    § 6
    Finanzierung, staatliche Auftragsangelegenheiten, Gebühren und Entgelte
    (1) 1 Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den Hochschulen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Grundstücke, Einrichtungen und Haushaltsmittel zur Verfügung. 2 Die Hochschulen erhalten jährlich eine Globalzuweisung, die sich an den in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages geforderten und erbrachten Leistungen orientiert. 3 Die Globalzuweisung besteht aus dem Grundbudget, das sich an absoluten Belastungsparametern orientiert, und dem indikatorengesteuerten Leistungsbudget, dessen Indikatorendefinition und Berechnungsmodus mittelfristig gleich bleiben sollen. 4 Die Globalzuweisung wird auf der Grundlage einer dreijährigen Bedarfs- und Entwicklungsplanung festgelegt. 5 Daneben können den Hochschulen Innovationsmittel zugewiesen werden, die als konkreter Finanzbetrag für bestimmte Ziele vereinbart werden.
    (2) Die Hochschulen nehmen als staatliche Auftragsangelegenheiten wahr:
    1.  die Bewirtschaftung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel einschließlich des Gebühren-, Kassen- und Rechnungswesens,
    2.  die Verwaltung der ihnen zur Verfügung gestellten Grundstücke und Einrichtungen sowie die Mitwirkung bei der Planung und Realisierung solcher Einrichtungen; die Hochschulen sind an der Planung frühzeitig zu beteiligen,
    3.  die Personalangelegenheiten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes an den Hochschulen und die Einstellung von Personal, soweit die Entscheidung nicht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes staatlichen Stellen vorbehalten ist,
    4.  die Ermittlung der Ausbildungskapazität und die Vorschläge für die Festsetzung der Zulassungszahlen.
    (3) 1 Im Benehmen mit den Hochschulen kann ihnen die Wahrnehmung weiterer Angelegenheiten, die mit ihren Aufgaben zusammenhängen, als staatliche Auftragsangelegenheit übertragen werden. 2 Die Hochschulen können mit Einwilligung der zuständigen Behörde vereinbaren, dass eine von ihnen staatliche Auftragsangelegenheiten für eine andere wahrnimmt oder mehrere Hochschulen staatliche Auftragsangelegenheiten gemeinsam wahrnehmen.
    (4) 1 In Auftragsangelegenheiten sind die staatlichen Vorschriften anzuwenden. 2 Die zuständige Behörde übt die Fachaufsicht grundsätzlich durch Richtlinien und allgemeine Weisungen aus; soweit Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 2 Absatz 3 abgeschlossen worden sind, gelten allein die Regelungen in diesen Vereinbarungen.
    (5) 1 Die Hochschulen können auf Grund von Satzungen Gebühren und Entgelte für besondere Leistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen erheben (Gebührensatzungen). 2 Für das weiterbildende Studium werden mindestens kostendeckende Gebühren erhoben.
    (6) 1 Das Studium in Studiengängen nach § 52 und in Bachelor- und Masterstudiengängen nach § 54 ist für Studierende mit Studienguthaben gebührenfrei. 2 Ein Studienguthaben erhalten Studierende solcher Studiengänge mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder in ihrer Metropolregion. 3 Die Grenzen der Metropolregion werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. 4 Das Studienguthaben wird einmalig gewährt und umfasst die Semesterzahl der jeweiligen Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester; bei konsekutiven Studiengängen nach § 54 Absatz 4 werden die Regelstudienzeiten des Bachelor- und des Masterstudiengangs zusammengezählt. 5 Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für postgraduale Masterprogramme.
    (7) Soweit kein Studienguthaben nach Absatz 6 zur Verfügung steht, erheben die Hochschulen für die in Absatz 6 Satz 1 genannten Studiengänge Studiengebühren.
    (8) 1 Die Studiengebühren betragen für jedes Semester 500 Euro. 2 Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Studiengebühren nach Satz 1 veränderten Verhältnissen anzupassen. 3 Die Hochschulen treffen durch Satzung die näheren Bestimmungen über die Studiengebühren, insbesondere über
    1.  das Verfahren bei Teilzeitstudierenden,
    2.  die Studiengebühren beim Doppelstudium nach § 36 Absatz 2,
    3.  die Berücksichtigung von Beurlaubungszeiten,
    4.  die Anrechnung von Studienzeiten an anderen Hochschulen,
    5.  das Verfahren beim Zweitstudium,
    6.  die in diesem Gesetz nicht geregelten begründeten Ausnahmefälle, in denen Studierende von der Gebührenpflicht befreit sind,
    7.  die zur Geltendmachung der Studiengebühren erforderlichen Informationspflichten der Studierenden gegenüber den Hochschulen.
    (9) Von der Zahlung der Studiengebühren befreit sind Studierende,
    1.  die für ihr Studium Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten,
    2.  für Zeiträume, in denen sie ein Kind im Vorschulalter pflegen und erziehen oder während ihres Studiums gepflegt und erzogen haben,
    3.  für bis zu zwei Semester, in denen sie in Selbstverwaltungsorganen der Hochschule oder der Studierendenschaften tätig sind oder tätig waren, oder
    4.  die als Doktorandinnen oder Doktoranden nach § 70 Absatz 5 immatrikuliert sind.
    (10) 1 Die Studiengebühren sind auf Antrag der oder des Studierenden im Einzelfall teilweise oder ganz zu erlassen oder zu stunden, wenn die Einziehung der Gebühr zu einer unbilligen Härte führen würde. 2 Eine unbillige Härte liegt in der Regel vor bei
    1.  studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung,
    2.  studienzeitverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat,
    3.  einer wirtschaftlichen Notlage in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung oder
    4.  Mängeln der Studienorganisation der Hochschule, auf Grund derer ein Studienabschluss innerhalb der in Absatz 6 Satz 4 genannten Gesamtstudienzeiten nicht möglich war; solche Mängel der Studienorganisation liegen insbesondere vor, wenn nicht ausreichend Seminar- und Laborplätze angeboten werden.
    (11) Die Einnahmen aus den Studiengebühren stehen der Hochschule zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zusätzlich zur Verfügung.
    1)
    Geändert 27. 5. 2003 (HmbGVBl. S. 138, 170, 228)
    _______________________________________
    221-1
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    (HmbHG)
    Vom 18. Juli 20011)
    1) Erlassen als Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 7. 2001 (HmbGVBl. S. 171)
    Fundstelle: HmbGVBl. 2001, S. 171
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.12.2004, HmbGVBl. 2004, S. 517
    § 129a1)
    Studiengebühren, Studienguthaben
    (1) 1 Studiengebühren nach § 6 Absatz 7 sind erstmals zum Sommersemester 2004 zu erheben. 2 Die Satzungen nach § 6 Absatz 8 Satz 3 sind so rechtzeitig zu erlassen, dass die Hochschulräte sie vor der Erhebung der Studiengebühren im Sommersemester 2004 nach § 84 Absatz 1 Nummer 7 genehmigen können. 3 Für die Studierenden, deren Studienguthaben nach § 6 Absatz 6 in dem Semester, in dem das Hochschulmodernisierungsgesetz in Kraft tritt, noch nicht erschöpft ist, sind die Studiengebühren abweichend von Satz 1 erstmals im Sommesemester 2005 zu erheben.
    (2) Das Studienguthaben von Studierenden, die vor dem In-Kraft-Treten des Hochschulmodernisierungsgesetzes studiert haben, ist um die Anzahl der Semester zu verringern, in denen sie, ohne einer Studiengebühr zu unterliegen, an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
    1)
    Eingefügt 27. 5. 2003 (HmbGVBl. S. 138, 170, 228)
    ________________________
    AStA der HWP
    PRESSE-INFORMATION
    HWP – Hamburger Universität
    für Wirtschaft und Politik
    Hamburg, 17.02.05
    Hamburger Studiengebühren verfassungswidrig!
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren
    Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro für Studierende, die nicht in
    Hamburg bzw. in der Metropolregion wohnen, für verfassungswidrig
    erklärt. Das Gericht sieht das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art.
    12 Abs. 1 und den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz
    verletzt.
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hält in seinem Beschluss vom 31. Januar
    2005 die Erhebung von Studiengebühren nach § 6 Abs. 7
    (=Ž;Studiengebühren/Metropolregion>Ã;) des Hamburgischen Hochschulgesetzes
    für verfassungswidrig.
    Die Erhebung von Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro ab dem ersten
    Semester für Studierende die ihren Wohnsitz nicht in Hamburg oder in
    der Metropolregion haben, sei weder mit dem Grundrecht auf
    Berufsfreiheit des Art. 12 Grundgesetz noch mit dem
    Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz vereinbar.
    Das Verwaltungsgericht sieht =Ž;gewichtige Zweifel an der
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Hamburgischen
    Hochschulgesetzes>Ã;, da die =Ž;Studiengebühr wie eine Regelung der
    Berufsausübung zu beurteilen>Ã; ist und den =Ž;Anforderungen des
    Regelungsvorbehalts nach Art. 12 Abs. 1 GG genügen muss.>Ã; Die
    Studiengebühr ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht =Ž;durch
    vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt>Ã;. Außerdem könnte
    der =Ž;Versuch der Verdrängung auswärtiger Studierender jedenfalls als
    bundesunfreundliches Verhalten und damit als verfassungswidrig
    anzusehen sein>Ã;, urteilte das Gericht.
    Der AStA der HWP fordert Wissenschaftssenator Dräger und die
    Präsidenten der Hamburger Hochschulen auf, die Erhebung von
    Studiengebühren für Studierende, die nicht in Hamburg gemeldet sind,
    mit Beginn des Sommersemesters 2005 auszusetzen und die rechtswidrig
    erhobenen Gebühren den Studierenden zu erstatten.
    AStA-Sprecher, Bela Rogalla: =Ž;Studiengebühren verschärfen die soziale
    Selektion beim Hochschulzugang, verlängern die Studienzeiten durch
    Erwerbstätigkeit oder führen sogar zum Abbruch des Studiums. Deshalb
    begrüßt der AStA die verfassungsrechtliche und sozialpolitische
    Argumentation des Verwaltungsgerichts und fordert die
    Wissenschaftsbehörde auf, ihre Beschwerde vor dem
    Oberverwaltungsgericht zurückzuziehen.>Ã;
    Das Verwaltungsgericht hat gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

