- Vorratsdatenspeicherung
VorratsdatenspeicherungBeschluss des BVerfGNun ja, immerhin ein kleiner Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag gegen die Speicherung und Herausgabe von Daten durch Telekommunikationsunternehmen an staatliche Stellen teilweise statt. Vorläufig darf gespeichert werden, aber die Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Strafverfolgung herausgegeben werden. Bin mal gespannt auf das endgültige Urteil. Das wird noch eine Weile dauern.» Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008Und ich bleib dabei – letztendlich kommt es wieder darauf an, ob sich staatliche Behörden daran halten oder – nach einem Eingriff – die Strafverteidiger im Wege juristischer Kontrolle dennoch zu tun haben werden. Dass ein Eingriff mit all seinen Folgen faktisch nicht rückgängig gemacht werden kann, ist dann noch eine ganz andere Frage…Und was die Sicherheitsgesetzgebung der Bundesregierung angeht, könnte ich es nicht schöner beschreiben als dieser Blogger – die Regierung als Spammer und das BVerfG als Spam-Filter:» The fellow passenger – Law Spam
Beschluss des BVerfG
Nun ja, immerhin ein kleiner Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag gegen die Speicherung und Herausgabe von Daten durch Telekommunikationsunternehmen an staatliche Stellen teilweise statt. Vorläufig darf gespeichert werden, aber die Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Strafverfolgung herausgegeben werden. Bin mal gespannt auf das endgültige Urteil. Das wird noch eine Weile dauern.
» Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008
Und ich bleib dabei – letztendlich kommt es wieder darauf an, ob sich staatliche Behörden daran halten oder – nach einem Eingriff – die Strafverteidiger im Wege juristischer Kontrolle dennoch zu tun haben werden. Dass ein Eingriff mit all seinen Folgen faktisch nicht rückgängig gemacht werden kann, ist dann noch eine ganz andere Frage…
Und was die Sicherheitsgesetzgebung der Bundesregierung angeht, könnte ich es nicht schöner beschreiben als dieser Blogger – die Regierung als Spammer und das BVerfG als Spam-Filter:
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