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  • Verrufen und gefährlich
    “Die Konstruktion ‚gefährlicher Orte‘. Eine Problematisierung mit Beispielen aus Berlin und Leipzig”

    Dass der Begriff “verrufen” in all seiner Vagheit als juristischer Begriff überhaupt verwendet wird, mutet mehr als revisionistisch an und erinnert mich ein wenig an den Straftatbestand “Grober Unfug”, der 1975 abgeschafft worden ist. Insofern kann ich diesem » Text zu den sog. “gefährlichen Orten”mit seinen kritischen Einschätzungen ziemlich viel abgewinnen – nur zwei kleine Auszüge:

    “Bei der Betitelung als ‚gefährlicher Ort‘ werden Gefahren für Personen, die diese Orte nutzen möchten, angedeutet – obwohl es häufig nicht um hohe Viktimisierungswahrscheinlichkeit oder um berechtigte Angst geht, sondern um Ordnungs- und Strafverfolgungsinteressen…”

    Und weil es eben nicht nur um die Prävention von Straftaten geht, sondern die Konstruktion der ‘gefährlichen Orte’ auch straffreies Verhalten umfasst:

    “Die mit der postulierten ‚Gefahr‘ verbundenen Konflikte sind also auch Auseinandersetzungen um das im öffentlichen Raum legitime Verhalten, und das keineswegs nur, wenn Investor/inneninteressen betroffen sind, sondern auch dann, wenn unterschiedliche Vorstellungen über (un)erwünschtes und (un)zweckmäßiges Verhalten aufeinander treffen. In diesem Kontext wurden insbesondere innerstädtische Treffpunkte von Jugendlichen, Subkulturen oder Marginalisierten strikteren Kontrollregimen unterstellt.”

    » “Die Konstruktion ‚gefährlicher Orte‘. Eine Problematisierung mit Beispielen aus Berlin und Leipzig” von Peter Ullrich und Marco Tullney auf sozialraum.de