    In einem Eilverfahren hat das Hamburger Verwaltungsgericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landeskinderregelung des Hamburger Studiengebührenmodells geäußert. Zum Beschluss, zur Rechtsgrundlage und einer PE hier

    Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verwaltungsgericht/aktuelles/start.html

    Mehr lesen »

  • BIS 2006 KEINE STUDIENGEBÜHREN IN BERLIN
    BIS 2006 KEINE STUDIENGEBÜHREN IN BERLIN
    Ein Gespräch mit Benjamin Hoff (Wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)
    PDS will öffentlichen Hochschulfinanzausgleich. SPD hat keine einheitliche Linie.
    JUNGE WELT: Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) gibt sich überzeugt, daß nach dem Fall des Studiengebührenverbots vor dem Bundesverfassungsgericht auch in der Hauptstadt über kurz oder lang Gebühren für das Erststudium erhoben werden. Steht in dieser Frage eine neue Koalitionskrise zwischen SPD und PDS bevor?
    BENJAMIN HOFF: Davon gehe ich nicht aus. Der Finanzsenator macht nur seinen Job und hält nach Möglichkeiten Ausschau, an Geld zu kommen. Ich würde seinen Vorstoß nicht überbewerten.
    JUNGE WELT: Bleibt nach dem Karlsruher Urteil in Berlin alles beim Alten?
    BENJAMIN HOFF: Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach in Berlin keinerlei Studiengebühren erhoben werden, gilt weiter. Gleichwohl stellen wir uns auf die neue Situation ein. Wir sprechen uns für einen öffentlichen Hochschulfinanzausgleich aus, wie ihn die PDS seit Jahren vertritt und den Rheinland-Pfalz jüngst in die Diskussion gebracht hat. Dabei muß das Herkunftsland eines Studierenden jenem Land einen Ausgleich zahlen, in dem dieser studiert.
    JUNGE WELT: Dabei bliebe das Studium gebührenfrei?
    BENJAMIN HOFF: Mehr noch würden mit diesem Modell Studiengebühren verhindert, indem der drohenden Ungleichverteilung der Ausbildungslasten zwischen den Bundesländern vorgebeugt wird. Andernfalls müßten die gebührenfreien Länder die Zeche für Länder mit Studiengebühren zahlen, weil letztere Jugendliche und Studierende massenhaft außer Landes treiben.
    JUNGE WELT: Plädiert auch Ihr Regierungspartner für dieses Modell?
    BENJAMIN HOFF: Die SPD treibt jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf. In ihren Reihen gibt es von allem etwas: Befürworter von Studiengebühren, von Studienkonten und sogar noch einige wenige, die jegliche Gebühren ablehnen. Von einer einheitlichen SPD-Linie kann also leider noch keine Rede sein.
    JUNGE WELT: Was, wenn sich die Länder nicht auf einen Finanzausgleich einigen? Sarrazin geht heute schon von einem Scheitern aus.
    BENJAMIN HOFF: Sarrazin hat sich am Tag des Karlsruher Urteils höchstpersönlich für ein derartiges Konzept ausgesprochen. Wenn man jetzt die Verhandlungen für tot erklärt, noch ehe sie aufgenommen wurden, dann kann dabei tatsächlich nicht viel herauskommen. Daß das Modell funktionieren kann, läßt sich in der Schweiz besichtigen. Ein anderes Modell bestünde darin, daß für zehn Jahre von der Einkommensteuer jedes erwerbstätigen Akademikers zehn bis 20 Prozent an das Land bzw. an die Hochschule fließen, wo der Akademiker seinen Abschluß erworben hat.
    JUNGE WELT: Können Sie garantieren, daß es in Berlin bis 2006, also bis Ende der Legislaturperiode, keine Studiengebühren gibt?
    BENJAMIN HOFF: Ich kann garantieren, daß ich mich weiterhin für die Position einsetzen werde, die der PDS-Landesparteitag vor einem Jahr in dieser Frage eingenommen hat, nämlich die Ablehnung von Studiengebühren aller Art, Studienkonten inbegriffen. Allerdings besteht eine Fraktion aus mehr Mitgliedern als meiner Person. Ich gehe aber davon aus, daß die PDS-Fraktion am Grundsatz des gebührenfreien Studiums festhalten wird, notfalls auch gegen den Widerstand der SPD.
    JUNGE WELT: Und was kommt nach 2006? Würde die PDS ein neuerliches Regierungsbündnis mit der SPD am Streitpunkt Studiengebühren scheitern lassen?
    BENJAMIN HOFF: Ich werde mich auf dem Landesparteitag im nächsten Jahr sowohl für den Fortbestand der Koalition als auch dafür einsetzen, daß die Ablehnung von Studiengebühren und Studienkonten in das Wahlprogramm aufgenommen wird. Das wird dann zur Grundlage möglicher Koalitionsverhandlungen, und das Ergebnis der Beratungen muß von der Parteibasis genehmigt werden. Ich bin zuversichtlich, daß man auch über 2006 hinaus in Berlin gebührenfrei studieren kann.
    JUNGE WELT: Nach dem Willen der Bundesregierung soll es eine einheitliche Linie der SPD-geführten Länder pro Studienkonten und contra allgemeine Studiengebühren geben. Droht damit nicht mindestens eine Neuauflage des Studienkontenmodells von Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS), mit dem er noch vor einem Jahr an der PDS-Basis durchgefallen ist?
    BENJAMIN HOFF: Ich wiederhole: Bis 2006 gilt der Koalitionsvertrag, über das Danach sollte man nicht spekulieren. (Junge Welt, 15.02.2005)
    Ein Gespräch mit Benjamin Hoff (Wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)

    PDS will öffentlichen Hochschulfinanzausgleich. SPD hat keine einheitliche Linie.

  • PDS Sachsen
    PDS Sachsen
    Hochschulen Finanzrahmen ihrem gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend einräumen
    “Studiengebühren wirken ganz klar sozial selektiv und setzen das hochselektive Schulsystem Deutschlands bzw. Sachsens fort”, sagte die hochschulpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion Heike Werner vor mehr als 8000 Studentinnen und Studenten aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am 3. Februar in Leipzig.
    Die Studentinnen und Studenten in Leipzig demonstrierten gegen jede Form von Studiengebühren und gegen die Stoßrichtung der derzeitigen Bildungs- und Hochschulreform, die besonders den sozial Schwächeren den Zugang zu den Universitäten erschweren wird. “Hochschulbildung, geistes- wie naturwissenschaftliche, gehört im 21. Jahrhundert zur Allgemeinbildung. Wir sind der Auffassung, dass der Zugang zu Hochschulen nicht erschwert, sondern das jeder Mensch grundsätzlich ein Recht auf Hochschulbildung hat. Deshalb müssen Barrieren gesenkt und nicht erhöht werden”, forderte Werner.
    “Niemand bestreitet die Reformbedürftigkeit der Hochschulen und Universitäten”, ergänzte der Koordinator zur Re-Aktivierung der PDS-Hochschulgruppen, Andreas Röding, Student der Politikwissenschaften an der Universität Leipzig. “Doch anstatt Bildung als Chance zu sehen, wird sie dem Altar der maximalen Verwertbarkeit geopfert. Und die Groschen der Studierenden wandern in die bankrotten Haushalte der Länder! Darüber hinaus wird die Einschränkung des Hochschulzugangs durch stetig abnehmende Hochschulinvestitionen der öffentlichen Hand, die zur Einschränkung von Studienplätzen und damit zur Verschlechterung von Studienbedingungen beitragen, verstärkt! Die PDS Sachsen unterstützt alle Aktivitäten der Studierenden in diesem Jahr und fordert allen Bereichen der Bildung, inklusive der Schulen, der Kindergärten, der VHS, Bildungsträger u.a., ihren hohen gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend die notwendigen finanziellen Mittel einzuräumen. Ein Studium muss auch weiterhin unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich sein.”
    Hochschulen Finanzrahmen ihrem gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend einräumen

    Mehr lesen »

  • LAG Wissenschaftspolitik Berlin
    LAG Wissenschaftspolitik Berlin
    Die neue Website ist online
    Auch die LAG Wissenschaftspolitik hat nun eine eigene Website, wo Informationen über unsere bisherigen Aktivitäten in Berlin und weiterführende Links zu finden sind.Zur Seite HIER
    Die neue Website ist online

    Auch die LAG Wissenschaftspolitik hat nun eine eigene Website, wo Informationen über unsere bisherigen Aktivitäten in Berlin und weiterführende Links zu finden sind.Zur Seite HIER

  • BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik
    BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik
    Selbstdarstellung
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik ist der Zusammenschluss von InteressentInnen und Mitgliedern der PDS unabhängig von Funktion bzw. Mandat, die sich für Wissenschafts- und Hochschulpolitik sowie Forschungs- und Technologiepolitik interessieren oder in diesem Bereich tätig sind.
    In der BAG finden konzeptionelle Debatten zwischen der Bundes- und Landesebene statt. Sie versteht sich als Scharnier zwischen der PDS und gesellschaftlicher Öffentlichkeit. Zugleich ist sie die pressure-group, die innerhalb der PDS für die Bedeutung von Wissenschafts- und Forschungspolitik steht. Die BAG arbeitet mit Gewerkschaften, insbesondere dem Fachbereich 5 von ver.di und dem Fachbereich Wissenschaft der GEW, Hochschulverbänden und –organisationen sowie Studierendengruppen und ihren Vertretungen zusammen. Es ist geplant, wissenschaftspolitische Arbeitsgemeinschaften in den Landesverbänden zu gründen. Bislang existiert eine solche LAG Wissenschaftspolitik nur in Berlin.
    Netzwerk der PDS-Hochschulgruppen
    Die Hochschulgruppen der PDS bzw. die PDS-Mitglieder in linken Hochschulgruppen haben sich im PDS-Hochschulgruppennetzwerk zusammengeschlossen, das ein Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft darstellt. Zur Zeit existieren 12 PDS-Hochschulgruppen im gesamten Bundesgebiet.
    Arbeitsweise und Themen
    Die BAG trifft sich zweimal im Jahr zu Plenarsitzungen, die als Frühjahrs- und Herbsttagungen durchgeführt werden. Das Hochschulgruppennetzwerk trifft sich im Rahmen der BAG-Sitzungen bzw. bei Gelegenheiten wie dem PDS-Bundesjugendtreffen.
    Die BAG setzt sich intensiv mit Fragen von Hochschulentwicklung im Spannungsverhältnis von Privatisierung und Öffentlichkeit auseinander. Dazu gehören Aspekte wie Studienfinanzierung, Hochschulfinanzierung und –entwicklung sowie GATS. Wir begleiten die Verhandlungen um die Entwicklung eines Wissenschaftstarifvertrages und werden ggf. mit der AG Betrieb und Gewerkschaft zu diesem Thema zusammenzuarbeiten und ein entsprechendes Material herauszubringen. Das Hochschulgruppennetzwerk setzt sich zur Zeit grundsätzlich mit dem System der Studienfinanzierung auseinander. Weitere Themen, insbesondere mit Blick auf die Bundestagswahlen 2006 werden zur Zeit erarbeitet.
    Koordination und Kontakt
    Die BAG wird geleitet von einer Koordinationsgruppe, bestehend aus:
    • Anja Stiedenroth (Halle/Saale, Mitglied des Parteivorstandes)
    • Jan Korte (Hannover, Hochschulgruppennetzwerk)
    • Benjamin Hoff (Berlin, Koordination der wissenschaftspolitischen SprecherInnen der Landtage).
    Im Parteirat ist die BAG mit einem Mitglied vertreten
    • Jörn Leidecker (Hannover)
    • Andreas Keller (Berlin, LAG Wissenschaftspolitik) – Stellvertreter.
    und zum Bundesparteitag entsendet sie zwei Delegierte.
    Selbstdarstellung

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik ist der Zusammenschluss von InteressentInnen und Mitgliedern der PDS unabhängig von Funktion bzw. Mandat, die sich für Wissenschafts- und Hochschulpolitik sowie Forschungs- und Technologiepolitik interessieren oder in diesem Bereich tätig sind.

    Mehr lesen »

  • Das Hochschulgruppennetzwerk
    Das Hochschulgruppennetzwerk
    Ein Flyer
    Die Hochschulgruppen der PDS bzw. die PDS-Mitglieder in linken Hochschulgruppen haben sich im PDS-Hochschulgruppennetzwerk zusammengeschlossen, das ein Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft darstellt. Zur Zeit existieren 12 PDS-Hochschulgruppen im gesamten Bundesgebiet.
    Ein Flyer

    Die Hochschulgruppen der PDS bzw. die PDS-Mitglieder in linken Hochschulgruppen haben sich im PDS-Hochschulgruppennetzwerk zusammengeschlossen, das ein Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft darstellt. Zur Zeit existieren 12 PDS-Hochschulgruppen im gesamten Bundesgebiet.

    » Hochschulgruppenetzwerk-Flyer

  • PDS bleibt dabei: Nein zu Studiengebühren
    PDS bleibt dabei: Nein zu Studiengebühren
    Pressemitteilung und Flugblatt
    Hier die Presseerklärung der PDS zum BVerfG-Urteil und ein Flugblatt zum herunterladen, ausdrucken und verteilen.
    Zur Aufhebung des Verbots von Studiengebühren für das Erststudium durch das Bundesverfassungsgericht erklären PDS-Vorsitzender Lothar Bisky und Jan Korte, hochschulpolitischer Sprecher des PDS-Vorstandes:
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist das Verbot
    von Studiengebühren im Erststudium gefallen. Insbesondere die
    Unionsgeführten Länder drängen nun darauf, allgemeine
    Studiengebühren einzuführen. Doch das Verfassungsgericht hat
    zwar das Verbot aufgehoben, aber keinerlei Zwang zur Erhebung
    von Studiengebühren ausgesprochen. Entscheidend ist der
    politische Wille in den Ländern.
    Die PDS bleibt dabei: Studiengebühren lösen Probleme der
    Hochschulfinanzierung nicht und schrecken junge Menschen ab, ein
    Studium aufzunehmen, wie internationale Erfahrungen zeigen. Die
    Einführung von Studiengebühren für das Erststudium vollendet die
    soziale Selektion im deutschen Bildungswesen.
    - Studiengebühren verschärfen die ohnehin schon hohe soziale
    Auslese im deutschen Bildungssystem und sind ein weiterer
    Schritt zu Privatisierung des öffentlichen Gutes Bildung;
    - Studiengebühren machen ein Studium nun endgültig vom
    Geldbeutel der Eltern abhängig;
    - Studiengebühren machen Studierende zu reinen Kunden, was zu
    einer weiteren Entsolidarisierung des Studierendenverhaltens
    beiträgt;
    - Studiengebühren sind ein weiterer Schritt zu einem Studium,
    was nur noch nach ökonomischen Interessen organisiert wird; es
    bleibt kein Platz und keine Zeit mehr für gesellschaftliches
    und politisches Engagement.
    Die PDS beteiligt sich in den nächsten Wochen und Monaten aktiv
    an den Protesten gegen Studiengebühren und für ein freies und
    selbstbestimmtes Studium. Statt Studiengebühren einzuführen
    müssen auf allen Ebenen des Bildungssystems soziale Schieflagen
    beseitigt und viel mehr Menschen aus so genannten bildungsfernen
    Schichten zum Beispiel durch eine Bafög-Reform Zugang zu Bildung
    ermöglicht werden. Wer die jahrelange Unterfinanzierung der
    Universitäten beenden und die Studienbedingungen endlich
    verbessern will, sollte nicht die Studierenden und deren Eltern
    zur Kasse bitten, sondern mit einem gerechten Steuersystem die
    öffentliche Hand in die Lage versetzen, in Wissenschaft und
    Bildung zu investieren. Zu einer modernen Hochschullandschaft
    braucht es keine  Studiengebühren, sondern Studentinnen und
    Studenten, die mit einer Verfassten Studierendenschaft ihre
    Interessen und allgemeine politische Themen artikulieren
    können.
    Die PDS will die Mitbestimmungsrechte der Studierenden aus-
    statt abbauen.
    Pressemitteilung und Flugblatt

    Hier die Presseerklärung der PDS zum BVerfG-Urteil und ein Flugblatt zum herunterladen, ausdrucken und verteilen.

    » Flugblatt “Ungebührlich!”

    Zur Aufhebung des Verbots von Studiengebühren für das Erststudium durch das Bundesverfassungsgericht erklären PDS-Vorsitzender Lothar Bisky und Jan Korte, hochschulpolitischer Sprecher des PDS-Vorstandes:

    Mehr lesen »

  • Reaktionen auf das BVerfG-Urteil aus Berlin
    Reaktionen auf das BVerfG-Urteil aus Berlin
    Pressemitteilungen und Artikel
    Pressemitteilungen von Benjamin Hoff (wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im AHB) und von Dr. Thomas Flierl (Wissenschaftssenator) sowie ein Artikel zu den Äußerungen der SPD in Berlin
    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: KONSERVATIV WIE EH UND JE
    Der wissenschaftspolitische Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff erklärt:
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einer Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt zu geben und das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz für unzulässig zu erklären, kommt nicht unerwartet.
    Bereits im vergangenen Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht – konservativ wie eh und je – gegen eine Rahmensteuerung des Bundes in Fragen der Hochschulentwicklung. Die Länder erhalten damit zwar auch auf diesem Gebiet wieder mehr Kompetenzen – ob eine Stärkung der Länder damit verbunden ist, bleibt zu bezweifeln.
    Das Bundesverfassungsgericht negiert mit seiner Entscheidung zudem eine der wenigen sozialpolitisch sinnvollen Beschlüsse der rot-grünen Bundesregierung.
    Die PDS Berlin hat mit dem Beschluss, in dieser Legislaturperiode keine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes in Richtung Studiengebühren oder Studienkonten vorzunehmen, einen klaren Kurs gesetzt. Dabei wird es auch nach dieser Entscheidung bleiben. Ob Berlin nun einen erhöhten Andrang von Studierenden aus Ländern mit Studiengebühren verzeichnen wird, lässt sich erst nach Ende des Wintersemesters 2005/2006 abschätzen. Schlussfolgerungen sind dann zu diskutieren.
    Wir unterstützen alle diejenigen, die sich in den Ländern gegen Studiengebühren einsetzen und treten auch weiterhin im Wissenschaftsbereich für eine Koexistenz von bundespolitischer Rahmensteuerung und landespolitischer Detailsteuerung ein.
    _______________________________________________
    Aus dem Senat
    26. Januar 2005
    Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl:
    Studiengebühren wird es in dieser Legislaturperiode nicht geben
    Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil zur Klage der sechs Länder gegen das 6. Hochschulrahmengesetz entschieden, dass dem Bund in der Frage von Studiengebühren keine Regelungskompetenz zusteht. Damit ist das Verbot von Studiengebühren durch den Bund aufgehoben.
    Dazu erklärt Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl:
    Aus diesem Urteil folgt kein Zwang für die Länder, Studiengebühren einzuführen. Ich bleibe deshalb bei meiner Aussage, dass es in dieser Koalition keine Studiengebühren geben wird. Im Übrigen hat das Gericht deutlich mahnende Worte an die Länder gerichtet, die Belange einkommensschwacher Bevölkerungskreise zu berücksichtigen. Wir wollen junge Menschen nicht von einem Studium abschrecken.
    In der Begründung des Urteils hat das Bundesverfassungsgericht selbst an die Länder appelliert, ihrer Verantwortung zur Sicherung gleicher Bildungschancen und der Einhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse gerecht zu werden.
    Wenn jetzt einzelne Länder ohne Abstimmung untereinander Studiengebühren von Anfang an einführen, geht das zu Lasten von Berlin, weil wir noch mehr Studienbewerber und -bewerberinnen in den nächsten Jahren haben werden als bisher. Es ist nicht akzeptabel, dass Berliner Abiturienten und Abiturientinnen immer schlechtere Chancen auf einen Studienplatz an ihrem Wohnort haben werden. Ich erneuere deshalb meinen Vorschlag für einen Vorteilsausgleich zwischen den Ländern.
    ________________________________________
    tagesspiegel.de 26.1.2005
    Berlin: “Kein unmittelbarer Handlungsbedarf”
    Karlsruhe/Berlin (26.01.2005, 12:30 Uhr) – In Berlin werden bis zur nächsten Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2006 keine Studiengebühren eingeführt. An der Vereinbarung im rot-roten Koalitionsvertrag, das Erststudium kostenlos zu garantieren, ändere auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts, bekräftigten Vertreter der Regierungsfraktionen SPD und PDS am Mittwoch.
    Auch die Grünen und die Jusos wollen an einem gebührenfreien Erststudium in der Hauptstadt festhalten. Die FDP forderte dagegen den rot-roten Senat auf, Studiengebühren einzuführen, um die Studienbedingungen zu verbessern.
    Die Bundesrichter hatten am Vormittag den Weg für die Einführung von Studiengebühren frei gemacht. Das bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und sei damit nichtig, urteilten die Karlsruher Richter.
    Für Berlin ergebe sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf, sagte Wissenschafts-Staatssekretär Hans-Gerhard Husung. Das Gebührenverbot sei auch im Berliner Hochschulgesetz verankert. Der Wissenschaftsexperte der SPD-Fraktion, Bert Flemming, geht davon aus, dass Studienkonten als Alternative zu Gebühren nach 2006 in Berlin eingeführt werden. Bis dahin werde die PDS zu keiner Änderung des Koalitionsvertrages bereit sein, sagte Flemming. (tso)
    Pressemitteilungen und Artikel

    Pressemitteilungen von Benjamin Hoff (wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im AHB) und von Dr. Thomas Flierl (Wissenschaftssenator) sowie ein Artikel zu den Äußerungen der SPD in Berlin

    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: KONSERVATIV WIE EH UND JE

    Der wissenschaftspolitische Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff erklärt:

    Mehr lesen »

  • Wissenschaftsrat beschließt Ausbau der FHTW
    Wissenschaftsrat beschließt Ausbau der FHTW
    Zukunft für Wissenschaftsstandort Oberschöneweide
    Das Plenum des Wissenschaftsrates hat am 28.01.2005 seine “Stellungnahme
    zum Ausbauvorhaben der Fachhochschule fuer Technik und Wirtschaft
    (FHTW), Berlin” beschlossen. Der Wissenschaftsrat kommt darin zu einer
    insgesamt positiven Beurteilung der Ausbauplanung und der
    Strukturplanung der Hochschule. Damit sind die Voraussetzungen fuer die
    Aufnahme in den 35. Rahmenplan und fuer die Sicherung der
    Bundesbeteiligung am Ausbau des Campus Oberschoeneweide jetzt
    grundsaetzlich geschaffen.
    Der Um- und Ausbau des neuen Campus der FHTW wird in drei Bauabschnitten erfolgen und soll 2008 abgeschlossen sein.
    Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl erklaert zur heutigen Entscheidung:
    Ich bin sehr zufrieden, dass nun diese entscheidende Huerde fuer das wichtigste Investitionsprojekt dieser Legislaturperiode erfolgreich genommen wurde. Damit liegen von Seiten der Wissenschaftspolitik alle Voraussetzungen vor, der FHTW als der groessten Fachhochschule Berlins optimale Bedingungen und dem Suedosten Berlins einen wichtigen Entwicklungsimpuls zu geben. Der historische Industriestandort und das Umfeld in Oberschoeneweide bieten besonders guenstige Moeglichkeiten fuer eine Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft. Genau das brauchen wir jetzt.
    Zukunft für Wissenschaftsstandort Oberschöneweide

    Das Plenum des Wissenschaftsrates hat am 28.01.2005 seine “Stellungnahme zum Ausbauvorhaben der Fachhochschule fuer Technik und Wirtschaft (FHTW), Berlin” beschlossen. Der Wissenschaftsrat kommt darin zu einer insgesamt positiven Beurteilung der Ausbauplanung und der Strukturplanung der Hochschule. Damit sind die Voraussetzungen fuer die Aufnahme in den 35. Rahmenplan und fuer die Sicherung der Bundesbeteiligung am Ausbau des Campus Oberschoeneweide jetzt grundsaetzlich geschaffen.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!
    - aber nur über die Gesetzgebungskompetenz zu Studiengebühren
    Ähnlich wie zum Thema Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung von Studiengebühren bei den Ländern liegt und somit das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz nichtig ist. Jedoch wurde in der mündlichen Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren – vor allem vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs.3 und Art. 3 Grundgesetz – als solches verfassungswidrig sind. Dies wird aber sicherlich in der Zukunft Thema einer Verfassungsklage seitens der Studierenden sein. Zum Urteil, zu Pressemitteilungen und weiteren Materialien siehe unter der Rubrik Studiengebühren
    - aber nur über die Gesetzgebungskompetenz zu Studiengebühren

    Ähnlich wie zum Thema Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung von Studiengebühren bei den Ländern liegt und somit das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz nichtig ist. Jedoch wurde in der mündlichen Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren – vor allem vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs.3 und Art. 3 Grundgesetz – als solches verfassungswidrig sind. Dies wird aber sicherlich in der Zukunft Thema einer Verfassungsklage seitens der Studierenden sein.

    »  Zum Urteil hier (Seite des BVerfG)

  • Herbstseminar der BAG Wissenschaftspolitik 2004
    Herbstseminar der BAG Wissenschaftspolitik 2004
    Ein Bericht
    Im Anschluss an die Konferenz “Bildung – öffentliches Gut oder Ware” der Rosa-Luxemburg-Stiftung traf sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik zur regulären Herbst-Mitgliederversammlung. An der Mitgliederversammlung nahmen 21 Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg teil.
    Die Tagesordnung umfasste im wesentlichen die Punkte Berichte, Arbeitsplanung, Wahlen zum Bundesparteirat.
    -Benjamin Hoff berichtete für die BAG-Koordination über die Ergebnisse der stattgefundenen Beratungen und Projekte. Die Bündnisarbeit und das Bekanntmachen der BAG bei den einschlägigen Organisationen (fzs, GEW, ver.di BdWi u.a.) habe stattgefunden. Leider habe es noch nicht geklappt, die auf der Frühjahrstagung beschlossene Internetpräsentation der BAG zu realisieren. Ebenfalls noch nicht umgesetzt wurde die Zusammenarbeit mit der IG Betrieb und Gewerkschaft zum Wissenschaftstarifvertrag.
    - Anja Stiedenroth berichtete über die entsprechende Bearbeitung wissenschaftspolitischer Themen im Parteivorstand und während des Bundesparteitages.
    - Jan Korte legte dar, wie er die BAG im Bundesparteirat vertrat.
    An alle Drei wurden Nachfragen gestellt, die von ihnen beantwortet wurden.
    Bezogen auf das zum Bundesparteitag in Potsdam erschienene Selbstdarstellungsleporello der PDS-Hochschulgruppen wurde kritisch eingeräumt, dass die PDS-Hochschulgruppe Leipzig und die Liste Links aus Hamburg in der Aufzählung vergessen wurden.
    Bei einer Nachauflage soll dieser Fehler behoben werden. Die im Leporello befindliche Passage zur Mitgliedschaft des Hochschulgruppennetzwerks wird als missverständlich eingeschätzt.
    Es gilt weiterhin:
    - Das PDS-Hochschulgruppennetzwerk versteht sich als Teil des Bündnisses linker und radikaldemokratischer Hochschulgruppen (LiRa).
    - Die Hochschulgruppen im Netzwerk müssen jedoch einzeln für sich entscheiden, ob sie dem LiRa beitreten wollen. Dies wird durch die Koordination empfohlen, ist aber wie gesagt vor Ort zu entscheiden.
    Der Bereich Arbeitsplanung bis Frühjahr 2005 wurde mit einem Bericht aus den Ländern eingeleitet. Darüber hinaus stellen zwei Vorstandsmitglieder des LiRa die Arbeit des LiRa, insbesondere den AK HoPo vor und sprechen sich d
    Im Ergebnis der ausführlichen Diskussion wurden folgende Ergebnisse festgehalten:
    1) Es soll eine Arbeitsgruppe der BAG Wissenschaftspolitik gebildet werden, die ein Strategiepapier zur Hochschulpolitik erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe der BAG soll unter Einbeziehung von Akteuren des BdWi und dem LiRa tagen. Die Arbeitsgruppe soll ihre Sitzungen in Hannover durchführen und zur Frühjahrstagung einen Bericht über ihre bis dahin erzielten Ergebnisse vorliegen. Zu einem ersten Treffen der AG wird gesondert eingeladen.
    2) Es wird beschlossen, die Arbeit im Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und in der von ABS, fzs und Studierendenvertretungen initiierten Kampagne gegen Studiengebühren sowie für die Verfasste Studierendenschaften zu verstärken. Dafür ist das Hochschulgruppennetzwerk verantwortlich.
    3) Das Hochschulgruppennetzwerk hält weiterhin an seinem Vorhaben fest, ein Seminar zur Bildungs- und Studienfinanzierung durchzuführen. Das Ziel des Seminars besteht darin, in der durch das zu erwartende Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Studiengebühren beschleunigten Debatte über die Studienfinanzierung mit einer PDS-Position zu intervenieren, in der der Kontext BAFöG, Bildungs- und Studienfinanzierung aufgemacht wird. Darin eingeschlossen ist die Verständigung mit anderen progressiven Studierendenverbänden.
    4) Bezogen auf die Öffentlichkeitsarbeit wird festgelegt:
    - Es soll ein Flugblatt zum Thema Wissenschaftstarifvertrag, gemeinsam mit der IG Betrieb und Gewerkschaft erscheinen. Anmerkung: Möglicherweise wäre es auch sinnvoll, in der Zeitung “Betrieb und Gewerkschaft” einen Beitrag zum Thema zu verankern.
    - Es soll ein Lesematerial (Form noch unklar) zum Thema Bildungsfinanzierung und Studiengebühren erscheinen, um innerhalb der PDS die Debatte zu strukturieren.
    - Zu den entsprechenden Terminen (BVerfG-Entscheidungen etc.) wird die BAG-Koordination bzw. werden die entsprechenden PV-Mitglieder Pressemitteilungen herausgeben.
    5) Der IG Bildung wird mitgeteilt, dass zum geplanten Ästhetik-Kongress eine Mitarbeit aus der Hamburger Studierendengruppe “Liste Links” zu erwarten sei.
    6) Die kommende Frühjahrstagung steht bislang unter dem Titel “Reform und Konterreform”. Ein genaueres Konzept soll noch erarbeitet werden. Im Kern wird vorgeschlagen (Olaf Walter, Hamburg), sich mit den aktuellen Reform- und Konterreformaspekten in der Hochschulpolitik auseinanderzusetzen und sich dazu zu positionieren. Es wird ergänzt (Benjamin Hoff, Berlin), dies dazu zu nutzen, mit Reformvorschlägen das auf der RLS-Konferenz analysierte programmatische Defizit der Hochschullinken in gewissem Maße zu verringern.
    Die Konferenz soll in Hannover stattfinden und durch eine Arbeitsgruppe vorbereitet werden. Eine entsprechende inhaltliche Konzeption soll bis Ende Dezember durch die Koordination unter Einbeziehung bis dahin eingegangener Vorschläge erarbeitet werden. Selbstverständlich sind auch für diese Konferenz wieder Kooperationen mit Bündnispartnern vorgesehen.
    Im TOP Nachwahl zum Bundesparteirat kandidierten Till Petersen aus Hamburg und Jörn Lei aus Hannover. Die Mehrheit der Anwesenden votierte für Jörn Leidecker aus Hannover. Den Sprechern des Parteirates wird der Wechsel durch die BAG-Koordination mitgeteilt.
    Aus Hamburg wird angemerkt, dass über den stellvertretenden Parteiratsdelegierten der BAG diskutiert werden sollte, da dies ja Till Petersen als Zweitplatzierter machen könne. Benjamin Hoff weist darauf hin, dass die Position des stellvertretenden Parteiratsdelegierten nicht nachgewählt werden muss, da Andreas Keller seine Bereitschaft für diese Funktion nicht für beendet erklärt habe. Auf der Frühjahrssitzung der BAG könne die Frage gleichwohl noch einmal angesprochen werden, da dann ein Jahr Amtszeit vorüber sei.
    Die nächste Mitgliederversammlung der BAG Wissenschaftspolitik findet im Anschluss an die Frühjahrstagung statt.
    Ein Bericht

    Im Anschluss an die Konferenz “Bildung – öffentliches Gut oder Ware” der Rosa-Luxemburg-Stiftung traf sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik zur regulären Herbst-Mitgliederversammlung. An der Mitgliederversammlung nahmen 21 Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg teil.

    Die Tagesordnung umfasste im wesentlichen die Punkte Berichte, Arbeitsplanung, Wahlen zum Bundesparteirat.
  • Antrag an die 1. Tagung des 9. Parteitages der PDS am 30./31.10.2004 in Potsdam
    Antrag an die 1. Tagung des 9. Parteitages der PDS am 30./31.10.2004 in Potsdam
    Änderungsantrag zum Leitantrag „Für eine starke PDS. Sozial mit aller Kraft!“
    Antragsteller/innen: Tobias Schulze (Berlin), Anja Stiedenroth (Halle), Jan Korte (Hannover), Andreas Wiemers (Bonn), Benjamin Hoff (MdA, Berlin), Katharina Weise (Berlin)
    Seite 6, rechte Spalte, Zeile 62 bis Seite 7, linke Spalte, Zeile 9
    wird ersetzt durch:
    Die PDS sieht eine progressive und emanzipatorische Reform des Hochschulbereichs als Schlüsselaufgabe sowohl für ihre Regierungs- als auch Oppositionstätigkeit an. Wir setzen der Privatisierungsoffensive von WTO, EU und Lobbyorganisationen in diesem Bereich das Leitbild einer offenen, demokratischen und regional verwurzelten Hochschule entgegen, die sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist. Wir brauchen mehr und vor allem qualitativ hochwertigere Studienplätze, weil die gesellschaftliche Nachfrage nach einem höheren Bildungsniveau weiter steigt.
    Die PDS will deshalb den Hochschulzugang so gestalten, dass akademische Bildung kein Privileg der Besserverdienenden ist, sondern möglichst vielen zugute kommt. Denn angesichts des Wandels hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft sind Aus- und Weiterbildung die Schlüsselkompetenzen, von denen nicht nur der Einzelne, sondern die Gesellschaft als Ganze profitiert.
    Auswahlgespräche und vor allem Studiengebühren sind der falsche Weg, um den Zugang zur akademischen Bildung zu erweitern. Sie machen vielen ein Studium unmöglich. Stattdessen setzen wir auf eine reformierte und verbesserte Studienförderung im Rahmen des BaföG, ein ein- bis zweisemestriges Probestudium sowie ein verbessertes Beratungssystem als die zielführenden Instrumente.
    Die PDS setzt sich für eine öffentlich finanzierte Hochschule mit effizienten Studienbedingungen ein. Die derzeitige, leider lediglich fiskalisch motivierte Umsetzung der Vereinbarungen im Rahmen des Bologna-Prozesses, die das Studium auf Schmalspurstudiengänge reduziert, repressive Studienordnungen und Selektionsinstrumente einführt, kritisieren wir auf das Schärfste. Eine Studienreform muss stattdessen zu mehr Orientierung im Studium, zu mehr Eigenverantwortung und zu mehr Durchlässigkeit im Hochschulsystem führen.
    Hochschulen sollen Autonomie erhalten. Dafür ist ihre Demokratisierung unerlässlich. Die PDS will deshalb die Mitspracherechte von Studierenden und MitarbeiterInnen stärken und die Professorenmehrheiten und präsidialen Vorrechte beschneiden.
    Investitionen in den Hochschulbereich stärken die regionale Leistungsfähigkeit in wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen und kulturellen Bereichen. Die PDS will deshalb die Vernetzung von Hochschulen, Unternehmen und Kultur-, Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen fördern.
    Begründung: Der Hochschulsektor befindet sich derzeit in einer massiven Umbruchphase. In den Medien wie in den Parteien scheint die Abneigung gegen die Privatisierung des tertiären Sektors zu schwinden. Folgen dieser Privatisierung wären Studiengebühren, das schrittweise Zurückziehen der öffentlichen Hand aus der Finanzierung, der Verlust von gesellschaftlichern Einflussmöglichkeiten sowie das Ausrichten von Forschung und Lehre auf ökonomisch sinnvolle Inhalte und Formen.
    Die Studierendenbewegung der letzten Jahre zeigt, wie unzufrieden die Studierenden mit dem derzeitigen Zustand der öffentlichen Hochschulen sind, aber auch, dass eine Privatisierung im o.g. Sinne weitgehend abgelehnt wird.
    Die PDS muss diesem wichtigen Sektor ihre erhöhte Aufmerksamkeit widmen und ihre Gestaltungsspielräume auf Landes- wie auf Bundesebene effizienter nutzen. Nötig ist hier die kreative Entwicklung von neuen Konzepten, die die Öffnung der Hochschulen und ihren quantitativen als auch qualitativen Ausbau mit ihrer gesellschaftlichen Legitimierung verbinden. Hochschulen müssen sich am wissenschaftlich Möglichen, aber auch am gesellschaftlich Notwendigen sowie Gewünschten orientieren und einen sichtbaren sozialen Nutzen bringen. Dazu gehört die spezielle Förderung bildungsferner Schichten, die Kooperation mit Kommunen und Verwaltungen sowie der Wirtschaft und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit.
    Gerade in strukturschwachen Gebieten spielt der Hochschulsektor eine wichtige Rolle als Berater von kleinen Unternehmen, als Perspektive für junge Menschen und als Ideengeber für regionale Weiterentwicklung.
    Ein sozialistisches Leitbild für eine Hochschulreform im 21. Jahrhundert ist noch nicht umfassend beschrieben, aber wichtige Elemente eines solchen Leitbildes liegen auf dem Tisch. Die Bildungs- und Wissenschaftspolitik wird zu den Hauptthemen der politischen Auseinandersetzungen in den nächsten Jahren gehören. Daher halten wir eine dezidierte und konkretere Stellungnahme für diesen Bereich für dringend geboten.

    Änderungsantrag zum Leitantrag „Für eine starke PDS. Sozial mit aller Kraft!“

    Mehr lesen »
  • Interviews zu Wissenschaftspolitik
    Interviews zu Wissenschaftspolitik
    Hier zwei Interviews von und mit Berliner Akteuren linker Wissenschaftspolitik:
    Ein Interview mit Benjamin Hoff geführt durch Tobias Schulze zu linker und progressiver Wissenschaftspolitik und ein Interview mit Katharina Weise im “blättchen” u.a. zu kommunalen Bezügen von Wissenschaftspolitik
    Wir wollen progressive, linke Projekte initiieren
    junge Welt-Beilage Bildung
    Gespräch mit Benjamin-Immanuel Hoff ueber Berliner Wissenschaftspolitik in zwei Jahren Regierungsverantwortung der PDS, Hochschuldemokratie, kommende Studiengebuehrendebatten und die Nachrangigkeit politischen Bewusstseins.
    F: Vor gut zwei Jahren sind Sie als Wissenschaftspolitiker von der Oppositions- auf die Regierungsbank gewechselt. War die Umstellung schwierig?
    Ja und nein. Wir haben als PDS in Berlin bereits in der Opposition viele umsetzbare Vorschlaege unterbreitet. Das hat uns beim Regierungseintritt genuetzt. Andererseits mussten wir auch feststellen, dass eine Reihe unserer Ideen aus rechtlichen oder finanziellen Gruenden nicht moeglich war, unabhaengig davon, ob der Koalitionspartner Einwaende gehabt haette oder nicht. Individuell sehe ich die Regierungsarbeit ambivalent. Mir hat die Oppositionsarbeit Spass gemacht und es ist durchaus attraktiv, groesste Oppositionsfraktion und nicht kleinerer Regierungspartner zu sein. Andererseits war ich fuer den Eintritt der PDS in die Regierung und stehe dafuer, das Buendnis mit der SPD ueber 2006 hinaus fortzufuehren. Insbesondere halte ich es fuer problematisch, wenn oftmals artikuliert wird, Regierungsabgeordnete der PDS haetten ihr linkes Verstaendnis mit dem Koalitionsantritt aufgegeben.
    F: Der Eindruck kommt nicht ganz von ungefaehr …
    Waehrend der Studierendenproteste und der Studienkontendebatte wurde viel Zeit darauf verschwendet, unsinnige Vorwuerfe zu konstruieren. Die Studierendeninitiativen warfen der PDS, Wissenschaftssenator Thomas Flierl und mir vor, linke Positionen aufgegeben zu haben. Die PDS-Seite reagierte darauf mit einem leeren Ideologievorwurf. Das Ergebnis war wenig aufklaererisch und der Sache nicht dienlich. Aus meiner Sicht ist es hilfreicher, sich ueber unterschiedliche Akteursrollen, nicht politisches Bewusstsein, klar zu werden. Dies bietet die Basis fuer gemeinsame Verstaendigung. Konflikte sind dabei nicht ausgeschlossen, aber rationaler zu erklaeren und zu loesen. Zudem habe ich gelernt, dass es nichts nuetzt, oeffentlich ueber verlorenes Vertrauen zu lamentieren – man muss es sich Stueck fuer Stueck wieder erarbeiten.
    F: Wie lautet Ihre Bilanz nach der ersten Regierungshalbzeit?
    Wir haben als PDS vor dem Regierungseintritt drei Ziele formuliert.
    Erstens: Wir wollen Sanierungsgelder vom Bund, weil wir eine extreme Haushaltsnotlage haben. Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1992 muessen wir aber als Gegenleistung fuer 35 Milliarden Euro rund zwei Milliarden Euro einsparen. Zweitens: Wir wollen einen Mentalitaetswechsel bezogen auf Korruption und Vetternwirtschaft. Und Drittens: Wir wollen progressive, linke Projekte initiieren. In den beiden zurueckliegenden Jahren haben wir uns in der Wahrnehmung vieler Akteure sehr stark auf die ersten beiden Themenfelder konzentriert. Ich denke, dass dies notwendig war. Wissenschaftspolitisch stellen die Einsparungen von 75 Millionen Euro im Hochschulsektor und 98 Millionen Euro in der Universitaetsmedizin bis 2009 eine Niederlage dar.
    Andererseits haben wir als PDS auch gesagt, bei Ausgabenreduzierungen und Einnahmeverwendung stehen Sozial- und Bildungspolitik vor der Hochschulpolitik. Strukturell wichtig war die Stabilisierung der Juniorprofessuren, die Formulierung eines Entwurfs fuer ein neues Studentenwerksgesetz, die Zusammenfuehrung der Hochschulmedizin und die Sicherung des Fachhochschulsektors. Politisch wichtig waren Aenderungen im Hochschulgesetz sowie die Unterstuetzung fuer progressive Hochschulpolitik auf verschiedenen Ebenen sowie natuerlich die Verhinderung von Studiengebuehren beziehungsweise Studienkonten.
    F: Glauben Sie, dass der “Wissenschaftsstandort” Berlin auch nach den Kuerzungen leistungsfaehig sein kann?
    Das haengt davon ab, was man unter Leistungsfaehigkeit versteht. Die wissenschaftliche und Forschungsqualitaet wird sehr hoch bleiben. Die Studienqualitaet, die Betreuungsintensitaet wird sinken. Das ist ein echtes Problem.
    F: Kommt das Thema Studiengebuehren noch einmal auf die Tagesordnung?
    Als Diskussionspunkt der SPD mit Sicherheit. Als politische Entscheidung, an der die PDS beteiligt ist, nicht.
    F: Die Initiative “an-morgen-denken”, in der neben Wirtschaftsleuten und Politikern auch die Unipraesidenten vertreten sind, nannte die von der PDS geforderte viertelparitaetische Besetzung des Satzungsgremiums rueckwaertsgewandt und kontraproduktiv.
    Wir haben von Anfang an gewusst, dass die Forderung nach einer Demokratisierung der Hochschulen zu einer heftigen Debatte mit den Agenturen all derjenigen Kraefte fuehren wird, die seit 1973 fuer die Aufrechterhaltung der Vormachtstellung der Professoren kaempfen beziehungsweise seit den 1990er Jahren das Konzept eines “Unternehmens Hochschule” durchsetzen wollen. Hier geht es nun darum, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Da wird der Widerstand in der SPD voraussichtlich noch kraeftiger werden.
    F: Die Unipraesidenten versuchen sich in dem von der Bundesregierung ausgerufenen Elitewettbewerb zu profilieren und planen ihre Hochschulen entsprechend umzustrukturieren. Wie soll Ihr erklaerter Anspruch, die Demokratisierung der Hochschulen voranzutreiben, gegen die Elitegelueste der Unipraesidenten verteidigt werden?
    Im Mittelpunkt meines Interesses steht eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Studierenden, die Mitbestimmung der Hochschulmitglieder und die Moeglichkeit der Hochschulen, beste Ergebnisse in Wissenschaft und Forschung zu liefern. Nach diesen drei Oberzielen kommen Unterziele wie beispielsweise die regionale Verknuepfung in den Technologiefeldern.
    Die Universitaeten koennen meines Erachtens eine Elitenfoerderungsstrategie fahren – entscheidend ist, ob diese sich in die wissenschaftspolitische Konzeption des Landes einfuegt. Die Einfuehrung von Studiengebuehren, die Abkehr vom offenen Hochschulzugang sowie die Durchsetzung einer “Zwei-Klassen-Ausbildung” wird es mit uns nicht geben.
    Benjamin-Immanuel Hoff ist wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
    _______________________________________________________________________
    Mehr Gewicht für Bildung
    Delegiert zum 9. Bundesparteitag der PDS: Katharina Weise
    Mit 97 Prozent der Stimmen wurde die 26-jährige Bezirksverordnete Katharina Weise aus Alt-Treptow von der PDS-Basisorganisation Treptow-Köpenick zum 9. Bundesparteitag am 30. Und 31. Oktober in Potsdam delegiert. ›blättchen‹ sprach mit der jungen Genossin über ihre Erwartungen und ihre Pläne.
    blättchen: Du wirst zum ersten Mal an einem Bundesparteitag teilnehmen. Warum wolltest Du unbedingt dabei sein?
    Bisher habe ich als Bezirksverordnete vorwiegend auf Bezirksebene gearbeitet. Nun habe ich mein Studium mit dem juristischen Staatsexamen abgeschlossen und mache ein Praktikum bei Klaus Lederer, dem rechtspolitischen Sprecher der PDS-Fraktion im Angeordnetenhaus. Seit Anfang des Jahres bin ich auch Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Wissenschaftspolitik. Und ich habe gemerkt, dass bestimmte Politikfelder wie zum Beispiel die PDS-Wissenschaftspolitik unterrepräsentiert sind. Hier möchte ich meinen Beitrag leisten.
    Wie könnte dieses Problem auf dem Parteitag mehr Beachtung finden?
    Unsere LAG hat bereits gute Kontakte auf Bundesebene. Zum Beispiel tauschen wir mit PDS-Vertretern aus Sachsen, Schleswig Holstein, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen und Hessen Erfahrungen aus. So ist auch ein Änderungsantrag zum Leitantrag an den Parteitag entstanden, den wir in Potsdam debattieren wollen.
    Wer arbeitet in diesen LAGs mit? Du selbst studierst nicht mehr, hast Du noch Verbindungen zur Uni?
    Das sind meist junge Leute, die PDS-Hochschulgruppen gründeten oder ähnliches vorhaben. Ich habe noch gute Kontakte zu vielen Studenten, die ich von den Streiks im vergangenen Jahr her kenne.
    Worum geht es in Eurem Änderungsantrag?
    Zur Wissenschafts- und Hochschulpolitik der PDS wird im Leitantrag nur sehr wenig gesagt. Wir sind der Meinung, dass sich der Hochschulsektor gegenwärtig in einer massiven Umbruchphase befindet und die Streiks an den Unis im vergangenen Jahr gezeigt haben, dass auch die Studierenden sehr unzufrieden sind. Die PDS muss diesem wichtigen Sektor ihre erhöhte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bildungsund Wissenschaftspolitik wird zu den Hauptthemen der politischen Auseinandersetzungen in den kommenden Jahren gehören.
    Siehst Du Möglichkeiten, Deine Arbeit als Bezirksverordnete mit der Arbeit in der LAG Wissenschaft zu verbinden?
    Wissenschaftspolitik ist ein übergreifendes Gebiet. Da können wir auf Bezirksebene relativ wenig bewirken. In unserem Bezirk gibt es jedoch Probleme, auf deren Lösung wir Einfluss ausüben können. Zum Beispiel brauchen die Studierenden auf dem Wissenschaftsgelände in Adlershof dringend eine Mensa. Zum anderen darf die Ansiedlung der FHTW in Oberschöneweide nicht aus dem Blickfeld verschwinden. Ab 2006 soll der Studienbetrieb dort beginnen, zur Zeit sind die Voraussetzungen für den Bau noch nicht gegeben. Der Bezirk könnte durch Infrastrukturmaßnahmen sowohl in Adlershof als auch in Oberschöneweide die neuen Entwicklungen unterstützen.
    Würdest Du nach dem Parteitag in den Basisorganisationen über die Beschlüsse und Deine Eindrücke von den Debatten berichten?
    Selbstverständlich. Wenn ich eingeladen werde, komme ich gern.
    Für “blättchen” geführt von Helga Pett

    Hier zwei Interviews von und mit Berliner Akteuren linker Wissenschaftspolitik:

    Ein Interview mit Benjamin Hoff geführt durch Tobias Schulze zu linker und progressiver Wissenschaftspolitik und ein Interview mit Katharina Weise im “blättchen” u.a. zu kommunalen Bezügen von Wissenschaftspolitik

    Mehr lesen »